LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

DeletedUser5306

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Aha, erklärt natürlich einiges. Bist Du es denn nicht gewesen, der ihn als "Hassprediger" tituliert hatte? o_O
Wie kam denn diese Einschätzung zustande?
Gar nicht, ich habe Dich als Hassprediger bezeichnet Du Knallcharge. Lerne zunächst einfache Sätze zu verstehen bevor Du Dich an schwierige Zusammenhänge heranwagst. Nur ein Rat...


Jemanden was zu beschreiben bzw. zu erläutern, der noch nicht einmal rudimentäre Kenntnisse von dem einem noch dem anderen hat, ist verschwendete Zeit. Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe, ich ganz bestimmt nicht.
...was ist denn das eine und ws ist das andere? Welche 2 Dinge? Was redest Du da :eek:

Durch die religöse Erziehung wahrscheinlich, Du Honk. Mein Güte, Dir fällt es wirklich schwer, Zusammenhänge herzustellen, was?
Herr vergib' ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun. :)
Wenn Du mal ganz kurz Deine Scheuklappen öffnen würdest, könntest selbst ein verbohrter Antireligiöser wie Du erkennen, dass pflichtbewusste religiöse Eltern ihre Kinder religiös erziehen [/U]müssen weil es Ihnen um das Seelenheil ihrer Kinder gehen muss. Einem bibelfesten Atheisten wie Dir sollte dieser Zusammenhang eigentlich klar sein, aber durch den Tunnelblick....

Mir ist es auch egal, ob andere an einen imaginären Gott glauben. Es sind nicht meine Wahnvorstellungen. Bloß, warum glaubt niemand an Russells' Teekanne? Weil es unwahrscheinlicher ist als ein bärtiger Mann im Himmel?
Es ist Dir egal? Man kann sogar an Deinen texten sehen, dass Du Schaum vorm Mund hast vor Wut :)
Was hindert Dich die eligiösen Menschen ihr Ding machen zu lassen? Du bist denen doch (anscheinend) überlegen und brauchst Dich nicht mit deren ausgedachten Problemen beschäftigen.

Ich bin alles, aber ganz gewiß kein Hassprediger. Ich habe mich halt etwas mit der Thematik beschäfftigt und bin zum Entschluss gekommen, dass ich nie einen Gott gebraucht habe und auch nie einen brauchen werde.
Denselben Schluss habe ich gezogen, aber Du wetterst gegen die Religösen Menschen mit "religiösen Eifer" und diffamierst sie wegen ihres Glaubens. (Andere) Hassprediger machen das (auch) so!

Und es geht hier nicht an sich um den Glauben, sondern M.E um Kindesmissbrauch und frühkindliche Indoktrination.
In der Debatte hier verschwimmen diese Grenzen immer wieder. Eigentlich verständlich, denn es geht um die Traditionen von Menschen aus dem jüdischen und islamischen Glaubensbereich. Und wie soll das übrigens schon wieder gehen: Es geht nicht um den Glauben sondern um das Heranführen von Kindern an den Glauben? Ich denke man bekommt das nicht getrennt!

Ich glaube nicht nur, sondern ich weiß, dass sie meine Position unterstützen.[es ist nicht nur meine Position ;)]
Und dennoch bleibt es dabei, dass die Gesetzeslage über der Religion steht, stehen sollte.
Naja, so ganz allein stehe ich ja auch nicht....

Ich finde die Lösung die Abbyhexe in der Berliner Morgenpost gefunden hat gar nicht so schlecht.
Die Eltern müssen sich über die Risiken beraten lassen. Außerdem benötigen sie eine Bescheinigung über die (religiöse) Notwendigkeit der Maßnahme. Vielleicht hindert das diejenigen die eigentlich gar nicht wirklich religiös sind. Ich würde sehr ungern zu meinem Pastor gehen um mir eine Bescheinigung abzuholen, denn er würde mich sicher fragen warum er mich sonst nie sieht...
Das verfahren zwingt die Menschen jeenfalls sich bewusst mit der Beschneidung auseinanderzusetzen. Könnte mehr bewirken als Verbote, die das Problem nur in die Hinterzimmer und ins Ausland verlagern.
 
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AbbyHexe

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Eigentlich verständlich,...

Was ist "verständlich? Kinderverstümmelung im Namen des Glaubens?


