LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

Garlan der Kavalier

Gast
Die Begründung liegt nicht direkt auf der Seite die im Link angegeben ist, sondern im Jugendsschutzgesetz wonach Eltern für Ihre Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten Lebensjahr verantwortlich sind... Daher auch dieser Nebenpart in der Quelle...

Wenn in jeden Absatz erst wieder neu geschrieben werden muss, dass die Eltern die Aufsichtspflicht haben. Wäre das Gesetzbuch mit Sicherheit größer. Es reicht wenn dies im Gesetzbuch zu Anfangs geregelt ist.[/quote]
Werde doch bitte mal präziser. Ich habe mir das JuSchG durchgelesen und nichts dergleichen gefunden. Ich wäre dir für konkrete Stellen dankbar, im Zweifelsfall mit Begründung oder Urteilsspruch.


Das ist nicht korrekt, denn im Jugendschutzgesetz steht eindeutig geschrieben dass unter Auflagen ab 14 und voll ab 16 entschieden werden kann.
Im Jugendschutzgesetz steht das nicht. Im StGB stehen auch nur Einschränkungen, die an ihre Partner gerichtet sind.

Jedoch, haben die Eltern dennoch eine Schutzfunktion.
Dann sag mir doch mal bitte, wo genau steht, dass diese sich auch auf das Verbot von Sex erstreckt.

Desweiteren steht im Jugendschutzgesetz dass ein Jugendlicher ab 14 und voll ab 16 sich auch in Sexuäler Hinsicht frei entwickeln soll. Das bedeutet, wenn Eltern eine Standard Beziehung (ob Homo- oder Heterosexuäl) von vorherein ablehnen könnte dies sicher (auch wenn Sinnlos/ schwer) vor Gericht erstritten werden.
Na super. Die theoretische Möglichkeit ist genau das, was ich brauche. Nein, es ist wohl besser, wenn die Eltern mit dem Kind sprechen, wenn die Situation wirklich illegal ist, kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Auch hier solltest Du mein Beispiel eventuell genauer betrachten. Denn ich hab nichts gegen Sex in der Altersgruppe. Bin aber verpflichtet mein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu schützen. Und da ich davon ausgehen muss, dass bei bekannt werden einer Beziehung zu einen 80 Jährigen mein Kind durch die Mitmenschen gemobt wird, kann ich als Elternteil das STOP Zeichen heraus holen.
Darf ich mein Kind auch daran hindern, Bücher zu lesen, um von den Fußball- oder Playstationspielenden Klassenkameraden nicht gemobbt zu werden?
Oder sich einen gleichgeschlechtlichen Partner zu suchen, um vom intoleranten Umfeld nicht gemobbt zu werden?

Richtig. Aber konkreter teilt dies das Jugendschutzgesetz mit. Und dies habe ich auch nie bestritten und auch nie abgelehnt.
Das JuSchG teilt nichts mit, und es gibt meines Wissens auch sonst keine konkreteren "Mitteilungen" woanders.

Und kannst Du den Loverboy den Versuch nachweisen, wenn er sein Vorhaben abbricht ohne das er es überhaupt mit der einen versucht hat?
Wenn er es nicht versucht, ist nichts passiert.

Also, wenn Du diese Einstellung hast, solltest Du Dir eventuell einmal überlegen ob dies wirklich so richtig ist.
re

Minderjährige gehören weder in eine Puff noch auf einen Strich...
Das stimmt i. A. sicher auch, aber ein moralisches Problem habe ich nicht.

Schwarz/ Weiß denken... denn diese haben zu meist wenige Lebenserfahrungen und können gewisse Dinge nicht so einschätzen wie wenn diese älter wären... ist FAKT!
Und was soll deiner Ansicht nach daraus folgen?

Wie er aussieht, weißt Du sicher selbst. Sex soll Spaß machen. Ausschließen darf und soll ihn keiner.
Es geht doch darum, dass die Eltern vor Gefahren schützen und nicht den Sex im generellen verbieten...
Ich habe mich nur gewundert, dass du von einem Zweck sprichst. Die Eltern handeln bestimmt am besten, wenn sie für Aufklärung sorgen.
 

simpsons3

Gast
Du weißt schon dass ein 17 jähriger Mensch per Gesetz immer noch ein Schutzbefohlener ist?

