Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Rabladora

Gast
Ich bin zwar nicht Selbstständig aber als Vertriebsleiter u.a. auch für sämtliche kaufmännische Stellen im Haus zuständig und kann deine Aussage nicht bestätigen. Auf Anweisung der Geschäftsleitung sind alle Bewerber im kaufmännischen Bereich die über 40 sind abzulehnen wenn ausreichend Bewerber vorhanden sind die jünger sind.

Ja. Ist aber verboten. Ich denke, daß viele Unternehmen es inzwischen verstanden haben und "farbliche Sortierungen" entfallen. Meine Frau arbeitet bei einem hier nicht näher erwähnten, sehr großen Verlag, bei dem es zum Beispiel strikte Vorgaben gibt, personenbezogene Dinge, wie z.B. Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Anzahl Kinder etc. zu ignorieren, was auch regelmässig vom Betriebsrat geprüft wird.

Busfahrten, angemessene Kleidung und Mahlzeiten braucht ein ALG II Empfänger auch, oder etwa nicht? Außerdem kann der Arbeitnehmer die ersten beiden Posten von der Steuer absetzen. Im übrigen beschreibt der Pfändungsfreibetrag das Minimum der Lebenshaltungskosten und die sind bei allen gleich.

Warte - nein, nein und ... nein. 1) Die Vorgabe, was ein Mensch braucht macht der Staat, wenn der meint, ALGII muß geringer sein als die Pfändungsgrenze, dann ist das aus einem mir unbekannten Grund so. Ich habe es nur erwähnt, ich weiß, daß es mit "Mehrbedarf" begründet wird. Jemand der Arbeitet, hat also mehr Bedarf - das würde ich sogar instinktiv bejahen. 2) Du kannst angemessene Kleidung von der Steuer absetzen? Und die Mahlzeiten, ohne dass ein Job mit Abwesenheit vom Wohnort ausgeführt wird? Eher nicht, oder? Kleidung doch nur, wenn sie zweckgebunden ist. Also Bluse und Röckchen bei der Empfangsdame wohl nicht, als Beispiel. Busfahrten sind im Berliner ÖPNV subventioniert. Bekommste als ALGler für sehr wenig Geld zu kaufen. 3) Nein. Das ist ja das Fiese hier. Die Lebenshaltungskosten sind hier, im Zentrum der Macht, niedriger als in der Mediendeponie Köln, viel niedriger als in Hamburg, sehr viel niedriger als in München, dafür etwas höher als in Dresden oder Leipzig. Das ist ein Problem, was meiner Ansicht nach "davor" steht und eine faire Bewertung per se schon verhindert, unabhängig von weiteren Belangen. Das System ist also für die fair, die sich in einer günstigen Region aufhalten.
 

DeletedUser5306

Gast
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Es besteht doch wohl ein großer Unterschied zwischen Religion und Ernährung.

Ich hab immer noch nicht verstanden, was den Moslem hindert bei der Diakonie den Aufzug zu warten oder Glühbirnen auszutauschen. Wer so argumentieren würde erweckt bei mir den Verdacht keine Arbeit aufnehmen zu wollen.

Meine Antwort bezog sich auf deine Aussage...
... die so einfach eben nicht stimmt. Die ARGE vermittelt einfach Jobs egal zu welchem Lohn.
Weniger als Zweidrittel des üblichen Lohns sind sittenwidrig.

Ist ein CNC-Dreher nicht qualifiziert? oder ein Maurer, ein Krankenpfleger? Wie sieht deine Weiterbildung da aus?
Könnte es nicht eventuell auch damit zusammen hängen das er schon über 40 ist? und sich für die gleiche Stelle gleich noch 50 andere bewerben die teilweise eben deutlich jünger sind?
Es bestreitet ja niemand, dass es schwierig ist. Schwierig ist es aber zweifellos auch für den Sachbearbeiter zu entscheiden ob ein Leistungsbezieher sich redlich um eine neue Stelle bemüht oder das gar nicht anstrebt. Faktisch bleiben dann nur schematische Maßnahmen.

