Kindergärten und die kath. Kirche...

DeletedUser26243

Gast
Doch, schon, viele moralische Vorstellungen "kommen aus der Bibel" wurden also mit den "Zehn Geboten" zum ersten Mal sozusagen allgemeinverständlich formuliert. Dahinter stecken so natürlich wie einfach Erfahrungen aus dem Alltag, "du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut", also Finger weg von fremden Eigentum z.B., was bereits jede Menge Konflikstoff in sich birgt, weil "mein" und "dein" oftmals nicht so klar ist, wie der jeweilige Besitzer behauptet und weil zur Schau gestelltes Eigentum auch provoziert.
"Du sollst nicht töten" ist eigentlich auch nachvollziehbar, wobei manche Nazis hier unterscheiden zwischen "du sollst nicht..." und "du darfst nicht..." und darin kein Verbot erkennen können...
"Du sollst keine anderen Götter neben mir haben" ist allein schon zur Sicherung der priesterlichen Monopolstellung selbstverständlich. Dass dies keine göttliche Forderung sein kann versteht sich von selbst, denn nichts wäre für einen alleinigen Gott selbstverständlicher, als alleiniger Gott zu sein. Auf die Idee, man könne eventuell noch andere anbeten käme ein alleiniger Gott überhaupt nicht. Das ist reines Werk der Pfaffen und somit bürgerliche Moral.
Richtig problematisch wird es bei "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib", hier werden alte bürgerliche Gesellschaftsnormen besonders deutlich. Schließlich fehlt die Formulierung "du sollst nicht begehren deines Nächsten Gatten", das ist schlicht nicht vorgesehen, weil die Frau quasi als rechtloser Besitz des Mannes angesehen wurde. Es gibt sogar heute noch Männer, die das immer noch so halten möchten und sich wundern, warum sie keine Frau abkriegen. Natürlich sind daran die Ausländer schuld...
 
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DeletedUser5306

Gast
Diese Regelungen sind seit dem ausgehenden Mittelalter nicht mehr zeitgemäß. Es hat sich nur noch nicht ganz rumgesprochen, vorallendingen nicht in den rückwärts gerichteten Bevölkerungskreisen....

So modern wie Du ist zum Glück sonst ja auch niemand.

Ob total überholt oder total modern, der Paragraph ist geltendes deutsches Recht und beantwortet Andersons Ausgangsfrage.
 

DeletedUser26243

Gast
Absolut!

das war die Frage:

Naja jedenfalls meinte die Lehrerin wenn man wohl sexuell anders orientiert ist, sei das ein Kündigungsgrund in einem Katholischen Kindergarten. Ist das nicht Verfassungswiedrig?
und das die Antwort:

1. Für eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von dem Mitarbeiter eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen - bis hin zur Kündigung - nach sich.

Aus, Äpfel, Amen. Jede weitere Diskussion erübrigt sich damit.
 

DeletedUser26468

Gast
Nicht ganz :D

Natürlich sind daran die Ausländer schuld...
Es gibt genügend Deutsche die das ebenfalls immernoch so sehen. Meistens sind das Mamas "Prinzen" die bekommen im Hotel Mama nämlich mit 20 Jahren noch alles in denn Ar*** geschoben und erwarten dies natürlich von der zukünftigen Ehefrau. ^^
 

AbbyHexe

Gast
Ob total überholt oder total modern, der Paragraph ist geltendes deutsches Recht und beantwortet Andersons Ausgangsfrage.

Au fein, man darf sogenanntes "geltendes Recht" anscheinend nicht mehr hinterfragen....


Dann frage ich mich nur, welche Existenzberechtigung diese Institution namens "Bundesverfassungsgericht" hat. Die ist dann ja überflüssig....
 

DeletedUser26243

Gast
Nicht ganz :D


Es gibt genügend Deutsche die das ebenfalls immernoch so sehen. Meistens sind das Mamas "Prinzen" die bekommen im Hotel Mama nämlich mit 20 Jahren noch alles in denn Ar*** geschoben und erwarten dies natürlich von der zukünftigen Ehefrau. ^^

Du hast mich missverstanden! Das war rein ironisch gemeint. Diese Typen schieben es den Ausländern in die Schuhe. Die wären angeblich schuld, weil sie "uns" die Frauen wegheiraten... so war das gemeint!
 

