Parallelgesellschaften in Deutschland

Schwertfisch

Gast
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http://hpd.de/node/15794

Würde dies gerne mal als Anstoß nehmen, um mehr über solche Parallelgesellschaften in Deutschland zu erfahren und zu diskutieren. Wie seht Ihr dieses Urteil?
 

Schwertfisch

Gast
Die Frage kann ich nicht beantworten, die Kündigung war aber auch nicht in irgendeiner Form damit begründet, sondern:

Es gäbe zwar keinen absoluten Kündigungsgrund – so der Vorsitzende Richter Burghard Kreft – und es käme im Einzelnen immer auf die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Im vorliegenden Fall jedoch müsse die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Klägers hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zurücktreten.

Die Frage aus meiner Sicht ist daher: Steht der "Dritte Weg" der Kirchen tatsächlich über dem Grundgesetz?
 

DeletedUser26468

Gast
Also wenn ich in einer Katholischen Einrichtung arbeite dann ist es verständlich wenn mein Arbeitgeber verlangt das ich Mitglied dort bin.

Wenn ich aber als Frau vergewaltigt werde, schwanger bin und dieses Kind abtreieben lasse und dann auch noch ne Kündigung ins Haus flattert ist es schon Menschenverachtend.

Wenn ich mich als Schwul oute und dann rausfliege verstößt die Kirche mal so nebenbei gegen das Grundgesetz.

Naja und wenn ich zum zweiten mal heirate mischt sie sich in mein Privatleben ein.

Aber da der deutsche Staat diesem gelöscht von Mim le Fay verein Sonderrechte gibt lohnt es sich nicht wirklich darüber zu klagen... Mittelalter lässt grüßen.

Gute Nacht
 
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-SirPatrick-

Gast
"Wenn er nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben wollte, hätte er so konsequent sein müssen, auch den Arbeitsplatz zu wechseln.

Auch in der freien Wirtschaft und beim öffentlichen Dienst gibt es eine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Als Mitarbeiter in einer kirchlichen Einrichtung repräsentiere ich die Kirche nach außen. Wenn ich mit der Institution so sehr auf Kriegsfuß stehe, dass ich nicht mal mehr Steuer zahlendes Mitglied der Kirche sein will, kann ich dort auch nicht mehr arbeiten und meinen Lebensunterhalt verdienen.

Zu den Pflichten eines Angestellten im kirchlichen Dienst gehört eine grundsätzlich positive Einstellung zur Kirche, auf die beim Einstellungsgespräch hingewiesen wird.Tritt der Angestellte aus der Kirche aus, ist diese positive Einstellung zur Kirche nicht mehr gegeben und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.
 
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Schwertfisch

Gast
"Wenn er nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben wollte, hätte er so konsequent sein müssen, auch den Arbeitsplatz zu wechseln.

Dann ist aus Deiner Sicht jede Verkäuferin bei Kik mit der Unternehmenspolitik der Kinderarbeit in Bangladesch einverstanden?

Auch in der freien Wirtschaft und beim öffentlichen Dienst gibt es eine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Wo gibt es diese Pflicht? Du darfst dem Ansehen Deines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit nicht vorsätzlich schaden. Das ist hier nicht passiert.

Als Mitarbeiter in einer kirchlichen Einrichtung repräsentiere ich die Kirche nach außen. Wenn ich mit der Institution so sehr auf Kriegsfuß stehe, dass ich nicht mal mehr Steuer zahlendes Mitglied der Kirche sein will, kann ich dort auch nicht mehr arbeiten und meinen Lebensunterhalt verdienen.

Ich finde es immer bemerkenswert, wie Du so Deine Statements als "Gesetz" raushaust. Der Mitarbeiter im konkreten Fall hat aber keine repräsentative Aufgabe gehabt UND er hat seinen Kirchenaustritt nicht vor sich her getragen. Sekretärinnen in der Zentrale von Verdi müssen übrigens auch keine Gewerkschaftsmitglieder sein UND ein Austritt aus der Gewerkschaft wäre bei vorheriger Mitgliedschaft kein Kündigungsgrund - dieses Sonderrecht gibt es nur durch den sogenannten "Dritten Weg", also die Sonderrechte der Kirche. Ludwig Erhard war nicht einmal Mitglied der CDU, Polizisten dürften durchaus in Bürgerinitiativen aktiv sein, auch wenn die sich gegen die geltende Politik der Regierung richten, etc.

Mich wundert es etwas, dass Du hier eine Gesinnungshaftung einführen willst.

Zu den Pflichten eines Angestellten im kirchlichen Dienst gehört eine grundsätzlich positive Einstellung zur Kirche, auf die beim Einstellungsgespräch hingewiesen wird.Tritt der Angestellte aus der Kirche aus, ist diese positive Einstellung zur Kirche nicht mehr gegeben und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.

Der Austritt aus der (evangelischen) Kirche ist zwar in der KAVo (Kirchenarbeitsverordnung) gemäß §54 als außerordentlicher Kündigungsgrund angegeben, war aber im vorliegenden Fall nicht Urteilsbegründung und ich würde auch viel eher eine (gesellschaftliche) Diskussion darüber führen, ob

...bei einem stark ansteigenden Anteil an Konfessionslosen die zwei größten Nichtstaatlichen Arbeitgeber (Diakonie und Caritas) Europas, die massiv staatlich gefördert werden und vielfach staatliche Funktionen übernehmen, ihre Mitarbeiter zur Mitgliedschaft zwingen DÜRFEN und ihnen Sonderarbeitsregeln zugemutet werden dürfen, die klar gegen Art. 2, 3, 4, 5 und 7 des Grundgesetzes verstoßen.
 

simpsons3

Gast
"Wenn er nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben wollte, hätte er so konsequent sein müssen, auch den Arbeitsplatz zu wechseln.