Offensichtlich weißt du das nicht ... Denn es ist falsch.


Starre Altersgrenzen sind grundsätzlich totaler Unsinn. Warum soll eine reife 17jährige nicht mit dem 80jährigen schlafen dürfen, die unreife 18jährige aber schon?
 

born2life3

Gast
@ Garlan der Kavalier

Ich möchte es einfach kurz machen, um dass Thema hier abzuschließen (hab gestern überlegt ob ich die Diskussion überhaupt noch weiter führen mag, aber dazu später mehr), da der eigentliche Titel u.a. auch ein anderes ist.

Okay, ich muss sagen dass ich mir jetzt nicht dass komplette JuSchG durchgelesen habe, braucht man an dieser Stelle auch nicht. Auch ist es richtig, dass dieses nicht direkt auf die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigte eingeht.

Jedoch verweist das JuSchG auf das BGB, dort findest du unter ein paar einzellnen Paragraphen etwas.

Angemerkt sei an der Stelle, dass die Aufsichtspflicht ein wesentlicher Bestandteil der Personensorge ist, die nun mal den Eltern (Erziehungsberechtigten) bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr (oder weiter bei gerichtlichen Auflagen) nach BGB auferlegt wird.

Hierzu auch ein Zitat von der Seite: http://www.kindersicherheit.de/

Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen...

Quelle: http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html

Ich denke, dass der Anwalt aus den Familienrecht, der den Artikel (Anwalt24) für den von mir genannten Link verfasst hat schon weiß wovon er schreibt.

Na super. Die theoretische Möglichkeit ist genau das, was ich brauche. Nein, es ist wohl besser, wenn die Eltern mit dem Kind sprechen, wenn die Situation wirklich illegal ist, kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.


Ich habe mich nur gewundert, dass du von einem Zweck sprichst. Die Eltern handeln bestimmt am besten, wenn sie für Aufklärung sorgen.

Ja, aber gegen diese theoretische Möglichkeit kannst weder Du noch ich was machen... Ich will allerdings auch nicht. Denn ich halte dies ganze für sinnvoll... Denn...
Ich bin ganz bei Dir wenn Du sagst das reden besser ist... Doch gibt es so manche Kinder/ Jugendliche die mit ihren Eltern da nicht drüber reden wollen, oder „b“ nicht drüber reden wollen (wenn diese z.B. bedroht werden)... Aber damit Ende, von mir...

Das stimmt i. A. sicher auch, aber ein moralisches Problem habe ich nicht.

Wie gesagt, für mich werde ich die Diskussion beenden. Wenn jemand die bestehenden Gesetze und Schutzmaßnahmen in Dtl. nicht gefallen, kann dieser sich gerne damit nach Berlin wenden. Bitte Begründung nicht vergessen.

Ich persönlich mag aber auch, zum zweiten, nicht mit jemanden über solch Thema diskutieren der die Prostitution Minderjähriger (u18) im allgemeinen für moralisch nicht verwerflich hält... schade aber dass hier nur viele lesen... aber eventuell bin ich ja auch der einzigste der so denkt... wer weiß, für mich ist das Thema auf jedenfall abgeschlossen...

Offensichtlich weißt du das nicht ... Denn es ist falsch.

offensichtlich hast du weitere Beiträge von mir nicht gelesen. Und ich werde mich auch nicht mehr wiederholen, denn es ist nicht falsch, (EDIT) sondern nur etwas ungünstig ausgedrückt...

Starre Altersgrenzen sind grundsätzlich totaler Unsinn. Warum soll eine reife 17jährige nicht mit dem 80jährigen schlafen dürfen, die unreife 18jährige aber schon?

Das Thema hatten wir auch schon, zumindest das mit den „starren Altersgrenzen“... Ja, ich gebe dir recht. Aber mit 18 haben die Erziehungsberechtigten zumindest keine direkten Einfluss mehr darauf (in Sinne z.B. des verbietens). Nur irgendwo muss auch auch mal eine Grenze von Gesetz her gelegt werden... Ich persönlich würde diese sogar auf 21 Jahre legen, aber das ist nur meine Meinung...