Die Einschränkung hast du vorher nicht gemacht. Du hast lediglich von belastenden Bescheiden gesprochen, eine Arbeitsofferte oder eine Einladung zu einem Termin ist aber kein belastender Bescheid. Auch die Einschränkung das es nur für die gelten soll die schon mal auffällig geworden sind hast du vorher nicht gemacht.
Entschuldige bitte, dass ich nicht mal eben in 5-7 Seiten das bestmögliche Verwaltungsverfahren für die ARGEN darlege. Allerdings war das überhaupt nicht mein Ziel, ich wollte lediglich darlegen, dass sich die Kosten einer Zustellung der für die Leistungskürzung relevanten Schreiben im Rahmen halten.

Ja diese Kürzungen sind an der Tagesordnung, da es nun mal so vorgeschrieben ist. Und wie lang dauert es bis das Sozialgericht das entschieden hat? Und was macht der ALG-II Bezieher in der Zwischenzeit?

Kürzung der Regelbezüge um 30%

Solche Leistungskürzungen können dann verhängt werden, wenn der ALG II-Empfänger sich trotz vorheriger Belehrung über die drohenden Rechtsfolgen weigert,

eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen
nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entsprechende Eigenbemühungen zu entfalten und nachzuweisen
eine zumutbare Arbeit, Arbeitsgelegenheit (auch Arbeitbeschaffungsmaßnahme) oder Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen
oder wenn der Leistungsbezieher eine zumutbare Bildungsmaßnahme abbricht oder ihren vorzeitigen Abbruch zu verantworten hat (zum Beispiel bei wiederholtem und unentschuldigtem Fehlen oder bei grober Missachtung der Unterrichts- oder Betriebsordnung)

Eine Verminderung der Regelbezüge um 10%

Diese Sanktion kann verhängt werden, wenn der ALG II-Bezieher trotz erfolgter Belehrung über die Rechtsfolgen nicht der Aufforderung nachkommt,

sich bei dem Leistungsträger persönlich zu melden
bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen
Ist der ALG II-Bezieher erkrankt, kann der Leistungsträger festlegen, dass die Aufforderung für den ersten Tag der wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit gilt. Auch die Verletzung dieser Meldepflicht kann die erwähnten Sanktionen nach sich ziehen.


Keine Sanktionen bei wichtigem Grund
Der Leistungsempfänger hat dagegen keinerlei Sanktionen zu befürchten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der sein pflichtwidriges Verhalten im Einzelfall entschuldigen kann.
Quelle: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/hartz-iv-sanktionen.html

Die Sanktion wird durch die ARGE'n mittels Absenkungsbescheid ausgesprochen.
Verstöße gegen die in § 31 Abs. 1 SGB II genannten Pflichten werden zunächst durch den Arbeitsvermittler oder den Fallmanager festgestellt. Daraufhin muss derjenige, gegen den eine Sanktion verhängt werden soll, zunächst angehört werden. Erst danach darf die Sanktion verhängt werden.
Dieser Bescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den das Rechtmittel des Widerspruchs zulässig ist. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt, dass die Sanktion nicht sofort durchgeführt werden kann, sondern erst, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist oder aber durch sozialgerichtliches Urteil als rechtmäßig festgestellt wurde.

Wenn der Leistungsbezieher der Kürzung also widerspricht passiert also erstmal gar nichts.
Wenn der Leistungsbezieher den Erhalt der relevanten Schreiben bestreitet hat er schon gewonnen.
Hier wird so getan, als wäre man der Willkür der Arge hilflos ausgeliefert. Das ist allerdings bei Betrachtung der tatsächlichen Umstände völliger Unsinn.
Ich bin übrigens nicht bei der ARGE beschäftigt.
 

Casadonis

Gast
Ja. Ist aber verboten. Ich denke, daß viele Unternehmen es inzwischen verstanden haben und "farbliche Sortierungen" entfallen. Meine Frau arbeitet bei einem hier nicht näher erwähnten, sehr großen Verlag, bei dem es zum Beispiel strikte Vorgaben gibt, personenbezogene Dinge, wie z.B. Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Anzahl Kinder etc. zu ignorieren, was auch regelmässig vom Betriebsrat geprüft wird.
Ich weiß dass das verboten ist, was aber nichts daran ändert das es in vielen Betrieben sicher Praxis ist. Und wo kein Kläger da kein Richter, der Bewerber wird ja in den seltensten Fällen den tatsächlichen Grund erfahren.

