Garstige Küche

Beleidigung ( § 185 StGB ): Öffentliche Beleidigungen sind laut und aggressiv. Für Betroffene können sie enorm belastend wirken. Wer öffentlich im Netz Menschen beleidigt, kann jetzt mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft


Beleidigungen auch solche im Internet sind strafbar. Dies ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch § 185 StGB.

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wann liegt eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vor?

Eine strafbare Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Nichtachtung oder einer Geringschätzung voraus. Dabei muss die beleidigende Person hinreichend erkennbar und konkretisiert sein. Daher genügt eine Beleidigung gegenüber einem bestimmten Nutzer eines sozialen Netzwerkes, z.B. durch einen Kommentar oder einen Beitrag.

Wow. Dein Beitrag beinhaltet sogar warum es sich weder um eine Beleidigung handelt ("rechtswidrigen (!) Angriff auf die Ehre") und warum dein Account vermutlich nicht beleidigungsfähig ist ("beleidigende Person hinreichend erkennbar und konkretisiert sein"). Verstehst aber scheinbar den Inhalt nicht :D
 
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Beleidigung ( § 185 StGB ): Öffentliche Beleidigungen sind laut und aggressiv. Für Betroffene können sie enorm belastend wirken. Wer öffentlich im Netz Menschen beleidigt, kann jetzt mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft


Beleidigungen auch solche im Internet sind strafbar. Dies ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch § 185 StGB.

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wann liegt eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vor?

Eine strafbare Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Nichtachtung oder einer Geringschätzung voraus. Dabei muss die beleidigende Person hinreichend erkennbar und konkretisiert sein. Daher genügt eine Beleidigung gegenüber einem bestimmten Nutzer eines sozialen Netzwerkes, z.B. durch einen Kommentar oder einen Beitrag.
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Doch. Habe das schon durch, auf Facebook. Dort habe ich lediglich die albanische Flagge im Profil und den Namen eines Volkshelden.

Wurde in der "Stadtgruppe" massiv von jemanden mit Fake Profil beleidigt aufgrund meiner Herkunft und später auch bedroht.

Mein Anwalt hat einen Strafantrag gestellt und um Übermittlung der Adresse gebeten für "Zivilrechtliche Schritte".

Hat weniger als einen Monat gedauert bis sie ihn ermittelt haben und er wurde als beschuldigter Vorgeladen.

Ich denke, du schaust die falschen TV-Serien.

Vieles von dem, was du von dir gibst, ist beleidigend, nicht nur mir gegenüber. Jemanden einen Rassisten zu nennen , so ganz ohne Grund , dürfte ein paar Tagessätze kosten.

Schade das nicht mehr über die Welt gesprochen wird und du nur Stress suchst. Hoffe der Mod kümmern sich darum.
 
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Doch. Habe das schon durch, auf Facebook. Dort habe ich lediglich die albanische Flagge im Profil und den Namen eines Volkshelden.

Wurde in der "Stadtgruppe" massiv von jemanden mit Fake Profil beleidigt aufgrund meiner Herkunft und später auch bedroht.

Mein Anwalt hat einen Strafantrag gestellt und um Übermittlung der Adresse gebeten für "Zivilrechtliche Schritte".

Hat weniger als einen Monat gedauert bis sie ihn ermittelt haben und er wurde als beschuldigter Vorgeladen.

Ich denke, du schaust die falschen TV-Serien.

Vieles von dem, was du von dir gibst, ist beleidigend, nicht nur mir gegenüber. Jemanden einen Rassisten zu nennen , so ganz ohne Grund , dürfte ein paar Tagessätze kosten.

Schade das nicht mehr über die Welt gesprochen wird und du nur Stress suchst. Hoffe der Mod kümmern sich darum.

Ganz ohne Grund? Es gibt eben die entsprechenden Äußerungen von dir auf Mylasa und Werturteile zu deinen Äußerungen die dazu noch einen Sachbezug haben stellen prinzipiell keine Beleidigung dar. Aber netter Versuch.

Im übrigen fällt deine Geschichte in sich zusammen, wenn man weiß dass sich sowohl Polizei wie auch Staatsanwaltschaft strafbar machen würden, wenn sie dir mitteilen würden, dass der Beschuldigte vorgeladen worden ist ^^

Ich habe im übrigen nicht dich einen Rassisten genannt, sondern ganz konkrete Aussagen von dir als rassistisch bewertet.

PS: Tagessätze gibt es nicht bei zivilrechtlichen Schritten und Facebook ist ein anderes Medium als ein Forum zu einem Spiel. Aber diese Unterscheidung führt zu weit. Gibt einige spannende Abhandlungen zu diesem Thema.
 
Ganz ohne Grund? Es gibt eben die entsprechenden Äußerungen von dir auf Mylasa und Werturteile zu deinen Äußerungen die dazu noch einen Sachbezug haben stellen prinzipiell keine Beleidigung dar. Aber netter Versuch. ( Zwei mal Zeichensetzung)

Im übrigen fällt deine Geschichte in sich zusammen, wenn man weiß dass sich sowohl Polizei wie auch Staatsanwaltschaft strafbar machen würden, wenn sie dir mitteilen würden, dass der Beschuldigte vorgeladen worden ist ^^ (Übrigen und wieder Zeichensetzung)
(Persönliche Anmerkung-Akademische Bildung schließe ich aus)

Ich habe im übrigen nicht dich einen Rassisten genannt, sondern ganz konkrete Aussagen von dir als rassistisch bewertet. (Übrigen)

PS: Tagessätze gibt es nicht bei zivilrechtlichen Schritten und Facebook ist ein anderes Medium als ein Forum zu einem Spiel. Aber diese Unterscheidung führt zu weit. Gibt einige spannende Abhandlungen zu diesem Thema.

