LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

Xexes

Gast
Ah der Kavalier meldet sich zu Wort. Hast du mal nicht in einem Forum über Kindesmissbrauch nicht gesagt, dass du dafür wärst, dass ältere Männer mit Minderjährigen Sex haben dürfen? Bist woll doch kein Kavalier oder?

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Ich habe einen Zusammenhang zwischen den "Wilden aus der Wüste" und der Kultiviertheit erstellt. Es war ironisch gemeint. Beim nächtsen Mal werde ich immer Ironie oder Sarkasmus schreiben, damit es auch jder versteht.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Ah der Kavalier meldet sich zu Wort. Hast du mal nicht in einem Forum über Kindesmissbrauch nicht gesagt, dass du dafür wärst, dass ältere Männer mit Minderjährigen Sex haben dürfen?
1. Ich war nie in einem Forum über Kindesmissbrauch
2. Vor lauter "nicht" kommt deine Frage etwas unklar heraus, aber ich habe mich hier gegen die Verteufelung ausgesprochen, jedoch nicht für die Legalisierung.

Bist woll doch kein Kavalier oder?
Eine Begründung fehlt hier völlig. Ebenso ein Zusammenhang.

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Ich habe einen Zusammenhang zwischen den "Wilden aus der Wüste" und der Kultiviertheit erstellt. Es war ironisch gemeint. Beim nächtsen Mal werde ich immer Ironie oder Sarkasmus schreiben, damit es auch jeder versteht.
Ach, mir würde es schon reichen, wenn du deinen Standpunkt ohne Widersprüche darstellst.
Und dann kannst du auch gleich noch auf meine Kritik eingehen.
 

DeletedUser29666

Gast
Mein Freund, du willst uns allen auf den Kopf pissen und erzählst uns es würde regnen.
Seh ich aus wie die Regierung?
Du benutzt ein politisches Zitat und willst mir weiß machen du wärst nicht politisch eingestellt?
Bin ich, durchaus.
Aha und deine Diskussion über Hakenkreuze und den Hitlergruß ist auch keine politische Propaganda oder?
Hackenkreuz und der „Hitlergruß“ haben genau so viel mit Hitler zu tun, wie Zuckerberg mit dem ausspionieren: Es gab das schon laaaaange vorher, nur hat Er es genutzt, quasi geklaut.

Oder willst du etwas Hindus, Buddhisten, div. Indianer und einige alte Familien diskriminieren? o_O
Du weißt nicht welche rechte Gruppierungen es in diesem Land gibt? Vielleicht solltest du an einem Aufklärungsseminar teilnehmen, aber an solchen warst du schon zu genüge oder? Ansonsten würdest du nicht solch einen Mist schreiben.
Ich wüsste gerne, welches Thema z.B. die NPD angefangen, die Bundesregierung dann weitergeführt hat.

Jetzt sollen die Muslime auch noch Kinder vögeln, umbringen und vergraben?
Nicht die Muslime. Du scheinst das zu machen, sonnst würdest du nicht die Legalisierung dessen Fordern.
Ich dachte die würden ihre Kinder beschneiden und ihre Faruen zwingen Kopttücher zu tragen.
Tun sie das nicht? o_O
Vielleicht ist es mal wieder Zeit für einen Kreuzzug, um ihnen die europäischen Werte und Normen beizubringen.
Ich wette, du hast keine Ahnung von Kreuzzügen.
Und außerdem, habe ich jemals vom sexuellen Kindesmissbrauch geredet und das man nicht hinsehen sollte? Eher nicht.
Du willst, das es jedem egal ist, was der Nachbar mit seinem Kind macht. Also ja.

Ah der Kavalier meldet sich zu Wort. Hast du mal nicht in einem Forum über Kindesmissbrauch nicht gesagt, dass du dafür wärst, dass ältere Männer mit Minderjährigen Sex haben dürfen? Bist woll doch kein Kavalier oder?
Was ist daran aus zu setzen?

Wenn eine 17 Jährige mit einem 80 Jährigem Sex haben will, soll’ sie doch …
 

born2life3

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Was ist daran aus zu setzen?