DeletedUser26243

Gast
Au fein, man darf sogenanntes "geltendes Recht" anscheinend nicht mehr hinterfragen....


Dann frage ich mich nur, welche Existenzberechtigung diese Institution namens "Bundesverfassungsgericht" hat. Die ist dann ja überflüssig....
HInterfragen darfst du alles, nur wird es davon nicht ungültig...
 

Treize

Gast
Doch, schon, viele moralische Vorstellungen "kommen aus der Bibel" wurden also mit den "Zehn Geboten" zum ersten Mal sozusagen allgemeinverständlich formuliert. Dahinter stecken so natürlich wie einfach Erfahrungen aus dem Alltag, "du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut", also Finger weg von fremden Eigentum z.B., was bereits jede Menge Konflikstoff in sich birgt, weil "mein" und "dein" oftmals nicht so klar ist, wie der jeweilige Besitzer behauptet und weil zur Schau gestelltes Eigentum auch provoziert.
"Du sollst nicht töten" ist eigentlich auch nachvollziehbar, wobei manche Nazis hier unterscheiden zwischen "du sollst nicht..." und "du darfst nicht..." und darin kein Verbot erkennen können...
"Du sollst keine anderen Götter neben mir haben" ist allein schon zur Sicherung der priesterlichen Monopolstellung selbstverständlich. Dass dies keine göttliche Forderung sein kann versteht sich von selbst, denn nichts wäre für einen alleinigen Gott selbstverständlicher, als alleiniger Gott zu sein. Auf die Idee, man könne eventuell noch andere anbeten käme ein alleiniger Gott überhaupt nicht. Das ist reines Werk der Pfaffen und somit bürgerliche Moral.
Richtig problematisch wird es bei "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib", hier werden alte bürgerliche Gesellschaftsnormen besonders deutlich. Schließlich fehlt die Formulierung "du sollst nicht begehren deines Nächsten Gatten", das ist schlicht nicht vorgesehen, weil die Frau quasi als rechtloser Besitz des Mannes angesehen wurde. Es gibt sogar heute noch Männer, die das immer noch so halten möchten und sich wundern, warum sie keine Frau abkriegen. Natürlich sind daran die Ausländer schuld...

Die Antwort sagt doch so gut wie alles, es ist richtig das viele Grundgedanken aus der Bibel übernommen wurden.
Und das man als Katholischer Pfarrer gekündigt wird, wenn man gegen die Gesetze aus der Bibel verstößt, sollte einen eigentlich einleuchten, hier wendet man letztendlich auch nur die Religionsfreiheit an. Ich kann ja bei meinen Arbeitgeber auch nicht alles machen was mir gefällt und mich auf mein Grundrecht berufen. Vor 2 Wochen gab es erst darüber einen kurzen Bericht von Stern TV die angebliche Doppelmoral der katholischen Kirche, aber was besonders an den Bericht auffiel das es eigentlich eine Doppelmoral der Homosexuellen Priester war, den der Moderator zitierte einen Bibelvers aus den Römerbrief, der diese Lebensweise nun mal auf schärfste kritisierte aber als Verteidigung nannte man nur das dies veraltet ist, da frage ich mich wozu brauchen die dann noch die Bibel, wenn die eh alles machen was ihnen in den Kram passt?
 

DeletedUser5306

Gast
Richtig problematisch wird es bei "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib", hier werden alte bürgerliche Gesellschaftsnormen besonders deutlich. Schließlich fehlt die Formulierung "du sollst nicht begehren deines Nächsten Gatten", das ist schlicht nicht vorgesehen, weil die Frau quasi als rechtloser Besitz des Mannes angesehen wurde. Es gibt sogar heute noch Männer, die das immer noch so halten möchten und sich wundern, warum sie keine Frau abkriegen. Natürlich sind daran die Ausländer schuld...

