Böhmermann + Politiker: die Kunstfreiheit und der Beleidigungstatbestand

Gegenstand der Diskussion: Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan

Sollte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen? Würde sie die Ermächtigung erteilen, wäre das dann ein Verrat an Böhmermann und der Kunstfreiheit oder wäre es "richtig", weil Böhmermann nicht wegen der Ermächtigung bestraft würde, sondern ggf. wegen einer Straftat im Sinne des StGB durch ein deutsches Gericht?

Sollte es im Lichte der Gewaltenteilung überhaupt einer Ermächtigung zur Strafverfolgung bedürfen?

Ist das Gedicht Jan Böhmermanns für euch noch Satire oder lediglich Beleidigung?

Spielt es hier eine Rolle, was für eine Person sich der Beleidigung ausgesetzt sieht? Sollte man zwischen einer "Satire" zum Nachteil Erdogans und einer eines beispielsweise deutschen Politikers unterscheiden?

Irgendwelche anderen Einfälle zu dem Thema? Gerne auch eine grundsätzliche Diskussion über die Kunstfreiheit oder ähnliche Freiheiten wie die Meinungsfreiheit in Bezug auf unsere Strafgesetze und "Zensur" in Deutschland.
 
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"1.200 Euro Strafe wegen Hetze gegen Gabriel".
Das wird für Böhmermann teuer und die Aussage es ist keine Satire sondern mit Absicht ein Schähgedicht macht es nicht besser. Die Strafe richtet sich ja nach dem Einkommen.

Es sei den die Doppelmoral schlägt wieder zu. Wenn 2 dasselbe tun ist es noch lange nicht das gleiche.
 

DeletedUser13650

Gast
hab das "gedicht" noch nicht gelesen und gehört, aber mal 2 sachen die so auch stimmen

1) beleidigung eines ausländischen würdenträgers §108 stgb §103 natürlich

mag sein das es das war, es findet keine anwendung weil dieser würdenträger zum zeitpunkte der beleidigung nicht auf deutschem boden war

bleibt also nur noch

2) beleidigung §185 stgb
nun das darf jeder der seiner meinung nach beleidigt wurde zur anzeige bringen und ein deutscher staatsanwalt muss dann auch ermitteln.


ich persönlich finde freie meinungsäußerung sehr wichtig, allerding finde ich auch das einige sachen unter dem vorwand von satire doch etwas weit gehen.
 
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1) beleidigung eines ausländischen würdenträgers §108 stgb

mag sein das es das war, es findet keine anwendung weil dieser würdenträger zum zeitpunkte der beleidigung nicht auf deutschem boden war
Tatsächlich geht es gemäß § 3 StGB darum, wo die Tat (!) begangen wurde, nicht darum, wo das "Opfer" sich befand. Unter "Tat" ist die fragliche Handlung zu verstehen, deren Strafbarkeit im Raum steht. Das wäre hier das Aussprechen der Worte durch Böhmermann - und das geschah in Deutschland. Die Normen des StGB finden folglich Anwendung, also auch § 103 StGB (ich glaube, die meintest du und nicht § 108?).

Die Frage wäre dann nur, ob das Gericht Böhmermanns Handlung unter "beleidigen" subsumieren kann, wobei es dort vermutlich zu einer Abwägung zwischen Kunstfreiheit (wenn das Gedicht überhaupt unter "Satire" fällt) und der Würde Erdogans kommen würde.
 
Boa, wollt Ihr euch nicht in irgendein Politik oder Juristenforum verziehen, oder traut Ihr Euch das nicht, weil Ihr dort nur einer unter vielen seid?

Mich nervt es gewaltig, immer diese Beiträge zu lesen incl. der persönlichen Beleidigungen die ich wirklich unterirdisch finde wenn ich nach neuen spielbezogenen Beiträgen suche.

...und, wenn Du willst, das darüber diskutiert wird: Stell erst mal n Link rein, wo man den Diskussionsgrund nachlesen kann!
 

DeletedUser764

Gast
Ist das Gedicht Jan Böhmermanns für euch noch Satire oder lediglich Beleidigung?
Ich würd sagen in der Mitte, aber das nur weil er Politiker ist, als Privatperson wäre das für mich eine Beleidigung

Der Erdo verkraftet eh nix, jeder anderere Politiker muss sich so viel Spot und Co ergehen lassen, das man meinen muss das gehört zum Beruf dazu. An sich lustig das mit Erdo, für das Land und alle die es betrifft aber ganz und gar nicht.

@Mim, Politikforum ist das doch hier? Und wenn das Thema halt was anderes anschneidet warum nicht erwähnen, wäre alles andere nicht gegen den Sinne des Threads? Und wenn sich das Thema auch um Beschimpfungen dreht und das bereits aus dem ersten Beitrag herausließt (sofern man Nachrichten hört/mitbekommt worum es da konkret ging) und du das Thema nicht willst, ließ es halt nicht oder nicht weiter darauf eingehen^^
 
http://www.cicero.de/salon/zdf-entfernt-erdogan-satire-nicht-lustig-herr-boehmermann/60719

"Dann, doch: Bild.de zeigt das Video – in voller Länge. Bild als Vorkämpfer der Pressefreiheit: Na, wer hätte das gedacht.