Du kannst angemessene Kleidung von der Steuer absetzen? Und die Mahlzeiten, ohne dass ein Job mit Abwesenheit vom Wohnort ausgeführt wird? Eher nicht, oder? Kleidung doch nur, wenn sie zweckgebunden ist. Also Bluse und Röckchen bei der Empfangsdame wohl nicht, als Beispiel. Busfahrten sind im Berliner ÖPNV subventioniert. Bekommste als ALGler für sehr wenig Geld zu kaufen.
Angemessene Kleidung/Berufsbekleidung kann man von der Steuer absetzen, was nicht zu letzt auch vom Beamten abhängt mit dem man es zu tun hat. Eine Bekannte von mir ist Stewardess und setzt z.B. ihre Strumpfhosen von der Steuer ab. Ich selbst habe schon Anzüge und Schuhe von der Steuer abgesetzt. Mahlzeiten habe ich nicht angegeben, da musst du dich verlesen haben. Und Busfahrten sind bei uns nicht subventioniert.

Ich hab immer noch nicht verstanden, was den Moslem hindert bei der Diakonie den Aufzug zu warten oder Glühbirnen auszutauschen. Wer so argumentieren würde erweckt bei mir den Verdacht keine Arbeit aufnehmen zu wollen.
Wenn ich hier Hong Kong mal beispringen darf. Es geht darum ob es einem Moslem zumutbar ist für einen katholischen Träger zu arbeiten. Davon abgesehen das ich annehmen würde das die Kirche keinen Moslem einstellen würde, sollte es dem Moslem tatsächlich überlassen sein ob er für eine solches Unternehmen arbeiten will.

Weniger als Zweidrittel des üblichen Lohns sind sittenwidrig.
Welcher Arbeitnehmer würde das melden? Der würde nicht mal die Probezeit überstehen. Und anders wird die Agentur wohl kaum davon erfahren. Außerdem wenn ein Facharbeiter nicht direkt beim Unternehmen arbeitet sondern über eine Zeitarbeitsfirma dann erhält er deutlich weniger. Direkt Arbeitnehmer erhalten z.B einen Stundenlohn von 17,50 Euro, der Zeitarbeiter aber lediglich 8,50 Euro. Das ist ein Dumpinglohn und weniger als 2/3 des Lohns, aber eben nicht weniger als 2/3 des üblichen Zeitarbeiterlohns.

Kürzung der Regelbezüge um 30%

Solche Leistungskürzungen können dann verhängt werden, wenn der ALG II-Empfänger sich trotz vorheriger Belehrung über die drohenden Rechtsfolgen weigert,

eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen
nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entsprechende Eigenbemühungen zu entfalten und nachzuweisen
eine zumutbare Arbeit, Arbeitsgelegenheit (auch Arbeitbeschaffungsmaßnahme) oder Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen
oder wenn der Leistungsbezieher eine zumutbare Bildungsmaßnahme abbricht oder ihren vorzeitigen Abbruch zu verantworten hat (zum Beispiel bei wiederholtem und unentschuldigtem Fehlen oder bei grober Missachtung der Unterrichts- oder Betriebsordnung)
Das wird aber bereits angewandt wenn ein Arbeitsloser sich angeblich nicht auf eine Angebotsofferte beworben hat oder wenn er zu einem Termin unentschuldigt nicht erschienen ist (da würden eigentlich die 10% gelten). Ist mir selbst schon passiert, und da stellt sich dann die Frage wie lange es dauert bis ein Spzialgericht entscheidet, darauf bist du gar nicht eingegangen. Die Kürzung wäre bei mir übrigens sofort wirksam geworden. So viel zu deinem Widerspruch und der Realität.

Entschuldige bitte, dass ich nicht mal eben in 5-7 Seiten das bestmögliche Verwaltungsverfahren für die ARGEN darlege. Allerdings war das überhaupt nicht mein Ziel, ich wollte lediglich darlegen, dass sich die Kosten einer Zustellung der für die Leistungskürzung relevanten Schreiben im Rahmen halten.
Nun für die Einschränkung hast du jetzt auch nur wenige Zeilen benötigt, hättest du sie direkt gemacht wäre alles klar gewesen. Hat jetzt auch nicht 5-7 Seiten gebraucht, oder?
 
