Hartz 4

DeletedUser5382

Gast
Man kann einen Lehrgang machen und H4 beziehen ? Coool wußte ich nicht.

ich weiß ja nicht was du für lehrgänge meinst, aber man kriegt bestimmte schulungen bezahlt, wenn man arbeitslos bzw hartz4 empfänger ist. ob das dann mir wirklich was bringt um arbeit zu finden, stell ich mal hinten an. ich hab schon solch zeug kennenlernen dürfen... ^^
 

Lord Cracker

Gast

Du führst nun einen Artikel an, der aussagt, dass eben nicht mehr Jobs entstanden sind, um Deine Aussage zu stützen, dass mehr Jobs entstanden WÄREN? Komisch...

Eigentlich sollte dir auch klar sein, dass eine starke Wirtschaft mehr Jobs schafft als eine schwache oO

Man könnte sogar das Gegenteil aussagen. Vergleiche das Opel-Werk Rüsselsheim mit dem Opel-Werk Eisenach. Höhere Produktion in Eisenach, geringerer Verlust pro Fahrzeug (bei Opel müssen wir nicht über einen Gewinn pro Fahrzeug reden), weniger Arbeitskräfte als in Rüsselsheim je produzierten Fahrzeug. Eine hochtechnologisierte Wirtschaft kann sehr stark wachsen und dabei sogar noch Arbeitsplätze abbauen. In so fern ist Dein simplifizierter Möchtegern-Kausalzusammenhang keineswegs gegeben.

Das was wie sein sollte?

Das die Anzahl der Unternehmen, die neue Stellen schaffen relevant wäre für die Gesamtzahl der geschaffenen Stellen.

Nur funktioniert das so nicht
Wenn niemand arbeiten geht passiert was?

Dann verhungern, verdursten und erfrieren wir alle. Kannst Du mir eine Zeit vor dem kapitalistischen Wirtschaftssystem nennen, in der Menschen per se nicht gearbeitet haben?

Richtig richtig, aber du hast immernoch kein Argument genannt.
Ethik halte ich für noch weniger diskutierbar.
Ich kann es auch ethisch rechtfertigen Behinderte zu vernichten (Präferenz-Utilitarismus)

Nun hast Du doch schon selbst festgestellt, dass Dein "Gerechtigkeitssinn" keine Diskussionsgrundlage ist und deswegen nicht weiter diskutiert werden braucht. Was soll ich denn da nun noch für ein Argument bringen? Für was? Gegen was?

Ich pers. finde Kant nicht so interessant.
Nietzsche ist ein wessentlich interessanterer Autor.
Dein Argument erschließt sich mir übrigens nicht ^^

Es ist auch völlig unerheblich, ob Du Nietzsche, Kant, Schopenhauer oder Marx nun bevorzugst - die Aussage war: Hätten einige kluge Köpfe keine Gönner gehabt, viele Künstler keine Mäzen, wären sie allesamt nach Deiner Definition "ohne Leistung" gewesen, da sie ja nie steuerpflichtig gearbeitet haben. Keine Sorge, auch ich weiß, dass es Kant und ein Nietzsche Professoren waren, aber für viele andere wäre es wohl darauf hinaus gelaufen, dass sie nach Deinem Verständnis überhaupt keine Leistung gebracht hätten.

Wenn Lebenerhaltungskosten steigen dann werden deine 2.500 € aus heutiger Sicht weniger ^^

Ach? Danke für die Information. Nur steht immer noch grundsätzlich einfach mal als Annahme im Raum, die Lebenshaltungskosten WÜRDEN steigen. Warum sollten sie dies denn so zwingend tun? Derzeit steigen sie einfach, weil immer mehr Geld im System ist und die Geldmenge stärker wächst als die Menge der Waren und Dienstleistungen. Wenn dem nicht mehr der Fall wäre, würden auch die Lebenshaltungskosten nicht steigen müssen - und bei einer gleicheren Verteilung des Geldes in der Bevölkerung wäre immer noch nicht MEHR Geld vorhanden, es wäre nur gerechter verteilt.

Denkst du nicht, dass ein Mindestlohn erstmal helfen würde?

Dauerhaft. Nein. Das System ist am Ende, es gilt einen Durchbruch zu erzielen, keine zusätzliche Zeit zu erkaufen.
 

Lofotenmann

Gast
Sobald man mehr als 400 Euro bekommt zählt man schon dazu. Und je nach Familienstand, Kinder und Miethöhe geht das durchaus bis 1300+ Euro Bruttoeinkommen wo man dann noch Aufstocker ist.