Hier das Transkript: (bereinigt)

"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinef*** riecht schöner.

Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen f*****, und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen, und dabei Kinderpornos schauen. Und selbst abends heißt's statt schlafen, Fellatio mit hundert Schafen.

Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Sch**. Jeden Türken hört man flöten, die dumme S hat Schrumpelklöten, Von Ankara bis Istanbul, weiß jeder, dieser Mann ist schwul, pervers, verlaust und zoophil Recep Fritzl Priklopil.

Sein Kopf so leer, wie seine Eier, der Star auf jeder Gangb***-Feier. Bis der Schw*** beim Pinkeln brennt, das ist
 
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@Mim, Politikforum ist das doch hier?

Ach was, es gibt doch mehr als eine Handvoll Leute, die davon Ahnung haben und nicht nur so tun^^
Wäre das nicht ein viel netterer Kreis, um sich auszutauschen?

I gitt.... ich finde das nicht wirklich spielkonform und extrem beleidigend.

Wie kann man sowas nur senden - oder als Sender so etwas erlauben. Bestraft sollten selbtverständlich beide werden, der öffentlich rechtliche Sender und der, der das .. ausgesprochen hat.

Genau, warum redet Ihr eigentlich alle nur über den Darsteller? Was ist mit dem ZDF, mit seinem Auftrag und wofür zahle ich nochmal genau Rundfunkgebühren?
 

DeletedUser764

Gast
Wundert mich auch das sowas übertragen wird, aber warum nicht :D. Warum wird eigentlich nur im konkreten über Böhmermann und das Gedicht ein Thread erstellt und nicht ein allgemeiner gleich für Erdogan.
Das Lied/Gedicht ERDOWIE, ERDOWO, ERDOWAN ist jedenfalls für mich vollkommen konform und bedeutend besser als das vorgetragene von Böhmermann.
 
In wieweit ist jetzt das ZDF haftungsrelevant betroffen?
Aus dem ZDF-Staatsvertrag:
§ 5 III Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Sendungen sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.
und
§ 12 I Wer die Sendung eines Beitrages veranlasst oder zugelassen hat, trägt für dessen Inhalt und Gestaltung nach Maßgabe der Vorschriften des Grundgesetzes, der allgemeinen Gesetze und der besonderen Vorschriften dieses Staatsvertrages
die Verantwortung. Verantwortlich ist auch, wer es unterlassen hat, in seinem Aufgabenkreis pflichtgemäß tätig zu werden.
II. Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen nach §§ 10 und 11 dieses Staatsvertrages ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist.
III. Die Verantwortlichkeit anderer Personen, insbesondere des Verfassers, Herstellers oder Gestalters eines Beitrages, bleibt unberührt.
Verantwortung tragen gemäß des unterstrichenen Teils also sowohl Verantwortlicher des ZDF als auch der eigentliche Verfasser (Böhmermann). Strafrechtlich wird auf den ZDF-Verantwortlichen da aber wohl nichts zukommen, selbst wenn Böhmermann verurteilt wird. Schadensersatzzahlungen tun aber trotzdem weh.

Inwiefern das ZDF als Rundfunkanstalt betroffen ist, kann ich nicht sagen. Strafrechtlich geht da jedenfalls nichts (logischerweise). Vielleicht müssen sie aufgrund Pflichtverletzung Geld zahlen - bloß: an wen?
 
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Ist ja süß, wie die sich versuchen, in ihrem Paragraphendschungel vor der Verantwortung zu drücken - eigentlich eher traurig. So etwas hätte ich eher bei den privaten Sendern vermutet^^

Auf jeden Fall hat Angie es jetzt wieder an der Backe^^ Ihr öffentlich rechtlicher Staatssender hat solch einen Schund ausgestrahlt, ist schon echt armselig :rolleyes:

Eine moralische Verantwortung bleibt auf jeden Fall, ergo: den Verfasser auszuliefern, ist faktisch nicht möglich!
 

DeletedUser13650

Gast
Tatsächlich geht es gemäß § 3 StGB darum, wo die Tat (!) begangen wurde, nicht darum, wo das "Opfer" sich befand. Unter "Tat" ist die fragliche Handlung zu verstehen, deren Strafbarkeit im Raum steht. Das wäre hier das Aussprechen der Worte durch Böhmermann - und das geschah in Deutschland. Die Normen des StGB finden folglich Anwendung, also auch § 103 StGB (ich glaube, die meintest du und nicht § 108?).

