Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

DeletedUser5306

Gast
Aber das Problem bleibt, dass mein Sachbearbeiter eventuell eine andere Definition von "zumutbar" hat. Relativ populär geworden ist z. B. das Jobangebot eines Bordells als Bardame.
Natürlich gibt es Sachbearbeiter, die erkennbar einen an der Waffel haben. Wenn der unwilligen Bardame die Leistungen gekürzt wurden hat sie das auf dem Rechtsweg mit Sicherheit schnell wieder gerade gerückt.
Einzelne Extrembeispiele sind nicht geeignet das System als solches in Frage zu stellen.

Ich zum Beispiel würde ein Jobangebot bei der Bundesagentur für Arbeit oder von Banken für vollkommen unzumutbar halten, niemals würde ich den Job ausüben wollen, so was kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Da werde ich lieber Hausmeister, obwohl das deutlich weiter von meinem aktuellen Job entfernt ist (Auszubildender beim Finanzamt).
Was nicht gegen die guten Sitten verstösst und von dem Betroffenen gesundheitlich zu bewältigen ist ist auch zumutbar. Warum denn nicht?

Dessen bin ich mir bewusst. Die Bundesgerichte mahnen auch regelmäßig die Berechnung an. Lustig an der Sache ist, dass die Gerichte für Entscheidungen meist so lange brauchen, dass der entsprechende Zeitraum lange abgelaufen ist. Kenne ich auch: Nicht selten kommen BFH- oder BVerfG-Urteile für Veranlagungszeiträume, bei denen sogar die Festsetzungsfrist schon abgelaufen ist. Die Steuerzahler haben echt ein verdammtes Glück, dass Steuerbescheide in den strittigen Punkten vorläufig erlassen werden.

Irgendwie kommst Du hier erheblich vom Weg ab. Klagen gegen Leistungskürzungen im HartzII – Bezug dürften erstmal in der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit liegen. Und Leistungskürzungen sind mein Thema gewesen, nichts anderes!

Dann machst du deinen Job aber vermutlich ziemlich schlecht. Oder du hast dich wirklich scheuklappenartig auf die Rechtsprechung fokussiert, ohne nach rechts oder links abzudriften.
Abdriften von aktueller Rechtslage und/oder Rechtsprechung??? Aber mir unterstellen ich würde meinen Job evtl. schlecht machen :D

Sonst würdest du vielleicht wissen, was in BT-Drs. 17/5550 steht:
Dort legt die Bundesregierung das sächliche Existenzminimum - also ein Wert, der nach der Höhe deutlich unter dem soziokulturellem Existenzminimum liegt - für Alleinstehende im Jahr 2012 auf 7.896 Euro (zulässiges Minimum des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags, der momentan bei 8.004 Euro liegt) fest, also 658 Euro im Monat. Das ist fast das doppelte des aktuellen Alg-II-Regelsatzes. Warum gilt für steuerliche Zwecke - das betrifft also vor allem die, die ein eigenes Einkommen haben - ein höheres Existenzminimum als für jene, deren materielles Überleben von dieser Höhe abhängig ist?
Vielleicht solltest Du beim lesen offizieller Texte mal die ideologische Brille abnehmen.
Es wird auch ausführlich darauf eingegangen, warum zwischen den Leistungsbeziehern und steuerpflichtigen unterschieden wird. Unter anderem können Leistungsbezieher Mehrbedarfe geltend machen. Steuerpflichtige eben nicht.
In der Drucksache wird unter 6.4 wird festgestellt, dass die dort getroffenen Regelungen verfassungskonform sind. Diese Meinung muss man ja nicht teilen, aber so lange das BverfG nichts anderes sagt ist es doch wohl auch so, oder?



Das siebenundszwanzigste Bewerbungstraining ist also die absolute Mindestanforderung? Hahaha.
Ab dem wievielten Bewerbungstraining sollte man denn Deiner Meinung nach das Recht haben keine Bemühungen mehr machen zu müssen und nur noch auf Kosten der Allgemeinheit in den Tag hinein leben zu dürfen???

Da geb ich dir wie gesagt recht. Denn die müssen sie zusammen mit dem Alg-Antrag abgeben.
Lächerlich! Wer unverschuldet und zeitweilig das System durchläuft kommt da unbeschadet seiner Würde auch wieder raus. Leistungsempfänger die den Eindruck erwecken es sich lediglich in der üppig ausgestatteten sozialen Hängematte bequem machen zu wollen werden dagegen sanktioniert. Das ist auch kein Problem, denn die Anforderungen der Arge bevor Leistungen gekürzt werden sind nicht besonders hoch. Also haben es sich die Betroffenen i.d.R. selbst zuzuschreiben. Gegen bekloppte Sachbearbeiter in Einzelfällen hilft der Rechtsweg.

Eine Online-Umfrage unter mäßig gebildeten RTL-Zuschauern, meinen persönlichen Erhebungen nach überwiegend sozialstaatsfeindlich sind, ist also eine "Erhebung"? Ernsthaft, welchen Job hast du, dass du mit diesem Sprachschatz durchkommst?
Ich schreibe extra, dass es kein Qualitätsnachweis sein soll und kommst trotzdem mit einem derart dämlichen persönlichen Angriff?
Machen die keine Eignungstests bei der Finanzverwaltung ? :D


Zum Beispiel Dumpinglöhne. Siehe meine Beiträge dazu, dass Alg II gerade jenen schadet, die es nicht beziehen.
Ja klar, die Ablehnung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erfolgt natürlich nur aus reinem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft.
Ich muss dann also noch dankbar sein, dass sie sich auf meine Kosten zurücklehnen statt für einen angeblichen „Dumpinglohn“ zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes beizutragen.