Oh Mann, hoffentlich kommt bald der große Vierteiler von Guido Knopp ins Fernsehen "Moses und die Souffragetten". Untertitel: Politisch Korrektes zitieren aus dem alten Testament ;)
Vielleicht war kein Platz mehr auf der Gesetzestafel? Oder man fand wenn kein Mann hinter einer anderen Frau her sein darf, ist es eh egal wenn die Frauen anderen Männenrn schöne Augen machen?
Ein Teufelskreis :D



Au fein, man darf sogenanntes "geltendes Recht" anscheinend nicht mehr hinterfragen........

Das hab ich nicht nur nicht gesagt, sondern auch selbst gemacht.
Bleib doch mal auf dem Teppich!

Dann frage ich mich nur, welche Existenzberechtigung diese Institution namens "Bundesverfassungsgericht" hat. Die ist dann ja überflüssig....
Das BVerfG bestimmt was geltendes Recht bleibt.
 
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Karl.

Gast
Richtig problematisch wird es bei "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib", hier werden alte bürgerliche Gesellschaftsnormen besonders deutlich. Schließlich fehlt die Formulierung "du sollst nicht begehren deines Nächsten Gatten", das ist schlicht nicht vorgesehen, weil die Frau quasi als rechtloser Besitz des Mannes angesehen wurde. Es gibt sogar heute noch Männer, die das immer noch so halten möchten und sich wundern, warum sie keine Frau abkriegen. Natürlich sind daran die Ausländer schuld...

Ich frage mich, wie die damaligen Juden auf "alte" (lol) bürgerliche Gesellschaftsnormen (der Terminus Moral wäre viel treffender) kommen konnten. Worauf du dich beziehst ist wohl eher einer etwas älteren Form des Patriarchats angemessen.

Auch das hier:
"Du sollst keine anderen Götter neben mir haben" ist allein schon zur Sicherung der priesterlichen Monopolstellung selbstverständlich. Dass dies keine göttliche Forderung sein kann versteht sich von selbst, denn nichts wäre für einen alleinigen Gott selbstverständlicher, als alleiniger Gott zu sein. Auf die Idee, man könne eventuell noch andere anbeten käme ein alleiniger Gott überhaupt nicht. Das ist reines Werk der Pfaffen und somit bürgerliche Moral.
hat doch nichts bürgerliches an sich.

Und schließlich:
Doch, schon, viele moralische Vorstellungen "kommen aus der Bibel" wurden also mit den "Zehn Geboten" zum ersten Mal sozusagen allgemeinverständlich formuliert.
Entweder sie wurden "zum ersten Mal allgemeinverständlich formuliert" (was ich anzweifeln würde, um es jetzt nachzuprüfen aber zu faul bin) oder aber sie "kommen aus der Bibel". Naja, letzteres ist freilich Blödsinn, weil Worte nicht einfach losgelöst von Menschen auf Papier (Papyrus, Holz, Stein, ...) auftauchen.


Moral kommt nie einfach aus nem Text, sondern aus der gesellschaftlichen Praktiken, die Moralvorstellungen entstehen lassen.
 

DeletedUser26243

Gast
ick sehe in diesem Zusammenhang keinen Unterschied zwischen einem bürgerlichen Normenkatalog und dem Moralbegriff.

Der Zusatz "alte" Gesellschaftsnormen ist relativ zu heute zu sehen und nicht relativ zu damals.

Warum ist Religion nicht Bestandteil bürgerlicher Moral?

naja, du liest wie so oft die Anführungszeichen nicht mit. "Kommen aus der Bibel" ist ja ein von mir zitierter und nicht initiierter Begriff.

Moral kommt nie einfach aus nem Text, sondern aus der gesellschaftlichen Praktiken, die Moralvorstellungen entstehen lassen.
Selbstredend. Der Text ist im Gegenteil nur eine Dokumentation einer gesellschaftlichen Praxis.
 

Karl.

Gast
naja, du liest wie so oft die Anführungszeichen nicht mit. "Kommen aus der Bibel" ist ja ein von mir zitierter und nicht initiierter Begriff.

Ich habe die Anführungszeichen mitgelesen und mir ist schon, dass du das bereits zitiert hast.

Der Punkt ist: da damals gar keine bürgerliche Gesellschaft existiert hat, sind auch die damaligen Moralvorstellungen nicht bürgerlich (christiche Moral wurde durchaus ins bürgerliche transformiert, aber das begann erst mit der Reformation). Eigentum und Patriarchat gab es ja auch in vorbürgerlichen Gesellschaften und Priester hatten viel wichtigere gesellschaftliche Funktionen.