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Casadonis

Gast
Das Problem ist ja auch das sich nicht unbedingt an den Weg gehalten wird den Xarron beschrieben hat. Der ist so zwar absolut korrekt, aber leider wird erst gekürzt ohne das man angehört wird oder einen Bescheid bekommt und dann darf man dagegen angehen. War jedenfalls bei mir so und auch bei anderen die ich vom Sozialverein her kenne. Wird sicher nicht die Regel sein, vermutlich abhängig von der Behörde, dem Sachbearbeiter und seinem Kenntnisstand, aber es passiert halt. Ich bin wie gesagt auch grundsätzlich mit den Kürzungen einverstanden, aber nicht beim ersten Vergehen 30% wie es die Regel ist, dafür kann von mir aus beim 2.ten Mal direkt höher sanktioniert werden.
 

DeletedUser5306

Gast
Wenn ich hier Hong Kong mal beispringen darf. Es geht darum ob es einem Moslem zumutbar ist für einen katholischen Träger zu arbeiten. Davon abgesehen das ich annehmen würde das die Kirche keinen Moslem einstellen würde, sollte es dem Moslem tatsächlich überlassen sein ob er für eine solches Unternehmen arbeiten will.
Ich habe bei der Thematik selbst schon angemerkt, dass in anderen Threads verlangt wird, dass die Kirchen auch „Andersgläubige“ einstellen müssen.
Auf die Frage warum es dem Moslem nicht zuzumuten sein sollte bleibt Ihr mir alle die Antwort schuldig, was?
Was heisst den "Ein solches Unternehmen"? Der Träger eines Kijndergartens unterscheidet sich schon irgendwie von einem Puff oder einer Waffenfabrik. Ob es sich um einen AWO oder Caritaskindergarten handelt, die Arbeit ist immer die selbe, oder?

Welcher Arbeitnehmer würde das melden? Der würde nicht mal die Probezeit überstehen.
Derjenige, der klar aufzeigen will, dass er die Arbeit annimmt, aber einen sittenwidrigen Lohn (zu Recht) nicht akzeptiert.

Das wird aber bereits angewandt wenn ein Arbeitsloser sich angeblich nicht auf eine Angebotsofferte beworben hat oder wenn er zu einem Termin unentschuldigt nicht erschienen ist (da würden eigentlich die 10% gelten). Ist mir selbst schon passiert,
Dann war das falsch! Sachbearbeiter machen Fehler!

und da stellt sich dann die Frage wie lange es dauert bis ein Spzialgericht entscheidet, darauf bist du gar nicht eingegangen.
Das ist ja auch verzichtbar, weil der Widerspruch erstmal aufschiebende Wirkung hat!

Die Kürzung wäre bei mir übrigens sofort wirksam geworden. So viel zu deinem Widerspruch und der Realität.
Das wäre dann rechtswidrig und könnte entsprechend angefochten werden. Im Zweifel per Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Das Ganze zusammen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter weil er die Leistungen trotz (fristgerecht eingelegten) Widerspruch gekürzt hat.
Wenn man im Recht ist, kann man sich auch wehren!
Rechtsanwälte verdienen ein Schweinegeld mit Schreiben die sich jeder Mensch der kein Analphabet ist und einen Internetzugang hat, mal eben ergoogeln kann.

Nun für die Einschränkung hast du jetzt auch nur wenige Zeilen benötigt, hättest du sie direkt gemacht wäre alles klar gewesen. Hat jetzt auch nicht 5-7 Seiten gebraucht, oder?
Ich hab halt nicht erwartet, dass die Postzustellung hier zum Schwerpunkt wird.
 

Casadonis

Gast
Derjenige, der klar aufzeigen will, dass er die Arbeit annimmt, aber einen sittenwidrigen Lohn (zu Recht) nicht akzeptiert.
Die meisten Arbeitslosen sind froh wenn sie überhaupt wieder Arbeit haben. Die wenigsten würden das melden.

Dann war das falsch! Sachbearbeiter machen Fehler!
Das ist ja auch verzichtbar, weil der Widerspruch erstmal aufschiebende Wirkung hat!
Das wäre dann rechtswidrig und könnte entsprechend angefochten werden. Im Zweifel per Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Das Ganze zusammen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter weil er die Leistungen trotz (fristgerecht eingelegten) Widerspruch gekürzt hat.
Wenn man im Recht ist, kann man sich auch wehren!
Rechtsanwälte verdienen ein Schweinegeld mit Schreiben die sich jeder Mensch der kein Analphabet ist und einen Internetzugang hat, mal eben ergoogeln kann.
In der Theorie alles richtig, sieht aber eben in der Praxis anders aus. Und die meisten der Leistungsempfänger sind nicht so gut informiert wie du. In den Broschüren "Rechten und Pflichten" eines Leistungsempfängers die du von der Agentur der Arbeit erhälst wenn du dich arbeitslos meldest wirst du nicht einen Hinweis darauf finden zu dem was du geschrieben hast. Wie gesagt alles richtig was du sagst wird aber in der Praxis oft so eben nicht umgesetzt. Und bis das dann geklärt ist dauert das auch mit Eilantrag, und in der Zwischenzeit guckt der Empfänger in die Röhre und hat die ganze Lauferei.

