DeletedUser59546
Gast
[...] Man schaue dabei nicht nur ins BGB, sondern auch in die Gewerbeverordnungen, ins AGG etc. [...]
Entweder du benennst die entsprechenden Paragraphen oder lässt es ganz bleiben. Das AGG hier heranzuziehen ist schon sehr wild und zeigt durchaus das keinerlei fundierte juristische Kenntnis vorliegt.
Rechtlich ist Inno nichts vorzuwerfen, da kein Kontrahierungszwang besteht. Es geht hier lediglich um die Aussagen von Inno selbst, dass Fair Play wichtig ist. Dies wird dadurch ausgehebelt, da im zweifel jemand bereit ist, 80€ auszugeben, der gegenüber aber 160€ ausgeben müsste um den entstehenden Nachteil zu kompensieren (Beispielwerte). Passiert das Mehrmals kommen schon Summen zusammen.
Es ist nicht verboten was Inno macht und Unternehmerisch sogar höchst profitabel, allerdings ethisch asozial wenn man dann noch behauptet für Fair Play einzustehen. Dann sollte man das Gefasel lassen.
Wobei Inno selbst wahrscheinlich keine Ahnung hat ob Sie sich im rechtssicheren Raum bewegen, bei der geballten Inkompetenz die täglich zutage tritt.
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