Nein, es wurde nichts doppelt oder zu hoch gutgeschrieben. Die von mir in den 39 Handelsvorgängen abgeschickten Rohstoffe sind aufgrund des technischen Defekts nicht beim Empfänger angekommen und irgendwo im Nirvana verschwunden. Jetzt müsste ein Anwalt der darauf spezialisiert ist klären, wo der Gefahrenübergang beim Goldhandel ist. Ich sehe jedenfalls die Geschäfte von meiner Seite als erfüllt an und mir wurde vom Support auch bestätigt dass das Problem nicht auf meiner Seite lag und damit nicht mein Verschulden war. Der Käufer kann natürlich ebenso nichts dafür, wodurch hier Innogames als Betreiber den Schaden ersetzen müsste. So ist zumindest mein Verständnis.Warum?
Hattest Du das Gold doppelt erhalten oder was ist der Grund dafür gewesen?
Im Grunde könnten sie ihn dann auf Euböa und Gonnos gleich deaktiviert lassen.Sind aber ganz schöne Einschränkungen.
Ohne Jurist zu sein, in deinem Fall ist es recht einfach...... Ich sehe jedenfalls die Geschäfte von meiner Seite als erfüllt an und mir wurde vom Support auch bestätigt dass das Problem nicht auf meiner Seite lag und damit nicht mein Verschulden war. Der Käufer kann natürlich ebenso nichts dafür, wodurch hier Innogames als Betreiber den Schaden ersetzen müsste. So ist zumindest mein Verständnis.
In solchen Fällen erhält derjenige das Gold, der das Gold vor dem Handel hatte und dafür in der Regel echtes Geld bezahlt hat.Die von mir in den 39 Handelsvorgängen abgeschickten Rohstoffe sind aufgrund des technischen Defekts nicht beim Empfänger angekommen und irgendwo im Nirvana verschwunden.
Gesetzesgrundlage?In solchen Fällen erhält derjenige das Gold, der das Gold vor dem Handel hatte und dafür in der Regel echtes Geld bezahlt hat.
Ich habe vielmehr den Eindruck ihr bei Innogames hab einfach den für euch leichtesten Weg gewählt. Nicht mehr und nicht weniger! Dass man keine Benachrichtigung bekommen hat das einem Gold wieder abgezogen worden ist und nur nach Nachfrage einen Grund dafür bekommt, zeigt sowieso dass die ganze Sache nicht koscher ist.In solchen Fällen erhält derjenige das Gold, der das Gold vor dem Handel hatte und dafür in der Regel echtes Geld bezahlt hat.
So einfach ist das nicht. § 446 BGB findet hier gar keine Anwendung, weil es sich gar nicht um einen Kaufvertrag handelt. Das Ganze ist weit aus komplexer, weil hier eben nichts gekauft wird, sondern Inno gewissermaßen Dienste verspricht und du dafür zahlst. Das Gold ist nicht irgendwie Geld und darf auch nicht so behandelt werden. Zu ermitteln ist, ob InnoGames seine versprochene Leistung erbracht hat. In den AGB werden großzügige Ausschlussklauseln stehen, um Inno möglichst von jeder Verantwortung freizuhalten; da ist dann zu fragen, ob diese nicht eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Maßgabe ist aber wie gesagt vor allem dein Vertrag mit InnoGames und die Frage, zu welchen Diensten InnoGames nach Treu und Glauben daraus verpflichtet ist. Zu den Pflichten von Online-Spiel-Anbietern ist mir aber kein Gerichtsurteil bekannt.Ohne Jurist zu sein, in deinem Fall ist es recht einfach.
http://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
Wenn dein "Kunde" also nicht nachweisen kann, dass Du ein Unternehmer bist, bekommst Du das Gold und dein Käufer hat Pech. Inno hat ja gestanden, dass sie die Ware angenommen und verschlampt haben. Du hast deine "Schickschuld" erfüllt. Wenn Dir Vertreter von Inno also das Gold wieder wegnehmen, begehen sie glatten Rechtsbruch.
