Kindergärten und die kath. Kirche...

AbbyHexe

Gast
lies doch mal Deine eigene Quelle verdammt!


Hier der Link:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html

Siehe da, es steht genau das dort, was ich oben schon gesagt habe.
Wessen Maus ist denn jetzt tot?

Deine Maus ist tot, Du bist nicht in der Lage den gelesenen Text zu verstehen. Ich kopiere die entsprechende Textpassage für Dich nochmals:

Pressemitteilung. schrieb:
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.

Verstanden?

Nein?

Also gut, jetzt kopiere ich den Text nochmals und markiere die entsprechende Textstelle, damit Du es endlich kapierst:


Pressemitteilung. schrieb:
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.

Jetzt verstanden?


Man, man, man, war DAS aber eine schwere Geburt. Wenn Du alles so schnell und leicht kapierst, kommst Du mit 90 endlich in die zweite Grundschulklasse.
 

DeletedUser5306

Gast
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zu deren Inkrafttreten
hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach
ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den
Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches zu berechnen. Dies gilt rückwirkend für
nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und im Übrigen für
die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung
nachgekommen ist.

Mensch Abby, ich dachte Du könntet mehr als einen Satz hintereinander lesen :)
Das BVerfGericht hat eine Regelung getroffen die sofort gilt, und zwar bis eine neue Regelung geschaffen wurde.
Das Gericht schafft also eine verfassungskonforme Regelung bis der Bundestag sich auf eine neu einigt.
Das ist das was ich gesagt habe und was Du bestritten hast.

Nu ist aber auch gut. Einigen wir uns auf unentschieden ;)
 

AbbyHexe

Gast
Mensch Abby, ich dachte Du könntet mehr als einen Satz hintereinander lesen :)
Das BVerfGericht hat eine Regelung getroffen die sofort gilt, und zwar bis eine neue Regelung geschaffen wurde.
Das Gericht schafft also eine verfassungskonforme Regelung bis der Bundestag sich auf eine neu einigt.
Das ist das was ich gesagt habe und was Du bestritten hast.

Nu ist aber auch gut. Einigen wir uns auf unentschieden

UNENTSCHIEDEN?

Quatsch
, Du hast es immer noch nicht kapiert.

Das BVG ist mit seinen Entscheidungen WEISUNGSBEFUGT, aber das Gesetz ändern müssen trotzdem ANDERE.

So langsam hoffe ich, daß Du Dich nicht an der Evolution beteiligst und Deine Gene weitergibst. Sorry....


Jetzt gehe ich näher auf Dein Posting ein:

Mensch Abby, ich dachte Du könntet mehr als einen Satz hintereinander lesen

Kann ich. Ich kann ca. sechzig Seiten eines Buches pro Stunde lesen, den Inhalt verstehen und mir den Inhalt merken.


Das BVerfGericht hat eine Regelung getroffen die sofort gilt, und zwar bis eine neue Regelung geschaffen wurde.

Das BVG hat keine Regelung "getroffen", sondern weisungsbefugt eine nicht verfassungskonforme Entscheidung der Legislative für ungültig erklärt.


Das Gericht schafft also eine verfassungskonforme Regelung bis der Bundestag sich auf eine neu einigt.

Falsch, das BVG stellt den "nicht verfassungskonformen Status" eines Gesetzes fest und weist den Gesetzgeber zur sofortigen Änderung an.


Das ist das was ich gesagt habe und was Du bestritten hast.

Wieder falsch, Du hast behauptet, das BVG kann Gesetze ausser Kraft setzen. Das ist definitv falsch. Immer noch. Bleibt es wohl auch noch eine geraume Zeit. Wenn das BVG feststellt, daß ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, so kann es den Gesetzgeber anweisen, das Gesetz zu ändern oder gar abzuschaffen. Allerdings bleibt das Gesetz als Gesetz gültig, darf aber nicht angewendet werden. Klingt doof, ist auch doof, aber so sind Beamte nun mal.


Nu ist aber auch gut. Einigen wir uns auf unentschieden

Niemals in diesem Fall. Niemals.
 