Um das noch mal klarzustellen ich stelle hier keinesfalls alle Leistungsbezieher unter einen Generalverdacht. Das Thema waren Leistungskürzungen, die für mich eine gute und notwendige Maßnahme sind.
 
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Casadonis

Gast
Um das noch mal klarzustellen ich stelle hier keinesfalls alle Leistungsbezieher unter einen Generalverdacht. Das Thema waren Leistungskürzungen, die für mich eine gute und notwendige Maßnahme sind.
Ich bin in so weit deiner Meinung das es eine Möglichkeit geben muss den unwilligen Arbeitslosen irgendwie wieder auf den Weg zu bringen. Allerdings halte ich es für falsch die eh schon knappen Leistungen dann direkt mal beim ersten Vergehen um 30% zu kürzen.

Ich gebe hier mal ein Beispiel aus meiner eigenen Vergangenheit. Ich wurde zu einem Termin in die Agentur für Arbeit eingeladen. Leider hat der zuständige Bearbeiter in der Postfiliale dieses Schreiben versehentlich ins falsche Postfach einsortiert (ja ich habe ein Postfach). Ein Fehler der passieren kann und sicher täglich mehrfach in Deutschland passiert. Nun habe ich dieses Schreiben nicht erhalten und den Termin natürlich nicht wahr genommen. Daraufhin wurde ein zweites Schreiben versandt, dieses tauchte dann in meinem Postfach zusammen mit der ersten Einladung auf, allerdings auch zu spät, das Schreiben hatte den gleichen Weg genommen wie das erste und wurde erst mit Verspätung vom falschen Empfänger wieder in der Post abgegeben. Am Tag des Erhaltes habe ich dann umgehend in der Agentur angerufen und die Sachlage erklärt. Zum Glück bin ich auf einen verständnisvollen Mitarbeiter getroffen, der das bereits abgesandte Schreiben zur Kürzung meiner Leistung durch ein weiteres Schreiben rückgängig gemacht hat.

Ein zweites mal erhielt ich die Aufforderung mich bei einer Fa. XY zu bewerben, was ich auch tat. Diese Fa. meldete dann jedoch bei der Agentur das ich mich nicht beworben hätte. Wie willst du beweisen das du dich beworben hast? Ich versende meine Bewerbungsunterlagen nicht per Einschreiben mit Rückschein sondern als normalen Brief. Auch hier hatte ich Glück das die Mitarbeiterin meinen Angaben Glauben geschenkt hat. Danach habe ich übrigens alle Bewerbungen nur noch per e-mail verschickt, mit Bestätigung des Empfängers sobald die e-mail geöffnet wird, um immer belegen zu können das ich die Bewerbung auch tatsächlich abgeschickt habe.

Nur um mal aufzuzeigen das es nicht immer so einfach ist wie man denkt. Wie gesagt ich bin auch dafür das man irgendwas machen muss um die "Berufsarbeitslosen" dazu zu bringen sich zu bemühen, aber direkt 30%? das halte ich nicht für richtig.
 
Ich bin in so weit deiner Meinung das es eine Möglichkeit geben muss den unwilligen Arbeitslosen irgendwie wieder auf den Weg zu bringen. Allerdings halte ich es für falsch die eh schon knappen Leistungen dann direkt mal beim ersten Vergehen um 30% zu kürzen.

Ich gebe hier mal ein Beispiel aus meiner eigenen Vergangenheit. Ich wurde zu einem Termin in die Agentur für Arbeit eingeladen. Leider hat der zuständige Bearbeiter in der Postfiliale dieses Schreiben versehentlich ins falsche Postfach einsortiert (ja ich habe ein Postfach). Ein Fehler der passieren kann und sicher täglich mehrfach in Deutschland passiert. Nun habe ich dieses Schreiben nicht erhalten und den Termin natürlich nicht wahr genommen. Daraufhin wurde ein zweites Schreiben versandt, dieses tauchte dann in meinem Postfach zusammen mit der ersten Einladung auf, allerdings auch zu spät, das Schreiben hatte den gleichen Weg genommen wie das erste und wurde erst mit Verspätung vom falschen Empfänger wieder in der Post abgegeben. Am Tag des Erhaltes habe ich dann umgehend in der Agentur angerufen und die Sachlage erklärt. Zum Glück bin ich auf einen verständnisvollen Mitarbeiter getroffen, der das bereits abgesandte Schreiben zur Kürzung meiner Leistung durch ein weiteres Schreiben rückgängig gemacht hat.

Ein zweites mal erhielt ich die Aufforderung mich bei einer Fa. XY zu bewerben, was ich auch tat. Diese Fa. meldete dann jedoch bei der Agentur das ich mich nicht beworben hätte. Wie willst du beweisen das du dich beworben hast? Ich versende meine Bewerbungsunterlagen nicht per Einschreiben mit Rückschein sondern als normalen Brief. Auch hier hatte ich Glück das die Mitarbeiterin meinen Angaben Glauben geschenkt hat. Danach habe ich übrigens alle Bewerbungen nur noch per e-mail verschickt, mit Bestätigung des Empfängers sobald die e-mail geöffnet wird, um immer belegen zu können das ich die Bewerbung auch tatsächlich abgeschickt habe.

Nur um mal aufzuzeigen das es nicht immer so einfach ist wie man denkt. Wie gesagt ich bin auch dafür das man irgendwas machen muss um die "Berufsarbeitslosen" dazu zu bringen sich zu bemühen, aber direkt 30%? das halte ich nicht für richtig.

