Du sagst, man darf eine Person nicht töten, sondern gefangen nehmen und nach rechtsstaatlichen Standard verurteilen. Gut. Aber wenn das gesamte System unter Hiterls Notstandsgesetz steht und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde, bedeutet es doch, dass es keine rechtsstaatlichen Standards mehr gibt und ich somit das Recht, zum Beispiel, Hitler zu ermorden, um Gerechtigkeit im Sinne der Menschenrechte walten zu lassen.
Ohne Verfassung, kein Staat und somit keine Gewalt, die mich zur Rechenschaft ziehen kann.
Eine Möglichkeit wäre es das Nazi Regime in einer Revolution abzusetzen.
Dannach kann man selber einen Staat aufbauen der rechtsstaatlichkeit garantiert. Eine andere Möglichkeit wäre ihn vor einen internationalen Gerichtshof zu stellen.
Die Rechtfertigung dazu ist sowohl ethischer Natur wie auch das im GG festgehaltene Recht auf Wiederstand.
Du merkst vlt. wie komplex das Thema Menschenrechte ist und was Menschnrechte sind, eigentlich nur von unserer eigenen Perspektive abhängt.
Menschenrechte sind allgemein gültig.
Wie stehst du zum Punkt Demokratie?
Wenn eine Regierung Gruppierungen verbieten will, weil sie nicht staatskonform sind, kann man da noch von Demokratie reden?
Ja. Den hier bewegen wir uns innerhalb dem was uns das GG vorschreibt
Artikel 21
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.