So, ich bin raus aus der Diskussion... Beschwerden über das JuSchG bzw. BGB und die rechtlichen Grundlagen, bitte direkt nach Berlin ggf. gleich an Bundeskanzleramt... Und wichtig, begründet eure Meinung dabei bitte auch...
 
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Garlan der Kavalier

Gast
So, ich bin raus aus der Diskussion... Beschwerden über das JuSchG bzw. BGB und die rechtlichen Grundlagen, bitte direkt nach Berlin ggf. gleich an Bundeskanzleramt... Und wichtig, begründet eure Meinung dabei bitte auch...
Mein Gott, wozu sind wir denn in einem Politikforum, wenn nicht, um über so etwas zu diskutieren? Übrigens will ich mich nicht darüber beschweren.


Okay, ich muss sagen dass ich mir jetzt nicht dass komplette JuSchG durchgelesen habe, braucht man an dieser Stelle auch nicht.
Dann behaupte nicht irgendwas, wenn du keine Ahnung hast.

Jedoch verweist das JuSchG auf das BGB, dort findest du unter ein paar einzelnen Paragraphen etwas.
Die Suche hat nichts gefunden. Hast du dir das auch aus den Fingern gesogen?

Wie gesagt, mir fehlt eine Begrüdung für die Ursprungsaussage.
 

born2life3

Gast
So auf ein letztes, will ja nicht dass Du all zu bockig wirst und mir selbst wird es jetzt langsam ein bissel zu doof.

Dann behaupte nicht irgendwas, wenn du keine Ahnung hast.
...
Wie gesagt, mir fehlt eine Begrüdung für die Ursprungsaussage.

Ich behaupte nicht, es ist so. Wie ich im Vorpost von mir geschrieben habe, war es Anfangs ein bissel unglimpflich ausgedrückt. Deswegen, will ich es, für Dich zum wieder holten male (wie breits in einen meiner vorherigen Posts geschrieben) noch einmal korrigieren.

Da die Erziehungsberechtigten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eines Kindes/ Jugendlichen haben, können diese zum Schutz dessen Person den Sex mit einen 80 jährigen Verbieten. Dies ist fakt... und da ich wie gesagt nun auch nicht weiter diskutieren will, Gründe hab ich Dir zuvor genannt. Geh zu einen Anwalt für Familienrecht und erkundige Dich gerne bei ihm.

Die Suche hat nichts gefunden. Hast du dir das auch aus den Fingern gesogen?

Ach Junge, nun wirst langsam etwas lächerlich, was aber deine Bockigkeit gut zum ausdruck bringt.
Aber aus den Fingern habe ich mir nichts gezogen. Ich hab Dir mehr als genug Fakten gebracht.
Du hingegen nicht wirklich eine, außer Deine eigene Auslegung...

Vielleicht solltest Du genaues lesen lernen, denn dass Zerflücken von Texten scheinst Du ja gut zu können und Dir nur Aussagen raus zu ziehen und daraus zu basteln wie Du es brauchst... Denn auch diese Aussage stand in eine Zusammenhang. Und solltest Du den Verweis auf das BGB nicht gefunden haben, lies es noch mal, und wenn immer noch nicht, solltest Du Dir eventuell ne andere Seite, offizielle, suchen wo Du das JuSchG nachschlagen kannst... Denn ich habe den Verweis gefunden, und dies auf einer Bundesseite...

So alles weitere, was ich dargelegt habe, kannst Du meinen Postes zuvor entnehmen. Nicht traurig sein, aber selbst wenn es ein Politikforum ist. Möchte ich einfach nicht mit jemanden über solch ein Thema diskutieren, der wie gesagt eine so niedrige moralische Vorstellung hat. Meine Meinung...
 

Garlan der Kavalier

Gast
Da die Erziehungsberechtigten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eines Kindes/ Jugendlichen haben, können diese zum Schutz dessen Person den Sex mit einen 80 jährigen Verbieten. Dies ist fakt...
Ist es eben nicht, du hast zwar eine Quelle gebracht, die aber ihrerseits keine Begründung liefert, und das reicht eben nicht aus.