Die Frage ist doch, ob weniger abschreckend wirkt!
Bei Fehlern der Arbeitsagentur liegt natürlich keine Schuld beim Empfänger, aber wie du bereits festgestellt hast, lassen sich solche Fehlerquellen ausmerzen, in dem man z.B. Bewerbungen per E-Mail verschickt
 
Sonst würdest du vielleicht wissen, was in BT-Drs. 17/5550 steht:
Dort legt die Bundesregierung das sächliche Existenzminimum - also ein Wert, der nach der Höhe deutlich unter dem soziokulturellem Existenzminimum liegt - für Alleinstehende im Jahr 2012 auf 7.896 Euro (zulässiges Minimum des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags, der momentan bei 8.004 Euro liegt) fest, also 658 Euro im Monat. Das ist fast das doppelte des aktuellen Alg-II-Regelsatzes. Warum gilt für steuerliche Zwecke - das betrifft also vor allem die, die ein eigenes Einkommen haben - ein höheres Existenzminimum als für jene, deren materielles Überleben von dieser Höhe abhängig ist?

Der Hartz 4 Satz liegt aber zwischen 745 - 898€ je nach Region wo man wohnt, für einen Single
 

Casadonis

Gast
Die Frage ist doch, ob weniger abschreckend wirkt!
Bei Fehlern der Arbeitsagentur liegt natürlich keine Schuld beim Empfänger, aber wie du bereits festgestellt hast, lassen sich solche Fehlerquellen ausmerzen, in dem man z.B. Bewerbungen per E-Mail verschickt
Fehlerquellen lassen sich aber leider nicht immer ausmerzen. Ich hatte damals auch vorgeschlagen mir Einladungen oder Bewerbungsvorschläge per e-mail zu senden. Die Agentur sah sich aber außerstande das zu bewerkstelligen. Und als Betroffener stehst du bei der Agentur in der Bweispflicht, und nicht wie es wohl richtig wäre umgekehrt. Ich muss also belegen können das ich das Angebot oder die Einladung nicht erhalten habe, wie soll das gehen? Und wie lang dauert es bis die Kürzung rückgängig gemacht wird, wovon soll man in der Zwischenzeit leben?
 
Fehlerquellen lassen sich aber leider nicht immer ausmerzen. Ich hatte damals auch vorgeschlagen mir Einladungen oder Bewerbungsvorschläge per e-mail zu senden. Die Agentur sah sich aber außerstande das zu bewerkstelligen. Und als Betroffener stehst du bei der Agentur in der Bweispflicht, und nicht wie es wohl richtig wäre umgekehrt. Ich muss also belegen können das ich das Angebot oder die Einladung nicht erhalten habe, wie soll das gehen? Und wie lang dauert es bis die Kürzung rückgängig gemacht wird, wovon soll man in der Zwischenzeit leben?

Na Verhungern wirst du nicht ;)

Nun du wirst doch sicherlich belegen können, dass der Brief zuerst wo anders gelandet ist, wenn du ihn in deinen Briefkasten wieder gefunden hast.
Ansonsten wäre es wohl durchaus sinnig, sowas per Einschreiben zuverschicken. Von einer umgekehrten Beweispflicht halte ich nichts.
 

Casadonis

Gast
Na Verhungern wirst du nicht ;)

Nun du wirst doch sicherlich belegen können, dass der Brief zuerst wo anders gelandet ist, wenn du ihn in deinen Briefkasten wieder gefunden hast.
Ansonsten wäre es wohl durchaus sinnig, sowas per Einschreiben zuverschicken. Von einer umgekehrten Beweispflicht halte ich nichts.
Das Thema hatten wir glaube ich schon mal, zieh mal von 382 Euro 30% ab, und vergiss dabei nicht das du auch fixe Kosten zu bedienen hast. Und Bewerbungen per Einschreiben, wo möglich noch per Rückschein, was soll das im Monat kosten? Vor allem vor dem Hintergrund das du pro Bewerbung nur 5,- Euro erstattet bekommst (inkl. Mappe, Papier, Bewerbungsfoto und Porto). Bis max. 250,00 Euro im Jahr.

So und dann sag mir mal wie du das belegen willst wenn du nicht wie ich über ein Postfach verfügst oder der Brief der Agentur überhaupt nicht zugestellt wurde.

Edit: Wenn der Postmitarbeiter übrigens einfach behauptet hätte er hätte die Post ordnungsgemäß in mein Postfach einsortiert hätte ich auch die A-Karte gehabt. Wie willst du beweisen das dem nicht so wahr?
 
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Das Thema hatten wir glaube ich schon mal, zieh mal von 382 Euro 30% ab, und vergiss dabei nicht das du auch fixe Kosten zu bedienen hast. Und Bewerbungen per Einschreiben, wo möglich noch per Rückschein, was soll das im Monat kosten? Vor allem vor dem Hintergrund das du pro Bewerbung nur 5,- Euro erstattet bekommst (inkl. Mappe, Papier, Bewerbungsfoto und Porto). Bis max. 250,00 Euro im Jahr.

So und dann sag mir mal wie du das belegen willst wenn du nicht wie ich über ein Postfach verfügst oder der Brief der Agentur überhaupt nicht zugestellt wurde.

Edit: Wenn der Postmitarbeiter übrigens einfach behauptet hätte er hätte die Post ordnungsgemäß in mein Postfach einsortiert hätte ich auch die A-Karte gehabt. Wie willst du beweisen das dem nicht so wahr?