...denn es geht um die Traditionen von Menschen aus dem jüdischen und islamischen Glaubensbereich. Und wie soll das übrigens schon wieder gehen:

Früher war es hier in Deutschland "Tradition", renitenten Kindern auch mal eine Ohrfeige zu verpassen. Das ist heute zu Recht verboten. Aber Juden und Moslems dürfen ihren Kinder körperlich verstümmeln? Das verstehe ich nicht.


Es geht nicht um den Glauben sondern um das Heranführen von Kindern an den Glauben?

Ach so.

BTW, wie kann man Kinder an einen Glauben "heranführen", wenn man sie im Namen dieser Religion körperlich mißhandelt? Das verstehe ich auch nicht....


Ich denke man bekommt das nicht getrennt!

Oh doch, ich sehe da eine Trennung !!!!

Und zwar eine von Vorhaut und Penis der gequälten und mißhandelten Knaben...
 

simpsons3

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Mag ja alles schön und gut sein, nur Fakt ist, der Großteil meines Spritgeldes landet beim Finanzamt, obwohl ich dieses Geld ausgebe, um STEUERN zu erwirtschaften.

Das Finanzamt gehört in Wahrheit zu den geringsten Posten. Vielleicht solltest du aber einfach mal Föderalismus lernen.

Recht hast du damit, dass es Verbrauchsteuern gibt, die schon heftig in den Kraftstoffpreis reinschlagen. Aber der Fiskus ist nicht schuld an steigenden Benzinpreisen, denn die Verbrauchsteuern auf Kraftstoffe wurden schon lange (seit 2003) nicht mehr erhöht. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls seit 2007 unverändert. Nur der Benzinpreis, der ist seit 2007 um 30 % und seit 2003 sogar um 55 % gestiegen. Böhser Fiskus!

Dazu kommt, daß ich auf die gezahlte Mineralölsteuer und Energiesteuer noch Märchensteuer zahlen muß.

Wenn dein Tankwart Mineralölsteuer und Energiesteuer berechnet, solltest du dir vielleicht eine andere Tankstelle suchen. Und am besten den Tankstellenbetreiber anzeigen. Berechnet der nicht gar Ökosteuer?

Märchensteuer gibts nicht (im Gegenteil: Märchenbücher sind sogar UmsatzsteuerERMÄSSIGT!), nett wäre es, dein BILD-Jargon auf Deutsch zu übersetzen.

Was mich aber RICHTIG ANKOTZT, ist die Tatsache, daß mein Ehegatte, selbstständig, seinen Z3 als Firmenwagen abschreiben durfte und dieser Wagen im Endeffekt BILLIGER war, als mein Focus. Der hat doppelt soviel PS wie mein Focus und hat laut Liste dreimal soviel gekostet, wie meiner.

Hust, doppelt so viel PS? Hab ich eben nicht was in der Richtung gepostet? Zahlt der gar auch mehr Benzinkosten als du?

Aber dem Grunde nach hast du recht: Es ist immer ein Spagat zwischen zwei Stühlen, wenn es um sowas wie Autos geht: Einerseits haben wir das verfassungsrechtliche Gebot des objektiven Netto, andererseits werden Pkw nicht selten privat genutzt, es liegen somit Mischkosten vor, die anhand objektiver Merkmale und nachprüfbarer Unterlagen aufzuteilen sind, der Privatanteil fällt unter das Abzugsverbot für Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG. Abgesehen davon, dass es durchaus Fahrten gibt, bei denen Finanzamt und Steuerpflichtiger sich nicht immer einig sind über berufliche oder private Veranlassung (z. B. der Tapezierer, der 50 km fährt, um bei seiner Tochter gegen ein geringes Entgelt, also deutlich unter dem normalen Preisniveau, ein Zimmer tapeziert; steht hier der Besuch der Tochter oder die Einnahmeerzielung im Vordergrund?), gibt es hier auch Pauschalmodelle, die Steuern sparen helfen, vor allem die 1-%-Regel des § 6 (1) Nr. 1 S. 2 EStG. Und dann gibt es noch die grundsätzliche Frage, wie objektiv und nachprüfbar ein vom Steuerpflichtigen geschriebenes Fahrtenbuch sein kann.

in MEINEM Auto wird KEIN Kind beschnitten....

Find ich gut, bleib dabei!

Aber auch nur, da ich auf ein Auto zurückgreifen kann, welches keine Spritkosten hat ...

Ich hoffe, dein Arbeitgeber sorgt dafür, dass du die private Nutzung des Firmenwagens versteuerst, dann bin ich zufrieden. Wenn du den nicht privat nutzt, gibts keinen Vorteil gegenüber nem Leben ganz ohne Auto.