DeletedUser5306

Gast
Wieder falsch, Du hast behauptet, das BVG kann Gesetze ausser Kraft setzen. Das ist definitv falsch. Immer noch. Bleibt es wohl auch noch eine geraume Zeit. Wenn das BVG feststellt, daß ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, so kann es den Gesetzgeber anweisen, das Gesetz zu ändern oder gar abzuschaffen. Allerdings bleibt das Gesetz als Gesetz gültig, darf aber nicht angewendet werden. Klingt doof, ist auch doof, aber so sind Beamte nun mal.
Lass bitte einfach gut sein. Vielleicht hast Du Deine Meinung fest im Kopf und bist deshalb nicht in der Lage ein Urteil des Verfassungsgerichtes und die dazugehörige Presseerklärung zu verstehen oder irgendwelche Stimmen in Deinem Kopf hindern Dich an der richtigen Wahrnehmung.
Den Text habe ich von der Seite des BVerfG runterkopiert. Wenn Du denkst Du kannst ihn entgegen dem Wortlaut auslegen, dann mach es einfach so.
Wir leben in einem freien Land.
 

AbbyHexe

Gast
Lass bitte einfach gut sein. Vielleicht hast Du Deine Meinung fest im Kopf und bist deshalb nicht in der Lage ein Urteil des Verfassungsgerichtes und die dazugehörige Presseerklärung zu verstehen oder irgendwelche Stimmen in Deinem Kopf hindern Dich an der richtigen Wahrnehmung.
Den Text habe ich von der Seite des BVerfG runterkopiert. Wenn Du denkst Du kannst ihn entgegen dem Wortlaut auslegen, dann mach es einfach so.
Wir leben in einem freien Land.

Dümmer gehts nimmer.

DU liest einenText, kapierst ihn aber nicht.

Wie kann Jemand wie Du ohne einen Sklaven überleben, der ihm permanent auf die Schulter klopft und sagt "JETZT mußt Du einatmen" und "Jetzt mußt Du ausatmen"....




Ahhhhhhhhhhhhhh, ich weiß es jetzt. Du lebst in einer sogenannten "Eisernen Lunge". Sorry, das konnte ich nicht ahnen. Ich wünsche Dir alles Gute, egal was ich über Deinen !§#$%&? hier poste.....
 

DeletedUser5306

Gast
Mich erinnert Abby eher an Michael Nicholson in Shining :)

Irgendwer sollte mal dafür sorgen, dass Sie regelmässig alle ihre Tabletten nimmt. Nicht nur die leistungssenkenden Drogen für ihr Textverständnis....
 
Dümmer gehts nimmer.

DU liest einenText, kapierst ihn aber nicht.

Wie kann Jemand wie Du ohne einen Sklaven überleben, der ihm permanent auf die Schulter klopft und sagt "JETZT mußt Du einatmen" und "Jetzt mußt Du ausatmen"....




Ahhhhhhhhhhhhhh, ich weiß es jetzt. Du lebst in einer sogenannten "Eisernen Lunge". Sorry, das konnte ich nicht ahnen. Ich wünsche Dir alles Gute, egal was ich über Deinen !§#$%&? hier poste.....

Abby mal eine Frage.
Ich steck jetzt nicht groß in der Materie drinne, dass das BVerfG nur Weisungsbefugt ist war allerdingsauch mir bekannt, aber was bedeutet denn der 2. Teil dann?
Da steht ja definitiv
Bis zu deren Inkrafttreten
hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen
 

AbbyHexe

Gast
[pause
Abby mal eine Frage.
Ich steck jetzt nicht groß in der Materie drinne, dass das BVerfG nur Weisungsbefugt ist war allerdingsauch mir bekannt, aber was bedeutet denn der 2. Teil dann?
Da steht ja definitiv

"Übergangslösung" ungleich "Gesetz" und in dem genannten Fall ging es um die "Existenzsicherung" der betroffenen Personen. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.
 

AbbyHexe

Gast
Mich erinnert Abby eher an Michael Nicholson in Shining :)

Irgendwer sollte mal dafür sorgen, dass Sie regelmässig alle ihre Tabletten nimmt. Nicht nur die leistungssenkenden Drogen für ihr Textverständnis....

JACK Nicholson. JACK, JACK, JACK....




