LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

AbbyHexe

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Im vorliegenden Fall hat es aber nichts mit dem Schutz der Kinder zu tun, es sei denn, man sagt, man muss die Kinder vor den Eltern schützen.

Wenn es denn nur die Eltern wären. Angeblich wollen die !§#$%&? in Berlin ein Gesetz zur legalen Verstümmelung verabschieden, damit bleibt nur der Wille einiger unverzagter Atheisten, damit vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen...

Ich hoffe, da sitzen keine ewig Gestrigen, die den Deutschen noch eine kollektive Erbschuld andichten wollen, die Deutschland dazu nötigt, Gesetze gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte als legal zu bezeichnen.
 

DeletedUser5306

Gast
Wenn es denn nur die Eltern wären. Angeblich wollen die !§#$%&? in Berlin ein Gesetz zur legalen Verstümmelung verabschieden, damit bleibt nur der Wille einiger unverzagter Atheisten, damit vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen...

Ich hoffe, da sitzen keine ewig Gestrigen, die den Deutschen noch eine kollektive Erbschuld andichten wollen, die Deutschland dazu nötigt, Gesetze gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte als legal zu bezeichnen.

Ihr immer mit Eurer angeblichen "Verstümmelung".
Warum wendet sich hier eigentlich keiner gegen Abtreibungen?

Aber zurück zur Beschneidung:
Nach dem Gesetzentwurf soll das Bürgerliche Gesetzbuch um den Pargrafen 1631 d "Beschneidung des männlichen Kindes" ergänzt werden.

Hier soll es künftig heißen: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll...".
Zudem sieht der Entwurf vor, dass "in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen durchführen dürfen, wenn sie dafür besonders ausgebildet (...) sind." Diese Beschneider müssen aber keine Ärzte sein.
Zu den Regeln der ärztlichen Kunst zählt das Bundesjustizministerium "eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung".
ich kann da gut mit leben und denke auch, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgesetz bestehen wird.
 
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simpsons3

Gast
Also ich sehe da gleich schon ein paar Kritikpunkte:
- Recht auf körperliche Unversehrtheit wird tangiert
- die Formulierung "männliches Kind" lässt auch in puncto Gleichberechtigung zu wüschen übrig
- die Definition, ab wann ein Eingriff "nach den Regeln der ärztliche Kunst" durchgeführt ist, ist im Einzelfall auch nicht so klar, wie uns das BMJ weismachen will. Zumal viele Juden die Betäubung bei der Zirkumzision kategorisch ablehnen.
 

DeletedUser5306

Gast
Also ich sehe da gleich schon ein paar Kritikpunkte:
- Recht auf körperliche Unversehrtheit wird tangiert
allerdings aufgrund eines Gesetzes, und somit ist der Eingriff rechtmässig. Außerdem wird bei Abtreibungen die körperliche Unversehrtheit des ungeborenen Kindes in weit erheblicheren Maße "tangiert".

- die Formulierung "männliches Kind" lässt auch in puncto Gleichberechtigung zu wüschen übrig
ich glaube jetzt wirklich es hackt! Die Beschneidung von Mädchen stellt eine wirkliche Genitalverstümmelung dar, die durch absolut gar nichts zu rechtfertigen ist. Der Gesetzentwurf beinhaltet diese Formulierung mit voller Absicht um daran erst gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen.

- die Definition, ab wann ein Eingriff "nach den Regeln der ärztliche Kunst" durchgeführt ist, ist im Einzelfall auch nicht so klar, wie uns das BMJ weismachen will. Zumal viele Juden die Betäubung bei der Zirkumzision kategorisch ablehnen.
Seit wann werden Gesetze zur Regelung von Einzelfällen gemacht? Es handelt sich wie üblich um eine abstrakt generelle Regelung.
Verstösse gegen diese Regelung können dann ja auch strafrechtlich geahndet werden.
 
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Garlan der Kavalier

Gast
Mich stellt der auch nicht zufrieden, immerhin hebelt er die Grundrechte auf Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit aus.

