Softair & Paintball

simpsons3

Gast
Ich denke nach, ich hatte bereits geschrieben das seid kurzem Softair`s an der Spitze Orange sein müssen. Somit kann man die auch nicht mehr so leicht verwechseln. Ein Verbot ist daher sinnlos. Die Dinger in der Öffentlichkeit zu tragen ist auch verboten.

Da stimme ich dir zu, aber man kann bekanntlich auch Orange Farbe schwarz übermalen. Sieht von ganz nah vielleicht nicht gut aus, aber zwei oder drei Meter Entfernung machen da schon einiges.
 

h3nny

Gast
Das ist richtig, aber illegal. Wer das macht muss den SEK Einsatz hinterher bezahlen. Und glaub mir, das wird nicht billig.. *gg*
 

Radina

Gast
hmmm komisch das ich diese thema erst jetzt gefunden habe.

also erstmal zu dir henny.

das mit den orang farbenden spitzen bei den so genannten replikas ist mir neu und ich kann es nicht ganz glauben, weil wenn dann ist das nur bei softair so. im paintball sind replikas erlaubt auch ohne orange spitzen.

ich selber habe eine M4 sir mod die ich mühevoll umgebaut habe und die sieht dem original seehr seehr ähnlich und die ist legal so wie sie ist.
automitk habe ich ausgebaut, da die in deutschlang leider nicht leagl ist...naja wer brauch auch 35 schuss die sekunde ;) tut nur unnütz weh.
dafür hab ich mir einen schönen reddot nachbau drauf gesetzt. verkürzt die zeit die man zum zielen brauch um längen. die basis für den umbau war eine tipmann x7. überlege gerade ob ich mir die neue tiberius hole...wenn da nicht der horende preis wäre.
das mit den orange farbenden spitzen biezieht sich meines wissens nur auf kinderspielzeug pistolen.

desweiteren solltest du wissen, das es nicht erlaubt ist seine softair in der öffentlichkeit zu tragen---auch nicht wenn sie nicht sichtbar ist.
ich könnte jetzt auf die gesetztestexte verweise...knick mir das aber, wer es genau wissen will IGM an mich.
der gesetztgeber will folgende dinge:

-1 der transport ausserhalb der eigenen vier wände,oder des privaten grundstücks ist nur in verschlossenen behältnissen erlaubt (siehe waffengesetzt darunter fallen die dinger nämlich) auch wenn sie einen F stempel tragen.

-2 der transport ist nur erlaubt zwischen aufbewahrungsort (wohnort meistens) und spielfeld. wenn du also deine knifte zu nem freund mitnimmst haste schon ein problem wenn du auffallen solltest.

-3 ist noch zu erwähnen, das die dinger egal ob softair oder paintballmakierer ja mit plastik bzw paint betrieben werden. daher fällte die "munition" dafür nicht unter die entsprechenden gesetzte für munition, da sie keine treibmittel besitzen. ist zwar etwas komisch, da die softair und paintballl makierer selber unters waffengesetz fallen, die munition dafür aber nicht.
das bedeutet, das man softairs und paintball makierer nicht getrennt von der munition aufbewahren muss, wie wir es von richtigen waffen kennen.

-4 nur um es nochmal gesagt zu haben. das spielen und besitzen von softair und paintball makierern ist erst ab 18 jahren ind deutschland erlaubt.
ausnahmen gibt es beim softair, da gibt es einige kniften, die haben recht geringe joule die sind schon ab 16 jahren erlaubt.

-5 falls jemand auch spass am umbau von den dingern hat ist zu sagen, das ihr vorsichtig sein solltet, wenn ich teile im internet aus dem ausland bestellt.
macht euch vorher schlau ob das equipp überhaupt in deutschland zugelassen ist. und ganz ganz wichtig seit euch im klaren, das ihr die teile höchwahrscheinlich nicht durch den zoll bekommt. daher am besten nen deutsch händler eures vertrauens nutzen, auch wenns meistens etwas teurer ist. es spart viel ärger, da diese händler importieren dürfen und ihr nicht.

für den rest hier ist zu sagen, das das verbot vom tisch ist, und ich mir auch nicht vorstellen kann, das es jemals durch kommt.

wichtig ist bei diesen sportarten ganz klar die sicherheit,da die dinger echt gefährlich sind, wenn man damit scheisse baut. daher ist die regelung mit 18 jahren schon ganz ok. auch wenn ich persönlich noch dafür wäre, das die dinger erst ab 21 jahren erlaubt wären, und sie registriert werden müsten, und eventuell auch noch einblick in das führungszeugniss des käufers genommen wird.

last but not least es macht tierisch spass und ich hoffe , das ich morgen wieder ne runde paintball zocken kann, wenn die leute zu motivieren sind von mir.
 