Verhungern wirst du nicht, weil wir bei der Anzahl der Sanktionen sonst ja tausende Hungertote hätten ;)

Mit Einschreiben meinte ich, dass du solche Aufforderungen vom Amt per Einschreiben bekommen solltest
 

simpsons3

Gast
Natürlich gibt es Sachbearbeiter, die erkennbar einen an der Waffel haben. Wenn der unwilligen Bardame die Leistungen gekürzt wurden hat sie das auf dem Rechtsweg mit Sicherheit schnell wieder gerade gerückt.
Einzelne Extrembeispiele sind nicht geeignet das System als solches in Frage zu stellen.

Die Sache bleibt halt: Welcher Job ist unzumutbar? Das ist und bleibt und wird auch immer eins sein: Eine vollkommen subjektive Erfahrung. Das Grundgesetz garantiert die freie Berufswahl. Warum muss der Alg-II-Empfänger dieses Bürgerrecht auf die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltung delegieren?

Was nicht gegen die guten Sitten verstösst und von dem Betroffenen gesundheitlich zu bewältigen ist ist auch zumutbar. Warum denn nicht?

"Die guten Sitten" ... Also ich finde, es verstößt gegen die guten Sitten, jemandem einen Job aufzunötigen, den er nicht machen will.
Würdest du einen Vegetarier in einer Metzgerei arbeiten lassen? Einen Atheisten in eine kirchliche Einrichtung zwingen? Den Linken zur Bank schicken?

Klagen gegen Leistungskürzungen im HartzII – Bezug dürften erstmal in der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit liegen.

Die arbeitet aber ähnlich langsam wie die Finanzgerichtsbarkeit. Ich finde es gut, wenn Richter sich viel Zeit mit ihrer Entscheidung lassen, denn umso besser ist die Qualität der Urteile. Aber wenn es um die Existenz der Menschen geht, dann muss die Rechtsgrundlage entsprechend klar - und im Zweifel eher wenig restriktiv - sein, dass nicht so viele Gerichtsentscheidung notwendig sind.

Vielleicht solltest Du beim lesen offizieller Texte mal die ideologische Brille abnehmen.
Es wird auch ausführlich darauf eingegangen, warum zwischen den Leistungsbeziehern und steuerpflichtigen unterschieden wird. Unter anderem können Leistungsbezieher Mehrbedarfe geltend machen. Steuerpflichtige eben nicht.
In der Drucksache wird unter 6.4 wird festgestellt, dass die dort getroffenen Regelungen verfassungskonform sind. Diese Meinung muss man ja nicht teilen, aber so lange das BverfG nichts anderes sagt ist es doch wohl auch so, oder?

Vielleicht wäre es einfach einfacher, auf Mehrbedarfe ect. zu verzichten und nur den Regelsatz zu geben - zuzüglich gesundheitlich bedingter Mehraufwendungen (behindertengerechter Wohnungsumbau, Medikamente, ect.). Einfacher, transparenter und vermutlich auch günstiger.

Ab dem wievielten Bewerbungstraining sollte man denn Deiner Meinung nach das Recht haben keine Bemühungen mehr machen zu müssen und nur noch auf Kosten der Allgemeinheit in den Tag hinein leben zu dürfen???

Ganz einfach: Einzelfallentscheidung.

Allgemein bin ich gegen Sanktionen. Heißt: Ab dem nullten Training ist man soweit. :D Setzen wir aber voraus, dass wir am System der Sanktionen festhalten wollen u. ä. Dann muss man den Betroffenen fragen "Denkste, das bringt was?" Der Bearbeiter kann meistens erkennen, ob der Betroffene lügt.

Ich schreibe extra, dass es kein Qualitätsnachweis sein soll und kommst trotzdem mit einem derart dämlichen persönlichen Angriff?

Wenns kein Qualitätsnachweis sein soll, warum erwähnst du es dann? Und warum nennst du es dann auch noch "Erhebung"?

Ja klar, die Ablehnung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erfolgt natürlich nur aus reinem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft.

Das hab ich nicht geschrieben. Wenn der Arbeitgeber aber die Wahl hat, ob er seinen Arbeitnehmer für Tariflohn (z. B. 15 €/Std.) weiter beschäftigen soll oder den Arbeitslosen einstellen soll, der jeden Job und jeden Lohn annehmen muss, da er sonst sanktioniert wird, wen würde der Arbeitgeber da wohl nehmen?
Das heißt also, der Arbeitnehmer und der Arbeitslose stehen miteinander in einem (Preis-)Wettbewerb. Wenn der Arbeitnehmer keine Lohnkürzung in Kauf nimmt, wird er ersetzt.

Dass die Arbeitnehmer immer weniger Geld in der Tasche haben (Realnettolohn), liegt nicht etwa an zu hohen Sozialabgaben oder Steuern, sondern vielmehr an zu geringen Bruttolöhnen, die nur dadurch dauerhaft flächendeckend und branchenübergreifend Bestand haben, weil die Arbeitnehmer andauernd das Damoklesschwert Kündigung (= Austausch) über sich schweben sehen.

So erklärt sich dann die Aussage, dass die Alg-II-Sanktionen denen schaden, die sie nicht beziehen und die normal arbeiten gehen - nämlich unserem Arbeitnehmer oben. Würde es die Sanktion nicht geben, würde der Arbeitslose dem Arbeitgeber bei einem Jobangebot von 7 €/Std. den Vogel zeigen und zumindest eine Bezahlung auf Tarifniveau verlangen. Das würde dazu führen, dass das gesamte Lohnniveau mindestens etwa auf Höhe der Inflation steigen würde (kombiniert mit Mindestlöhnen könnte die Politik da auch noch ganz andere minimale Lohnentwicklungen festschreiben, z. B. eine Kopplung ans BIP, an den durchschnittlichen Rohgewinn aller Betriebe oder an die durchschnittliche Entwicklung aller Geschäftsführer).