Um dann abschliessend nochmal auf den Moslem zurück zu kommen. Zunächst einmal teile ich die Meinung nicht das ein christlicher Träger eines Kindergartens, Internats oder was auch immer Andersgläubige einstellen sollen müsste. Dementsprechend sollte der Moslem eben auch entscheiden dürfen ob er eine andere Kirche als seinen Arbeitgeber haben möchte oder nicht. Sollte man die Kirchen dazu nötigen Andersgläubige einstellen zu müssen dann muss man konsquenterweise auch den Moslem dazu zwingen eine katholische Kirche als Arbeitgeber zu akzeptieren. In so weit stimme ich dann zu.
 
Meine Antwort bezog sich auf deine Aussage...
... die so einfach eben nicht stimmt. Die ARGE vermittelt einfach Jobs egal zu welchem Lohn.

Das ist so übrigens überhaupt nicht richtig.
Es ist sittenwidrig für weniger als 2/3 des gültigen Tariflohns eingestellt zu werden, es ist sittenwidrig für weniger als 1€ die Stunde zu arbeiten, ebenso wie ein Lohn von 5€ für Auspackhilfen z.B. in Supermarkt.
Des Weiterem muss eine Firma einen Praktikanten, wie einen normalen Angestellten entlohnen sofern, sein Arbeitsaufwand den Ausbildungszweck übersteigt.
Es ist des Weiterem verboten 1€ Kräfte wie normale Arbeitskräfte arbeiten zu lassen.

Dazu ist es hochrichterlich bestätigt, dass
- das bezahlen sittenwidriger Löhne eine Straftat ist
- das einen Hartz 4 Bezieher nicht die Leistungen gekürzt werden dürfen, wenn er einen Job mit sittenwidrigen Lohn ausschlägt
 

Casadonis

Gast
Wie ich bereits gepostet habe kannst du nur anklagen was angezeigt wird. Es gibt ausreichend Arbeitgeber die sich die Lage eines Arbeitslosen zu nutzen machen der froh ist endlich wieder Arbeit zu haben. Kein Sachbearbeiter bei einem Arbeitsamt wird überprüfen welchen Lohn jemand empfängt, und wenn dieser keine Klage einreicht erfährt auch niemand davon. Die Theorie ist immer sehr schön, sie hat aber mit der Praxis manchmal nichts zu tun.

Die Vorschriften und Gesetze sind mir bekannt, aber nicht jeder hält sich daran. Und außerdem sind wir auf dieses Thema gekommen im Bezug auf Dumpinglöhne für Facharbeiter, hier wurde aber scheinbar meine Aussage nicht richtig gelesen. Ein Facharbeiter der für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet wird mit 8,50 bis 12,50 Euro entlohnt seine Kollegen die in der Fa. wo er eingesetzt wird festangestellt sind erhalten nicht selten mehr als ein drittel mehr als er. Das ist aber gesetzlich voll in Ordnung, da es nicht weniger als 2/3 des üblichen Zeitarbeiterlohns ist. Also bitte lesen was geschrieben wird.

Edit:
Das ist so übrigens überhaupt nicht richtig.
Falsch, meine Aussage ist im Kontext sogar absolut richtig. Die Ursprungsaussage von Xarron war das die Agentur für Arbeit keine Facharbeiter zu Dumpinglöhnen vermittelt. Was faktisch falsch ist. Die Agentur für Arbeit weiß überhaupt nicht über die Höhe der Entlohnung Bescheid wenn sie Jobs vermittelt. Ihre Aufgabe besteht auch nur darin Jobs zu vermitteln. Und ein Zeitarbeiterlohn ist im Vergleich zum gleichen Job direkt beim Unternehmer immer ein Dumpinglohn.
 