Wäre ich aber der Käufer und man würde mir das Gold für nichts abbuchen, würde ich Inno aufs Dach steigen.
In solchen Fällen erhält derjenige das Gold, der das Gold vor dem Handel hatte und dafür in der Regel echtes Geld bezahlt hat.
Ihr könnt es zum Beispiel wieder als Handel einstellen, das wäre vermutlich die beste Lösung für alle. Der Verkäufer kann sich die Waren dann wieder aus dem Handel zurückholen, wenn er das möchte.
Wieso deaktiviert Ihr diesen Schwachsinn nicht gleich komplett?Dies ist leider nicht möglich, aber wir werden als kleine Entschuldigung die nächsten 2 Tage den angekündigten 20% Bonus aktivieren.
Dies ist leider nicht möglich, aber wir werden als kleine Entschuldigung die nächsten 2 Tage den angekündigten 20% Bonus aktivieren.
Sehe ich nicht so, bin aber auch kein Jurist.So einfach ist das nicht. § 446 BGB findet hier gar keine Anwendung, weil es sich gar nicht um einen Kaufvertrag handelt. Das Ganze ist weit aus komplexer, weil hier eben nichts gekauft wird, sondern Inno gewissermaßen Dienste verspricht und du dafür zahlst. Das Gold ist nicht irgendwie Geld und darf auch nicht so behandelt werden. Zu ermitteln ist, ob InnoGames seine versprochene Leistung erbracht hat. In den AGB werden großzügige Ausschlussklauseln stehen, um Inno möglichst von jeder Verantwortung freizuhalten; da ist dann zu fragen, ob diese nicht eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Maßgabe ist aber wie gesagt vor allem dein Vertrag mit InnoGames und die Frage, zu welchen Diensten InnoGames nach Treu und Glauben daraus verpflichtet ist. Zu den Pflichten von Online-Spiel-Anbietern ist mir aber kein Gerichtsurteil bekannt.
Das ist aber ein Standardrepertoire. Inno schließt wie alle Firmen alles aus, außer das, was sie nicht dürfen.Diese Antwort ist zu einfach, und das weißt Du auch.
Selbstverständlich kann man die Handel wieder einstellen, es ist eine Frage des Wollens und nicht eine Frage des Könnens. Falls es jedoch tatsächlich eine Frage des Könnens sein sollte, fände ich das sehr aussagekräftig.
Ich persönlich benötige den Bonus nicht. Schenkt lieber den Spielern die Res verloren haben, alternativ eine Res Boni in der Höhe. Das wäre auch ne Möglichkeit und sollte auch nicht allzu schwer beim programmieren sein.
@Lehran: Schau mal in die AGB 15.5 - wobei Schadenersatz quatsch ist, aber ich finde von der Grundaussage diesen Passus schon recht interessant.
Sehe ich nicht so, bin aber auch kein Jurist.
Gold ist Geld, denn
"Zusätzlich kannst du nur Gold im Markplatz verwenden, das durch eine gültige Zahlungsmethode erworben wurde. Gratisgold, welches z.B. aus dem täglichen Loginbonus , der Email-Validierung, dem einladen von Freunden oder aus anderen Spielfunktionen stammt, kann nicht an andere Spieler transferiert werden. Bitte beachte das gekauftes Gold erst verifiziert werden muss, bevor du damit handeln kannst. Dies kann bis zu 42 (Lastschrift) oder 60 (Kreditkarte, PayPal, Skrill) Tage dauern. Gold das du dir über Fyber verdienst hast kann nicht gehandelt werden." aus Grepolis-Wiki.
Du hast also keine andere Möglichkeit Gold für den Handel zu bekommen, als solches das gegen Geld getauscht wurde.
Wieso sollte es kein Kaufvertrag sein? Dienste von inno sind die Berater (Premiumfunktionen), aber auch Ress die zwischen Spielern verhandelt werden? Inno übernimmt ja nur den Transport. Schwierig.
Der Ausschluss von Ausschluss ist interessant.Das ist aber ein Standardrepertoire. Inno schließt wie alle Firmen alles aus, außer das, was sie nicht dürfen.