Ich muss dann also noch dankbar sein, dass sie sich auf meine Kosten zurücklehnen statt für einen angeblichen „Dumpinglohn“ zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes beizutragen.

Würden alle Arbeitslosen sich geschlossen weigern, niedrige Löhne anzunehmen, könntest du dankbar sein. Leider gibt es auch welche, die Angst vor Sanktionen haben (zurecht) und auch Mini-Löhne annehmen. Das führt dann sogar soweit, dass der Staat jährlich 10,7 Mrd. Euro an 1,2 Mio. sogenannte Aufstocker zahlt - oder anders gesagt: Niedrige Löhne werden mit Steuergeldern subventioniert, höhere Löhne werden "bestraft" (Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung).

Die Lösung ist ziemlich einfach:
- Sanktionen abschaffen (oder zumindest mal daran knüpfen, dass sie nur verhängt werden dürfen, wenn ordentliche Lohnangebote vorliegen für eine Branche, die der Ausbildung des Alg-II-Empfängers entspricht),
- Mindestlohn einführen (von mir aus auch schrittweise) und
- auch "Mini-" (0 bis 450 €*) und "Midi-Jobs" (über 450 bis 850 €*) der vollen Sozialversicherungspflicht unterwerfen.

(*: Bis einschließlich 2012 liegen die Grenzen bei 400 und 800 €, also sogenannte "400-€-Jobs")

Der Hartz 4 Satz liegt aber zwischen 745 - 898€ je nach Region wo man wohnt, für einen Single

Der Alg-II-Regelsatz liegt bei 374 € (ab 01.01.2013 sinds 382 €) unabhängig davon, wo du wohnst.

Dann werden noch die KdU erstattet - die tatsächlich angefallenen Wohnungskosten, maximal jedoch kommunale Höchstbeträge. Deine 745 € sind also offensichtlich falsch - fallen (theoretisch) keine KdU an, wird auch nichts erstattet, es läuft also auf 382 € raus. Bei mir daheim in Trier sinds 290 € - ich komme also maximal auf 672 € ab 01.01.2013. Außerdem noch die Heizkosten - sofern für Jahreszeit, Wohnungsgröße und Personenzahl angemessen, was das heißt, kann ich nicht sagen, da hab ich keinerlei Erfahrung.

Mit Einschreiben meinte ich, dass du solche Aufforderungen vom Amt per Einschreiben bekommen solltest

Das heißt, du willst 6 Mio. Alg-II-Empfängern Einschreiben schicken? Sagen wir mal, es werden im Durchschnitt fünf Briefe jährlich verschickt (vermutlich werden es in der Praxis mehr sein), und ein Einschreiben kosten 2,05 €. Sind 61,5 Mio. € im Jahr alleine an Porto. Bei solchen Preisen bin ich der Meinung, sollte man eher auf die eine oder andere Sanktion verzichten. Zumal man dann auf die Idee kommen könnte, auch alle anderen Verwaltungsbriefe per Gesetz mit Einschreiben zu verschicken, also auch Kindergeldbescheide, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bußgeldbescheide und die übrige Kommunikation mit den Einwohnern. Die Kosten gehen in die Milliarden! Und wenn die Verwaltung mal damit anfängt, warum sollten dann nicht auch Versicherungen, Arbeitgeber und Banken das geschlossen einführen?
 
Der Alg-II-Regelsatz liegt bei 374 € (ab 01.01.2013 sinds 382 €) unabhängig davon, wo du wohnst.

Dann werden noch die KdU erstattet - die tatsächlich angefallenen Wohnungskosten, maximal jedoch kommunale Höchstbeträge. Deine 745 € sind also offensichtlich falsch - fallen (theoretisch) keine KdU an, wird auch nichts erstattet, es läuft also auf 382 € raus. Bei mir daheim in Trier sinds 290 € - ich komme also maximal auf 672 € ab 01.01.2013. Außerdem noch die Heizkosten - sofern für Jahreszeit, Wohnungsgröße und Personenzahl angemessen, was das heißt, kann ich nicht sagen, da hab ich keinerlei Erfahrung.

Hartz 4 umfasst neben den 374€ auch
- Miete
- Nebenkosten
- Heizkostenpauschale
- Sozial- und Rentenversicherung

Da die Miet- und Nebenkosten regional unterschiedlich sind entstehen auch regional unterschiedliche Preise.
In Hamburg z.B. darf sie 314€ kosten
Dazu kommen halt noch ca. 200€ für Versicherungen

Das heißt, du willst 6 Mio. Alg-II-Empfängern Einschreiben schicken? Sagen wir mal, es werden im Durchschnitt fünf Briefe jährlich verschickt (vermutlich werden es in der Praxis mehr sein), und ein Einschreiben kosten 2,05 €. Sind 61,5 Mio. € im Jahr alleine an Porto. Bei solchen Preisen bin ich der Meinung, sollte man eher auf die eine oder andere Sanktion verzichten. Zumal man dann auf die Idee kommen könnte, auch alle anderen Verwaltungsbriefe per Gesetz mit Einschreiben zu verschicken, also auch Kindergeldbescheide, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bußgeldbescheide und die übrige Kommunikation mit den Einwohnern. Die Kosten gehen in die Milliarden! Und wenn die Verwaltung mal damit anfängt, warum sollten dann nicht auch Versicherungen, Arbeitgeber und Banken das geschlossen einführen?