Wenn eine 17 Jährige mit einem 80 Jährigem Sex haben will, soll’ sie doch …

Also, ich will mir den Rest nicht durchlesen, daher nichts zum Thema von mir, aber mal ganz ehrlich... Gehts noch? Sorry, kein Verständnis für solche Aussagen... Du weißt schon dass ein 17 jähriger Mensch per Gesetz immer noch ein Schutzbefohlener ist? Und irgendwie bin ich mir fast sicher, dass es bei Dir nicht mal bei 17 bleiben würde... weiß nicht warum, aber ist eben ein Gefühl... Muss nicht stimmen, wobei es dennoch die Aussage nicht relativieren würde...

Und ich hoffe im Sinne des ganzen, dass niemand, der je was zu sagen hat diese Meinung unterstützt und die bestehenden Gesetze anpassen lässt...
 

Garlan der Kavalier

Gast
Also, ich will mir den Rest nicht durchlesen, daher nichts zum Thema von mir, aber mal ganz ehrlich... Gehts noch? Sorry, kein Verständnis für solche Aussagen... Du weißt schon dass ein 17 jähriger Mensch per Gesetz immer noch ein Schutzbefohlener ist?
Deswegen muss einvernehmlicher Verkehr ja nicht schlimm sein. Warte: Ist nicht schlimm. Wer das behauptet, ist eher prüde und könnte auch Homosexualität ablehnen.
Übrigens: Dass eine 17jährige mit einem 80jährigen Sex hat, ist nicht strafbar. Wir nehmen einfach einmal eine strafbare Situation vorweg.

Achtung:
Und ich hoffe im Sinne des ganzen, dass niemand, der je was zu sagen hat diese Meinung unterstützt und die bestehenden Gesetze anpassen lässt...
Es ist ein Unterschied, ob man dieser Ansicht ist, oder ob man auch das Gesetz abschaffen will. Denn das Gesetz schützt ja vor Missbrauch, der in solchen Situationen wohl klar in der Überzahl ist.
 

born2life3

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Deswegen muss einvernehmlicher Verkehr ja nicht schlimm sein. Warte: Ist nicht schlimm. Wer das behauptet, ist eher prüde und könnte auch Homosexualität ablehnen.
Übrigens: Dass eine 17jährige mit einem 80jährigen Sex hat, ist nicht strafbar. Wir nehmen einfach einmal eine strafbare Situation vorweg.

Doch, es ist strafbar so lange wie die Eltern diesen nicht zustimmen. Und ich hoffe nicht, dass Eltern so etwas zulassen würden. Und nein, ich hab nichts gegen Homosexualität. Hab selber einen sehr guten Freund, der dies ist... gehört halt dazu... Aber dies ist einfach auch was ganz anderes und hat eben auch nichts mit prüde zu tun sondern einfach was mit guten und normalen Menschenverstand


Es ist ein Unterschied, ob man dieser Ansicht ist, oder ob man auch das Gesetz abschaffen will. Denn das Gesetz schützt ja vor Missbrauch, der in solchen Situationen wohl klar in der Überzahl ist.

Dies steht allerdings außer Frage.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser29666

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Also, ich will mir den Rest nicht durchlesen, daher nichts zum Thema von mir, aber mal ganz ehrlich... Gehts noch? Sorry, kein Verständnis für solche Aussagen... Du weißt schon dass ein 17 jähriger Mensch per Gesetz immer noch ein Schutzbefohlener ist?
Ja, die arme 17 Jährige Person.

Feiern, saufen, um 6 Uhr bekifft nach hause kommen, aber noch eine arme schutzbefohlene Person, die 17 Jährige Person.
Und das ist die Mehrheit.
Und ich hoffe im Sinne des ganzen, dass niemand, der je was zu sagen hat diese Meinung unterstützt und die bestehenden Gesetze anpassen lässt...
Ich denk, das ist hier ein freies Land?

Und so weit ich weiß ist eine Beziehung und besonders Sex mit Minderjährigen nur unter Strafe gestellt, wenn z.B. die Eltern der Minderjährigen Person auch nur den Verdacht haben, dass die Ältere die Jüngere z.B. zu Sex überredet, oder zum Feierngehen.

Da bin ich mir aber nicht sicher, hab ich nur gehört.

Und irgendwie bin ich mir fast sicher, dass es bei Dir nicht mal bei 17 bleiben würde... weiß nicht warum, aber ist eben ein Gefühl... Muss nicht stimmen, wobei es dennoch die Aussage nicht relativieren würde...

