Rabladora
Gast
Das verstößt genauso gegen die geteilte Leitung und müsste gemeldet/eingetragen werden.
Ähh... nein. Oder es ist unklar definiert. Für mich ist die Teilung einer Internetleitung das gleichzeitige Verwenden dieser Leitung. Das Verwenden "nacheinander" kann meiner Meinung nach hiervon nicht betroffen sein, da dies eine Unmöglichkeit darstellt. So kann z.B. der Spieler in der Schule am Rechner sich versichern, dass in diesem Moment kein Anderer spielt, ob jedoch Jemand in einer der späteren Stunden spielt, kann nicht ausgeschlossen werden. Das wäre auch unfair. Man sollte das ggf. klarer definieren. Ich verstehe es so, Du verstehst es anders. Daran läßt sich ablesen, dass es vermutlich nicht klar ist. Auch ist der Satz "mehrere Spieler an einer Internetverbindung" uneindeutig, da dieser ebenfalls auf Gleichzeitigkeit hindeutet für mich.
Also vielleicht wirklich mal umdefinieren.
Bei mir waren es aber eh nur Leute "am anderen Ende des Meeres", von daher sind gemeinsame Interaktionen eh nicht vorgegekommen.