So hart es klingt, aber: Ich geb dir Recht. Wer als Beamter der NPD beitritt - die ja noch nichtmal verfassungsfeindlich ist -, der hat damit nen Kündigungsgrund geliefert (auch bei Beamten auf Lebenszeit), weil der Dienstherr annehmen kann, dass er der Bundesrepublik in ihrer demokratischen und freiheitlichen Form kritisch gegenübersteht - wie gesagt: Verboten ist die Mitgliedschaft in der NPD für Nicht-Beamte nicht.

Wenn aber schon die Mitgliedschaft in einem legal Verein ein Kündigungsgrund ist, wie groß ist denn dann die Berechtigung, jemand zu kündigen, der öffentlich zugibt: Meinen Arbeitgeber mag ich nicht! Wie ein Finanzbeamter, der seine Steuern hinterzieht. Wer bei der Kirche arbeiten will, der soll auch zumindest deren Weltanschauung teilen.

...bei einem stark ansteigenden Anteil an Konfessionslosen die zwei größten Nichtstaatlichen Arbeitgeber (Diakonie und Caritas) Europas, die massiv staatlich gefördert werden und vielfach staatliche Funktionen übernehmen, ihre Mitarbeiter zur Mitgliedschaft zwingen DÜRFEN und ihnen Sonderarbeitsregeln zugemutet werden dürfen, die klar gegen Art. 2, 3, 4, 5 und 7 des Grundgesetzes verstoßen.

Hier sprichst du einen anderen interessanten Punkt an, den man imo erst ändern muss, bevor man jemanden (moralisch) kündigen darf, weil er aus der Kirche austritt: Die Kirchen haben zu viele Aufgaben.
Wer Kindergärtner werden will, kommt kaum an der Kirche vorbei. Medizinische Arbeit in Krankenhäusern - bitte mal die Kirche fragen. Wohltätige Aufgaben - wenden Sie sich bitte an die Kirchen.
Ich kann nicht erkennen, warum ein Kreuz überm Krankenbett hängen muss oder ich in den Kindergarten St. Klemens gehen musste. Warum ich die Steuerschuldner, die total überschuldet sind, immer an die kirchliche Caritas für eine Schuldnerberatung verwiesen soll.

Das alles sind Aufgaben, die kann die öffentliche Hand sogar noch besser leisten als die Kirchen (siehe z. B. die vergewaltigte Frau in Köln, die von den !kirchlichen! Krankenhäusern abgewiesen wurde). Wenn wir das alles mal in staatliche / gemeinschaftliche Hand überführt haben, dann hat die Kirche wirklich nur noch Jobs zu vergeben, die direkt mit dem Glauben zu tun haben. Und dann finde ich es auch moralisch vollkommen in Ordnung, dass die Leute, die austreten, rausgeworfen werden. Man bleibt ja auch nicht SPD-Vorstand, wenn man aus der SPD austritt.
 

Schwertfisch

Gast
So hart es klingt, aber: Ich geb dir Recht. Wer als Beamter der NPD beitritt - die ja noch nichtmal verfassungsfeindlich ist -, der hat damit nen Kündigungsgrund geliefert (auch bei Beamten auf Lebenszeit), weil der Dienstherr annehmen kann, dass er der Bundesrepublik in ihrer demokratischen und freiheitlichen Form kritisch gegenübersteht - wie gesagt: Verboten ist die Mitgliedschaft in der NPD für Nicht-Beamte nicht.

http://www.beamtenbesoldung.org/new...t-fuer-den-oeffentlichen-dienst-moeglich.html

Deiner Aussage widerspricht also die Rechtspraxis. Abgesehen davon, dass der Vergleich hinkt.

Wenn aber schon die Mitgliedschaft in einem legal Verein ein Kündigungsgrund ist

...was sie nicht ist

, wie groß ist denn dann die Berechtigung, jemand zu kündigen, der öffentlich zugibt: Meinen Arbeitgeber mag ich nicht!

Diese Berechtigung ist nicht vorhanden. Wir haben immer noch ein Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland. Man darf nur dem eigenen Arbeitgeber nicht SCHADEN.

Wie ein Finanzbeamter, der seine Steuern hinterzieht.

Das wäre eine Straftat :rolleyes: Was willst Du da vergleichen? Weder der Kirchenaustritt noch die Mitgliedschaft in einer extremen Partei sind Straftatet. Ich bezweifel auch einfach mal, dass eine einfache Steuerhinterziehung bei einem Finanzbeamten ein "Kündigungsgrund" wäre.

Wer bei der Kirche arbeiten will, der soll auch zumindest deren Weltanschauung teilen.

Warum muss er das? Warum ist die Weltanschauung bei anderen Beschäftigungsverhältnissen explizit KEIN Thema? Und wenn ich nun einmal gerne Kindergärtnerin, Lehrerin, Altenpflegerin etc. werden möchte, weil ich zum Beispiel gerne mit Kindern, Behinderten oder alten Menschen arbeiten möchte, welche Wahl habe ich dann, außer einer Kirche beizutreten und anschließend zu Lügen bis sich die Balken biegen? Und das soll wirklich im Jahr 2013 noch nötig sein?

Man bleibt ja auch nicht SPD-Vorstand, wenn man aus der SPD austritt.

Aber man wird Kanzler für eine Partei, bei der man kein Mitglied ist?
 

simpsons3

Gast
http://www.beamtenbesoldung.org/new...t-fuer-den-oeffentlichen-dienst-moeglich.html

Deiner Aussage widerspricht also die Rechtspraxis. Abgesehen davon, dass der Vergleich hinkt.