Ja, da kannst du durchaus Recht haben.
Gute Gefühl ;)

Nur liegt das daran, dass ich selber 17 bin.
Gott, das ging wohl nach hinten los …



PS: Wie normal ist denn dein Menschenverstand, wenn du einer 17, und einer 18 Jährigen Person den Sex verbieten willst? Bist du "prüde"?
 

born2life3

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PS: Wie normal ist denn dein Menschenverstand, wenn du einer 17, und einer 18 Jährigen Person den Sex verbieten willst? Bist du "prüde"?

Morgen, werde mal nur hier drauf antworten um den Rest wieder den Thema offen zu lassen :p

Also, im ersten Beispiel war die zweite Person 80 und nicht 18. Ich denke Eltern machen schon einen Unterscheid hierhin gehend.
Was aber dennoch bleibt, ist dass die Eltern, egal ob 18 oder 80 bei den Minderjährigen das Sagen haben...

Also hat Dein Beispiel ebenfalls nichts mit Prüde zu tun, sondern beide Beispielen stehen mal überhaupt nicht im Verhältnis. Wobei, bei beiden die gesetzliche Grundlage vorhanden bleibt...
 
Also, ich will mir den Rest nicht durchlesen, daher nichts zum Thema von mir, aber mal ganz ehrlich... Gehts noch? Sorry, kein Verständnis für solche Aussagen... Du weißt schon dass ein 17 jähriger Mensch per Gesetz immer noch ein Schutzbefohlener ist? Und irgendwie bin ich mir fast sicher, dass es bei Dir nicht mal bei 17 bleiben würde... weiß nicht warum, aber ist eben ein Gefühl... Muss nicht stimmen, wobei es dennoch die Aussage nicht relativieren würde...

Und ich hoffe im Sinne des ganzen, dass niemand, der je was zu sagen hat diese Meinung unterstützt und die bestehenden Gesetze anpassen lässt...

Was ist den gegen einvernehmlichen Sex einzuwenden? oO
Viele 17en Jährige gehen eh schon in die Disco und schleppen ordentlich was ab, dass Gesetz ist nicht mehr Zeitgemäß.
Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und die würde ich bei 14 ziehen.
Ab da ist alles was einvernehmlich passiert privatsache.
Darunter würde ich das nur bis zu einen gewissen Alter legalisieren. Die heutige Gesetzeslage stellt Sex zwischen einen 13 und einen 15 jährigen unter strafe....
Witzlos
 

born2life3

Gast
Was auch ihr gutes Recht ist. Nur frage ich mich, ob das bei 16, 17 Jährigen noch von Nützen ist.

Ich denke schon das es genau richtig ist, aber das aus zu führen dauert zu lang, und ich weiß ja das Du keine langen Texte lesen kannst :p

Und warum es immer nur um das Kalendarische Alter geht.

Welches Alter denn sonst?

Was ist den gegen einvernehmlichen Sex einzuwenden? oO

Vieles, im Beispiel von Ereb0s war die ältere Person 80 Jahre... Also ich als Elternteil, hätte da was dagegen... Auch ist das Gesetz im Alter von 16/17 auch nur maßgebend... die Entscheidungsgewalt liegt a bei der Person selbst und b bei den gesetzlichen Vormund, und dies ist in gewissen Fällen auch vollkommen richtig.

Nicht alle sind so reif, dass diese die richtigen Entscheidung auf Anhieb sehen, daher sehe ich den Gesetzlichen Schutz, den das Gesetz den Eltern auferlegt als genau richtig an! Wie gesagt, dass auszuführen dauert zu lange... Aber ein kurzes Beispiel:

Du hast eine Tochter... 16 Jahre alt. Ein Schicksalsschlag (z.B.) die Mutter stirbt. Dein Kind kapselt sich ab, da es drauert und mit Dir nicht reden will. Nun lernt deine Tochter irgendwo einen, von der Polizei, so genannten Loverboy kennen. Dies ist eine Art von Zuhälter, der sich vorwiegend junge (minderjährige) Frauen sucht die momentan u.a. einen Schicksalsschlag hinter sich haben.

Dieser gaukelt den Mädchen die große liebe vor, beschenkt diese und hat u.a. auch Sex mit denen. Und dann, schickt der diese auf den Strich, weil er ja in Geldnot ist... und dies ja nur einmalig ist...

Und nun sagt mir mal beide, dass dieses junge Mädchen nicht den Schutz der Eltern bedarf?