Elektrokarren sind eine Umweltlüge. Das beginnt bei der Herstellung, geht über die Energiegewinnung und endet beim Energieverbrauch.

1. Fehler: Posting nicht gelesen.
2. Fehler: Problem falsch lokalisiert.

Und nur, um beim Thema zu bleiben: auch in Elektrokarren darf man keine Kinder vergewaltigen, denn eine Beschneidung ist nichts anderes, als eine Vergewaltigung.

Doch, etwas ganz anderes: Die körperlichen Wunden einer Beschneidung verheilen niemals, im Gegensatz zu den körperlichen Wunden einer "normalen" Vergewaltigung.
 

DeletedUser5306

Gast
Was ist "verständlich? Kinderverstümmelung im Namen des Glaubens?
nein aber Knabenbeschneidung :)

Früher war es hier in Deutschland "Tradition", renitenten Kindern auch mal eine Ohrfeige zu verpassen. Das ist heute zu Recht verboten. Aber Juden und Moslems dürfen ihren Kinder körperlich verstümmeln? Das verstehe ich nicht.
Nein die dürfen ihren Kindern auch keine Ohren und Finger abscheiden, das hast Du falsch verstanden. Nur die Vorhaut :)

BTW, wie kann man Kinder an einen Glauben "heranführen", wenn man sie im Namen dieser Religion körperlich mißhandelt? Das verstehe ich auch nicht....
Ist ja auch nich meine theorie, sondern die vom Pimp, simpson3 und marek
 

simpsons3

Gast
Ist ja auch nich meine theorie, sondern die vom Pimp, simpson3 und marek

Mitnichten. Ich hab lediglich gesagt, die Beschneidung stigmatisiert jemanden auf Lebenslänge für die Zugehörigkeit zu einer Religion. Unabhängig davon, was man selber von der Religion hält. Wäre etwa so, als würde das Christentum vorschreiben, allen Babys ein Kreuz auf die Brust tätowieren zu lassen, mit Farbe, die sich nie wieder entfernen lässt.

Wer sollte Dich beneiden? Intellektuell stehst Du meiner Meinung nach auf dem Stand einer Amöbe. Geht es denn noch tiefer????

Du bist auch nicht grade ein Delphin.
 

DeletedUser5306

Gast
Ach, watt bist Du dumm....
Aber Reden kannst schon, oder nur dumm quaken?
Und schon ist die Luft wieder raus bei Dir...
Falsch zitieren hat Dir nichts genützt und nun nennst Du wieder alle Amöben und Frösche. Sehr süss.....aber nach dem 50igsten mal nicht mehr originell!
 

AbbyHexe

Gast
Nein die dürfen ihren Kindern auch keine Ohren und Finger abscheiden, das hast Du falsch verstanden. Nur die Vorhaut

NUR die Vorhaut?

Mehr nicht?

NA DANN GEHT ES DOCH....



Und wieder die Frage an Dich: kapierst Du eigentlich den Müll, der da aus Deinem Kopf rausquillt?


Und schon ist die Luft wieder raus bei Dir...

Träum weiter.


Falsch zitieren hat Dir nichts genützt

Und wo hätte ich bitte falsch zitiert?


und nun nennst Du wieder alle Amöben und Frösche.

Nein, ich habe noch nie ALLE als Amöben oder Frösche bezeichnet, höchstens mal eine Person mit einer Amöbe "verglichen".


Sehr süss.....aber nach dem 50igsten mal nicht mehr originell!

Das soll auch nicht "originell" sein.
 

DeletedUser5306

Gast
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Garlan der Kavalier

Gast
§ 1629 (1) S. 1 BGB. Steht nicht explizit drin, das stimmt. Aber aus der Vorschrift ist zu schließen, dass die Eltern quasi das Gehirn des Kindes sind, sofern sie im Einzelfall nicht davon ausgeschlossen sind.
Man könnte den Artikel also so interpretieren, dass man daraus grundgesetzwidrige folgerungen herleiten könnte, habe ich das richtig verstanden.

§ 1 RelKErzG spricht zwar, wie du richtig sagst, von "Erziehung", aber es ist damit die Religionszugehörigkeit gemeint.
Ich als Richter würde ganz klar sagen, dass Erziehung nicht das Abschneiden von Körperteilen meinen kann, schon gar nicht bei Verfassungswidrigkeit selbiger Handlung. Du?