Der Link hinkt auch: Da gehts um einen Angestellten, ich rede von Beamten. Darum stammt dein Urteil auch vom BAG, für Beamte wäre das BVerwG zuständig.

...was sie nicht ist

Da sagt das Urteil aber andere Dinge. Die Mitgliedschaft in der NPD alleine begründet zwar keine Kündigung !bei Arbeitnehmern!, aber kann ein Indiz sein. Bei Beamten hab ich jetzt nichts gefunden, deswegen: Einigen wir uns auf "Aktivität in der NPD" - ist was anderes als Mitgliedschaft, und auch bei dem OFD-Angestellten aus obigem BAG-Urteil explizit als Kündigungsgrund bestätigt worden.

Diese Berechtigung ist nicht vorhanden. Wir haben immer noch ein Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland. Man darf nur dem eigenen Arbeitgeber nicht SCHADEN.

1. Meinungsfreiheit gilt zwischen Staat und Bürger, nicht zwischen Bürger und Kirche/Arbeitgeber.
2. Wer aus der Kirche austritt, der schadet der Kirche sogar auf mehrere Arten: Das Ansehen der Kirche sinkt durch hohe Austrittszahlen, genau wie das Gewicht der Kirche in Politik, Moral und Gesellschaft. Und durch den Kirchenaustritt entzieht er sich der Beitragspflicht - der Kirche (dem Arbeitgeber) entsteht also ein Schaden, indem der Arbeitnehmer daran Schuld ist, dass der Kirche bares Geld verloren geht. Wäre ich Kirche, würde ich darauf einfach durch Gehaltskürzung reagieren, aber der Rauswurf ist natürlich auch eine Möglichkeit - wenn zuerst die Kirche soweit zurückgedrängt wird, wie ich oben geschildert hab.

Das wäre eine Straftat :rolleyes: Was willst Du da vergleichen? Weder der Kirchenaustritt noch die Mitgliedschaft in einer extremen Partei sind Straftatet. Ich bezweifel auch einfach mal, dass eine einfache Steuerhinterziehung bei einem Finanzbeamten ein "Kündigungsgrund" wäre.

"Einfache Steuerhinterziehung" gibt es nicht - das ist dann die leichtfertige Steuerverkürzung, die beim Finanzbeamten quasi nie angenommen werden kann (weil das aus Unwissen geschieht, der Finanzbeamte sollte optimalerweise kein Unwissen im Steuerrecht haben, aber alles über Steuern zu wissen, ist natürlich unmöglich). Wer wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt wird, der ist seinen Job als Finanzbeamter los.

Aber natürlich gibt es marginale Fälle, in denen sowieso kein Steuerprüfer ermitteln würde - ich denke da z. B. an Fahrtkosten, die minimal zu hoch angegeben werden. Ich (als Finanzbeamter) hab normalerweise 23,7 km kürzeste Straßenverbindung zum Büro, könnte also 23 km ansetzen, trag aber 25 km ein. Das juckt niemanden - und wenn ich den Fehler in ner Steuererklärung von jemand anderem sehe, mach ich auch nen Haken dran, alles andere wäre Erbsenzählerei. Und das wäre auch keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Warum ist die Weltanschauung bei anderen Beschäftigungsverhältnissen explizit KEIN Thema?

Weil nur die Kirche und der Staat Arbeitgeber sind, deren Geschäftsmodell und Existenzberechtigung auf Weltanschauung basieren. Der Staat knüpft das an die Weltanschauung "freiheitlich-demokratische Grundordnung" - wenn seine Arbeitnehmer (Beamte + Angestellte im öffentlichen Dienst) sich nicht daran halten (Indiz dafür kann - s. o. - zB die Mitgliedschaft oder Aktivität in einer bestimmten Partei sein oder die öffentliche Äußerung von verfassungsfremdem Gedankenmaterial), dann werden die rausgeschmissen. Die Kirche knüpft an die Weltanschauung "Gottesglauben" und ähnliches (Indiz dafür kann die Mitgliedschaft in der Kirche sein) - wer sich nicht daran hält, der sollte (genau wie Staatsdiener) entlassen werden.

Und wenn ich nun einmal gerne Kindergärtnerin, Lehrerin, Altenpflegerin etc. werden möchte, weil ich zum Beispiel gerne mit Kindern, Behinderten oder alten Menschen arbeiten möchte, welche Wahl habe ich dann, außer einer Kirche beizutreten und anschließend zu Lügen bis sich die Balken biegen? Und das soll wirklich im Jahr 2013 noch nötig sein?

Genau das kritisiere ich ja auch in der zweiten Hälfte meines obigen Beitrags - was du geschickt ausgeblendet hast. Ich bin da voll deiner Meinung: Die Kirche muss sich auf ihr Kernthema "Gott" beschränken, was darüber hinausgeht, darf nicht ihre Aufgabe sein. Und ich finde: Wenn die Kirche sich endlich wieder zurückgezogen hat, dann darf auch die Kirchenzugehörigkeit ein Kündigungsgrund sein.

Aber man wird Kanzler für eine Partei, bei der man kein Mitglied ist?

Vielleicht geht es dir wie den meisten Deutschen (leider):
Kanzler = Amt im Staat, unabhängig von Parteizugehörigkeit. [Ob und wann Erhard CDUler war, ist übrigens immer noch umstritten.]
Vorstand = Amt in einer Partei, regelmäßig (qua Satzung) mit der Parteimitgliedschaft verknüpft.
Man wird ja auch nicht "Kanzler für eine Partei". Sondern "Kanzler für die Bundesrepublik". Im Grundgesetz steht nichts davon, dass man Koalitionen, Fraktionen oder Parteien braucht, um Kanzler zu werden.
 