Laut eurer bisheriger Aussage, da ja einvernehmlich, nicht... Aber damit geht es los, doch was folgt ist das gefährliche...

Dies ist nur ein Grund warum ich den Schutz für nötig halte. Ich meine, in diesen Fall wird es selbst für Eltern schwer zu entscheiden, denn ich halte nicht davon den Sex generell für 16/17 jährige zu verbieten... Doch verdeutlicht es dennoch was ich u.a. aussagen will...

Was ihr meint ist verständlich, aber hört bitte bei solchen Forderungen auf nur in Schwarz und Weiß zu denken, denn das tut ihr gerade (was sicher mit eurer beiden Alter zu tun hat :p)


Viele 17en Jährige gehen eh schon in die Disco und schleppen ordentlich was ab, dass Gesetz ist nicht mehr Zeitgemäß.

Ja, aber diese sollten ab einer gewissen Uhrzeit eben nicht mehr in die DISCO dürfen... Auch hier wird eine ausführliche Begründung sehr lang dauern.

Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und die würde ich bei 14 ziehen.

Also 14 schon mal gar nicht! 14 Jährige sind ja nun wirklich noch Kinder!
... und warum nicht au 16 zu begrenzen... Grund, siehe u.a. Beispiel

Ab da ist alles was einvernehmlich passiert privatsache.

Ich streite nicht ab, dass 14. Jährige eine Privatsphäre haben müssen. Doch dies was ihr gerade "schlecht" redet ist ein sehr sensibles Thema und die Gesetze und Richtlinien gibt es nicht ohne Grund... Wie gesagt, hört auf bei diesen Thema nur Schwarz und Weiß zu sehen...

Darunter würde ich das nur bis zu einen gewissen Alter legalisieren.

Wie willst Du das denn ansetzen? Und unter 14, sollte auch so oder so geschützt bleiben!

Die heutige Gesetzeslage stellt Sex zwischen einen 13 und einen 15 jährigen unter strafe....Witzlos

Nicht direkt unter Strafe, denn der 15 Jährige hat wohl gesetzlich nicht viel zu befürchten... Doch frage ich mich ehrlich ob es Sinnvoll ist, wenn Sex (ausgenommen Selbstbefriedung) bereits mit den Alter von 13 Jahren stattfinden muss...
 

Garlan der Kavalier

Gast
Doch, es ist strafbar so lange wie die Eltern diesen nicht zustimmen.
Falsch. Ich weiß nicht, wo du das herhast, aber deutsche Gesetze sagen anderes aus. (§182 StGB)

Und nein, ich hab nichts gegen Homosexualität. Hab selber einen sehr guten Freund, der dies ist... gehört halt dazu... Aber dies ist einfach auch was ganz anderes und hat eben auch nichts mit prüde zu tun sondern einfach was mit guten und normalen Menschenverstand.
Kannst du das auch begründen? Für einen vorurteilsfreien Verstand spricht erst einmal nichts dagegen, falls du anderer Ansicht bist, bitte ausführen.
Vor einiger Zeit wäre auch Homosexualität auch "falsch" gewesen.



Du hast eine Tochter... 16 Jahre alt. Ein Schicksalsschlag (z.B.) die Mutter stirbt. Dein Kind kapselt sich ab, da es drauert und mit Dir nicht reden will. Nun lernt deine Tochter irgendwo einen, von der Polizei, so genannten Loverboy kennen. Dies ist eine Art von Zuhälter, der sich vorwiegend junge (minderjährige) Frauen sucht die momentan u.a. einen Schicksalsschlag hinter sich haben.

Dieser gaukelt den Mädchen die große liebe vor, beschenkt diese und hat u.a. auch Sex mit denen. Und dann, schickt der diese auf den Strich, weil er ja in Geldnot ist... und dies ja nur einmalig ist...

Und nun sagt mir mal beide, dass dieses junge Mädchen nicht den Schutz der Eltern bedarf?
Nach §180 (2) StGB ist das verboten, also wird in diesem Einzelfall der Schutz durch das Gesetz gewährleistet.
Wie gesagt, Einzelfall, eine allgemeine Ablehnung rechtfertigt das auf keinen Fall.

Laut eurer bisheriger Aussage, da ja einvernehmlich, nicht...
Sagen wir es so ... wenn sie tatsächlich kein Problem mit Prostitution hätte, hätte ich auch keines mit der Situation.