Der Vergleich mit der Abtreibung ist übrigens gar nicht schlecht gewählt, überzeugt mich aber nicht, denn es ist noch kein richtiger Mensch, den man im Sinne des Grundgesetzes verstehen kann, wohingegen der Säugling, so du den Vergleich ziehen willst, später zu einem wird, und auf diesen würde sich die Beschneidung auch auswirken.
 

DeletedUser5306

Gast
Naja, es ist ja noch ein Entwurf.
Mal sehen wie schnell und in welcher Form die Regelung zum Gesetz wird.
 

AbbyHexe

Gast
Naja, es ist ja noch ein Entwurf.
Mal sehen wie schnell und in welcher Form die Regelung zum Gesetz wird.

Das wird leider schneller zum Gesetz, als von intelligenten Menschen gewünscht, wird dann aber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern...

Aus bekannten und schon genannten Gründen.
 

Treize

Gast
Mich stellt der auch nicht zufrieden, immerhin hebelt er die Grundrechte auf Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit aus.

Der Vergleich mit der Abtreibung ist übrigens gar nicht schlecht gewählt, überzeugt mich aber nicht, denn es ist noch kein richtiger Mensch, den man im Sinne des Grundgesetzes verstehen kann, wohingegen der Säugling, so du den Vergleich ziehen willst, später zu einem wird, und auf diesen würde sich die Beschneidung auch auswirken.

Eigentlich schon den das Leben eines Kindes beginnt mit der befruchteten Eizelle.
Hier wurde sicherlich noch kein Staatlicher Riegel vorgeschoben, weil die Strafverfolgung wohl zu aufwendig wäre.
Aber immerhin greift das deutsche Gesetz 12 Wochen nach der Befruchtung, den ab da ist eine Abtreibung definitiv nicht mehr erlaubt, alles davor ist zwar moralisch und menschlich verwerflich aber leider straf frei.
 

Treize

Gast
Nö!!11

Und was wenn ich dir erzähle, dass mein Biologielehrer das glatte Gegenteil davon behauptet hat? Dann steht hier Autoritätsbeweis gegen Autoritätsbeweis.

nö du hattest ja kein Bio:)

Und selbst wenn steht nicht Autoritätsbeweis gegen Autoritätsbeweis, sondern die Wissenschaft beweist das ja bereits das mein Biolehrer recht hat und bestätigt wird dies noch durch den Staat und die Religion, also ich würde sagen du hast alle gegen dich, außer die die Abtreibungen vornehmen.
 

Karl.

Gast
nö du hattest ja kein Bio:)

Und selbst wenn steht nicht Autoritätsbeweis gegen Autoritätsbeweis, sondern die Wissenschaft beweist das ja bereits das mein Biolehrer recht hat und bestätigt wird dies noch durch den Staat und die Religion, also ich würde sagen du hast alle gegen dich, außer die die Abtreibungen vornehmen.

Moment mal - Staat und Religion sind gegen mich, oh nein, so eine Katastrophe. Die Zeiten, in denen der Staat bestimmt hat, was wahr ist (heißt, in der religiöse Fundis wie du das Sagen hatten), sind überdies vorbei.
Nur zu gut, dass man in vernünftigen Kreisen auf deren (Staat, Religion) Positionen nichts gibt und einen Zellenhaufen ohne jedes Bewusstsein von Menschen unterscheiden kann. Umso schlechter, dass diese Kreise eine erdrückende Minderheit sind.^^

Da für dich aber eh alles wissenschaftlich belegt ist, was in der Bibel steht, fragt sich, worin für dich der Unterschied zwischen Bibel und Wissenschaft überhaupt besteht.
 
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Treize

Gast
Moment mal - Staat und Religion sind gegen mich, oh nein, so eine Katastrophe. Die Zeiten, in denen der Staat bestimmt hat, was wahr ist (heißt, in der religiöse Fundis wie du das Sagen hatten), sind überdies vorbei.
Nur zu gut, dass man in vernünftigen Kreisen auf deren (Staat, Religion) Positionen nichts gibt und einen Zellenhaufen ohne jedes Bewusstsein von Menschen unterscheiden kann. Umso schlechter, dass diese Kreise eine erdrückende Minderheit sind.^^

Da für dich aber eh alles wissenschaftlich belegt ist, was in der Bibel steht, fragt sich, wo für dich der Unterschied zwischen Bibel und Wissenschaft überhaupt besteht.