Schwertfisch

Gast
Der Link hinkt auch: Da gehts um einen Angestellten, ich rede von Beamten. Darum stammt dein Urteil auch vom BAG, für Beamte wäre das BVerwG zuständig.

Vielleicht liest Du den Link dann doch noch mal aufmerksamer. Warum das Verwaltungsgericht in Fall eines Beamter anders als das BAG enscheiden SOLLTE, wirst Du auch begründen müssen oder einen entsprechenden Fall nachliefern müssen - kannst Du Beides nicht, ist Deine zugrunde liegende Annahme weiterhin falsch. Lern' Argumentieren. Erneut.

2. Wer aus der Kirche austritt, der schadet der Kirche sogar auf mehrere Arten: Das Ansehen der Kirche sinkt durch hohe Austrittszahlen, genau wie das Gewicht der Kirche in Politik, Moral und Gesellschaft. Und durch den Kirchenaustritt entzieht er sich der Beitragspflicht - der Kirche (dem Arbeitgeber) entsteht also ein Schaden, indem der Arbeitnehmer daran Schuld ist, dass der Kirche bares Geld verloren geht. Wäre ich Kirche, würde ich darauf einfach durch Gehaltskürzung reagieren, aber der Rauswurf ist natürlich auch eine Möglichkeit - wenn zuerst die Kirche soweit zurückgedrängt wird, wie ich oben geschildert hab.

Ein Amazon-Mitarbeiter, der nicht bei Amazon einkauft, schadet seinem Arbeitgeber ebenfalls und dennoch ist es kein Kündigungsgrund. Deine weiteren Ausführungen widersprechen ebenfalls der Logik und dem geltenden Recht.

"Einfache Steuerhinterziehung" gibt es nicht - das ist dann die leichtfertige Steuerverkürzung, die beim Finanzbeamten quasi nie angenommen werden kann (weil das aus Unwissen geschieht, der Finanzbeamte sollte optimalerweise kein Unwissen im Steuerrecht haben, aber alles über Steuern zu wissen, ist natürlich unmöglich). Wer wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt wird, der ist seinen Job als Finanzbeamter los.

Ich bitte um Aktenzeichen für einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter in einer Finanzverwaltung entlassen wurde, weil er die aus China eingeführten Fake-Marc'o'Polo-T-Shirts beim Zoll nicht ordnungsgemäß deklariert hat. Your turn.

Weil nur die Kirche und der Staat Arbeitgeber sind, deren Geschäftsmodell und Existenzberechtigung auf Weltanschauung basieren.

Das ist ziemlich unhaltbar. In beide Richtungen. Der Staat als Arbeitgeber gibt keine Weltanschauung vor (siehe auch den oben angeführten Link): Deine Gesinnung ist dem Staat genau so lange egal, wie Du nicht aktiv gegen die Verfassung verstösst. Mitgliedschaft in einer legalen aber eventuell gegen die Verfassung stehenden Organisation wird laut Urteil des BAG explizit NICHT als Kündigungsgrund benannt.

Vielleicht geht es dir wie den meisten Deutschen (leider):
Kanzler = Amt im Staat, unabhängig von Parteizugehörigkeit. [Ob und wann Erhard CDUler war, ist übrigens immer noch umstritten.]
Vorstand = Amt in einer Partei, regelmäßig (qua Satzung) mit der Parteimitgliedschaft verknüpft.
Man wird ja auch nicht "Kanzler für eine Partei". Sondern "Kanzler für die Bundesrepublik". Im Grundgesetz steht nichts davon, dass man Koalitionen, Fraktionen oder Parteien braucht, um Kanzler zu werden.

Ich liebe es, wenn Du wieder im "Herr Lehrer, Herr Lehrer! ICH WEISS DA WAS!"-Modus agierst. Sei Dir sicher, dass ich unsere parlamentarischen Regeln eher besser kenne, als Du. Das BEISPIEL von Ludwig Erhard war bewusst wegen der Frage der vermeintlichen "Loyalität" gestellt. Um nichts anderes ging es hier. Wenn also jemand (moralisch) einwandfrei handelt, wenn er für eine Partei ein öffentliches Amt bekleidet OHNE Parteimitglied zu sein, erscheint mir die Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft für eine Kindergärtnerin in einem nicht bekennenden Dienst auch kein logischer Kündigungsgrund.
 

simpsons3

Gast
Vielleicht liest Du den Link dann doch noch mal aufmerksamer. Warum das Verwaltungsgericht in Fall eines Beamter anders als das BAG enscheiden SOLLTE, wirst Du auch begründen müssen oder einen entsprechenden Fall nachliefern müssen - kannst Du Beides nicht, ist Deine zugrunde liegende Annahme weiterhin falsch. Lern' Argumentieren. Erneut.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenrecht_(Deutschland)#Rechtsschutz_des_Beamten

BAMMM, in ya face! Bei Beamten gibts keinen Arbeitsvertrag, an den die Zuständigkeit des BAG geknüpft werden könnte.

Wie wäre es aber, wenn du nicht irgendeinen Link lesen würdest - sondern das Urteil, das per Aktenzeichen in deinem Link genannt ist. Du kannst einfach das Urteil lesen, auf das du dich berufst - und stellst fest, dass die Richter da von einem vollkommen anderen Fall ausgehen.

Ich bin mal nett und verlinke das Urteil:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16525

Ein Amazon-Mitarbeiter, der nicht bei Amazon einkauft, schadet seinem Arbeitgeber ebenfalls und dennoch ist es kein Kündigungsgrund. Deine weiteren Ausführungen widersprechen ebenfalls der Logik und dem geltenden Recht.