Diese Sachen sollten per Einschreiben verschickt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Dies ist bei Kindergeldbescheiden etc. gar nicht erforderlich, da man hier im Notfall einfach nochmal nachschicken lassen kann. Hier liegt aber ein wichtiger Grund für das verschicken von Einschreiben.
Das verzichten auf Sanktionen ist nicht mehrheitsfähig und wird - Gott sei dank - in den nächsten Jahren/Jahrzenten nicht mehrheitsfähig werden.
 

simpsons3

Gast
Hartz 4 umfasst neben den 374€ auch
- Miete
- Nebenkosten
- Heizkostenpauschale
- Sozial- und Rentenversicherung

Da die Miet- und Nebenkosten regional unterschiedlich sind entstehen auch regional unterschiedliche Preise.
In Hamburg z.B. darf sie 314€ kosten
Dazu kommen halt noch ca. 200€ für Versicherungen

Wie von mir bereits vorgerechnet. Die Versicherung kannst du nicht mitzählen, da ein Angestellter das Geld ja auch nicht in die Hand bekommt. Ich verstehe aber langsam, warum an Stammtischen immer erzählt wird, die Alg-II-Empfänger bekämen so viel: Da vergleicht ein Angestellter seinen Nettolohn mit Alg II, dass er um KdU und ca. 200 € Versicherung erhöht - er vergleicht also sein Netto mit dem Alg-II-Brutto.

Und dass ein Alg-II-Empfänger die Versicherungen bezahlt bekommt, kann man ja auch kaum kritisieren.
 
Wie von mir bereits vorgerechnet. Die Versicherung kannst du nicht mitzählen, da ein Angestellter das Geld ja auch nicht in die Hand bekommt. Ich verstehe aber langsam, warum an Stammtischen immer erzählt wird, die Alg-II-Empfänger bekämen so viel: Da vergleicht ein Angestellter seinen Nettolohn mit Alg II, dass er um KdU und ca. 200 € Versicherung erhöht - er vergleicht also sein Netto mit dem Alg-II-Brutto.

Und dass ein Alg-II-Empfänger die Versicherungen bezahlt bekommt, kann man ja auch kaum kritisieren.

Nö. Es geht nur eben darum was für einen Hartz 4 Empfänger ausgegeben wird.
Und ein Hartz 4 Empfänger empfängt halt Leistungen von bis zu 900€ im Monat.
Ich bezog mich dabei ja auf deinen Post wo du was von steuerlichen Grenzen gelabbert hast und dann das mit den Hartz 4 Satz von 374 € verglichen hast
Auch fehlt bei dir immer noch Nebenkosten ^^
 

simpsons3

Gast
Meine Nebenkosten waren bei Heizkosten einbegriffen. ;)

Warum meckert denn niemand darüber, was für Rentner ausgegeben wird, aber die bösen Arbeitslosen sind furchtbar teuer?


Viel teurer als ein Verzicht auf Alg-II-Sanktionen ist ja die gigantische Verwaltungsmaschinerie, die die Sanktionen verwaltet. Die Bundesagentur für Arbeit ist gemessen an Mitarbeitern die größte Behörde Europas. So oft wird über die EU-Bürokraten oder über die Erbsenzähler vom Finanzamt geredet, aber kaum einer stößt sich daran an, dass das Jobcenter ein bürokratisches Monster ist. Vielleicht sollte man da deutlich Vereinfachung schaffen - das würde Kosten senken und dazu beitragen, dass die Anerkennung für die BA steigt.
 

Casadonis

Gast
Hartz 4 umfasst neben den 374€ auch
- Miete
- Nebenkosten
- Heizkostenpauschale
- Sozial- und Rentenversicherung

Da die Miet- und Nebenkosten regional unterschiedlich sind entstehen auch regional unterschiedliche Preise.
In Hamburg z.B. darf sie 314€ kosten
Dazu kommen halt noch ca. 200€ für Versicherungen



Diese Sachen sollten per Einschreiben verschickt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Dies ist bei Kindergeldbescheiden etc. gar nicht erforderlich, da man hier im Notfall einfach nochmal nachschicken lassen kann. Hier liegt aber ein wichtiger Grund für das verschicken von Einschreiben.
Das verzichten auf Sanktionen ist nicht mehrheitsfähig und wird - Gott sei dank - in den nächsten Jahren/Jahrzenten nicht mehrheitsfähig werden.

Die Heizkosten gehören als erstes mal zu den Nebenkosten, ausgenommen der Stromkosten die der Empfänger alleine trägt. Die Nebenkostenpauschalen sind aber relativ schmal bemessen, speziell die Heizkosten sprengen für gewöhnlich den Rahmen dessen was vom Amt übernommen wird.

@ simpsons3, mit 5 Einschreiben kommst du da nicht hin. 4 Briefe bekommst du schon mal dafür das du 4 mal im Jahr zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wirst. Das sind aber nur die regulären. 2 Schreiben gibt es für die Einladung zur Verlängerung des ALG II da es immer nur für 6 Monate bewilligt wird. Jetzt kommen noch die außerordentlichen Einladungen dazu, das dürften etwa 3 im Jahr sein. Plus die Anschreiben mit Arbeitsangeboten, da kann ich nicht mal ungefähr Zahlen abschätzen weil es von der Qualifikation des Arbeitslosen abhängt und der dazu passenden Angebote. Ach dann kommen ja auch noch die Bewilligungsbescheide und eventuelle Änderungsbescheide dazu, das sind nochmal ungefähr 4. Ich schätze das Ganze dann mal auf ca. 20 Einschreiben pro Empfänger ein.
 
Meine Nebenkosten waren bei Heizkosten einbegriffen. ;)

Warum meckert denn niemand darüber, was für Rentner ausgegeben wird, aber die bösen Arbeitslosen sind furchtbar teuer?