Lustig meine Glaubwürdigkeit von einen anderen Thread auseinander zu reißen und hier auf zu führen.
Sowas nenne ich Sachen aus den Kontext reißen.

Aha das heißt ja jetzt der Staat, Religion und Wissenschaft sind dir egal, aber immerhin würdest du jetzt den Idealbild eines Objektes der Evolution entsprechen immer nur für sich zu leben:)
Gut jetzt habe ich auch mal aus den Zusammenhang gerissen.
 

Karl.

Gast
Lustig meine Glaubwürdigkeit von einen anderen Thread auseinander zu reißen und hier auf zu führen.
Sowas nenne ich Sachen aus den Kontext reißen.

Wieso denn das? Gilt das, was du drüben geschrieben hast hier plötzlich nicht mehr, hm?

Aha das heißt ja jetzt der Staat, Religion und Wissenschaft sind dir egal, aber immerhin würdest du jetzt den Idealbild eines Objektes der Evolution entsprechen immer nur für sich zu leben:)
Geht's auch deutsch?
Benutz vllt. mal die Rechtschreibungs- und Grammatikprüfung, denn auch was die Vereinheitlichung der dt. Sprache betrifft, bist du offenbar nicht in der Moderne angekommen.
 

Treize

Gast
Wieso denn das? Gilt das, was du drüben geschrieben hast hier plötzlich nicht mehr, hm?

Geht's auch deutsch?
Benutz vllt. mal die Rechtschreibungs- und Grammatikprüfung, denn auch was die Vereinheitlichung der dt. Sprache betrifft, bist du offenbar nicht in der Moderne angekommen.

Entschuldige, das ich kein deutsch-türkisch spreche.
Aber du könntet dich auch mal Anpassen und deutsch lernen, der deutsche Staat unterstützt dich gerne dabei.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Ich frage mich nur, inwiefern eine biologische Definition von "Leben" auf das Recht angewendet werden kann.

Außerdem ist die Frage nach dem Leben sowieso für mich irrelevant, ich bin nämlich der Ansicht, dass man noch nicht von einem Individuum sprechen kann, auf das sich Grundrechte anwenden ließen.
 

DeletedUser26243

Gast
Ich frage mich nur, inwiefern eine biologische Definition von "Leben" auf das Recht angewendet werden kann.

Außerdem ist die Frage nach dem Leben sowieso für mich irrelevant, ich bin nämlich der Ansicht, dass man noch nicht von einem Individuum sprechen kann, auf das sich Grundrechte anwenden ließen.
Woisch Garlan, mit deiner Ansicht ist das so eine Sache. Nix gegen deine Ansichten, solange du sie für dich behältst, aber du neigst ja bekanntlich zu einem exzessiven Ansichtsexhibitionismus, hanoi, garlan, des got it, woisch!

ich wär auch wenn Karl. irgendwo in der Nähe ist mit allen Ausdrücken, in denen das Wort "Recht" vorkommt äußerst vorsichtig. Das wird schnell mühsam! Vorallem wenn du hier mal so ganz nebenbei postulierst, dass nur der ein Individuum ist, der irgendwelche Rechte hat, könnte es blutig werden. Verschtosch? Du könntest vielleicht sagen, dass nur der ein Individuum ist, der ein Bewusstsein hat. Damit wäre aber deine befruchtete Eizelle erledigt.
 

DeletedUser5306

Gast
Das wird leider schneller zum Gesetz, als von intelligenten Menschen gewünscht, wird dann aber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern...
Aus bekannten und schon genannten Gründen.

Verstehe ich nicht, denn die Ansichten von intelligenten Menschen lehnst Du doch sonst kategorisch ab?!

Ich wette übrigens, dass das BVerfG das Gesetz zur Knabenbeschneidung für rechtmäßig erklären wird.
Wenn ich gewinne werde ich auf Dein Wohl ein Schokoladeneis essen.

edit: bitte nenn mich nicht wieder dumm das tut mir auch weh ;)
Und vergleich mich oder meine geistige Leistungsfähigkeit nicht mit dem einer Amöbe, ich komm mir dann immer so klein vor :(
 
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simpsons3

Gast
allerdings aufgrund eines Gesetzes, und somit ist der Eingriff rechtmässig.