Da hat wohl Jemand Michael Jackson mit dem guten Jack Nicholson vermischt....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

AbbyHexe

Gast
na aber letzlich war das ja mehr als eine weisung der 2. teil

Es wäre dann doch zu Überprüfen, ob die Übergangslösung nicht die Variante war, die vor Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes galt. Damit wäre nämlich wieder alles rund.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser5306

Gast
"Übergangslösung" ungleich "Gesetz" und in dem genannten Fall ging es um die "Existenzsicherung" der betroffenen Personen. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.
Das ist ja mal wieder ein Hammer den nur Abby bringen kann :)
Zeig mir mal die Stelle wo ich gesagt habe das VerfGericht würde Gesetze erlassen oder ändern.

Hier ist Dein Zitat von dem Du jetzt nichts mehr wissen willst:
Und trotzdem: das BVG entscheidet nur über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. MEHR NICHT. Außer Kraft setzen können die Richter kein Gesetz, allerdings wird die Legislative dadurch unter Druck gesetzt, daß durch die Anwendung eines nicht verfassungskonformen Gesetzes den betroffenen Bürgern Ansprüche gegen den Staat erwachsen.

Offensichtlich versuchst Du jetzt (nachdem Du drauf gekommen bist wie falsch Du gelegen hast), mir irgendeinen anderen Fehler unterzujbeln.
Wirklich toll die Formulierung mit den "besonderen Maßnahmen". Entweder das Bundesverfassungsgericht darf irgendwas (z.B. eine Regelung treffen bis der Bundestag ein neues Gesetz gemacht hat) oder nicht.
Die Regelungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Aasylbewerberleistungsgesetz nehmen auch keinerlei Bezug zu den Regelungen vor dessen Inkrafttreten 1993 sondern schaffen für die Betroffenen eine Rechtsposition welche zunächst erstmal gilt.

Achso:
streiche Michael Nicholson setze Jack Nicholson
Glückwunsch, hier warst Du nachweislich im Recht. Übrigens die fetten blutroten Lettern passen exzellent zum Filmtitel....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

AbbyHexe

Gast
Das ist ja mal wieder ein Hammer den nur Abby bringen kann
Zeig mir mal die Stelle wo ich gesagt habe das VerfGericht würde Gesetze erlassen oder ändern.

Hier ist Dein Zitat von dem Du jetzt nichts mehr wissen willst:


Offensichtlich versuchst Du jetzt (nachdem Du drauf gekommen bist wie falsch Du gelegen hast), mir irgendeinen anderen Fehler unterzujbeln.
Wirklich toll die Formulierung mit den "besonderen Maßnahmen". Entweder das Bundesverfassungsgericht darf irgendwas (z.B. eine Regelung treffen bis der Bundestag ein neues Gesetz gemacht hat) oder nicht.
Die Regelungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Aasylbewerberleistungsgesetz nehmen auch keinerlei Bezug zu den Regelungen vor dessen Inkrafttreten 1993 sondern schaffen für die Betroffenen eine Rechtsposition welche zunächst erstmal gilt.

Seit wann fühlst DU Dich dann angesprochen, wenn ich Quallenwolfs Posting beantworte? Bist Du etwa eine Multiple Persönlichkeit?

-_-
 

DeletedUser5306

Gast
Seit wann fühlst DU Dich dann angesprochen, wenn ich Quallenwolfs Posting beantworte? Bist Du etwa eine Multiple Persönlichkeit?
-_-

Neun von den zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt (die andere summt die Melodie von Tetris)....

Dein spektakulär und farbenfroh in Szene gesetztes, mehr als seltsames und überaus extrovertiertes auf Intoleranz und Aggressivität basierendes Sozialverhalten, dient uns allen zur stetigen Erbauung :)
 
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AbbyHexe

Gast
Dein spektakulär und farbenfroh in Szene gesetztes, mehr als seltsames und überaus extrovertiertes auf Intoleranz und Aggressivität basierendes Sozialverhalten, dient uns allen zur stetigen Erbauung

LOL, watt hast Du den für verschrobene Ansichten....

Dir scheinen die Begriffe "extrovertiert", "Intoleranz" und "Aggressivität" vom Inhalt her unbekannt zu sein.

^^
 
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