Ja, das Verstehen von einfachen Texten, aber das hatten wir ja heute schon.
Es gibt keine rassistischen Äußerungen von mir, nirgendwo! Homophobe auch nicht. Zum Thema netter Versuch, wenn du ein paar Euro über hast, etwa 400 Euro, dann erklärt dir ein Anwalt die Feinheiten.

Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hat mir etwas mitgeteilt. Der Anwalt hat um die Daten der Person gebeten wegen der zivilrechtlichen Schritte. Hat das dann wohl in der Akte vor Ort gelesen als er sich das notiert hat. Kleine Städte, man kennt sich, da passiert schonmal etwas auf dem kleinen Dienstweg.

Welche konkreten Aussagen, zeig mal bitte einen Screen. (Zeichensetzung)

Ob Facebook oder Spiel, selbe Baustelle. Internet.

Natürlich gibt es keine Tagessätze im Zivilrecht. Der Anwalt schreibt eine Kostenpflichtige Unterlassungserklärung und du bezahlst etwa 400 euro, egal ob Hartzi oder Millionär.
 
baut lieber Feuerschiffe und lasst sie in meine Seedeff reinfahren
oder tauscht coole Kochrezepte oder halt sonst was nettes....
 
Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hat mir etwas mitgeteilt. Der Anwalt hat um die Daten der Person gebeten wegen der zivilrechtlichen Schritte. Hat das dann wohl in der Akte vor Ort gelesen als er sich das notiert hat. Kleine Städte, man kennt sich, da passiert schonmal etwas auf dem kleinen Dienstweg.

Um einen Antrag auf Akteneinsicht stellen zu können, müsste man ein Nebenkläger sein und ein berechtigtes Interesse haben. Du hattest weder ein berechtigtes Interesse noch warst du zu diesem Zeitpunkt Nebenkläger. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich im Übrigen bei solchen Delikten nach dem Wohnort des Beschuldigten.

Deine Geschichte wird immer mysteriöser. Und dann verschickt dein Anwalt auch noch Unterlassungserklärungen ohne vorherige Abmahnungen und bürdet damit seinem Mandanten die Gerichtskosten auf. Alles sehr merkwürdig.

Ich denke damit sei nun auch alles zu deinen Bemühungen des Rechtsweg gesagt.
 
Um einen Antrag auf Akteneinsicht stellen zu können, müsste man ein Nebenkläger sein und ein berechtigtes Interesse haben. Du hattest weder ein berechtigtes Interesse noch warst du zu diesem Zeitpunkt Nebenkläger. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich im Übrigen bei solchen Delikten nach dem Wohnort des Beschuldigten.

Ich erwähnte das es im Facebook "Stadt Chat" passierte, also bei aus Solingen, zuständige Staatsanwaltschaft Wuppertal. ( Solingen ist ein Dorf, hat nicht mal eine eigene Staatsanwaltschaft) berechtigtes Interesse ist die Unterlassungsklage, da braucht es kein Gerichtsverfahren im Vorfeld für. Merke schon , du hast dein juristisches Wissen durch RTL Serien:)

Deine Geschichte wird immer mysteriöser. Und dann verschickt dein Anwalt auch noch Unterlassungserklärungen ohne vorherige Abmahnungen und bürdet damit seinem Mandanten die Gerichtskosten auf. Alles sehr merkwürdig.

Bei der Unterlassungserklärung entstehen dem Mandanten (also mir) keine Kosten, ich strecke die Kosten lediglich vor und der Empfänger bezahlt die dann, wenn er unterschreibt. Gerichtskosten hat er erst, wenn er nicht unterschreibt und auf Unterlassung geklagt werden muss. Ein Gericht braucht der Anwalt für den ersten Brief nicht, er schreibt einfach einen Brief. Mit dem, was du nicht weißt, kann man eine Bibliothek füllen.

Ich denke damit sei nun auch alles zu deinen Bemühungen dem Rechtsweg gesagt.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, auch wenn ich bezweifel das du so komplexe Themen verarbeiten kannst....
 
Bei der Unterlassungserklärung entstehen dem Mandanten (also mir) keine Kosten, ich strecke die Kosten lediglich vor und der Empfänger bezahlt die dann, wenn er unterschreibt. Gerichtskosten hat er erst, wenn er nicht unterschreibt und auf Unterlassung geklagt werden muss. Ein Gericht braucht der Anwalt für den ersten Brief nicht, er schreibt einfach einen Brief. Mit dem, was du nicht weißt, kann man eine Bibliothek füllen.

Wenn du eine Unterlassungserklärung verschickst und du im Vorfeld die Person nicht abgemahnt hast, dann werden dir in einen folgenden Gerichtsverfahren regelmäßig die kompletten Gerichtskosten aufgeladen (§ 93 ZPO). Daher wird ein Anwalt immer zur vorherigen Abmahnung raten.

Selbst wenn du ein Recht auf Akteneinsicht hättest im Vorverfahren (hast du nicht), hätte die Staatsanwaltschaft rechtliches Gehört gewähren müssen. Das heißt Sie hätten den Angeklagten darüber informieren müssen, dass du Akteneinsicht beantragt hast und sie hätten ihn Gelegenheit zur Antwort geben müssen (Fristsetzung i. d. R. 4 Wochen).
Es passt halt alles nicht zusammen und jeder der auch nur Grundlagen des Verfahrensrecht kennt weiß dass deine Geschichte Unsinn ist ^^
 
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Könnt ihr euch einfach bitte gegenseitig ignorieren, dann muss ich mir das hier nicht geben...

Kannst du mal nicht versuchen anderen Leuten hier den Spaß zu nehmen
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