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Casadonis

Gast
Seit wann bist du eine multiple Persönlichkeit?
Schon immer gewesen, so kann ich mich immer mit mir selber unterhalten.

Da habe ich mich wohl vertan, ich hatte irgendwie in Erinnerung das ich das in dem Post geschrieben hatte wo ich Hong Kong beigepflichtet habe. Jedenfalls hätte sie auch von mir stammen können.
 

DeletedUser40455

Gast
Guten Abend, aber hallo, hier geht ja die Post ab, im wahrsten Sinne des Wortes. Bin nicht so oft hier, aber was ich gelesen habe ist ja eigentlich alles gesagt. Und um nochmal auf das Thema des Threads einzugehen, ich finde das ALG-II auch sehr knapp, aber wirklich beurteilen kann man das wohl erst wenn man es selbst mal bekommen hat und damit umgehen muss. Hoffentlich kommt es nie so weit.
 

Rabladora

Gast
Es ist sittenwidrig für weniger als 2/3 des gültigen Tariflohns eingestellt zu werden,

Hallo Quotenwolf, das ist so leider nicht richtig. Genau genommen ist es sittenwidrig, für weniger als 2/3 des üblichen Tariflohns in der gleichen Wirtschaftsregion im gleichen Wirtschaftszweig anzustellen. Siehe unten.

es ist sittenwidrig für weniger als 1€ die Stunde zu arbeiten, ebenso wie ein Lohn von 5€ für Auspackhilfen z.B. in Supermarkt.
Das mit dem 1,- Euro mag stimmen, wobei das Amt so etwas sicher darf, es zahlt ja auch den Rest. Die 5,- Euro stimmen nicht, auch hier kommt es wieder auf die Üblichkeit an. Es wäre bei Minijobbern zum Beispiel eher zulässig, da hier keine Abzüge erfolgen.

In der Aussage oben sind 3 Faktoren genannt. Diese lauten:
"gleicher Wirtschaftszweig", was sich von selbst versteht. Ein Arbeitnehmer im Lebensmitteleinzelhandel muß nicht am Tarif der Automobilindustrie gemessen werden.
"gleiche Wirtschaftsregion", auch das versteht sich von selbst. Was juckt es den Arbeitgeber in der Mecklenburgischen Steppe, was in Grünwald der Lohn ist.
"üblicher Tariflohn" - und das ist schon komplizierter. Hierzu müsste man im Einzelfall prüfen, in welche Tarifeinstufung ein AN fallen würde. Dieser darf dann nicht weniger als 2/3 (es gibt auch Entscheidungen, die "mehr als 2/3" als nicht sittenwidrig betrachten) gezahlt werden. Hierbei scheint es den Gerichten nicht auf 10 cent anzukommen, wie einige Entscheidungen zeigen, was auch okay ist. Das Problem ist aber: Das gilt NUR, wenn mindestens 50% aller Beschäftigten dieses Wirtschaftszweiges tariflich bezahlt werden. Das hat auch regionale Auswirkungen. So können zum Beispiel KFZ-Mechatroniker in Wolfsburg diese Regelung beanspruchen, in Berlin jedoch nicht.

So denn die Anwendbarkeit an der Tariflohnklausel scheitert, zählt ein "verkehrsübliches Gehalt", was jedoch statistisch nicht korrekt erfaßt ist und daher nur extrem schwer auszuwerten ist. Dem AG kann daher nur sehr schwer der Verstoß gegen 138 BGB vorgeworfen werden, welcher aber die Grundlage für Sittenwidrigkeit in solchen Fällen ist.

Allerdings muss nach meiner Ansicht bei einer Arbeitszeit von 40h/Woche ein wenigstens vierstelliges Gehalt beim Arbeitnehmer ankommen, also netto ausgezahlt werden - und zwar für Ungelernte im schlechtestmöglichen Fall. Das wären 5,82 Euro netto (ca. 8,43 Euro brutto St.Kl I o. Ki.) - wohlgemerkt ungelernt, ungefährlich und anspruchslos.
 