Dies ist nur ein Grund warum ich den Schutz für nötig halte.
Also ein allgemeines Verbot, um Ausnahmefälle von Missbrauch zu vermeiden? Das halte ich nicht für sinnvoll. Hier reichen Gesetze gegen diese Ausnahmefälle.

Also 14 schon mal gar nicht! 14 Jährige sind ja nun wirklich noch Kinder!
Ich kannte 12jährige, die vollkommen geschlechtsreif waren. Verallgemeinern darf man nicht.

Nicht direkt unter Strafe, denn der 15 Jährige hat wohl gesetzlich nicht viel zu befürchten... Doch frage ich mich ehrlich ob es Sinnvoll ist, wenn Sex (ausgenommen Selbstbefriedung) bereits mit den Alter von 13 Jahren stattfinden muss...
Hat Sex überhaupt einen Sinn außer Fortpflanzung?
 

born2life3

Gast
@ Garlan der Kavalier, heute erst einmal diese Antwort (Zitat) was meine bisherigen Aussagen wiederspiegeln.
Auf alles weitere bekommst morgen eine Antwort, hab leider mom. nicht all zu viel Zeit - Kurz um was es geht. Die Aussage die Ihr bringt, ist im ganzen soweit richtig, dass man ab 14 seine Sexualität mit einen anderen Partner (bis 21) bei beidseitigen Einverständnis frei ausleben kann. Über dies hinaus, mit Einschränkungen

Doch immer, haben unter 18 Jahren die Eltern das letzte Wort... dies hat nichts mit den von Dir genannten Paragraphen lt. StGB zu tun... Hierzu dann auch das Zitat... Noch kurz angemerkt, davon abgesehen, ist es moralisch verwerflich (in meinen Augen) wenn sich wie im diskutierten Beispiel ein 80 Jähriger eine 17 jährige holt und ich hoffe nicht, dass man in solchen Fällen den Vergleich zur Homesexualität zieht, oder geht man nun zurück ins Mittelalter, wo auch bereits "fast Tote" 14 jährige heiraten konnten?...

Zitat Anwalt24.de:
...Die Grundvoraussetzung für den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zunächst die Erlaubnis der Eltern, da diese für den Schutz des Jugendlichen verantwortlich sind. Diese dürfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten...

Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/familienrecht/rechte-von-jugendlichen/rechte-von-jugendlichen-3.html

Falsch. Ich weiß nicht, wo du das herhast, aber deutsche Gesetze sagen anderes aus. (§182 StGB)

Siehe Zitat oben. Im Jugendschutzgesetz fällt den Eltern die Aufgabe zu Ihre Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr zu schützen... Ich möchte nochmal klar stellen, dass es nicht um Sex zwischen einen 17 jährigen und einer 22 jährigen geht...

Demnach trifft für die Grunddiskusion dein StGB Paragraph nicht zu.

Kannst du das auch begründen? Für einen vorurteilsfreien Verstand spricht erst einmal nichts dagegen, falls du anderer Ansicht bist, bitte ausführen. Vor einiger Zeit wäre auch Homosexualität auch "falsch" gewesen.

Das hat nichts mit Vorurteil zu tun, sondern mit ethischen Gründen und "gesunden" Menschenverstand... Zumindest für mich...

Nach §180 (2) StGB ist das verboten, also wird in diesem Einzelfall der Schutz durch das Gesetz gewährleistet.

Ja, dieser Paragraph tritt im meinen Beispielfall jedoch erst dann ein, wenn der "Loverboy" sein Spielchen weiter spielt und das Mädchen dann tatsächlich auf den Strich schickt... Bricht er sein Vorhaben jedoch vorher ab (eventuell weil er deswegen eine Anzeige am laufen hat) wäre es nicht mehr nach §180 StGB strafbar, weil bis dahin der Sex ja im einvernehmen passiert ist... Zumindest der Sex mit ihm, der mit den Freund weil er in Geldnöten ist, natürlich wäre wieder Strafbar...

Sagen wir es so ... wenn sie tatsächlich kein Problem mit Prostitution hätte, hätte ich auch keines mit der Situation.

Dies bedeutet also, dass Du kein Problem hast, wenn sich unter 18 jährige Prostituieren? Ob nun freiwillig oder nicht sei erstmal dahingestellt (wobei es im meinen Beispiel "nur" anfangs "freiwillig" wäre)

Also ein allgemeines Verbot, um Ausnahmefälle von Missbrauch zu vermeiden? Das halte ich nicht für sinnvoll. Hier reichen Gesetze gegen diese Ausnahmefälle.

