Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

In einem Revisionsverfahren des Kammergerichtes in Berlin stand letzte Woche die Klage einer Mutter gegen Facebook zu Gericht, um Zugriff auf den Account Ihrer verstorbenen Tochter zu erhalten, den Facebook zum Schutze seiner Nutzer komplett gesperrt hat. Nachlesen könnt Ihr die Details hier → klick mich ←

Selbstverständlich ist das eine Rechtsfrage, die wohl in nächster Instanz der Bundesgerichtshof entscheiden wird und selbstverständlich könnt Ihr Euch hier auch die Paragraphen um die Ohren hauen, doch mich würde viel mehr interessieren, wie denkt Ihr darüber, ist es moralisch, dieser Mutter den Zugriff zu verwehren?

Oder auf unsere Situation hier bezogen: Wollt Ihr, das Fremde Eure Nachrichten lesen, die Ihr vertrauenswürdigen Mitspielern vertraulich geschrieben habt; wollt Ihr, das Eure Angehörigen alles das lesen, was Ihr anderen mitgeteilt habt oder erwartet Ihr, das diese Aussagen geschützt werden?

Das Grepolis-Team ist selbtverständlich herzlich eingeladen, mitzudiskutieren!
 
Eins der Probleme ist das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Läge die Kommunikation in schriftlicher, also Papierform vor, gäbe es nicht den geringsten Zweifel das die Erben alles lesen dürfen, was im Besitz des Erblassers war.
 

DeletedUser13650

Gast
da sieht man mal wieder das recht hinkt 30 jahre hinterher.

sehe es wie buffy wenn die nachrichten in form von briefen in der wohnung lägen, dann würde es gar keine frage sein, ob sie dürften.

und ehrlich gesagt ist es mir egal was meine angehörigen lesen wenn cih den löffel abgegeben habe, mich stört es ja dann nciht mehr
 
Ich sehe keinen Grund, weshalb Facebook-Accounts anders behandelt werden sollten als Briefe aus Papier. Mit den Rechten der Gesprächspartner zu argumentieren ist ja ganz nett, aber das sollte dann sowohl für die digitale als auch die analoge Welt gelten. Tut es aber aus gutem Grund nicht: "erben" in Deutschland heißt bildlich nun einmal, an den Platz des Erblassers zu treten. Wer nicht möchte, dass die gesetzlich vorgesehenen Personen erben, der kann durch Testament etwas anderes bestimmen. Die "default position" (in diesem Facebook-Fall sind die Eltern Erben) sollte die Interessen aller anderen aber sehr gut abdecken. Man hat sich da Gedanken gemacht, wen eine Durchschnittsperson wohl als Rechtsnachfolger wollen würde - sehr vernünftige Regeln, die aus diesem Grund wohl auch schon ewig von größeren Änderungen verschont geblieben sind.

Ich möchte übrigens nicht sagen, das Urteil sei falsch gewesen, das will ich mir nicht anmaßen. Aber das Ergebnis in dieser Situation sollte ein anderes sein. Ob hier der Gesetzgeber gefragt ist oder doch die Rechtsprechung, das lasse ich offen.
 
Das ist eine wirklich schwierige Frage!
Für mich gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen minderjährigen und erwachsenen Kindern.
Zusätzlich finde ich entscheidend ob das Kind noch im elterlichen Haushalt lebt und somit wahrscheinlich die Internetverbindung der Eltern genutzt hat um sich im Internet zu bewegen.
Derjenige, der dem der Internetanschluss gehört, durch den sich das minderjährige Kind hauptsächlich eingeloggt hat, müsste meines Erachtens nach auch nach dem Tod Zugang zu den sozialen Medien erhalten um evtl. Rechtliche Verstöße (wie bspw. illegales Filesharing ) zu prüfen um abzuschätzen ob bzw. was noch an Schwierigkeiten auf ihn/sie zu kommen könnte.
Ist das Kind jedoch erwachsen und lebt nicht mehr im elterlichen Haus, dann denke ich das der Zugriff für die Eltern verwehrt bleiben sollte.

Sollten die Eltern in Betracht ziehen das ein Kontakt aus den sozialen Medien die Verantwortung bzw. eine Mitverantwortung für den Tod des Kindes tragen könnte (Cybermobbing, Stalking etc.), dann ist es Sache der Polizei dieses in den entsprechenden sozialen Medien zu prüfen und nicht Sache der Eltern.

