Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, hat man mir immer beigebracht.
Aber ich frage mich gerade ob das den auch stimmt?
Weil im StGB steht ja folgendes.
Wie sieht das also aus mit diesem Auspruch?

§ 15*Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe
bedroht.
§ 16*Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht
vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes
verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
§ 17*Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen
Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1
gemildert werden
 

DeletedUser29666

Gast
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Steht doch da.
Wenn du dich aber nicht ganz doof anstellst, wird es nie zu Irrtümern kommen ;)
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Steht doch da.
Wenn du dich aber nicht ganz doof anstellst, wird es nie zu Irrtümern kommen ;)

Das ist die Frage wie das dann vor Gericht aussieht.

Wann kann ich argumentieren, dass ich einen Umstand nicht kannte?
Vielen ist z.B. nicht bekannt, dass der Download von Youtube illegal ist, weil sie von der Gesetzesänderung nichts mitbekommen haben und sich noch auf die ältere Version des Gesetzes beziehen
 

AbbyHexe

Gast
Das ist die Frage wie das dann vor Gericht aussieht.

Wann kann ich argumentieren, dass ich einen Umstand nicht kannte?
Vielen ist z.B. nicht bekannt, dass der Download von Youtube illegal ist, weil sie von der Gesetzesänderung nichts mitbekommen haben und sich noch auf die ältere Version des Gesetzes beziehen

Dann nimm Dir doch mal diese armen Schweine als Beispiel, die sich als "Money Agents" mit ihrem privaten Konto zur Verfügung gestellt haben. Die sind nicht nur auf ihrem eigenen Schaden sitzen geblieben, die wurden auch noch bestraft.

^^
 

DeletedUser26243

Gast
Kurz gesagt:

Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen, allerdings nur in wenigen Fällen.

Zur Begehung einer Tat muss der Täter grundsätzlich Vorsatz haben. Fehlt der Vorsatz eine bestimmte Straftat zu begehen, kann der Täter nicht bestraft werden. Möglich bleibt nur eine Strafe wegen der fahrlässigen Begehung, die aber im Gesetz mit Strafe bedroht sein muss. Gem. § 16 StGB entfällt der Vorsatz ebenfalls, wenn der Täter Umstände nicht kennt, die zum Tatbestand gehören (sog. Tatbestandsirrtum).

Gem. § 17 S. 1 StGB handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei der Begehung der Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und dieser Irrtum unvermeidbar war. An die Unvermeidbarkeit werden hohe Anforderungen gesetzt. Ggf. ist ausführlicher Rechtsrat einzuholen.
[jurawiki]

Im Fall von youtube wird es z.B. einem jungen Täter mit geringem downloadvolumen jederzeit möglich sein, auf fehlende Einsicht zu plädieren. Bei einem notorischen filesharer dürfte dieser Einwand nicht greifen.
 
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