Wodurch schadet er den Amazon in einem vergleichbaren Ausmaß wie der Kirchenaustrittler. Du wirst ja wohl kaum bezweifeln können, dass ein Pfarrer möglichst Kirchenmitglied sein sollte. Sonst ist er unglaubwürdig. Aber der Verpacker bei Amazon kann die Glaubwürdigkeit von Amazon nicht ankratzen.
Btw: Wenn der Amazon-Mitarbeiter öffentlich Gründe nennt, warum er nicht bei Amazon einkauft, dann darf er gekündigt werden - analog zum Kirchenaustritt.

Ich bitte um Aktenzeichen für einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter in einer Finanzverwaltung entlassen wurde, weil er die aus China eingeführten Fake-Marc'o'Polo-T-Shirts beim Zoll nicht ordnungsgemäß deklariert hat. Your turn.

Das ist keine Steuerhinterziehung. Ich hab dir sogar den Paragraphen vor die Füße geworfen - friss das!

Das ist ziemlich unhaltbar. In beide Richtungen. Der Staat als Arbeitgeber gibt keine Weltanschauung vor (siehe auch den oben angeführten Link): Deine Gesinnung ist dem Staat genau so lange egal, wie Du nicht aktiv gegen die Verfassung verstösst. Mitgliedschaft in einer legalen aber eventuell gegen die Verfassung stehenden Organisation wird laut Urteil des BAG explizit NICHT als Kündigungsgrund benannt.

Ich hab mich bereits mit dir darauf geeinigt, dass nicht die Mitgliedschaft gilt (die bei Beamten übrigens gelten kann), sondern die Aktivität - also genau das, was BAG sogar bei Angestellten als Kündigungsgrund explizit benannt hat, und das sogar in einem Fall, in dem das BAG einräumen musste, dass der Dienstherr aufgrund der Tätigkeit keine allzu hohen Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit stellen darf - bei einem Beamten der Geheimdienste wirst auch du zugeben müssen, dass die NPD-Mitgliedschaft ein Kündigungsgrund sein kann, weil die NPD von diesen überwacht wird; das gleicht dem Drogenpolizisten, der mit Drogen dealt.

Ich liebe es, wenn Du wieder im "Herr Lehrer, Herr Lehrer! ICH WEISS DA WAS!"-Modus agierst. Sei Dir sicher, dass ich unsere parlamentarischen Regeln eher besser kenne, als Du. Das BEISPIEL von Ludwig Erhard war bewusst wegen der Frage der vermeintlichen "Loyalität" gestellt. Um nichts anderes ging es hier. Wenn also jemand (moralisch) einwandfrei handelt, wenn er für eine Partei ein öffentliches Amt bekleidet OHNE Parteimitglied zu sein, erscheint mir die Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft für eine Kindergärtnerin in einem nicht bekennenden Dienst auch kein logischer Kündigungsgrund.

Wer von uns beiden wird am Sonntag mit Gregor Gysi und Katrin Werner frühstücken?
Wer von uns beiden hat einen (mEn) ziemlich guten Staatskundeunterricht?
Wer von uns beiden kennt einige Leute, die bald vermutlich im Bundestag sitzen werden?
Wer von uns beiden redet ziemlich oft mit einem ehemaligen Fraktionsmitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag?
Wer von uns beiden schaut sich gerne (wenn er Zeit hat) die Parlamentssitzungen live an?
Wer von uns beiden kennt eine Mitarbeiterin der Piratenfraktion im Saarland und einen Praktikanten dort?
Wer von uns beiden folgt auf Twitter dutzenden Abgeordneten, quer verstreut über verschiedenste Parlamente?
Wer von uns beiden hat mal für die Kandidatur zum Bundestag kandidiert?
Wer von uns beiden ist mit ein paar Politikwissenschaftsstudenten befreundet?

Ich denke, ein bisschen weniger Überheblichkeit könnte dir nicht schaden. Glaub mit, ich kenne die parlamentarischen Abläufe gut genug.
Ich kann nur wiederholen: Es gibt nicht eine rechtliche Vorschrift, die das Amt des Bundeskanzlers an die Parteieigenschaft knüpft, und auch keine moralische Verpflichtung dazu. Anders als bei Vorständlern. Es wäre nur gut, wenn die Bundestagsabgeordneten sich auf einen kompetenten Menschen einigen würden - ob das bei Erhard zutraf, kann ich nicht bewerten, weil ich damals nicht gelebt hab - das kannst du mir aber schlecht vorwerfen, wende dich dazu bitte an meine Großeltern.
Wie wäre es aber, wenn du mal inhaltlich auf was eingehst, und nicht nur mit inhaltslosen Wortfischen um dich schlägst. Das würde uns beiden Energie sparen.

Schöne Beispiele dafür sehen wir zum Teil in unseren Partnerstaaten, die der verfassungsmäßigen Ordnung nach !vergleichbar! mit Deutschland sind, in denen grade Krisenregierungen gebildet werden - Griechenland, Portugal, Italien: Hier gehören die Regierungschefs, die mit dem Bundeskanzler in Deutschland !vergleichbar! sind, zum Teil Parteien an, die bei weitem keine Mehrheit haben, und die Regierungen werden quer durch alle Fraktionen gebildet. Sowas darf es deiner Meinung nach ja gar nicht geben.

Wenn du aber so vehement forderst, dass man niemals ein öffentliches Amt ohne Partei bekleiden kann: Wie sieht es denn mit dem parteilosen Bundespräsidenten Gauck aus? Erst hatte die SPD Gauck vorgeschlagen, der ist dann aber an Wulff (CDU) gescheitert. Dann hat die CDU Gauck vorgeschlagen - und u. a. mit Stimmen der SPD ins Amt gebracht. Ist Gauck jetzt Staatsoberhaupt für die SPD oder für die CDU?
 