Egal ob erwachsenes oder minderjähriges Kind:
Es ist an der Zeit das es im Internet die Möglichkeit geben müsste eine Art virtuelles Testament zu verfassen wodurch sämtliche Accounts nach Ablauf einer Frist aus dem Internet erntfernt werden sollten, damit die trauernden Angehörigen nicht auch noch jedes Spiel und jede andere Plattform durchforsten und alles mühsam unter erheblichen Schwierigkeiten löschen müssen.

Vielleicht wird es ja in ferner Zukunft eine Meldepflicht von Behörden im Internet geben wo die Angehörigen dann mit der Sterbeurkunde automatisch auch eine personenspezifische Nummer ausgehändigt bekommen mit der man die Betreiber auf eine behördliche Internetseite schicken kann, auf der dann bestätigt wird das die Person xyz am xx.yy.zzzz verstorben ist.
 

DeletedUser13650

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Vielleicht wird es ja in ferner Zukunft eine Meldepflicht von Behörden im Internet geben wo die Angehörigen dann mit der Sterbeurkunde automatisch auch eine personenspezifische Nummer ausgehändigt bekommen mit der man die Betreiber auf eine behördliche Internetseite schicken kann, auf der dann bestätigt wird das die Person xyz am xx.yy.zzzz verstorben ist.

das hoffe ich mal nciht das es sowas geben wird, mindestens die hälfte meiner accs im internet habe ich bewusst so angelegt das sie mit meinem rl nix zu tun haben, und nen gläsernen bürger halte ich nicht für sehr erstrebenswert und das ist ja mehr oder weniger das was du vorschlägst.
 
Nein, sowas schlage ich nicht vor!
Klar versucht man es anonym zu halten, aber du glaubst nicht wirklich das es so ist, oder?

Vielleicht wird es ja in ferner Zukunft eine Meldepflicht von Behörden im Internet geben wo die Angehörigen dann mit der Sterbeurkunde automatisch auch eine personenspezifische Nummer ausgehändigt bekommen mit der man die Betreiber auf eine behördliche Internetseite schicken kann, auf der dann bestätigt wird das die Person xyz am xx.yy.zzzz verstorben ist.

Ich habe nicht gesagt das irgendwelche Betreiber wie Facebook automatisch solche Informationen bekommen sollen, sondern nur das Angehörige es erleichtert bekommen sollten einen verstorbenen Menschen auch aus den verschiedenen sozialen Netzwerken zu löschen.
Wer sowas noch nicht tun musste, der weiß gar nicht wie kompliziert das ist.
 
@Mim le Fay weißt du wie alt das Kind war?

Ich hab vor kurzem mal von ner App gelesen, wo man bis zu drei Personnen speichern konnte, die im Falle eines Todes Zugriff aufs Handy oder auf Facebook (hab vergessen, welches von den zweien es war) haben können. Ich habs mir zwar nicht genommen, aber wenn jemand möchte, dass im Falle des Falles jemand Zugriff hat, ist das bestimmt nicht schlecht, auch wenn einige bestimmt nicht soweit denken werden.
 

MDGeist74

Gast
Fernmeldegeheimnis vor Erbrecht
Über die Frage, ob ein Facebook-Account vererbbar sei, habe es gar nicht entscheiden müssen, erklärte das Gericht. "Selbst wenn man davon ausgehe, dass dieser Account in das Erbe falle und die Erbengemeinschaft Zugang zu den Account-Inhalten erhalten müsse, stehe das Fernmeldegeheimnis nach dem Telekommunikationsgesetz entgegen", hieß es in der Mitteilung zu dem Urteil.

Es tut mir wirklich Leid für die Eltern..aber das sind nun mal die Gesetze hier!

Hui Buh
 
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@Mim le Fay weißt du wie alt das Kind war?
Gerne noch ein paar Daten zum Hintergrund der Klage der Eltern.

Besser könnte ich es nicht beschreiben deswegen ein Auszug aus rbb

Eine Berliner Mutter will wissen, warum ihre Tochter 2012 unter eine U-Bahn geriet und starb: Unglück oder Suizid? Seit Jahren klagt sie gegen Facebook, um Zugang zum Konto der 15-Jährigen zu bekommen und damit Aufschluss über die Todesumstände.
 
Ich denke das ganze läuft darauf hinaus, das dass Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird das Vererben von virtuellen Dingen zu regeln.
 
Ich denke das ganze läuft darauf hinaus, das dass Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird das Vererben von virtuellen Dingen zu regeln.
Ich glaube, dass die Daten, die man dann einsieht, nicht nur zugehörig zur Tochter sind, und das Recht auf Datengeheimnis aller anderen geschützt gehört, von daher bin ich mit dem Vorgehen von Facebook fein.
Weiterhin gebe ich Dir recht, dass es im Bereich der Datenkrake Internet Rechtsicherheit geben sollte, doch so international wie diese Datenkrake ist, so international sollte auch das Recht dazu sein. Allgemeingültig und verläßlich wäre gut; doch das wird es wohl leider so nie geben.
 