Ich meine, insgesamt stehen BGB und RelKErzG, aber auch nur, wenn man sie interpretiert, d. h. man kann sie auch ander interpretieren, gegen das Grundgesetz im Wortlaut. Da ist doch für jeden deutschen Richter die Sache klar.
 

simpsons3

Gast
Man könnte den Artikel also so interpretieren, dass man daraus grundgesetzwidrige folgerungen herleiten könnte, habe ich das richtig verstanden.

Hier ist die Frage: Ab wann ist ein Gesetz nichtig? Ist es schon nichtig, wenn es gegen das Grundgesetz verstößt, oder erst wenn diese Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist?

Ich hab aber schon gesagt, dass es auch den § 1631 (2) BGB gibt: Grundsätzlich darf das Kind dadurch keine Nachteile erleiden.

Ich als Richter würde ganz klar sagen, dass Erziehung nicht das Abschneiden von Körperteilen meinen kann, schon gar nicht bei Verfassungswidrigkeit selbiger Handlung. Du?

Genau deiner Meinung. Hat das LG Köln auch so gesehen.

Ich meine, insgesamt stehen BGB und RelKErzG, aber auch nur, wenn man sie interpretiert, d. h. man kann sie auch ander interpretieren, gegen das Grundgesetz im Wortlaut. Da ist doch für jeden deutschen Richter die Sache klar.

Gesetze muss man fast immer interpretieren, es gibt nur wenige Gesetze, die einen konkreten Einzelfall zweifellos abdecken - mir fällt gerade gar keins ein. Wenn ein Gesetz neu geschaffen wird, dann bildet sich erst im Laufe der Zeit durch Verwaltungsanweisung und insbesondere durch Gerichtsurteile ein genauerer Umriss der Rechtsfolgen und insbesondere der Tatbestandsmerkmale. Im Grunde ist es - bei der Vielzahl der Lebenssachverhalte - nur eine Frage der Zeit, bis das genau dein Fall Gegenstand eines Verwaltungserlasses oder eines Gerichtsverfahrens ist. Offen gesagt wundert es mich, dass erst 2012 die Beschneidung Gegenstand eines solchen Verfahrens ist.
 

DeletedUser37828

Gast
finde die beschneidung auch nicht gut und sollte sofort verboten werden.mich wunderts das man da überlegt da es ja um kinder geht und keine volljährigen.
 

Treize

Gast
"Noch nie hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob das deutsche Recht religiös motivierte Beschneidungen an Kindern erlaubt. Das LG Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind verboten. Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff."
(Quellen:Googel)

Ich finde diesen Entschluss genial. Endlich wird dieser Religiös-fanatischer Blödsinn beendet.
Natürlich wird es nun „Beschneidungstourismus“, aber der Entschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Eure Meinungen?

Darf dann das Kind, den Staat verklagen wenn es später, die Schiene der Eltern eingeschlagen hat und schon damals beschnitten werden wollte?

Meine Meinung ist Eltern schenken den Kind das leben und wissen daher was am besten für das Kind ist, der Gesetzgeber lehnt sich hier sehr weit hinaus, zum Wohle des Kindes, die Frage ist immer was ist das Wohl des Kindes? Ob ein Grundrecht, gegen 2 andere Grundrechte mehr aufwiegt, halte ich auch für ein wenig Widersinnig.
Wobei ich natürlich Rechtlich gesehen, den Schlussfolgerungen des LG folgen kann.
Aber so eine Bevormundung der Eltern birgt Gefahren(ich rede hier von normalen Eltern, die ihre Kinder lieben und sich um diese Kümmern),
ich selbst bin gegen eine Beschneidung aber ich bin für das Recht der Eltern, wenn man mal jetzt vom Thema Beschneidung weg geht.
Und ob dieses Urteil letztendlich maßgeblich ist, bleibt dahin gestellt, denn es gibt noch 2 höhere Instanzen, die ich als Elternteil auch nehmen würde um die Rechte meines Kindes zu sichern.
 

simpsons3

Gast
Meine Meinung ist Eltern schenken den Kind das leben und wissen daher was am besten für das Kind ist, der Gesetzgeber lehnt sich hier sehr weit hinaus, zum Wohle des Kindes, die Frage ist immer was ist das Wohl des Kindes?

Ich kann mir kaum vorstellen, das der Verlust der Vorhaut besser für das Kind ist als die freie Wahl der Religion.

Ob ein Grundrecht, gegen 2 andere Grundrechte mehr aufwiegt, halte ich auch für ein wenig Widersinnig.