Viel teurer als ein Verzicht auf Alg-II-Sanktionen ist ja die gigantische Verwaltungsmaschinerie, die die Sanktionen verwaltet. Die Bundesagentur für Arbeit ist gemessen an Mitarbeitern die größte Behörde Europas. So oft wird über die EU-Bürokraten oder über die Erbsenzähler vom Finanzamt geredet, aber kaum einer stößt sich daran an, dass das Jobcenter ein bürokratisches Monster ist. Vielleicht sollte man da deutlich Vereinfachung schaffen - das würde Kosten senken und dazu beitragen, dass die Anerkennung für die BA steigt.

Ich denke eher man müsste noch mehr Geld für die Verwaltung ausgegeben werden, damit diese effizienter arbeiten und fehlerlose und eine bessere Beratung gegeben ist.
D.h. mehr Mitarbeiter, besser geschultes Personal, bessere Beratung, mehr Prüfungen bei Sanktionen etc usw
 

born2life3

Gast
Nö. Es geht nur eben darum was für einen Hartz 4 Empfänger ausgegeben wird.
Und ein Hartz 4 Empfänger empfängt halt Leistungen von bis zu 900€ im Monat.
Ich bezog mich dabei ja auf deinen Post wo du was von steuerlichen Grenzen gelabbert hast und dann das mit den Hartz 4 Satz von 374 € verglichen hast
Auch fehlt bei dir immer noch Nebenkosten ^^

Will mich da mal wieder kurz einmischen.
Also ich weiß jetzt nicht, wie Du Deine eigene Erhöhung der Gesamtleistung von 750.- €/ zuvor auf 900 €/aktuell rechtfertigst. Nun möchte ich Dir aber sagen, dass beides falsch ist.

In Leipzig/Halle liegen die Spiegel für eine Wohnung einer einzellnen Person bei ca. 300,- € (oder 320,- € bin mir nicht mehr ganz sicher) inkl. Neben- und Heizkosten!!. Nehmen wir dazu den Bundesweiten Satz von ca. 383,- €

Mehr als 703,-€ - die in einer Scheinzahl den ALGII Empfänger dort zustehen sind es also nicht. Und davon hat der Empfänger ja nur die ca. 380 €. Davon musst du noch Strom (in der Regel ca. 40-50 €) und alle weiteren Lebenserhaltungskosten zahlen... Aber das Thema hatten wir ja schon.

Simpsons hat jedoch ein wichtiges Fail des Systemes in Zusammenhang mit den immer häufiger werdenen Niedriglöhnen gebracht...
Dtl. muss durch das Zulassen dieser, viel zu oft und viel zu viel aufstocken. Die Duldung, dass schönreden und sogar die Unterstützung dieser Billiglöhne sind selbst verarsche der Regierung, der Jobcenter und der Agenturen... Und kosten Dtl. einfach mal zu viel Geld!
Und die Arbeitgeber, die nutzen dass aus... Warum eine MA ordentlich bezahlen, wenn ich ihn unterbezahle. Und Dtl. so doof ist, und diesen Geld zusteckt, damit er nicht verhungert...

Und komm jetzt bitte nicht mit: "... dann musst Du Dich qualifizieren..." bei diesen Spruch könnte ich kotzen... Weißt Du eigentlich was Bildung/Qualifizierung heute kostet Qualle? Meinst Du dass man sich mit ca. 380 €/Monat bilden kann?... Das ist lächerlich...

Und auch Schulabgänger, die aus Sozialenbrennpunkten kommen, haben da eher schlechte Karten...
Denke jedoch nicht, dass pro weiterer Person im Haushalt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Will mich da mal wieder kurz einmischen.
Also ich weiß jetzt nicht, wie Du Deine eigene Erhöhung der Gesamtleistung von 750.- €/ zuvor auf 900 €/aktuell rechtfertigst. Nun möchte ich Dir aber sagen, dass beides falsch ist.

zwischen 745 - 898€
Das waren meine Worte. Lesen kannst du aber oder?

In Leipzig/Halle liegen die Spiegel für eine Wohnung einer einzellnen Person bei ca. 320,- € (oder 350,- € bin mir nicht mehr ganz sicher) inkl. Neben- und Heizkosten!!. Nehmen wir dazu den Bundesweiten Satz von ca. 383,- €

Was den nun? Wie wärs mit recherchieren bevor man schreibt?

Mehr als 703,-€ - die in einer Scheinzahl den ALGII Empfänger dort zustehen sind es also nicht. Und davon hat der Empfänger ja nur die ca. 380 €. Davon musst du noch Strom (in der Regel ca. 40-50 €) und alle weiteren Lebenserhaltungskosten zahlen... Aber das Thema hatten wir ja schon.

Also wenn meine Eltern ihr Geld kriegen geht davon auch noch Strom und Geld für die Miete weg oO
Meinste das ist schon im Netto mit einbezogen? Selbstverständlich sind die Mietkosten mit zuberücksichtigen, die ein Hartz 4 Empfänger kriegt.

Simpsons hat jedoch ein wichtiges Fail des Systemes in Zusammenhang mit den immer häufiger werdenen Niedriglöhnen gebracht...
Dtl. muss durch das Zulassen dieser, viel zu oft und viel zu viel aufstocken. Die Duldung, dass schönreden und sogar die Unterstützung dieser Billiglöhne sind selbst verarsche der Regierung, der Jobcenter und der Agenturen... Und kosten Dtl. einfach mal zu viel Geld!
Und die Arbeitgeber, die nutzen dass aus... Warum eine MA ordentlich bezahlen, wenn ich ihn unterbezahle. Und Dtl. so doof ist, und diesen Geld zusteckt, damit er nicht verhungert...