Darum geht es nicht, es ging in meinen Aussagen auch zuvor darum, dass lt. Jugendschutzgesetz die Eltern für die Sicherheit des Kindes oder des Jugendlichen verantwortlich sind. Das heißt, sehen diese die Gefahr dass das Kind/Jugendlicher durch jemanden bedroht ist oder das Leben nachhaltig und für die Zukunft geschädigt werden könnte (darunter zählt auch der Ruf des Kindes/Jugendlichen) dann können und müssen die Eltern einschreiten sobald diese der Gefahr gewahr werden. Und dies muss nicht mit den Bedingungen lt. StGB zusammenhängen... Oder was meinst Du welch ein Ruf Deine Tochter in der Schule und dann auch im Internet bekommt, sobald ihre Schulkameraden von einer solchen Liebesnacht mitbekommen... Cybermobbing kann heute für immer rufschädigend sein... Also nein zu einen Sexpartner der 63 Jahre älter ist...

Ich kannte 12jährige, die vollkommen geschlechtsreif waren. Verallgemeinern darf man nicht.

Körperlich vielleicht, aber wie weit die "geistige Reife" ist kannst weder Du und auch ich nicht beurteilen. Wobei ich bei 12 wie auch bei 14 oder 15 jährigen nicht annehme dass diese eine dementsprechende geistige Reife entwickelt haben...

Ich habe auch nichts gegen Sex und dass Jugendschutz gesetzt sagt ja auch, dass Jugendliche ab 14 bzw. voll ab 16 sich dahingehend frei entfalten sollen da es zum Refiungs- und Findungsproßes gehört, und doch legt auch dieses Gesetzt den Eltern auf, ein Auge darauf zu haben und den Jugendlichen zu schützen... nur eben der Diskusionsfall ist schützenswert...

Hat Sex überhaupt einen Sinn außer Fortpflanzung?

Wenn man es so sieht, wie es in der Frage steht, nein. Rein Menschlich gesehen sicherlich schon :p

Stimmt. Ich habe nämlich noch ein LEBEN.
<- war nicht böse gemeint, hast es jedoch an anderer Stelle des öfteren zum Ausdruck gebracht

Das Geistige? Zum Beispiel.

Und wer beurteilt dies? Siehe meine Meinung dazu weiter oben im Text...
 
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DeletedUser29666

Gast
<- war nicht böse gemeint, hast es jedoch an anderer Stelle des öfteren zum Ausdruck gebracht
Das war mein Ernst. Gerne hätte ich die Zeit mir das durchzulesen.

Und wer beurteilt dies? Siehe meine Meinung dazu weiter oben im Text...
Kann man. Eignungstests oder so.

Allerdings würde ich das wirklich nicht für´s Vögeln, sondern für z.B. Autofahren verwenden.

Oder das Biologische Alter für Drogen.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Doch immer, haben unter 18 Jahren die Eltern das letzte Wort... dies hat nichts mit den von Dir genannten Paragraphen lt. StGB zu tun... Hierzu dann auch das Zitat... Noch kurz angemerkt, davon abgesehen, ist es moralisch verwerflich (in meinen Augen) wenn sich wie im diskutierten Beispiel ein 80 Jähriger eine 17 jährige holt und ich hoffe nicht, dass man in solchen Fällen den Vergleich zur Homesexualität zieht, oder geht man nun zurück ins Mittelalter, wo auch bereits "fast Tote" 14 jährige heiraten konnten?...
Es ist in meinen Augen genauso wenig verwerflich wie Homosexualität.

Zitat Anwalt24.de:
...Die Grundvoraussetzung für den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zunächst die Erlaubnis der Eltern, da diese für den Schutz des Jugendlichen verantwortlich sind. Diese dürfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten...

Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/familienrecht/rechte-von-jugendlichen/rechte-von-jugendlichen-3.html
Mir fehlt in deiner Quelle irgendwie Begründung im Gesetz.

Siehe Zitat oben. Im Jugendschutzgesetz fällt den Eltern die Aufgabe zu Ihre Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr zu schützen...
Im Jugendschutzgesetz steht meines Wissens nach nichts dergleichen.

