Todestrafe in Deutschland "ja" oder "nein"?

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simpsons3

Gast
So nun mal die Quizfrage: Es gibt die Todesstrafe in Deutschland (Fakt - belegbar^^), wieso jedoch tritt sie nicht in Kraft?! Also Antwort ist ein klares "Ja" es gibt die Todesstrafe in Deutschland.

Versteh ich nicht. Bin ich wohl zu schlau für. Bitte mal erklären.
 

DeletedUser28861

Gast
Versteh ich nicht. Bin ich wohl zu schlau für. Bitte mal erklären.
Wenn ich das erkläre, gebe ich dem Rest nicht die Chance die Frage beantworten zu können... naja den einfachen Teil kann ich ja mal auflösen, sie tritt nicht in Kraft aufgrund (Art. 102 GG)
 

Manfräd

Gast
So nun mal die Quizfrage: Es gibt die Todesstrafe in Deutschland (Fakt - belegbar^^), wieso jedoch tritt sie nicht in Kraft?! Also Antwort ist ein klares "Ja" es gibt die Todesstrafe in Deutschland.
Wenn ich das erkläre, gebe ich dem Rest nicht die Chance die Frage beantworten zu können... naja den einfachen Teil kann ich ja mal auflösen, sie tritt nicht in Kraft aufgrund (Art. 102 GG)

Hallo dionysosGER,

diese Frage wurde hier schon zum x-ten Mal erörtert, da gibt es nicht sehr viel "aufzulösen".
Ich zitiere mich selbst (Thema war die hessische Landesverfassung):

So wie er den Satz formuliert hat: Die Todesstrafe ist abgeschafft, ist es korrekt.
Die Gesetzgebung (Art 30, Art 70) der Bundesrepublik ist eindeutig geregelt. Strafrecht fällt unter die Kompetenz des Bundes (Art 102). Der Art der hessischen Landesverfassung besitzt keine Gültigkeit.

Es wird zwar immer gerne -besonders in Foren- anders verbreitet (mit Verweis auf Hessen), bleibt aber falsch.



Mit freundlichen Grüssen
Manfräd
 

DeletedUser28861

Gast
OK X=2 y=? aber trotzdem danke für die korrekte Antwort und den Hinweis, dass das Strafgesetzbuch hier das Maß aller Dinge ist und wie schon von mir erwähnt das Grundgesetzt eindeutig regelt: Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft. Dies ändert aber nichts daran, dass es weiterhin Bestand der Verfassung Hessens ist^^
 

simpsons3

Gast
OK X=2 y=? aber trotzdem danke für die korrekte Antwort und den Hinweis, dass das Strafgesetzbuch hier das Maß aller Dinge ist und wie schon von mir erwähnt das Grundgesetzt eindeutig regelt: Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft. Dies ändert aber nichts daran, dass es weiterhin Bestand der Verfassung Hessens ist^^

Naja, hättest du es auf Deutsch formuliert, hätte ich dir das auch sagen können.
Übrigens ist das gar nicht in der hessischen Verfassung. Es steht zwar drin, ist aber eindeutig nichtig. Rechtlich gibt es die Regelung also gar nicht.

Übrigens haben auch andere deutsche Verfassungen (bis vor einiger Zeit) Regelungen enthalten, die die Durchführung der Todesstrafe regeln, ich erinnere mich hier an Art. 3 (1) S. 2 und Art. 103 (1) S. 1 LV RLP
 
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DeletedUser29666

Gast
Laut dem "Vertrag von Lissabon" ist die Todesstrafe übrigens erlaubt - in Zeiten des Krieges etc.

EU Recht geht über Bundesrecht ...
 

Manfräd

Gast
dionysosGER, zwischen dieser Aussage:

[...] Es gibt die Todesstrafe in Deutschland (Fakt - belegbar^^),[...][...] "Ja" es gibt die Todesstrafe in Deutschland.
und dieser Aussage:

[...] Dies ändert aber nichts daran, dass es weiterhin Bestand der Verfassung Hessens ist^^
gibt es einen Unterschied, daher mein Einwand.

Laut dem "Vertrag von Lissabon" ist die Todesstrafe übrigens erlaubt - in Zeiten des Krieges etc.

EU Recht geht über Bundesrecht ...

Ereb0s, Dir ist ein Fehler in der Exegese unterlaufen. Die Todesstrafe kann in der BRDeutschland nicht wieder eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Manfräd
 
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AbbyHexe

Gast
Todesstrafe ? Feine Sache, brauchen wir in Deutschland umbedingt...

Man stelle sich mal einen pädophilen Priester vor, statt diesen nun 20 Jahre einzusperren und durchzufüttern, wäre eine Hinrichtung um 99 % Billiger

Als ich Erebos kennenlernte, dachte ich bei mir: "Dümmer geht's nimmer".

DU beweist mir das Gegenteil.

DANKE, daß Du mir mein Weltbild zerstört hast...
 

simpsons3

Gast
Laut dem "Vertrag von Lissabon" ist die Todesstrafe übrigens erlaubt - in Zeiten des Krieges etc.

EU Recht geht über Bundesrecht ...

Hahaha. Achso, war gar kein Witz?

