Laut dem "Vertrag von Lissabon" ist die Todesstrafe übrigens erlaubt - in Zeiten des Krieges etc.
EU Recht geht über Bundesrecht ...
Hahaha. Achso, war gar kein Witz?
Der EU-Reformvertrag stellt eindeutig fest (Art. 2 der EU-Charta i. d. F. von 2010):
"(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Was du ansprichst, ist ein modernes Märchen: Die ursprüngliche Fassung des EU-Reformvertrags sah eine Bindung an die Charta von 1948 (oder so) vor. Darin steht, dass das Leben des Menschen geschützt ist und nur auf Grundlage von Gesetzen, die die Todesstrafe vorsehen, getötet werden darf. Natürlich wäre auch in dieser alten Fassung die Todesstrafe in Deutschland verboten (weil die Gesetze, die das bestimmen dürften, ja gegen das GG verstoßen), aber bei der alten Fassung hab auch ich Bauchweh.
Die Politik hat aber diesen Fehler erkannt und eine neue Charta verabschiedet. Der EU-Reformvertrag hat immer noch genug andere Punkte, die man kritisieren kann, aber die Todesstrafe ist sicher keiner davon.