Schwertfisch

Gast
BAMMM, in ya face! Bei Beamten gibts keinen Arbeitsvertrag, an den die Zuständigkeit des BAG geknüpft werden könnte.

Hast Du gesoffen oder gerade eine infantile Phase? Kannst Du einen Fall liefern, in dem ein Beamter wegen Mitgliedschaft in der NPD gekündigt wurde? Und ja, das Bundesveraltungsgericht ist für die "Kündigung" eines Beamten letztinstandlich zuständig, da der Beamte nun einmal keinen Arbeitsvertrag besitzt und deshalb auch nur per Verwaltungsakt aus dem Dienst "entlassen" werden kann. Und nun warte ich weiterhin auf einen Fall, der Deine Behauptung, ein Beamter könne wegen Mitgliedschaft in der NPD "entlassen" werden, stützt-

Wodurch schadet er den Amazon in einem vergleichbaren Ausmaß wie der Kirchenaustrittler. Du wirst ja wohl kaum bezweifeln können, dass ein Pfarrer möglichst Kirchenmitglied sein sollte. Sonst ist er unglaubwürdig. Aber der Verpacker bei Amazon kann die Glaubwürdigkeit von Amazon nicht ankratzen.

Es geht hier nicht um einen Pfarrer...

Das ist keine Steuerhinterziehung. Ich hab dir sogar den Paragraphen vor die Füße geworfen - friss das!

Vielleicht solltest Du Dich mit dem Thema doch noch mal befassen. Eine ausbleibende Anmeldung von Waren bei der Einfuhrumsatzsteuer ist natürlich eine Steuerhinterziehung.

Wer von uns beiden wird am Sonntag mit Gregor Gysi und Katrin Werner frühstücken?
Wer von uns beiden hat einen (mEn) ziemlich guten Staatskundeunterricht?
Wer von uns beiden kennt einige Leute, die bald vermutlich im Bundestag sitzen werden?
Wer von uns beiden redet ziemlich oft mit einem ehemaligen Fraktionsmitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag?
Wer von uns beiden schaut sich gerne (wenn er Zeit hat) die Parlamentssitzungen live an?
Wer von uns beiden kennt eine Mitarbeiterin der Piratenfraktion im Saarland und einen Praktikanten dort?
Wer von uns beiden folgt auf Twitter dutzenden Abgeordneten, quer verstreut über verschiedenste Parlamente?
Wer von uns beiden hat mal für die Kandidatur zum Bundestag kandidiert?
Wer von uns beiden ist mit ein paar Politikwissenschaftsstudenten befreundet?

Ich denke, ein bisschen weniger Überheblichkeit könnte dir nicht schaden. Glaub mit, ich kenne die parlamentarischen Abläufe gut genug.

Es war ja auch Deine Behauptung, Du wüsstest nun ausgrechnet darüber besser Bescheid...soviel zur Überheblichkeit. Abgesehen davon eine extrem peinliche Antwort.

Ich kann nur wiederholen: Es gibt nicht eine rechtliche Vorschrift, die das Amt des Bundeskanzlers an die Parteieigenschaft knüpft

Das war auch nicht meine Aussage

und auch keine moralische Verpflichtung dazu.

Das ist Deine subjektive Einschätzung. Genau wie bei der Frage der NPD-Mitgliedschaft eines Beamten. Lerne zu unterscheiden.

Wenn du aber so vehement forderst, dass man niemals ein öffentliches Amt ohne Partei bekleiden kann:

Ich kann diese Forderung meinerseits nicht finden. Eher das Gegenteil.

Du kommst über den Praktikanten nicht hinaus.
 

Moribund

Gast
Wer bei der Kirche arbeiten will, der soll auch zumindest deren Weltanschauung teilen.
Ich stelle mir gerade einen Automobilverkäufer vor, der sein automobiles Glaubensbekenntnis widerruft.

Warum muss er das? Warum ist die Weltanschauung bei anderen Beschäftigungsverhältnissen explizit KEIN Thema?[...]
Weil nur die Kirche und der Staat Arbeitgeber sind, deren Geschäftsmodell und Existenzberechtigung auf Weltanschauung basieren. Der Staat knüpft das an die Weltanschauung "freiheitlich-demokratische Grundordnung" - wenn seine Arbeitnehmer (Beamte + Angestellte im öffentlichen Dienst) sich nicht daran halten (Indiz dafür kann - s. o. - zB die Mitgliedschaft oder Aktivität in einer bestimmten Partei sein oder die öffentliche Äußerung von verfassungsfremdem Gedankenmaterial), dann werden die rausgeschmissen. Die Kirche knüpft an die Weltanschauung "Gottesglauben" und ähnliches (Indiz dafür kann die Mitgliedschaft in der Kirche sein) - wer sich nicht daran hält, der sollte (genau wie Staatsdiener) entlassen werden.
Herr Abgeordneter Simpsons3, das ist Kokolores, und das sollten sie in ihrer Funktion in spe (hoffentlich muten sie es sich und anderen Menschen nicht zu) auch wissen.

Die anderer Arbeitgeber (Amtskirchen sind Träger mit dem Etikett des Arbeitgebers) haben keine derartigen(!) Verträge (bei den Amtskirchen z.B. Kirchenverträge bzw. Konkordate) mit dem Staat abgeschlossen die dieses Kuddelmuddel (res mixtae) erst verursachen und verursacht haben (137 WRV/Übernahme in 140 GG). Solange diese Verträge nicht gekündigt werden, sind solche Gerichtsentscheidungen nicht verwunderlich.