Ach Junge, nun wirst langsam etwas lächerlich, was aber deine Bockigkeit gut zum ausdruck bringt.
Aber aus den Fingern habe ich mir nichts gezogen. Ich hab Dir mehr als genug Fakten gebracht.
Hast du nicht. Du hast behauptet, irgendetwas wäre Fakt. Und auf Nachfrage warst du nicht imstande, das auch anhand von Gesetzestexten zu beweisen.

Du hingegen nicht wirklich eine, außer Deine eigene Auslegung...
Du hast recht, es wird langsam wirklich lächerlich. Ich habe, wenn ich etwas behauptet habe, auf Nachfrage die entsprechenden Gesetzestexte angegeben.

Vielleicht solltest Du genaues lesen lernen, denn dass Zerflücken von Texten scheinst Du ja gut zu können und Dir nur Aussagen raus zu ziehen und daraus zu basteln wie Du es brauchst...
Wie wäre es, wenn du einfach mal sachlich bleibst, oder dich heraushältst?

Denn auch diese Aussage stand in einem Zusammenhang.
Ändert nichts daran, dass sie unbewiesen ist.

Und solltest Du den Verweis auf das BGB nicht gefunden haben, lies es noch mal, und wenn immer noch nicht, solltest Du Dir eventuell ne andere Seite, offizielle, suchen wo Du das JuSchG nachschlagen kannst...
Die Seite, wo im Text der Verweis nicht steht, ist offiziell. Die Suche hat keinen Verweis aufs BGB gefunden.

Denn ich habe den Verweis gefunden, und dies auf einer Bundesseite...
Dann sollte es kein Problem sein, die Stelle explizit anzugeben ...

Möchte ich einfach nicht mit jemanden über solch ein Thema diskutieren, der wie gesagt eine so niedrige moralische Vorstellung hat.
Lieber beleidigen?
Ich werde übrigens gerne "bockig", wenn Leute einen schlechten Diskussionsstil pflegen. Manche mögen es auch "genervt" nennen. :rolleyes:
 

born2life3

Gast
Wirst schon recht haben und ich meine Ruhe.
Kannst aber gern mal wenn Du 80 bist den Selbstversuch machen, ich wünsche Dir dann dabei viel Erfolg ;)

Edit: Um es ein für alle mal abzuschließen, und damit auch Du den Verweis auf das BGB siehst, da Du ihn ja nicht gesehen haben willst... Stammt von Bundesministerium der Justiz:JuSchG

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut


Achso, beleidigend war das mit der niedrigen Moral nicht gemeint. Sondern dies ist mein Bild von Dir, das ich mir gemacht habe. Du hast selbst geschrieben, dass Du Prostitution von Minderjährigen im Allgemeinen moralisch nicht verwerflich findest. Und wie ich diese Aussage nehme, dass ist wohl meine Sache und hat nichts mit Beleidigung zu tun. <-- Nur um dass klar zu stellen, denn nichts liegt mir ferner als Dich zu beleidigen.
 
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mal wieder zum thema
ich finde beschneidung von kindern,egal ob m oder w,egal aus welchen grund ob religiös oder sonst was,egal auf welchen kontinent.

einfach nur !§#$%&?.punkt
das kind kann noch nicht mal aua sagen
 

DeletedUser39655

Gast
Da muss ich meinen Vorredner recht geben, die Kinder dieser Welt sollten unter dem Schutz der Eltern stehen und nicht Verstümmelt werden. Dies können sie dann tun wenn sie eigenverantwortlich Handeln und Denken können. Denn die eigene Meinung soll ja auch respektiert werden.
 

born2life3

Gast
So kleines Update in meinen vorherigen Post. Will mir hier ja nichts unterstellen lassen.
Damit ist die Diskussion wie gesagt, für mich jedoch beendet. EDIT im vorherigen Beitrag von mir.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Wirst schon recht haben und ich meine Ruhe.
Gute Einstellung. :)

Kannst aber gern mal wenn Du 80 bist den Selbstversuch machen, ich wünsche Dir dann dabei viel Erfolg ;)
Das werde ich vielleicht sogar tun, mit 80 mit einer 17jährigen ins Bett zu gehen, hört sich nicht schlecht an :p.