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DeletedUser5306

Gast
Die meisten Arbeitslosen sind froh wenn sie überhaupt wieder Arbeit haben. Die wenigsten würden das melden.
Ich frag mich ob das nicht gemeldet wird oder ob das vielleicht gar kein Problem ist das oft vorkommt sondern nur einzelne betrifft.
Zeitarbeit ist natürlich ein spezielles Thema. Meine Freundin hat über zeitarbeit sehr schnell einen neuen festen Arbeitgeber gefunden. Allerdings ist sie in der Buchhaltung tätig und Bürojobs sind in der Zeitarbeit vielleicht auch ein anderes Thema als Zeitarbeit in der Produktion.
Andererseits ist Zeitarbeit für den Betrieb in dem sie eingesetzt werden deutlich teurer als selbst einzustellen. Die Zeitarbeitsfirma streicht sich halt den Löwenanteil ein. Keine Ahnung inwieweit das gerechtfertigt ist.

In der Theorie alles richtig, sieht aber eben in der Praxis anders aus. Und die meisten der Leistungsempfänger sind nicht so gut informiert wie du. In den Broschüren "Rechten und Pflichten" eines Leistungsempfängers die du von der Agentur der Arbeit erhälst wenn du dich arbeitslos meldest wirst du nicht einen Hinweis darauf finden zu dem was du geschrieben hast. Wie gesagt alles richtig was du sagst wird aber in der Praxis oft so eben nicht umgesetzt. Und bis das dann geklärt ist dauert das auch mit Eilantrag, und in der Zwischenzeit guckt der Empfänger in die Röhre und hat die ganze Lauferei.
Wer sich nicht informiert ist dann eben selber schuld. Ich bin kein Leistungsempfänger und arbeite auch nicht bei der Arge (hab ich auch nie). Was ich weiss habe ich erst recherchiert als das Thema hier aufkam.
Die Lauferei muss man schon in Kauf nehmen, wenn man sein gutes Recht verteidigen will. Dadurch wird eine Behörde auch gezwungen bessere Qualität abzuliefern. Man fällt schon sehr blöd auf, wenn einem das Gericht dauernd einen auf den Deckel gibt.
 
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Hallo Quotenwolf, das ist so leider nicht richtig. Genau genommen ist es sittenwidrig, für weniger als 2/3 des üblichen Tariflohns in der gleichen Wirtschaftsregion im gleichen Wirtschaftszweig anzustellen. Siehe unten.

Da sich ansonsten keine Vergleichbarkeit des Tariflohns darstellt ist das wohl obsolet.

Das mit dem 1,- Euro mag stimmen, wobei das Amt so etwas sicher darf, es zahlt ja auch den Rest.

Die Zahlung von Stundenlöhnen von unter 1 Euro ist unangemessen und sittenwidrig und kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Magdeburg, das den Angeklagten wegen Verstößen gegen § 266 a StGB (Beitragsvorenthaltung) in 18 Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte.

Allerdings muss nach meiner Ansicht bei einer Arbeitszeit von 40h/Woche ein wenigstens vierstelliges Gehalt beim Arbeitnehmer ankommen, also netto ausgezahlt werden - und zwar für Ungelernte im schlechtestmöglichen Fall. Das wären 5,82 Euro netto (ca. 8,43 Euro brutto St.Kl I o. Ki.) - wohlgemerkt ungelernt, ungefährlich und anspruchslos.

Die Zerstörung von mehreren Hundertausend wenn nicht Millionenden Jobs und ein fiskalischer Schaden in Milliarden Höhe, sprechen dagegen ;)
 
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born2life3

Gast
Die Zerstörung von mehreren Hundertausend wenn nicht Millionenden Jobs und ein fiskalischer Schaden in Milliarden Höhe, sprechen dagegen ;)

Quatsch! Weil dies die Wirtschaftsbonsen sagen?
Ich könnte schreien wenn ich sowas lese... Das wäre ja wohl das min. wenn ich 40h arbeiten gehe, dass ich knapp 1000.- €/Netto bekomme. Ich leiste Arbeit, also will ich auch entlohnt werden, und zwar so, dass ich nicht noch Hilfe vom Staat bekommen muss und auch so, dass ich mir auch mal was leisten kann, ganz unabhängig irgendwelcher Quali...

Bedenken solltest dabei auch die seit Jahren, massiv ansteigenden Lebensunterhaltungskosten, Spritkosten, den Wertverfall des Geldes (Inflationrate), Mietpreisexplusion etc.... Vielleicht sollten unsere spitzen Wirtschaftsbonsen sich mal weniger jedes Jahr mehr in die eigene Tasche stecken und dafür die niedrigen Löhne an die gegebenen Umstände ordentlich angleichen...