Wer von uns beiden wird am Sonntag mit Gregor Gysi und Katrin Werner frühstücken?
Wer von uns beiden hat einen (mEn) ziemlich guten Staatskundeunterricht?
Wer von uns beiden kennt einige Leute, die bald vermutlich im Bundestag sitzen werden?
Wer von uns beiden redet ziemlich oft mit einem ehemaligen Fraktionsmitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag?
Wer von uns beiden schaut sich gerne (wenn er Zeit hat) die Parlamentssitzungen live an?
Wer von uns beiden kennt eine Mitarbeiterin der Piratenfraktion im Saarland und einen Praktikanten dort?
Wer von uns beiden folgt auf Twitter dutzenden Abgeordneten, quer verstreut über verschiedenste Parlamente?
Wer von uns beiden hat mal für die Kandidatur zum Bundestag kandidiert?
Wer von uns beiden ist mit ein paar Politikwissenschaftsstudenten befreundet?

Wer von uns beiden wird am Sonntag mit seiner Familie fühstücken und nicht beim Bürgerfrühstück mit Gregor Gysi in der Simeonstraße 1, 54290 Trier, für 10,--€ dabei sein?
Also wirklich simpsons3, das ist nicht das hohe C der Rhetorik, da bist Du sehr tief gefallen oder noch sehr naiv. Dein Engagement ehrt Dich, Deine Aufzählung (Fragen) sagt aber auch etwas anderes über Dich aus. Denk mal darüber nach!
 
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Casadonis

Gast
Wer von uns beiden wird am Sonntag mit seiner Familie fühstücken und nicht beim Bürgerfrühstück mit Gregor Gysi in der Simeonstraße 1, 54290 Trier, für 10,--€ dabei sein?
Also wirklich simpsons3, das ist nicht das hohe C der Rhetorik, da bist Du sehr tief gefallen oder noch sehr naiv. Dein Engagement ehrt Dich, Deine Aufzählung (Fragen) sagt aber auch etwas anderes über Dich aus. Denk mal darüber nach!
Und ich schließe mich hier an mit der Frage, wer von uns beiden hatte Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959 bis 1969) als Patenonkel?
Außerdem eine Frage an Dich Simpson, du als Finanzbeamter bescheißt das Finanzamt (KM-Angabe), findest du das in Ordnung?
Im übrigen ist es auch gar kein Problem mehr Kilometer anzugeben, ich z.B. habe bei meiner letzten Arbeitsstelle auch 15km - Einzelstrecke mehr angegeben als die kürzeste Strecke, das war eben die schnellere Strecke da über Bundesstraße und Autobahn statt über die Dörfer. Dadurch hatte ich ein Zeitersparnis von rund 20 Minuten. Vollkommen legal.
 
Und ich schließe mich hier an mit der Frage, wer von uns beiden hatte Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959 bis 1969) als Patenonkel?
..meiner Mutter sagte mal ne Frau mit vielen Kindern, sie wollte das Mutterverdienstkreuz weder haben noch tragen, es erinnere sie an eine prämierte Kuh - sorry war etwas vor der von Dir angegebenen Zeit, aber die Patenschaften des Bundespräsidenten erinnern mich einfach immer wieder an diesen Spruch!
Wikipedia schrieb:
Der deutsche Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116

Abs. 1 Grundgesetz (GG) sein. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des deutschen Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.[1] Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden etwa 75.100 Ehrenpatenschaften übernommen. Bundespräsident Horst Köhler hat von Juli 2004 bis Ende 2008 insgesamt 2880 Ehrenpatenschaften übernommen.[2]

Ich darf übrigens lästern, ich habe selber 6 Geschwister. Aber meine Eltern haben aus bekannten Gründen auf die Patenschaft für das siebente Kind verzichtet.
 
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Casadonis

Gast
..meiner Mutter sagte mal ne Frau mit vielen Kindern, sie wollte das Mutterverdienstkreuz weder haben noch tragen, es erinnere sie an eine prämierte Kuh - sorry war etwas vor der von Dir angegebenen Zeit, aber die Patenschaften des Bundespräsidenten erinnern mich einfach immer wieder an diesen Spruch!

Ich darf übrigens lästern, ich habe selber 6 Geschwister. Aber meine Eltern haben aus bekannten Gründen auf die Patenschaft für das siebente Kind verzichtet.
Hab ich kein Problem mit, hab mir in meiner Kindheit einiges angehört was um einiges schlimmer war als das. Ich bin das siebte Kind von insgesamt 11. Von der Ehrenpatenschaft kannst dir eh nix kaufen. Hast halt ne Urkunde gehabt und ab und an kam Post. Da fällt mir grade ein das ich gar nicht mehr weiß wo ich den Wisch hingelegt habe.
Meine Mutter (Baujahr 1934) hat auch keinen Wert auf irgendwelche Mutterverdienstkreuze gelegt, meine Eltern finden einfach ne Großfamilie toll, warum auch immer. Ich jedenfalls beneide meine Mutter nicht. Wir waren sicher sehr oft sehr stressig. Aber wir weichen vom Thema ab.
 

simpsons3

Gast
Es geht hier nicht um einen Pfarrer...

Doch!
Ich hab schon oft genug geschrieben: Wenn die Religionszugehörigkeit Kündigungsgrund sein soll, dann soll die Kirche sich auf Kernaufgaben zurückziehen, also Pfarrer und Kirchenverwaltung.
Die Krankenschwester muss selbstverständlich nicht katholisch sein, das Krankenhaus muss aber auch nicht in kirchlicher Trägerschaft sein. Ich rede !die ganze Zeit! nicht über den status quo, sondern über eine potentielle Zukunft. Wir reden hier wild aneinander vorbei.

Vielleicht solltest Du Dich mit dem Thema doch noch mal befassen. Eine ausbleibende Anmeldung von Waren bei der Einfuhrumsatzsteuer ist natürlich eine Steuerhinterziehung.