Aber nehmen wir einfach an, dass es so wäre. Dann stellt mich das nicht zufrieden. Die Fälle, mit denen ich ein Problem hätte, sind strafbar, also geregelt, dagegen bin ich der Ansicht, dass die Jugendlichen bereits selbst entscheiden dürfen, wie sie etwas handhaben. Lehnen zum Beispiel die Eltern Homosexualität ab, würden sie die Selbstbestimmung in meiner Ansicht nach unzulässiger Weise beschränken.

Ich möchte nochmal klar stellen, dass es nicht um Sex zwischen einen 17 jährigen und einer 22 jährigen geht...
Das ist mir klar, ist aber egal. Mich interessieren die sexuellen Vorlieben eines Menschen nicht (solange er oder sie niemand anderen in seiner Freiheit verletzt.) Ob schwul, Sadomaso, Fetische aller Art, was auch immer, ich werde niemanden für seine Vorlieben verurteilen.

Demnach trifft für die Grunddiskussion dein StGB Paragraph nicht zu.
Insbesondere sagt er, dass Geschlechtsverkehr mit Personen zwischen 16 und 18 erlaubt ist.

Das hat nichts mit Vorurteil zu tun, sondern mit ethischen Gründen und "gesunden" Menschenverstand... Zumindest für mich...
Dann kannst du das sicher noch weiter ausführen.

Ja, dieser Paragraph tritt im meinen Beispielfall jedoch erst dann ein, wenn der "Loverboy" sein Spielchen weiter spielt und das Mädchen dann tatsächlich auf den Strich schickt... Bricht er sein Vorhaben jedoch vorher ab (eventuell weil er deswegen eine Anzeige am laufen hat) wäre es nicht mehr nach §180 StGB strafbar, weil bis dahin der Sex ja im einvernehmen passiert ist...
Falsch. §180 (4) stellt den Versuch unter Strafe.


Dies bedeutet also, dass Du kein Problem hast, wenn sich unter 18 jährige Prostituieren?
Richtig. Das Problem ist ein völlig anderes, nämlich dass wohl nicht viele Frauen damit glücklich sind.


Darum geht es nicht, es ging in meinen Aussagen auch zuvor darum, dass lt. Jugendschutzgesetz die Eltern für die Sicherheit des Kindes oder des Jugendlichen verantwortlich sind. Das heißt, sehen diese die Gefahr dass das Kind/Jugendlicher durch jemanden bedroht ist oder das Leben nachhaltig und für die Zukunft geschädigt werden könnte (darunter zählt auch der Ruf des Kindes/Jugendlichen) dann können und müssen die Eltern einschreiten sobald diese der Gefahr gewahr werden. Und dies muss nicht mit den Bedingungen lt. StGB zusammenhängen... Oder was meinst Du welch ein Ruf Deine Tochter in der Schule und dann auch im Internet bekommt, sobald ihre Schulkameraden von einer solchen Liebesnacht mitbekommen... Cybermobbing kann heute für immer rufschädigend sein... Also nein zu einen Sexpartner der 63 Jahre älter ist...


Körperlich vielleicht, aber wie weit die "geistige Reife" ist kannst weder Du und auch ich nicht beurteilen. Wobei ich bei 12 wie auch bei 14 oder 15 jährigen nicht annehme dass diese eine dementsprechende geistige Reife entwickelt haben...
Was heißt "geistige Reife"? Wenn ein Sexualtrieb vorhanden ist, geht die Sache in Ordnung.


Wenn man es so sieht, wie es in der Frage steht, nein. Rein Menschlich gesehen sicherlich schon :p
Und wie sähe dieser aus und was schließt Minderjährige davon aus?
 

born2life3

Gast
Es ist in meinen Augen genauso wenig verwerflich wie Homosexualität.

Ansichtssache...


Mir fehlt in deiner Quelle irgendwie Begründung im Gesetz.

Die Begründung liegt nicht direkt auf der Seite die im Link angegeben ist, sondern im Jugendsschutzgesetz wonach Eltern für Ihre Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18 Lebensjahr verantwortlich sind... Daher auch dieser Nebenpart in der Quelle...


Im Jugendschutzgesetz steht meines Wissens nach nichts dergleichen.

Wenn in jeden Absatz erst wieder neu geschrieben werden muss, dass die Eltern die Aufsichtspflicht haben. Wäre das Gesetzbuch mit Sicherheit größer. Es reicht wenn dies im Gesetzbuch zu Anfangs geregelt ist.