1. Diese niedrigen Lohnnebenkosten sorgen dafür das wir wenig Arbeitslosigkeit haben und sehr gut durch die Krise gekommen sind, wohingegen es in Frankreich und den südländern ganz anders aussieht. Und die Südländer senken jetzt ja auch ganz massiv die Löhne.
2. Es herrscht eine Konkurrenz nach guten Arbeitskräften. Ich suche mir den Job, wo ich am meisten bezahlt bekomme und des wegen werden die Löhne eben nicht so niedrig angesetzt wie es iwie geht. Die könnten noch viel niedriger liegen als jetzt. Es geht also nicht um reine Lohndrückerei.
3. Es würde Deutschland mehr Geld kosten einen Mindestlohn einzuführen siehe dazu die Berechnungen der IW Köln.

Und komm jetzt bitte nicht mit: "... dann musst Du Dich qualifizieren..." bei diesen Spruch könnte ich kotzen... Weißt Du eigentlich was Bildung/Qualifizierung heute kostet Qualle? Meinst Du dass man sich mit ca. 380 €/Monat bilden kann?... Das ist lächerlich...

Weisst du ich bin aufm Gymnasium und tue ein bisschen was für meine Noten. Ich bin nicht jeden Tag auf Party und treffe mich die ganze Zeit mit Freunden. Das tun andere Leute jedoch schon, die stehen auch viel schlechter da als ich und werden auch später weniger Geld kriegen als ich. Das nenne ich Leistungsprinzip.
Die Qualifikation beginnt bereits im Jugendalter und wenn du sie nachholen willst dann musst du richtig was machen dafür.

Und auch Schulabgänger, die aus Sozialenbrennpunkten kommen, haben da eher schlechte Karten...
Denke jedoch nicht, dass pro weiterer Person im Haushalt

Wenn du mit Schulabgänger Schulabbrecher meinst dann hast du Recht.
Ansonsten nicht!
Du hast die selben Chancen mit der selben Qualifikation.
Wieso sollte es deinen Arbeitgeber auch interessieren wo du wohnst?
Natürlich wenn du deine Gespräche mit Jo Diggah beginnst wirds schwer mit nem Job
 
PS: Wie ich finde sehr interessant für Casadonis

Kommt ein Hartz-IV-Empfänger nicht zu einem Termin mit seinem Jobvermittler, droht der ihm mit Sanktionen. Die Einladung zu Terminen versendet das Jobcenter nicht als Einschreiben, sondern als gewöhnlichen Brief mit der Post - das spart ein paar Cent. Allerdings besteht so kein Nachweis, ob ein Hartz-IV-Empfänger das Schreiben bekommen hat oder nicht. Sagt er, er habe das Schreiben nicht erhalten, ist das Jobcenter in der Beweispflicht. Sozialgerichte urteilen in derartigen Fällen laut Schulz, der sich an fünf Standorten in Berlin auf Hartz-IV-Verfahren spezialisiert hat, in der Regel zu Gunsten des Leistungsempfängers. Ob der Fehler hier wirklich beim Jobcenter liegt oder ob manch ein Leistungsempfänger den Kostendruck der Arbeitsagenturen auszunutzen weiß, bleibt dabei offen.

Und an Simpson zur notwendigkeit von mehr Verwaltungskosten
Laut Schulz spielt aber auch die Qualifikation der Mitarbeiter eine große Rolle - und dabei ist zweifelsfrei von den Schwächen der Jobcenter die Rede. Schulz zufolge lehnen die Angestellten teilweise Widersprüche - zum Beispiel gegen Sanktionen wegen abgelehnter Arbeitsangebote, Erstausstattung oder Kosten der Unterkunft - pauschal ab, ohne die Gründe der Hartz-IV-Empfänger genau zu durchleuchten.

Sie prüfen nur nach Aktenlage und berücksichtigen nicht den vom Arbeitslosen vorgetragenen Sachverhalt. Dabei verkennen sie unter anderem ihren Ermessensspielraum und ermitteln nicht, wer bei einem Streit die Beweislast tragen muss. Zum einen, weil die Prüfung Zeit und Geld kosten würde, zum anderen, weil die Angestellten laut Schulz politisch motivierte Anweisungen von der Behördenleitung befolgen müssen und nicht ausreichend geschult wurden. Auf die pauschal abgelehnten Widersprüche folgen dann oft unbegründete Sanktionen.
 
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born2life3

Gast
Was den nun? Wie wärs mit recherchieren bevor man schreibt?

Erstmal hierzu, zu den Rest eventuell später mehr (wenn ich mehr Zeit habe).
Erstens, hast Du mir nicht zu sagen was ich zu machen habe. Zumindest nicht in den Ton.
Zweitens, weiß ich es aus den Grunde nicht mehr genau, weil es schon ne weile her ist, was aber im Rest nichts ausmacht.
Nur so nebenbei. In Halle waren es vor ein paar Jahren für 1 Person sogar unter 300 Euro...
Also, geh mir nicht auf den Keks mit deinen neun mal klugen Zeug.

Zu den Rest schon mal eines... Du solltest aufhören in Schwarz und Weiß zu denken.
Ich meine Schulabgänger, keine Schulabbrecher... Des weiteren wissen Regionalfirmen, durch aus welche Regionen Sozialebrennpunkte sind, und geben diesen Leuten zumeist von vor herein keine Chance... Sicher mag es da Ausnahmen geben, denn die bestätigen durch aus die Regle.
 
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