Meines Erachtens nach eine leichtfertige Steuerverkürzung, vor allem weil bei Shirts der Betrag bagatellmäßig gering ist und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu weich für den Einsatz an vorderster Front (also in der Steuerfahndung).

Außerdem eine Frage an Dich Simpson, du als Finanzbeamter bescheißt das Finanzamt (KM-Angabe), findest du das in Ordnung?

Ich hab vor nem knappen Monat 100 € an den Staat gespendet - das ist mehr als das, was ich überhaupt an Mehrkosten geltend gemacht hab. Ich hab nicht den Staat beschissen, sondern die Kirche. Ab 2013 bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (im Dezember ausgetreten), also werd ich das Problem nicht mehr haben.


Im übrigen ist es auch gar kein Problem mehr Kilometer anzugeben, ich z.B. habe bei meiner letzten Arbeitsstelle auch 15km - Einzelstrecke mehr angegeben als die kürzeste Strecke, das war eben die schnellere Strecke da über Bundesstraße und Autobahn statt über die Dörfer. Dadurch hatte ich ein Zeitersparnis von rund 20 Minuten. Vollkommen legal.

Es kann nur die kürzeste Straßenverbindung angegeben werden (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt), die Angabe muss auf volle Kilometer abgerundet werden. In der Praxis juckt aber die Abrundung niemanden und (Pi mal Daumen) drei bis zehn Kilometer (je nach genaue Falllage) Abweichung werden nicht beanstandet.
Du profitierst aber hier von der wichtigsten Ausnahme: Offensichtlich verkehrsgünstigere Strecken können angesetzt werden.
 

Casadonis

Gast
Ich hab vor nem knappen Monat 100 € an den Staat gespendet - das ist mehr als das, was ich überhaupt an Mehrkosten geltend gemacht hab. Ich hab nicht den Staat beschissen, sondern die Kirche. Ab 2013 bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (im Dezember ausgetreten), also werd ich das Problem nicht mehr haben.
Laut deinem eigenen Post hast du die Kilometerangabe falsch angegeben, demnach hast du sehr wohl den Stadt beschissen und nicht die Kirche. Was Du dabei gespendet hast ist vollkommen irrelevant. Uli Hoeneß hat auch schon jede Menge Kohle für soziale Zwecke rausgehauen, das sollte ihn aber nicht vor Strafe bewahren


Es kann nur die kürzeste Straßenverbindung angegeben werden (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt), die Angabe muss auf volle Kilometer abgerundet werden. In der Praxis juckt aber die Abrundung niemanden und (Pi mal Daumen) drei bis zehn Kilometer (je nach genaue Falllage) Abweichung werden nicht beanstandet.
Du profitierst aber hier von der wichtigsten Ausnahme: Offensichtlich verkehrsgünstigere Strecken können angesetzt werden.
Hier widersprichst du dir selber. Erst schreibst du "Es kann nur die kürzeste..." und dann profitiere ich von der Ausnahme. Also was jetzt? Kann ich nur die kürzeste Strecke absetzen oder auch längere?

Meines Erachtens nach eine leichtfertige Steuerverkürzung, vor allem weil bei Shirts der Betrag bagatellmäßig gering ist und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu weich für den Einsatz an vorderster Front (also in der Steuerfahndung).
Nach meiner Meinung ist es eine Steuerhinterziehung, das kann man wohl kaum am Wert einer Ware festmachen.
Das dürfte wohl lediglich Auswirkung auf die Höhe des Strafmaßes haben.

"und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind."
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
 
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simpsons3

Gast
Laut deinem eigenen Post hast du die Kilometerangabe falsch angegeben

Weniger Abweichung als nach Verwaltungspraxis üblich wäre.

Hier widersprichst du dir selber. Erst schreibst du "Es kann nur die kürzeste..." und dann profitiere ich von der Ausnahme. Also was jetzt? Kann ich nur die kürzeste Strecke absetzen oder auch längere?

Ich schildere erst den Grundsatz, dann die Ausnahme. Ist in Gesetzen gängige Praxis. Ich hab mich so frei gefühlt, diese Praxis hier zu übernehmen.

Nach meiner Meinung ist es eine Steuerhinterziehung, das kann man wohl kaum am Wert einer Ware festmachen.
Das dürfte wohl lediglich Auswirkung auf die Höhe des Strafmaßes haben.

"und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind."
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Beides kann Auswirkungen darauf haben, ob es sich um eine Steuerverkürzung handelt oder um eine Steuerhinterziehung. Wer nicht weiß, dass die Waren anmeldepflichtig sind und dabei nur geringe Beträge "hinterzieht", der hat regelmäßig keine Steuerhinterziehung begangen, sondern "nur" eine Steuerverkürzung.

Aber zurück zum Thema: Sind wir uns vielleicht immerhin einig, dass die Kirche sich aus Bereichen zurückziehen sollte, die nicht direkt mit dem Glauben zusammenhängen (Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime, Obdachlosenwohnheime, ...)?
 

Casadonis

Gast
Warum sollte sie? Es zählt ja auch zu ihren Aufgaben sich um Bedürftige zu kümmern, allerdings sollten sie wenn sie als Trägerorganisation auftreten auch finanziell zu 100% dafür einstehen, Geld haben sie eh genug. Ich selbst habe auf einem Gymnasium Abitur gemacht die zum Ursulinen Orden gehört die heute zum Erzbistum Köln gehört. Die Schule hat bis heute das Recht Bewerber abzulehnen, dabei wird sie zu 94% vom Staat finanziert. Mich stört lediglich die Verlogenheit der Kirchen.
 
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