Garlan der Kavalier
Gast
Die Begründung liegt nicht direkt auf der Seite die im Link angegeben ist, sondern im Jugendsschutzgesetz wonach Eltern für Ihre Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten Lebensjahr verantwortlich sind... Daher auch dieser Nebenpart in der Quelle...
Wenn in jeden Absatz erst wieder neu geschrieben werden muss, dass die Eltern die Aufsichtspflicht haben. Wäre das Gesetzbuch mit Sicherheit größer. Es reicht wenn dies im Gesetzbuch zu Anfangs geregelt ist.[/quote]
Werde doch bitte mal präziser. Ich habe mir das JuSchG durchgelesen und nichts dergleichen gefunden. Ich wäre dir für konkrete Stellen dankbar, im Zweifelsfall mit Begründung oder Urteilsspruch.
Im Jugendschutzgesetz steht das nicht. Im StGB stehen auch nur Einschränkungen, die an ihre Partner gerichtet sind.Das ist nicht korrekt, denn im Jugendschutzgesetz steht eindeutig geschrieben dass unter Auflagen ab 14 und voll ab 16 entschieden werden kann.
Dann sag mir doch mal bitte, wo genau steht, dass diese sich auch auf das Verbot von Sex erstreckt.Jedoch, haben die Eltern dennoch eine Schutzfunktion.
Na super. Die theoretische Möglichkeit ist genau das, was ich brauche. Nein, es ist wohl besser, wenn die Eltern mit dem Kind sprechen, wenn die Situation wirklich illegal ist, kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.Desweiteren steht im Jugendschutzgesetz dass ein Jugendlicher ab 14 und voll ab 16 sich auch in Sexuäler Hinsicht frei entwickeln soll. Das bedeutet, wenn Eltern eine Standard Beziehung (ob Homo- oder Heterosexuäl) von vorherein ablehnen könnte dies sicher (auch wenn Sinnlos/ schwer) vor Gericht erstritten werden.
Darf ich mein Kind auch daran hindern, Bücher zu lesen, um von den Fußball- oder Playstationspielenden Klassenkameraden nicht gemobbt zu werden?Auch hier solltest Du mein Beispiel eventuell genauer betrachten. Denn ich hab nichts gegen Sex in der Altersgruppe. Bin aber verpflichtet mein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu schützen. Und da ich davon ausgehen muss, dass bei bekannt werden einer Beziehung zu einen 80 Jährigen mein Kind durch die Mitmenschen gemobt wird, kann ich als Elternteil das STOP Zeichen heraus holen.
Oder sich einen gleichgeschlechtlichen Partner zu suchen, um vom intoleranten Umfeld nicht gemobbt zu werden?
Das JuSchG teilt nichts mit, und es gibt meines Wissens auch sonst keine konkreteren "Mitteilungen" woanders.Richtig. Aber konkreter teilt dies das Jugendschutzgesetz mit. Und dies habe ich auch nie bestritten und auch nie abgelehnt.
Wenn er es nicht versucht, ist nichts passiert.Und kannst Du den Loverboy den Versuch nachweisen, wenn er sein Vorhaben abbricht ohne das er es überhaupt mit der einen versucht hat?
reAlso, wenn Du diese Einstellung hast, solltest Du Dir eventuell einmal überlegen ob dies wirklich so richtig ist.
Das stimmt i. A. sicher auch, aber ein moralisches Problem habe ich nicht.Minderjährige gehören weder in eine Puff noch auf einen Strich...
Und was soll deiner Ansicht nach daraus folgen?Schwarz/ Weiß denken... denn diese haben zu meist wenige Lebenserfahrungen und können gewisse Dinge nicht so einschätzen wie wenn diese älter wären... ist FAKT!
Ich habe mich nur gewundert, dass du von einem Zweck sprichst. Die Eltern handeln bestimmt am besten, wenn sie für Aufklärung sorgen.Wie er aussieht, weißt Du sicher selbst. Sex soll Spaß machen. Ausschließen darf und soll ihn keiner.
Es geht doch darum, dass die Eltern vor Gefahren schützen und nicht den Sex im generellen verbieten...