Warum ist Religion nicht Bestandteil bürgerlicher Moral?
Religion ist transzendent, Moral geht - vor allem bürgerliche - auch ganz ohne Religion. Umgekehrt muss Religion nicht bürgerliche Moral beinhalten, der Feudalismus bspw. war eine religiöse Gesellschaft, die gar nicht bürgerlich war.

z.B.:
"Das ist reines Werk der Pfaffen (1) und somit bürgerliche Moral. (2)"

Wieso folgt hier 2 aus 1? Priester gab es in feudalen Gesellschaften genauso wie in Sklavenhaltergesellschaften, dann gab es noch diese Tempelökonomien, usw...
 

DeletedUser5306

Gast
Falsch. Einfach nur falsch.

Da hat wohl Jemand das Prinzip der Gewaltenteilung nicht begriffen.

Na was haste denn nu schon wieder? :D

Das BVerfG führt bei uns die Normenkontrolle der vom Bundestag beschlossenen Gesetze durch. D.h. wenn jemand meint diese Gesetze seien nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind kann er sich an das BVerfG wenden.
Folgen die Richter dieser Verfassungsbeschwerde wird das beteffende Gesetz nichtig. Also entscheiden diese Richter tatsächlich was bei uns geltendes Recht bleibt.
Oder was ist daran falsch, Du Nörgeltrine?
 

AbbyHexe

Gast
Falsch. Einfach nur falsch.

Da hat wohl Jemand das Prinzip der Gewaltenteilung nicht begriffen.


Na was haste denn nu schon wieder?

Das BVerfG führt bei uns die Normenkontrolle der vom Bundestag beschlossenen Gesetze durch. D.h. wenn jemand meint diese Gesetze seien nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind kann er sich an das BVerfG wenden.
Folgen die Richter dieser Verfassungsbeschwerde wird das beteffende Gesetz nichtig. Also entscheiden diese Richter tatsächlich was bei uns geltendes Recht bleibt.
Oder was ist daran falsch, Du Nörgeltrine?


Ich kann mich nur wiederholen:

das BVG kann lediglich darüber urteilen, ob ein Gesetz zum Zeitpunkt der Klageeinreichung verfassungskonform ist oder nicht. Sollten die Richter des BVG entscheiden, daß ein Gesetz dem GG widerspricht, so ist das Gesetz deswegen nicht Null und Nichtig, es muß aber von der Legislative abgeschafft oder entsprechend geändert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das GG dem Gesetz anzupassen, dazu ist lediglich eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Sollten die Spacken im Bundestag mal einer Meinung sein, so könnten die einer Entscheidung der Richter des BVG die Füße unterm !§#$%&? wegziehen und einem vormals nicht verfassungskonformen Gesetz nachträglich die Verfassungsverträglichkeit unterschieben. Das droht uns gerade im Fall der religiösen Beschneidung von männlichen Kindern und Jugendlichen. Du siehst also: WAS geltendes Recht BLEIBT, entscheiden Andere, aber nicht die Richter vom BVG.
 
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DeletedUser5306

Gast
Ich kann mich nur wiederholen:

das BVG kann lediglich darüber urteilen, ob ein Gesetz zum Zeitpunkt der Klageeinreichung verfassungskonform ist oder nicht. Sollten die Richter des BVG entscheiden, daß ein Gesetz dem GG widerspricht, so ist das Gesetz deswegen nicht Null und Nichtig, es muß aber von der Legislative abgeschafft oder entsprechend geändert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das GG dem Gesetz anzupassen, dazu ist lediglich eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Sollten die Spacken im Bundestag mal einer Meinung sein, so könnten die einer Entscheidung der Richter des BVG die Füße unterm !§#$%&? wegziehen und einem vormals nicht verfassungskonformen Gesetz nachträglich die Verfassungsverträglichkeit unterschieben. Das droht uns gerade im Fall der religiösen Beschneidung von männlichen Kindern und Jugendlichen. Du siehst also: WAS geltendes Recht BLEIBT, entscheiden Andere, aber nicht die Richter vom BVG.