@ Lofotenmann

Warum aber ist Hartz4 eine Farce?

Für ehemalige Sozialhilfeempfänger hat sich an der Einkommenshöhe kaum etwas geändert. Aber jetzt dürfen sie Teilzeit arbeiten gehen und können Alg2 bekommen. Vorher konnte man das Einkommen nicht aufstocken.

Die Bürokratie ist auch nicht mehr geworden. Eher weniger man muss z. Bsp nicht immer erst Wohngeld beantragen und dann einen Mietzuschuss von der Arge.

Früher war man wenn man einen Lehrgang hatte nicht mehr Bezieher von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, war bei der Statistik draussen, man bekam ja ein "Ausbildungsgeld" was nicht viel höher war. Jetzt bleibt man Bezieher von Alg2, wird schwer das aus der Statistik rauszubekommen. *G*

Laß es mich so sagen, das gesamte Wesen der "Arbeitsverwaltung" ist eine Farce. Es war vorher schon eine und ist eine geblieben, insofern bin ich bei dir.
Ich habe da einfach einen anderen Blickwinkel drauf. Für mich ist jeder Mensch, der eine Leistung zum Leben vom Staat bekommen muß, ein potentielles Risiko für unsere Gesellschaft, ein ökonomisches Risiko, wohlgemerkt. Und wenn ich diese Menschen alle zusammenzähle, dann habe ich die wirklich interessante und manipulationsfreie Zahl am Menschen, für die ich Maßnahmen ergreifen muß und wenn diese Zahl sinkt, dann ist meine Arbeitsmarktpolitik richtig.
Warum müssen sich denn Arbeitslose regelmäßig melden, warum müssen sie sich abmelden, die "Arbeitsverwaltung" tut ja gerade so, als könnte sie jedem jederzeit einen anständigen Arbeitsplatz zuweisen. Natürlich gestehe ich zu, es ist nicht Schuld der Arbeitsverwaltung, sondern der entsprechenden Politik, die Verwaltung setzt diese ja nur um.
 

Lord Cracker

Gast
Cracker kannst du was dazu sagen weil ich finde keine seriöse Quellen dafür :/

Es ist relativ simpel: Hartz4 ist eine Grundsicherung, eine Existenzsicherung. Der Satz ist bereits so definiert, dass es halt das ist, was man gerade eben so zum Leben braucht - mit der gedanklichen Unterstellung dahinter, dass WENIGER halt eben nicht mehr zum Leben reicht. Also hat man in diesem Staat festgelegt, auf welcher Basis auch immer, dass ein alleine lebender Mensch mindestens 374 € im Monat zum Bestreiten der Existenz braucht.

Das BVerfG stellt nun fest, dass KÜRZUNG hieran eher gesetzeswidrig sind - denn WENN der Satz das ExistenzMINIMUM darstellt, würde bei Sanktionen der Staat ja eben NICHT mehr die verfassungsmäßig garantierte Grundsicherung zur Verfügung stellen. Entweder sind 374 € das Minimum, dann darf auch nicht mehr gekürzt werden, oder sie sind es nicht, dann ist aber der Bemessungssatz grundsätzlich in Frage zu stellen.

Oder auf Juristisch:

"Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt weiter, dass die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen (vom Staat) zu sichern ist."
 
Es ist relativ simpel: Hartz4 ist eine Grundsicherung, eine Existenzsicherung. Der Satz ist bereits so definiert, dass es halt das ist, was man gerade eben so zum Leben braucht - mit der gedanklichen Unterstellung dahinter, dass WENIGER halt eben nicht mehr zum Leben reicht. Also hat man in diesem Staat festgelegt, auf welcher Basis auch immer, dass ein alleine lebender Mensch mindestens 374 € im Monat zum Bestreiten der Existenz braucht.

Das BVerfG stellt nun fest, dass KÜRZUNG hieran eher gesetzeswidrig sind - denn WENN der Satz das ExistenzMINIMUM darstellt, würde bei Sanktionen der Staat ja eben NICHT mehr die verfassungsmäßig garantierte Grundsicherung zur Verfügung stellen. Entweder sind 374 € das Minimum, dann darf auch nicht mehr gekürzt werden, oder sie sind es nicht, dann ist aber der Bemessungssatz grundsätzlich in Frage zu stellen.

Oder auf Juristisch:

"Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt weiter, dass die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen (vom Staat) zu sichern ist."

Aber das war schon vor 2 Jahren oO
Wie kann der Staat dann noch sanktionieren?
 