Edit: Um es ein für alle mal abzuschließen, und damit auch Du den Verweis auf das BGB siehst, da Du ihn ja nicht gesehen haben willst... Stammt von Bundesministerium der Justiz:JuSchG

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut
Ach das meinst du. Naja, an der Stelle im BGB waren wir auch schon, und dieser Verweis im JuSchG ist auch in diesem für unsere Frage wenig relevant. Wir werden uns also darauf einigen müssen, dass wir uns nicht einigen können. ;) Solltest du irgendwann mal zufällig eine Begrüdung im Netz finden, kannst du sie mir gerne schicken.


Achso, beleidigend war das mit der niedrigen Moral nicht gemeint. Sondern dies ist mein Bild von Dir, das ich mir gemacht habe. Du hast selbst geschrieben, dass Du Prostitution von Minderjährigen im Allgemeinen moralisch nicht verwerflich findest. Und wie ich diese Aussage nehme, dass ist wohl meine Sache und hat nichts mit Beleidigung zu tun. <-- Nur um dass klar zu stellen, denn nichts liegt mir ferner als Dich zu beleidigen.
Ich möchte einfach nicht, dass jemand ohne Begründung über meine Einstellungen urteilt.
 

born2life3

Gast
Ja richtig, dass es so direkt geschrieben steht ist nicht korrekt. War beim ersten Post etwas aufgebracht auf Grund der Aussage :p
Aber im weiteren, habe ich ja die Sachlage erläutert, wobei ich deswegen auch davon ausging, dass Du den Rest nicht gelesen hast ;) Daher hatte ich auch geschrieben, dass es ungünstig ausgedrückt war (diese eine Stelle)
 
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born2life3

Gast
Nein, es ging um den Verweiß im JuSchG auf das BGB was er nicht gelesen haben will...

Es erschreckt mich aber immer mehr, dass es hier anscheint mehr Leute gibt, die den Elterlichenschutz im Zuges der Aufsichtspflicht für fehl am Platz halten.

Ausreichend Stichpunkte und Seiten sind genannt. Ich werde hier über dieses Thema nicht weiter diskutieren. Da mir einfach mittlerweile die Lust dazu fehlt.
 
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Garlan der Kavalier

Gast
Nein, es ging um den Verweiß im JuSchG auf das BGB was er nicht gelesen haben will...
Ups, ich muss zugeben, ich habe dein Zitat nicht richtig gelesen, dafür entschuldige ich mich. Das habe ich nämlich in der Tat gefunden, es ist aber kein "Verweis" auf das BGB, deswegen habe ich es ausgeschlossen. Das ist eine Begriffsbestimmung, die als Definition per se keine Aussage trifft.
 

born2life3

Gast
Um Dir die Suche zu ersparen. Der Gesetzgeber regelt nur die Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung.

Ja sicher, regelt er die Verletzung. Doch wie soll ich was verletzen was nicht da ist? Und das es da ist, dazu habe ich genug geschrieben

... und dennoch hier als Staatsanwalt fungierst. Nebenbei: es geht im Familienrecht (elterliche Sorge) nicht um den Schutz der Eltern, sondern um den der KInder.

Ich werde sicher nicht auftreten wie ein Staatsanwalt. Und dennoch bleibt es, dass es im eigentlichen Sinne so ist. Wie gesagt, genug Beispiele hab ich genannt und auch per Link gezeigt.

Das es um die elterliche Sorge an ihre Kinder/Jugendlichen geht, hat niemand bestritten.

So dass wars nun aber wirklich. Will kein Spielverderber sein, aber die Lust ist mir wie gesagt schon vergangen. Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass ein guter Anwalt in Familienrecht (wie zuvor mehrfach geschrieben) sicherlich bestätigen kann. Was u.a. auch der Anwaltsbericht unter Anwalt.24 darlegt und keinen anderen Standpunkt wie dort geschildert, habe ich hier seit Anfang an vertreten.