Ich finde, man darf das ganze dann nicht so mathematisch sehen. Klar, 2 > 1, aber schauen wir uns das mal anders an, dann sehen wir, dass das zweite Pro-Beschneidung-Grundrechte in Wahrheit nur halb gegen ein Beschneidungsverbot steht und halb dafür. Also: 1,5 = 1,5. Die Debatte muss also tatsächlich entweder eine materiell-rechtliche sein oder eine moralisch-inhaltliche. Die Frage ist dabei also weniger: Was sagt die Verfassung?, sondern vielmehr: Wenn ich das Baby wäre, wäre ich dann dafür, dass man mich ohne meine Einwilligung beschneidet?

Aber so eine Bevormundung der Eltern birgt Gefahren

Welche denn? Butter bei die Fische!
 

Treize

Gast
Ich kann mir kaum vorstellen, das der Verlust der Vorhaut besser für das Kind ist als die freie Wahl der Religion.



Ich finde, man darf das ganze dann nicht so mathematisch sehen. Klar, 2 > 1, aber schauen wir uns das mal anders an, dann sehen wir, dass das zweite Pro-Beschneidung-Grundrechte in Wahrheit nur halb gegen ein Beschneidungsverbot steht und halb dafür. Also: 1,5 = 1,5. Die Debatte muss also tatsächlich entweder eine materiell-rechtliche sein oder eine moralisch-inhaltliche. Die Frage ist dabei also weniger: Was sagt die Verfassung?, sondern vielmehr: Wenn ich das Baby wäre, wäre ich dann dafür, dass man mich ohne meine Einwilligung beschneidet?



Welche denn? Butter bei die Fische!

Wie gesagt das Urteil bezüglich der Beschneidung völlig in Ordnung,
die Sache ist nur die ich erinnere mich an dunkle Zeiten, wo Eltern und Kinder getrennt wurden nur weil sie eine andere Auffassung haben und solche Urteile schmälern nun mal das Recht der Eltern und des Kindes, als ob der Staat es besser wüsste?
 

Garlan der Kavalier

Gast
Ob ein Grundrecht, gegen 2 andere Grundrechte mehr aufwiegt, halte ich auch für ein wenig Widersinnig.
Wo siehst du denn zwei Grundrechte, die auf der anderen Seite stehen?


Und ob dieses Urteil letztendlich maßgeblich ist, bleibt dahin gestellt, denn es gibt noch 2 höhere Instanzen, die ich als Elternteil auch nehmen würde um die Rechte meines Kindes zu sichern.
Es ist ein Recht des Kindes, ohne seine Einwilligung verstümmelt zu werden? o0
 
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Treize

Gast
Wo siehst du denn zwei Grundrechte, die auf der anderen Seite stehen?
aber ich bin für das Recht der Eltern, wenn man mal jetzt vom Thema Beschneidung weg geht.

Es ist ein Recht des Kindes, ohne seine Einwilligung verstümmelt zu werden? o0

Die Eltern sehen das ja nicht als Verstümmlung (ich sehe das zwar anders, aber es geht ja um den Standpunkt der Eltern diesbezüglich)
Und die Grundrechte die ich meine sind die Religionsfreiheit und das Grundrecht 6 Schutz der Familie.
In diesen Gesetz wird nochmal bestätigt was von Natur aus festgelegt ist, das die Eltern zum Schutz der Kinder Entscheidungen treffen.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Und die Grundrechte die ich meine sind die Religionsfreiheit und das Grundrecht 6 Schutz der Familie.
Religionsfreiheit berechtigt niemanden, religiös motivierte Handlungen an anderen vorzunehmen, im Gegenteil, sie verbietet das, solange derjenige nicht einwilligt.

Und was Art 6 angeht, weder halte ich es für ein Merkmal der Familie, das ja schützenswert wäre, anderen Familienmitgliedern Dinge abzuschneiden, noch sind körperliche Eingriffe ohne medizinischen Grund unter "Pflege" einzuordnen, ebensowenig, wie man die Beschneidung im Säuglingsalter als "Erziehung" betrachten kann.

Es steht also nicht 1:2, sondern 2:0.

In diesen Gesetz wird nochmal bestätigt was von Natur aus festgelegt ist, das die Eltern zum Schutz der Kinder Entscheidungen treffen.
Im vorliegenden Fall hat es aber nichts mit dem Schutz der Kinder zu tun, es sei denn, man sagt, man muss die Kinder vor den Eltern schützen.
 
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