DeletedUser28663
Gast
Das ist juristischer Unsinn und von der Anwendung auf Demonstrationen ist auch nicht die Rede, sondern von Tötungen im Falle eines "Kriegszustandes". Das dem Staat in solchen Umständen besondere Rechte obliegen, ist juristisch nichts neues.
Ebenso gilt der Grundsatz, dass bestehendes EU-Grundrecht, bestehende nationale Grundrechte niemals unterlaufen können. Wenn das EU-Recht eine Todesstrafe fordert, die in Deutschland verboten ist, verliert die EU-Norm ihre Gültigkeit.
Blabber ruhig weiter.
Ebenso gilt der Grundsatz, dass bestehendes EU-Grundrecht, bestehende nationale Grundrechte niemals unterlaufen können. Wenn das EU-Recht eine Todesstrafe fordert, die in Deutschland verboten ist, verliert die EU-Norm ihre Gültigkeit.
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