Es ging also nicht um ein Verbot von Sex, auch wenn es in meinen ersten Post etwas schlecht geschrieben ist, was ich ja nun schon mehrfach korrigiert habe.

So bin draußen ;)
 

DeletedUser5306

Gast
Von der Forumsgemeinde (auch von mir) unbemerkt (EDIT:wenn es doch bemerkt wurde, so hat es jedenfalls niemand hier thematisiert) hat die neue Beschneidungsgesetzgebung am 12.12.12 den Bundestag passiert:
"
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition und vieler Oppositionsabgeordneter die Beschneidung von Knaben gesetzlich geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. Überdies dürfen Knaben in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch von Personen beschnitten werden, die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehen und dafür besonders ausgebildet sind. Die Entscheidung fiel mit 434 Ja-Stimmen bei 100 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen.
"

Wir haben nun also (wieder) eine Regelung welche die Knabenbeschneidung, unter engeren Voaraussetzungen, nicht mehr unter Strafe stellt.
Zweifellos wird sich das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Gesetz auseinandersetzen müssen.
Ich selbst halte die Regelung für gut und angemessen aber den Ausgang wird nunmal in Karlsruhe bestimmt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von der Forumsgemeinde (auch von mir) unbemerkt hat die neue Beschneidungsgesetzgebung am 12.12.12 den Bundestag passiert:
""

Wir haben nun also (wieder) eine Regelung welche die Knabenbeschneidung, unter engeren Voaraussetzungen, nicht mehr unter Strafe stellt.
Zweifellos wird sich das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Gesetz auseinandersetzen müssen.
Ich selbst halte die Regelung für gut und angemessen aber den Ausgang wird nunmal in Karlsruhe bestimmt.

Also ich habe das durchaus mitbekommen :)

Interessant ist u.a. dass bei den Grünen Eckhardt, Beck, Roth und Künast dafür stimmten, aber ein großer Teil der Grünen dagegen stimmte. Da scheint wohl jemand seine Fraktion nicht unter Kontrolle zu haben ^^

Ich glaube übrigens nicht dass sich das BVerfG damit beschäftigen wird
Das ist für mich jedenfalls, der ich der Meinung bin, nach positiv geltendem Recht in Deutschland ist das eigentlich rechtswidrig, eine schwierige Frage. Eine realistische Prognose würde wahrscheinlich sagen, das Verfassungsgericht wird sich da heraushalten.
Siehe auch Dr. Merkel
 

DeletedUser29666

Gast
Von der Forumsgemeinde (auch von mir) unbemerkt (EDIT:wenn es doch bemerkt wurde, so hat es jedenfalls niemand hier thematisiert) hat die neue Beschneidungsgesetzgebung am 12.12.12 den Bundestag passiert:
""

Wir haben nun also (wieder) eine Regelung welche die Knabenbeschneidung, unter engeren Voaraussetzungen, nicht mehr unter Strafe stellt.
Zweifellos wird sich das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Gesetz auseinandersetzen müssen.
Ich selbst halte die Regelung für gut und angemessen aber den Ausgang wird nunmal in Karlsruhe bestimmt.

Weder sind die Vorgaben Eng, noch sollte so etwas auch nur geduldet werden.

Es muss nichtmal ein Arzt sein, der nächst beste Hantwerker darf also an dem "Feuerwehrmann" eines jeden kleinen Knaben rumfuschen.

Und das Kinderwohl wird ohne Ausnahme "gefährdet". Die Kleinen finden das sicher nicht "zum lachen".
 

DeletedUser5306

Gast
Es muss nichtmal ein Arzt sein, der nächst beste Hantwerker darf also an dem "Feuerwehrmann" eines jeden kleinen Knaben rumfuschen.
Anstatt sich mit den Regelungen auseinanderzusetzen kann man natürlich auch einfach so einen Blödsinn behaupten.

Und das Kinderwohl wird ohne Ausnahme "gefährdet". Die Kleinen finden das sicher nicht "zum lachen".
Mensch, was bist Du für ne Drama-Queen :D
Im Bundestag war man offensichtlich in der Lage die Angelegenheit sachlich zu betrachten.
 
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