Spock, findest Du Deinen Kommentar angesichts der Sachlage eigentlich besonders angemessen oder werbewirksam oder auch nur kundenfreundlich?
Wunschgemäß werd ich ab sofort nicht mehr die Wahrheit schreiben. Diese ist ja nicht erwünscht. Und es wird bestimmt keiner wollen das jemand mit 13 Jahren hier hemmungslos Gold einsetzen kann ohne dafür zu bezahlen und ohne das es Konsequenzen hat.
Zumal wenn jemand Leistungen oder Waren bezieht ohne zu bezahlen nennt man das Diebstahl/Unterschlagung, völlig egal wie alt derjenige ist. Bis 14 kann man dafür nicht vom Gericht verurteilt werden, was aber noch lange nicht heißt das man als 13-jähriger sowas machen darf. Die Strafe wird dann anders ausfallen, Stubenarrest oder eben Ausschluss aus dem Spiel, straffrei bleibt das nicht.
@ Lofotenmann
Nicht umsonst gibts die AGB, da ist auch so etwas geregelt. Inno wäre nicht die erste Firma die so einen Fall hätte.
Außerdem wenn jemand die Kreditkarte des Vaters nutzt, bankt, der Vater das Geld wiederhaben will, wer sagt dann das ohne Ausschluss der Sohn das nicht wiedermachen würde. Das ist keine Willkür sondern der Schutz des Vaters und der Firma vor einer Wiederholungstat.
P.S: Auszug aus den ABG
"Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit der AGB, Änderung der AGB
1.1 .... Für einzelne Spiele und besondere Varianten von Spielen können besondere Nutzungsbedingungen gelten. Wenn dies der Fall ist, wird der Nutzer vor Inanspruchnahme des jeweiligen Angebots in geeigneter Form auf diese Bedingungen hingewiesen. Ist der Nutzer jünger als 18 Jahre, bestätigt er, dass seine gesetzlichen Vertreter mit der Nutzung der Spiele einverstanden sind.
1.2 Die Parteien schließen durch die Anerkenntnis der AGB eine Lizenzvereinbarung. Der Nutzer erkennt die AGB für die Dienste von InnoGames mit Setzen des Hakens bei „Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und das Klicken auf den Anmeldebutton an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass InnoGames diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
"7.6 Sofern in den Spielen Währungen, z.B. Premium-Punkte simuliert werden, handelt es sich hierbei um Premium-Dienste und nicht um reales Geld. Änderungen im Spiel können dazu führen, dass sich die Verwendungsmöglichkeiten dieser Währungen ändern. Eine Rückumwandlung der Premium-Dienste (u.a. Währungen) in reales Geld ist nicht möglich.
7.7 Die Leistungsentgelte werden mit Erwerb einer Premium-Nutzung im Voraus fällig.
7.8 Der Nutzer hat kein Recht auf eine bestimmte Zahlungsmethode.
7.9 Der Nutzer steht gegenüber InnoGames für von ihm zu vertretende Stornierungen oder Rückbelastungen, z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, ein. Er trägt die hieraus regelmäßig entstehenden Kosten (z.B. Gebühren des Paymentanbieters) und die anfallende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. InnoGames ist berechtigt, diese Beträge zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt vom Konto des Nutzers einzuziehen. Der Nutzer hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7.10 Beanstandungen zu Rechnungen können – ungeachtet der im Voraus fälligen Zahlungspflicht - vom Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Beanstandung, gelten die Beträge in der Rechnung als genehmigt.
7.11 Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers ist InnoGames ungeachtet der weiterhin bestehenden Zahlungspflicht des Nutzers berechtigt, seine Leistungen einzustellen und den Account zu sperren. Ein Leistungsentgelt fällt in diesem Zeitraum nicht an. InnoGames ist jedoch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro für die Aufhebung der Sperrung im Fall der vollständigen Zahlung zu erheben. Der Nutzer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Ferner ist InnoGames in jedem Fall berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu erheben."
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