Die Grundrechte sind dafür da, dich vor den Gesetzen zu beschützen.

Art. 2 (2) S. 3 GG kennt zwar die Einschränkung durch Gesetze, das bezieht sich aber eher auf die Unverletzlichkeit der Freiheit, auf die zum Beispiel aufgrund des Strafrechts eingegriffen werden kann. Bezüglich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bezieht sich die Gesetzeseinschränkung vor allem auf die Notfallbehandlung von Patienten, denn jede medizinische Behandlung stellt eine Körperverletzung dar.

Außerdem wird bei Abtreibungen die körperliche Unversehrtheit des ungeborenen Kindes in weit erheblicheren Maße "tangiert".

Embryonen sind keine Menschen, vgl. § 1 BGB.

ich glaube jetzt wirklich es hackt! Die Beschneidung von Mädchen stellt eine wirkliche Genitalverstümmelung dar, die durch absolut gar nichts zu rechtfertigen ist. Der Gesetzentwurf beinhaltet diese Formulierung mit voller Absicht um daran erst gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen.

Keinen Zweifel aufkommen lassen kann man nur, wenn man Beschneidung verbietet.
Wenn nur die Beschneidung von Jungen straffrei bleibt (btw: Was macht das Gesetz überhaupt im BGB? Gehört wenn schon ins StGB!), dann wird ein Neugeborener bestraft, weil er einen Schniepel hat. Das entspricht nicht dem Gleichheitsgebot! Die Gesetzesformulierung ist schlicht und ergreifend "unsauber". "Sauber" wäre es gewesen, wenn die Beschneidung der Vorhaut straffrei wäre. Dann dürfte man z. B. auch bei Hermaphroditen die Vorhaut beschneiden, nach Gesetzesvorschlag müsste man erst - z. B. durch eine ebenfalls umstrittene und mMn verwerfliche - geschlechtsklarstellende Operation festlegen, ob man Junge oder Mädchen vor sich hat.

Das wird leider schneller zum Gesetz, als von intelligenten Menschen gewünscht, wird dann aber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern...

Aus bekannten und schon genannten Gründen.

Wie gesagt, ein Beschneidungsgesetz ist immer verfassungswidrig. Das gerechteste Urteil könnte das BVerfG am ehesten durch Münzwurf treffen. Vor allem wäre das wohl die kürzeste Urteilsbegründung der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.

Eigentlich schon den das Leben eines Kindes beginnt mit der befruchteten Eizelle.

Nach der selben Argumentation dürfen Tumorzellen nicht entfernt werden. Und du mähst bestimmt auch nie deinen Rasen.

Embryonen und junge Föten sind noch keine Kinder! Die Frage ist strittig, ab wann man von menschlichem Leben sprechen kann. Der Gesetzgeber hat in § 1 BGB eine simple Legaldefinition getroffen: Menschliches Leben beginnt ab der Geburt, bestimmte Rechtsansprüche können ab der Geburt verwirklicht werden, wenn ihre Voraussetzungen zwischen Befruchtung und Geburt eingetreten sind, insbesondere wichtig im Erbrecht, wenn der Erblasser stirbt, während der Erbe noch im Mutterleib ist (d. h. er ist ein Nasciturus).
Ich denke, für das Abtreibungsrecht ist mit 12 Wochen ein halbwegs guter Kompromiss gefunden. Bis maximal zur 17. Woche könnte man das ausreizen, danach bildet sich das Zentrale Nervensystem und die ersten Gehirnzellen sind mit Körperzellen verbunden.

bestätigt wird dies noch durch den Staat und die Religion

Aber nicht durch meinen Staat. Da ich keine Religion habe, interessiert mich das nicht. Die Wissenschaft sagt, bis zu 9. Woche liegt ein Embryo vor, danach ein Fötus, ab der Geburt ein Säugling ect. Ab wann aber ein "Mensch" vorliegt, sagt die Wissenschaft nie.
 
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