Ich frage mich gerade ob Du nur das letzte Wort haben willst oder ob ich Dir raten soll Dich endlich mal wegen paranoider Wahnvorstellungen behandeln zu lassen.
Der Bundestag hat noch nie das GG geändert um irgendein Gesetz durchzubringen. Wir leben hier nicht in Simbawe oder Weissrussland falls Du es noch nicht gemerkt hast.
Wenn das BVerfG hier nein sagt, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht! Das entsprechende Gesetz (bzw. seine Regelungen) werden entweder sofort kassiert (siehe Asylbewerberleistungsgesetz) oder dem Bundestag wird eine Frist gesetzt um das Problem zu beheben (siehe Überhangmandate).
 

AbbyHexe

Gast
Ich frage mich gerade ob Du nur das letzte Wort haben willst oder ob ich Dir raten soll Dich endlich mal wegen paranoider Wahnvorstellungen behandeln zu lassen.

Sorry, aber ich habe Katzen und von denen habe ich Eines gelernt:

Wenn ich !§#$%&? sehe, möchte ich die einfach begraben....


Der Bundestag hat noch nie das GG geändert um irgendein Gesetz durchzubringen.

Das wäre noch zu überprüfen, aber ich habe von der "MÖGLICHKEIT" geredet, und die besteht ohne jegliche Zweifel.

Such mal selber:

Such, such...


Wir leben hier nicht in Simbawe oder Weissrussland falls Du es noch nicht gemerkt hast.

Echt? Wer hat Dir das verraten?

Geographisch mag das stimmen....


Wenn das BVerfG hier nein sagt, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht! Das entsprechende Gesetz (bzw. seine Regelungen) werden entweder sofort kassiert (siehe Asylbewerberleistungsgesetz) oder dem Bundestag wird eine Frist gesetzt um das Problem zu beheben (siehe Überhangmandate).

Und trotzdem: das BVG entscheidet nur über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. MEHR NICHT. Außer Kraft setzen können die Richter kein Gesetz, allerdings wird die Legislative dadurch unter Druck gesetzt, daß durch die Anwendung eines nicht verfassungskonformen Gesetzes den betroffenen Bürgern Ansprüche gegen den Staat erwachsen.
 

DeletedUser5306

Gast
Und trotzdem: das BVG entscheidet nur über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. MEHR NICHT. Außer Kraft setzen können die Richter kein Gesetz, .....
doch, können sie! Und sie können eine Regelung vorgeben die anzuwenden ist solange der Gesetzgeber nichts macht. Sieh bitte einfach mal beim Asylbewerberleistungsgesetz nach.

Du kannst doch nicht wirklich glauben, dass die Knabenbeschneidung auch nur einen Tag weiter straffrei wäre, wenn des Verfassungsgericht nach Prüfung des Gesetzes zu dem Schluss käme, die Beschneidung wäre nicht mit dem GG vereinbar.
 
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AbbyHexe

Gast
doch, können sie! Und sie können eine Regelung vorgeben die anzuwenden ist solange der Gesetzgeber nichts macht. Sieh bitte einfach mal beim Asylbewerberleistungsgesetz nach.

Du kannst doch nicht wirklich glauben, dass die Knabenbeschneidung auch nur einen Tag weiter straffrei wäre, wenn des Verfassungsgericht nach Prüfung des Gesetzes zu dem Schluss käme, die Beschneidung wäre nicht mit dem GG vereinbar.

HomePage des BVG schrieb:
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Link zu diesem Text

Somit kann das BVG ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, aussetzen bzw. ändern müssen es aber die Politiker. So sieht es die Gewaltenteilung nun mal vor.

Punkt. Aus. Tot die Maus.
 

DeletedUser5306

Gast
Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
lies doch mal Deine eigene Quelle verdammt!

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012
Urteil vom 18. Juli 2012
1 BvL 10/10
1 BvL 2/11

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zu deren Inkrafttreten
hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach
ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den
Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches zu berechnen. Dies gilt rückwirkend für
nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und im Übrigen für
die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung
nachgekommen ist.
Hier der Link:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html

Siehe da, es steht genau das dort, was ich oben schon gesagt habe.
Wessen Maus ist denn jetzt tot?
 
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