Aber nehmen wir einfach an, dass es so wäre. Dann stellt mich das nicht zufrieden. Die Fälle, mit denen ich ein Problem hätte, sind strafbar, also geregelt, dagegen bin ich der Ansicht, dass die Jugendlichen bereits selbst entscheiden dürfen, wie sie etwas handhaben. Lehnen zum Beispiel die Eltern Homosexualität ab, würden sie die Selbstbestimmung in meiner Ansicht nach unzulässiger Weise beschränken.

Das ist nicht korrekt, denn im Jugendschutzgesetz steht eindeutig geschrieben dass unter Auflagen ab 14 und voll ab 16 entschieden werden kann. Jedoch, haben die Eltern dennoch eine Schutzfunktion. Da Du aber mein Beispiel mit den Mob übersprungen hast, werde ich darauf noch einmal verweisen.

Desweiteren steht im Jugendschutzgesetz dass ein Jugendlicher ab 14 und voll ab 16 sich auch in Sexuäler Hinsicht frei entwickeln soll. Das bedeutet, wenn Eltern eine Standard Beziehung (ob Homo- oder Heterosexuäl) von vorherein ablehnen könnte dies sicher (auch wenn Sinnlos/ schwer) vor Gericht erstrieten werden.

Auch hier solltest Du mein Beispiel eventuell genauer betrachten. Denn ich hab nichts gegen Sex in der Altersgruppe. Bin aber verpflichtet mein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu schützen. Und da ich davon ausgehen muss, dass bei bekannt werden einer Beziehung zu einen 80 Jährigen mein Kind durch die Mitmenschen gemobt wird, kann ich als Elternteil das STOP Zeichen heraus holen... So sind die Grundlage aus... Ob es Dir nun gefällt oder nicht...


Das ist mir klar, ist aber egal. Mich interessieren die sexuellen Vorlieben eines Menschen nicht (solange er oder sie niemand anderen in seiner Freiheit verletzt.) Ob schwul, Sadomaso, Fetische aller Art, was auch immer, ich werde niemanden für seine Vorlieben verurteilen.

Ich auch nicht... zumindest fast alles

Insbesondere sagt er, dass Geschlechtsverkehr mit Personen zwischen 16 und 18 erlaubt ist.

Richtig. Aber konkreter teilt dies das Jugendschutzgesetz mit. Und dies habe ich auch nie bestritten und auch nie abgelehnt.


Falsch. §180 (4) stellt den Versuch unter Strafe.

Und kannst Du den Loverboy den Versuch nachweisen, wenn er sein Vorhaben abbricht ohne das er es überhaupt mit der einen versucht hat?

Da es aber den elterlichen Schutz gibt, könnten die es generell vermeiden (insofern diese von einer Gefahrenquelle für den Jugendlichen ausgehen.)

Richtig. Das Problem ist ein völlig anderes, nämlich dass wohl nicht viele Frauen damit glücklich sind.

Also, wenn Du diese Einstellung hast, solltest Du Dir eventuell einmal überlegen ob dies wirklich so richtig ist.
Minderjährige gehören weder in eine Puff noch auf einen Strich... Und ich bin mir sicher, dass ich nicht der einztigste mit dieser Meinung bin... Ich denke diesen Punkt sollten wir nicht weiter diskutieren und ich werde darauf auch nicht mehr eingehen, da es mir doch irgendwie zu wieder ist...

Was heißt "geistige Reife"? Wenn ein Sexualtrieb vorhanden ist, geht die Sache in Ordnung.

Schwarz/ Weiß denken... denn diese haben zu meist wenige Lebenserfahrungen und können gewisse Dinge nicht so einschätzen wie wenn diese älter wären... ist FAKT!

Und wie sähe dieser aus und was schließt Minderjährige davon aus?

Wie er aussieht, weißt Du sicher selbst. Sex soll Spaß machen. Ausschließen darf und soll ihn keiner.
Es geht doch darum, dass die Eltern vor Gefahren schützen und nicht den Sex im generellen verbieten...

Allerdings würde ich das wirklich nicht für´s Vögeln, sondern für z.B. Autofahren verwenden. Oder das Biologische Alter für Drogen.

Da bin ich teilweise bei Dir ;)

Es gab Zeiten, da war man mit 16 Verheiratet und Mutter.

Das dunkle Mittelalter lässt grüßen :p
 
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