Lofotenmann

Gast

Was soll denn eigentlich interpretiert werden, der Artikel in der Zeitung oder das Urteil??
Zum Artikel selbst kann ich nur sagen, der Schreiber hat den Urteilstenor vollkommen mißverstanden, das Gericht hat einen anderen Sachverhalt entschieden, als die Schlagzeile vermuten lassen würde.

Zum Urteil selbst, sowas interpretiert man nicht, sowas liest man, in vollem Wortlaut, dann wird einiges klarer, was die da entschieden haben.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
 

Lord Cracker

Gast
Aber das war schon vor 2 Jahren oO
Wie kann der Staat dann noch sanktionieren?

Was vom BVerfG seinerzeit abgeurteilt wurde, war die damals unzulässige Bemessungsgrundlage, was ja dann auch korrigiert wurde. Ob die Korrektur so nun Bestand hat, muss eventuell wiederum das BVerfG klären. Mit den Sanktionen hat das in erster Linie erst einmal wenig zu tun, auch wenn der Kommentator das so unbedingt da raus lesen will.
 

The.Mentalist

Gast
Da gibts keinen Unterschied, sind nur Namen *G*

Oder kennst du den Unterschied zwischen Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosenbeihilfe.
Einfach mal lesen.
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, muss man hilfebedürftig und erwerbsfähig sein. Nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten hingegen Sozialgeld. Die Leistungen des Sozialgeldes entsprechen denen des Arbeitslosengeldes II.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz, das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.

Sozialgeld steht Menschen zu, die

nicht erwerbsfähig sind. Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mehr als sechs Monate) nicht mehr als drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, und
in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen leben.
Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (möglicherweise aber Sozialhilfe nach SGB XII). Die Sozialhilfe ist gesondert zu beantragen. Nichterwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
 
Was vom BVerfG seinerzeit abgeurteilt wurde, war die damals unzulässige Bemessungsgrundlage, was ja dann auch korrigiert wurde. Ob die Korrektur so nun Bestand hat, muss eventuell wiederum das BVerfG klären. Mit den Sanktionen hat das in erster Linie erst einmal wenig zu tun, auch wenn der Kommentator das so unbedingt da raus lesen will.

Ich habe das ganze Urteil auch gelesen, aber ich habe diesen Abschnitt auch so interpretiert und meine Frage ist halt ob das ieine Bewandnis für die Rechtmäßigkeit von Sanktionen hat?
Weil Hartz 4 ohne sanktionen ist ja eig. ein bGE
 

The.Mentalist

Gast
Da gibts keinen Unterschied, sind nur Namen *G*

Oder kennst du den Unterschied zwischen Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosenbeihilfe.
Um die Frage noch zu beantworten
Zur Arbeitslosenbeihilfe: Soldaten werden nicht wie Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur gegen Arbeitslosigkeit versichert. (Der einzige Grund dafür ist, dass man den Sold des Soldaten nicht mit "gewöhnlichem" Arbeitslohn gleichsetzen möchte, sondern den "Staatsbürger in Uniform" vom Söldner (!) abgrenzen will - also alles Politik per Sprache...)

Deswegen gibt es für aus dem Dienst ausgeschiedene Soldaten die Arbeitslosenbeihilfe anstatt des Arbeitslosengeldes. Der Unterschied ist aber letztlich nur Wortgeklingel, denn die Bedingungen dafür sind fast die gleichen und zuständig dafür ist die Arbeitsagentur.
Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe, wenn ein Soldat auf Zeit ohne Anspruch auf Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden oder wenn dieser Anspruch später aus einem anderen Grunde als dem des Ablaufs des Anspruchszeitraums weggefallen ist. (§ 86a Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz)
 

Lofotenmann

Gast
Ich habe das ganze Urteil auch gelesen, aber ich habe diesen Abschnitt auch so interpretiert und meine Frage ist halt ob das ieine Bewandnis für die Rechtmäßigkeit von Sanktionen hat?
Weil Hartz 4 ohne sanktionen ist ja eig. ein bGE

Das BVerfG hatte sich nur mit der Frage zu beschäftigen, ob die damalige Neuberechnung der Sätze so korrekt war und ob mit dem Ergebnis der Berechnung auch ein Wert unterhalb des Existenzminimums herauskommen darf, nicht mehr und nicht weniger. Seine Entscheidung und die Begründung dazu waren recht eindeutig, ein solches Unterschreiten ist nicht zulässig und dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, mit Frist, eine entsprechende Neuformulierung des beanstandeten Gesetzes vorzunehmen.