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BigLuli

Gast
Sind denn diese Gotcha-Teile, oder wie die heißen, meist mit unter 1 Joule auch erst ab 16/18? Du scheinst dich da echt auszukennen!
 

Radina

Gast
Sind denn diese Gotcha-Teile, oder wie die heißen, meist mit unter 1 Joule auch erst ab 16/18? Du scheinst dich da echt auszukennen!

da man sich unter joule nicht viel vorstellen kann. also meine feuert nen paintball mit ca 100 kmh aus der mündung...ist minimal weniger.
man kann das teoretisch mit ner kleinen schraube am markierer verstellen...es stärker einzustellen ist 1) illigal aber was noch viel wichtiger ist, es ist dann nichtmehr 100% sicherheit bei den schutzmasken gegeben, und ich will nicht verantwortlich sein, wenn bei meinem gegenüber das schutzglas durchschossen wird. nebenbei aus 10m enfernung ne farbkugel auf den nacken oberkörper überspring sofort dan blauen fleck und geht umgehen in schwarzblutunterlaufen über. gleiches gilt für ne softairkugel.

hier mal ein kleiner auszug:

Auszug aus dem Waffengesetzbuch
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über
7,5 Joule
ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter
7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren
erlaubnisfrei
möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt
2 Nr. 1.1)
Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und
CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages
genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden
sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2
Nr. 1.2).
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche
Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die
tatsächliche
Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder
des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die
Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem
anderen
Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen
Bedürfnis
umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport
zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, in einem abgeschlossenen Behältnis.)
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4
Satz 1 WaffG).
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von
nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum
nicht
verlassen können.
4. Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-,
Federdruckwaffen
und CO2-Waffen
Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen
von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen auf das Erfordernis des
Waffenscheins zum Führen und einer Schießerlaubnis hinzuweisen (§ 35 Abs. 2
Satz 1 WaffG
 
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Radina

Gast
Wir haben uns damals alles gekauft, Schutz, Tank, Autococker 2005 usw und gehen seitdem ab und an gern irgendwo im Wald ein bisschen ballern. Mal machen wir ein "erobere die Flagge", mal ne Jagd, und mal liegen wir uns einfach gegenüber und rotzen einfach auf uns drauf. Wenn wir uns dafür entscheiden haben wir meist keine Lust noch extra zum Gelände zu fahren, mal ganz abgesehen davon das man dort zu überhöhten Preisen die Munition usw, kaufen soll. Je nachdem sind schon Fußgänger gekommen, dann wurde getarnt im "Versteck" geblieben, danach gings weiter.

Mfg

hoffe dir ist klar, das mit genau solchen aktionen die leute die ein verbot wollen gestärkt werden.
wir zocken auch im wald , das macht so richtig fun mit camo und so. bei uns ist das gelände aber dafür legal und es gibt keine spaziergänger.
 

Schizophren

Gast
Sie müssen halt schon mit richtigen markern spielen, dann hat das rein garnichts mit Amoklaufen zu tun.

Noch eine Anmerkung zum Schutz: Richtige schutzbrillen usw. kosten nunmal min. 50 € soviel sollte ihnen ihr Augenlicht wert sein.
 

Radina

Gast
nö die schutzmasken bekommste schon etwas günstiger unterscheiden sich nur in der qualität und nicht in der sicherheit soviel ich weis.
also beim paintball zb themalgläser, damit sie nicht so schnell beschlagen...oder leicht getönte gläser für zwielicht und gegenlicht.
ausserdem gibts maskenmaterialien, wo die paint nicht so oft drauf bricht...sprich kein treffer gewertet wird, wenn man nicht frontal trifft...und und und.
 
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