Ich hab schon mal gesagt, Manager lassen sich ersetzen! Immer... und da gibt es keine Ausnahme...
Der Arbeiter, den kannst Du aber nicht ersetzen, wen der zu tausenden deine Firma verlässt, weil du denen zu wenig zahlst... Denn diese sind dein Bein, Deine Arbeitsleistung! Das sollten die werten Bonsen mal nicht vergessen...
Aber leider sind viele dt. so "unklug" und lassen sich zu viel gefallen und zu viel Angst machen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Quatsch! Weil dies die Wirtschaftsbonsen sagen?

Weil dies Studien von Wirtschaftswissenschaftlern zeigen, des Weiterem lässt sich die Beweisführung durch Empirie führen (Vgl. Frankreich)

Ich könnte schreien wenn ich sowas lese... Das wäre ja wohl das min. wenn ich 40h arbeiten gehe, dass ich knapp 1000.- €/Netto bekomme. Ich leiste Arbeit, also will ich auch entlohnt werden, und zwar so, dass ich nicht noch Hilfe vom Staat bekommen muss und auch so, dass ich mir auch mal was leisten kann, ganz unabhängig irgendwelcher Quali...

Warum 1000€ Netto? Woher rührt deine Annahme, dass jede Arbeit min. soviel wert sein muss? Wieso bei einen 40/h Job? Wieso nicht schon bei 30/h? Wieso darf der Staat nicht aushelfen? Was ist mit Arbeiten die weniger, als 8,5€ einbringen? Wenn die Grenzproduktivität also geringer ist, als die Entlohnung? Wer zwingt dich für unter 1000€ Netto arbeiten zu gehen? Hast du keine Vertragsfreiheit?

Bedenken solltest dabei auch die seit Jahren, massiv ansteigenden Lebensunterhaltungskosten, Spritkosten, den Wertverfall des Geldes (Inflationrate), Mietpreisexplusion etc.... Vielleicht sollten unsere spitzen Wirtschaftsbonsen sich mal weniger jedes Jahr mehr in die eigene Tasche stecken und dafür die niedrigen Löhne an die gegebenen Umstände ordentlich angleichen...

Was ist für dich den ein Wirtschaftsbonse? Dieser Begriff ist mir völlig neu? Zahlen die nicht auch mehr Steuern, als Otto-normal Verbraucher?
Sind steigende Lohnnebenkosten keine Gefahr für den Wirtschaftsstandtort Deutschland? In welchen Zusammenhang stehen überhaupt, die Löhne der Wirtschaftsbonsen und die der Rest der Bevölkerung? Soll jeder das selbe kriegen?
Ein Blick nach statista.de zeigt stark steigende Brutto-Löhne, alleine im Jahr 2011 um 4,7%. Wie hoch müssen die den jedes Jahr steigen?

Ich hab schon mal gesagt, Manager lassen sich ersetzen! Immer... und da gibt es keine Ausnahme...

Wieso besteht dann eine so rege Konkurrenz nach guten Managern? Wieso werden die gezielt von anderen Firmen angeworben? Wie kann es sein, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens in starken Zusammenhang zu dem Personal der Chefetage steht? (Vergleich Auswirkung von Personalwechseln bspw. bei Apple und Yahoo)

Der Arbeiter, den kannst Du aber nicht ersetzen, wen der zu tausenden deine Firma verlässt, weil du denen zu wenig zahlst... Denn diese sind dein Bein, Deine Arbeitsleistung! Das sollten die werten Bonsen mal nicht vergessen...
Aber leider sind viele dt. so "unklug" und lassen sich zu viel gefallen und zu viel Angst machen...

Dann kriegen diese Arbeiter kein Geld und müssen einen Unternehmer finden, der deren Lohnforderung erfüllt. Dies ist heute möglich. Aber auch tausende Arbeiter lassen sich ersetzen. Einfache Tätigkeiten können notfalls von Unqualifizierten durchgeführt werden.

In wiefern ist ein Arbeiter unersetzlich, aber ein Manager schon? Leisten nicht beide eine wichtige Arbeit im Unternehmen?
 
ich frage mich wann ihr arbeiten geht,bei der zeit die ihr über das thema rumlamentiert.geht vor das nächste arbeitamt und erzählt das mal den menschen die dort reingehen 'müssen'.viel spass bei der selbsterkenntniss.
 
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