Mit etwas gutem Willen kann man nun daraus herleiten, wenn das Existenzminimum eine absolute Grenze ist, dann dürften auch Sanktionen nicht darunter gehen, aber wie ich den Gesetzgeber einschätze, wird er sich zu dieser Interpretation erst wieder durch das BVerfG zwingen lassen müssen, freiwillig wird er nicht verzichten.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Man könnte sogar das Gegenteil aussagen. Vergleiche das Opel-Werk Rüsselsheim mit dem Opel-Werk Eisenach. Höhere Produktion in Eisenach, geringerer Verlust pro Fahrzeug (bei Opel müssen wir nicht über einen Gewinn pro Fahrzeug reden), weniger Arbeitskräfte als in Rüsselsheim je produzierten Fahrzeug. Eine hochtechnologisierte Wirtschaft kann sehr stark wachsen und dabei sogar noch Arbeitsplätze abbauen.
Bei Steigerung der Effizienz gehen Arbeitsplätze verloren. Aber ein Konjunkturprogramm steigert nicht die Effizienz.

Und wenn die Effizienz wächst und damit Arbeitsplätze verloren gehen, obwohl die Wirtschaft wächst, dann vergleiche einfach mal, wie viele Stellen verloren gehen, wenn die Wirtschaft stagniert oder sich sogar zurückentwickelt.
 

DeletedUser26243

Gast
Da gebe ich dir ausnahmsweise mal recht, Garlan. Wie manes auch macht, es gehen Arbeitsplätze verloren, so oder so.
Also? Welch neckischen Schluss ziehen wir daraus? Hm?

Jep!

Dieses System ist absolut nicht in der Lage, jedem Menschen einen sinnvollen und ihn befriedigenden Arbeitsplatz zu verschaffen. Aber bitte - nicht das System schimpfen! Dieses System, der Kapitalismus, wurde nämlich auch nicht dafür entwickelt. Dieses System wurde geschaffen, um Kapital zu akkumulieren, und zu nichts sonst. Der Kapitalismus kann nichts dafür, dass er seinen ureigenen Job erledigt und alle anderen dafür schlecht bis überhaupt nicht. Wir sind schuld, weil wir dieses System zulassen, ja sogar noch verteidigen in unserem Wahn!
 

Lord Cracker

Gast
Da gebe ich dir ausnahmsweise mal recht, Garlan. Wie manes auch macht, es gehen Arbeitsplätze verloren, so oder so.
Also? Welch neckischen Schluss ziehen wir daraus? Hm?

Nö nö - so kann man das gar nicht sagen. Wenn ich einen Bagger zum Ausheben eines Lochs nehme, ist das viel effizienter, als wenn ich 80 Mann mit einer Schaufel hinstelle - mehr Arbeitsplätze hat allerdings das "Mann mit Schaufel"-Modell. Natürlich muss ich dann die Löhne so weit runterfahren, dass der Einsatz eines Baggers nicht lohnt. Und genau das machen wir doch: Warum werden denn Fussbälle in Afrika und Asien genäht? Weil es immer noch billiger und effektiver ist, als wenn ich eine "Fußballnähmaschine" bei uns hinstelle. Sollten die Menschen dort auch irgendwann nicht mehr bereit sein, ihre Kinder als Arbeitssklaven für unseren Konsum zur Verfügung zu stellen, dann kommen die die Fußballnähmaschinen und überall sind Arbeitsplätze verloren. Eine Verbindung von Effizienz zu Arbeitsplätzen gibt es nicht.
 

DeletedUser26243

Gast
doch, doch, die gibt es, bzw. du scheinst da etwas anderes sagen zu wollen?

Schau mal:

...dann kommen die die Fußballnähmaschinen und überall sind Arbeitsplätze verloren
Stimmt. Fussballnähmaschinen steigern doch die Effizienz der Fussballproduktion, oder doch nicht? Ich denke, das tun sie.
Warum dann:
Eine Verbindung von Effizienz zu Arbeitsplätzen gibt es nicht.
?

Sicher, es muss auch jemand die Fussballnähmaschinen zusammenbauen, aber erfahrungsgemäß stellt die maschinelle Produktionsweise insgesamt nicht so viele Arbeitsplätze zur Verfügung als die manuelle.
 

Lord Cracker

Gast
dFussballnähmaschinen steigern doch die Effizienz der Fussballproduktion, oder doch nicht?

Doch nur an der Stelle, wo die menschliche Arbeitskraft teurer ist, als die Maschine. Solange die menschliche Arbeitskraft aber billiger ist, wird durch den Einsatz der Maschine keine Effizienzsteigerung erreicht.
 
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