Der EU-Reformvertrag stellt eindeutig fest (Art. 2 der EU-Charta i. d. F. von 2010):
"(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Was du ansprichst, ist ein modernes Märchen: Die ursprüngliche Fassung des EU-Reformvertrags sah eine Bindung an die Charta von 1948 (oder so) vor. Darin steht, dass das Leben des Menschen geschützt ist und nur auf Grundlage von Gesetzen, die die Todesstrafe vorsehen, getötet werden darf. Natürlich wäre auch in dieser alten Fassung die Todesstrafe in Deutschland verboten (weil die Gesetze, die das bestimmen dürften, ja gegen das GG verstoßen), aber bei der alten Fassung hab auch ich Bauchweh.
Die Politik hat aber diesen Fehler erkannt und eine neue Charta verabschiedet. Der EU-Reformvertrag hat immer noch genug andere Punkte, die man kritisieren kann, aber die Todesstrafe ist sicher keiner davon.
 

Manfräd

Gast
Hahaha. Achso, war gar kein Witz?

Weniger lachen, gründlicher arbeiten!


Der EU-Reformvertrag stellt eindeutig fest (Art. 2 der EU-Charta i. d. F. von 2010):
"(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Auch wenn die Charta kein Bestandteil des Vertragstextes des EU-Reformvertrages ist (sondern der Anhang des EU-Vertrages), kann man dem zustimmen.

Was du ansprichst, [...]

Ereb0s, steht hier, Art 2 (Todesstrafe in Kriegszeiten), und ist kein modernes Märchen. Für Deutschland hat es zwar keine Relevanz (Zs-Prot. 13, Exegeseprinzip etc.), aber das ist ein anderes Thema.


Mit freundlichen Grüßen
Manfräd
 

simpsons3

Gast
Tut mir leid, dass ich davon ausgehe, dass wir bis zum nächsten Reformvertrag keinen Kriegsfall haben. ;)
 

DeletedUser26468

Gast
Hinrichtung im allgemeinen? - Ganz klares Nein. Niemand sollte das Recht haben ein Menschenleben auszulöschen.

Aber man hat das Recht um Menschen zu verstümmeln?
Ist ne sehr interessante einstellung, gefällt mir. Allerdings wiedersprichst du dir mit dem oberen satz selbst.
 

DeletedUser26468

Gast
Solche Menschen können das nicht kontroillieren wenn dann wirklich ne Kastration.
Aber ne Therapie bringt nix, das ist Urlaub auf Staatskosten. Genauso wie der Deutsche Knast. Leuten in einem Altenheim gehts da schlechter.
 

Tlahuizcalpantecuhtli

Gast
Solche Menschen können das nicht kontroillieren wenn dann wirklich ne Kastration.
Aber ne Therapie bringt nix, das ist Urlaub auf Staatskosten. Genauso wie der Deutsche Knast. Leuten in einem Altenheim gehts da schlechter.
Belege bitte deine beiden Aussagen.
 

DeletedUser26468

Gast
Im Amerikanischen Knast hast du ne 2x 8meter große zelle mit doppelbett und klo im zimmer. In deutschland hast du nen riesen raum alleine, kannst dir dein essen aussuchen hast unzählige psychater an denen du dich wenden kannst (was ich allerdings nicht unbedingt für schlecht empfinde).
In denn USA kommst du tagelang in Isolationshaft wenn du ne schlägerei provozierst, hier vllt. ein Gespräch.

Leuten in einem Altersheim gehts deshalb schlechter, weil Häftlinge im Knast die ganze Zeit beobachtet werden, und die Alten Leute schon halb tod sind bevor man irgentwas merkt.
Ich hatte 2 Altersheime in meiner Stadt wo dies wirklich der Fall war, und die Menschen teilweise mishandelt wurde. Haste aber vielleicht in denn Medien gehört.
 

NeoGennesis

Gast
@Tlahuizcalpantecuhtli (übrigens netter nick ;)):
Lebenslänglich und dann Therapie....hmmm also findest du die jetzige Rechtslage ok so wie sie ist?
Auch hier ein ganz klares Nein. Es sollte nicht verwechselt werden das ein "Kinderschänder" keineswegs dumm ist. Und nach deiner Aussage würde ein solcher Täter nach einer erfolgreichen Therapie eventuell wieder freikommen. Mal im ernst: Du willst so einen wieder auf die Straße setzen nur weil ein Arzt bestätigt das er erfolgreich behandelt wurde und er jetzt wieder "heile" ist?
Du weisst doch auch sicherlich das dies bereits öfters so gemacht wurde und kaum waren die draußen, haben die sich wieder an jemanden vergangen.

Ein Teufelskreis also. Eine wirkliche Therapie......zumindest die wirklich wirksam wäre, kennt ihr ja meiner Meinung nach.
 

DeletedUser26468

Gast
Das hat jetzt in keinster Weise irgendeine deiner Aussagen belegt.

^^

Das meintest du :D

Es gibt viele Studien die belegen das man so eine Krankheit wie Phädophälie (ja ich weiß, bestimmt falsch geschrieben) nie geheilt werden kann. Es kann unterdrückt werden aber es verschwindet nie komplett genauso wie bei Shizophrenie oder anderen Psychischen krankheiten.
Die meisten Leute wollen auch gar nicht übergreiflich werden, aber es ist ein Drang da denn sie auf kurz oder lang nicht unterdrücken können. Ne tickende Zeitbombe deswegen Kastrieren, oder gleich umbringen bevor noch mehr Kinderseelen im wahrsten sinne des wortes gefickt werden.
 
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