DeletedUser55593

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Also ich wäre dagegen, dass Eltern Zugriff aufs Fb oder sonst welche Acc ihrer verstorbenen kinder haben. Einfach aus dem Grund, weil es dafür keinen ernst zunehmenden Grund gibt.
 

MDGeist74

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Also ich wäre dagegen, dass Eltern Zugriff aufs Fb oder sonst welche Acc ihrer verstorbenen kinder haben. Einfach aus dem Grund, weil es dafür keinen ernst zunehmenden Grund gibt.
Ich konnte nun 24h darüber nachdenken, habe auch mit meiner Freundin intensiv darüber gesprochen. Ich kann die Eltern verstehen, Sie wollen Gewissenheit haben aus welchen Grunde Ihr Tochter zu Tode gekommen ist und Wieso Sie den Freitod gewählt hat. Aber auf der anderen Seite steht leider auch der Staat mit seinen Gesetzen.

Weißte @Gamer6698 Eltern sollten niemals Ihre Kinder überleben!

Ich weiß leider ganz genau wo von ich rede, war selber schon in der gleichen Lage. Ich war verheiratet, hatte eine Tochter. Sie ist dann im Alter von 7 Jahren trotz erfolgreichen Nieren Transplantation urplötzlich verstorben. Meine Ehe ist in die Brüche gegangen ich war fast am Ende. Die Pistole hat ich schon in der Hand, den Finger hatte ich schon auch schon am Abzug!

Wie gesagt ich verstehe die Eltern und ich wünschen Ihnen alle Kraft der Welt. Und hoffe das der Gesetzergeber hier mal Einsehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser55593

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Ich konnte nun 24h darüber nachdenken, habe auch mit meiner Freundin intensiv darüber gesprochen. Ich kann die Eltern verstehen, Sie wollen Gewissenheit haben aus welchen Grunde Ihr Tochter zu Tode gekommen ist und Wieso Sie den Freitod gewählt hat.
Das mag sein, aber ich bin der Meinung, dass es jedem menschen selbst überlassen ist, ob er den Grund mit anderen, auch mit den Eltern, teilt oder nicht. Das Kind ist nicht automatisch Besitz der Eltern und so tragisch das alles auch sein mag, haben die meiner Meinung nach kein Recht plötzlich alle ihre Daten einsehen zu dürfen. Ich würde das ehrlich gesagt auch nicht wollen, dass meine Eltern dann nach meinem Tod alle meine Unterhaltungen einsehen können. Da diese ja privat sind, macht man sich als Nutzer auch keine Sorgen darum, dass die ein dritter lesen könnte.

Weißte @Gamer6698 Eltern sollten niemals Ihre Kinder überleben!
Das habe ich niemals bestritten. Das sollten sie nicht, das stimmt. Das ist aber kein Freifahrschein für den Zugriff auf das "Privat" - Leben der Tochter.
 
Ich würde das ehrlich gesagt auch nicht wollen, dass meine Eltern dann nach meinem Tod alle meine Unterhaltungen einsehen können.
Dann hoffe ich, dass du keine "geheimen" Dinge auf Papier (manche Leute sollen noch sowas wie Tagebücher haben) oder "geheime" Gegenstände in Echt irgendwo rumliegen hast, denn deine Eltern würden im Falle deines Todes all dies erben und einsehen können. Selbst auf die Fotos auf deinem Handy und Computer wird dies beispielsweise wohl zutreffen. Du solltest dir also ein Testament anlegen, wenn du verhindern willst, dass jemand deine intimsten Dinge nach deinem Tod erfahren wird. ;)
 
Dann hoffe ich, dass du keine "geheimen" Dinge auf Papier..
Dem Regenwald und Klimaschutz sei Dank, wird immer weniger auf Papier geschrieben und immer mehr digital hinterlassen ;)
Sollte das nicht für Euch Jungvolk wichtig sein :confused:

denn deine Eltern würden im Falle deines Todes all dies erben
Aber nur, so lange es sich im Besitz des/r Verstorbenen befunden hat. Was passiert mit Briefen, die diese/r an seine Freunde geschickt hat und dort seine/ihre geheimsten Gedanken niedergeschrieben hat?

Ich bin da übrigens ganz bei Gamer. Nicht jede Hinterlassenschaft ist für die Erben geeignet, und ich als Counterpart erwarte, dass meine Daten, die ich mal mit dem/der Verstorbenen ausgetauscht habe, geschützt werden.
 
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