Die Frage wäre dann nur, ob das Gericht Böhmermanns Handlung unter "beleidigen" subsumieren kann, wobei es dort vermutlich zu einer Abwägung zwischen Kunstfreiheit (wenn das Gedicht überhaupt unter "Satire" fällt) und der Würde Erdogans kommen würde.

natürlich 103, mein fehler.
das wo die tat stattfand ist aber für 103 nur nebensächlich, da der betroffene halt auch im inland sein muss

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
Ist wirklich super unübersichtlich. Neben dem ZDF-Staatsvertrag gibt's auch noch die Landesrundfunkgesetze und den Rundfunkstaatsvertrag, in deren Geltungsbereichen sich das ZDF offenbar befindet.

Im Landesrundfunkgesetz NRW liest man beispielsweise, dass Folgendes als Ordnungswidrigkeit gilt:

§ 67 I schrieb:
[...] 3.als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe a) verbreitet,
die wegen Verstoßes gegen § 130 StGB unzulässig sind,
4. als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe b) verbreitet,
die wegen Verstoßes gegen § 131 StGB unzulässig sind,
5. als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe b) verbreitet,
die wegen Kriegsverherrlichung unzulässig sind,
6. als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe c) verbreitet,
die wegen Verstoßes gegen § 184 StGB unzulässig sind,
7. als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe d) verbreitet,
die wegen ihrer offensichtlichen Eignung, Kinder und Jugendliche sittlich
schwer zu gefährden, unzulässig sind,
8. als Veranstalter Sendungen entgegen § 14 Abs. 1 Buchstabe e) verbreitet,
die unzulässig sind, weil sie Menschen, die sterben oder schweren
körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder ein tatsächliches
Geschehen wiedergeben, ohne daß ein überwiegendes berechtigtes
Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
9. als Veranstalter Sendungen, die geeignet sind, das körperliche oder
seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, entgegen
§ 14 Abs. 2 Satz 1 verbreitet, ohne aufgrund der Sendezeit oder auf andere
Weise Vorsorge getroffen zu haben, daß Kinder oder Jugendliche der
betroffenen Altersstufen die Sendungen üblicherweise nicht
wahrnehmen [...]

Ich habe nichts gefunden, wo man die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes drunter fassen könnte.

Was aber interessant wäre: Schadensersatzforderungen Erdogans gegen das ZDF. Meines Wissens nach wäre das dann eine zivilrechtliche Streitigkeit. Eine Schadensersatzforderung klingt auch nicht zu abwegig, aber leider weiß ich nicht genau, inwiefern das ZDF Böhmermanns Straftat (wir reden von dem Zeitpunkt nach seiner erfolgten Verurteilung, welche selbst noch in den Sternen steht) zu vertreten hat und ob die Verletzung Erdogans Würde (Allgemeinem Persönlichkeitsrecht) eine haftungsbegründende Rechtsgutverletzung darstellt, welche dann ursächlich für einen erlittenen Schaden war. Klabauter?

das wo die tat stattfand ist aber für 103 nur nebensächlich, da der betroffene halt auch im inland sein muss
Ich habe neulich gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass das "sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält" sich lediglich auf "Mitglied einer ausländischen Regierung" bezieht. Bei Staatsoberhäupter ist kein Aufenthalt im Inland erforderlich.

Hab's nachgeguckt:

"Ausländische Staatsoberhäupter werden ohne Einschränkung geschützt, dh selbst wenn sie sich weder im Inland befinden noch sich die Beleidigung auf ihr Amt bezieht."
(BeckOK StGB/Valerius StGB § 103 Rn. 1-2, beck-online)
 
Zuletzt bearbeitet:
Für das ZDF sollte nicht das Landesrundfunkgesetz zuständig sein, denn das ZDF ist ein Staatsfernsehen, sein Sitz relativ egal.

Auf jeden Fall liest sich das recht spannend, das wird eine Schlacht zwischen Juristen und Politikern. Laufzeit der Verfahren - hmm - ich würd mal sagen, zwischen 5 und 10 Jahren bis ein Urteil gefällt ist, wenn es das Zivilrecht betrifft.

Bis dahin haben alle jetzigen Politiker Ihre legislative Phase überstanden oder befinden sich in der nächsten, wo das Wort der Vorphase eher historisch zu betrachten ist; von daher, Bauernopfer braucht man einfach manchmal!

Naja..wie auch immer! Ich bin raus! Diskutiert brav, keine persönlichen Beleidigungen, Paragraphenreiterei erlaubt, so es Euch denn glücklich macht.

Ergebnisorientiert ist etwas anders^^
 
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Generell gilt ja, dass Bundes- das Landesrecht bricht (sonst gäbe es die Todesstrafe in Hessen noch - zumindest theoretisch). Nur ist mir halt im ZDF-Staatsvertrag nichts aufgefallen, woran man sich orientieren könnte, im Landesrundfunkgesetz NRW dagegen schon. Ich weiß nicht, ob auf höherer Ebene eine einschlägige Vorschrift dafür gibt. Du hast ja selbst gesagt, Dschungel.

Mim le Fay schrieb:
Ergebnisorientiert ist etwas anders^^
Stimmt! Mich würde brennend interessieren, ob ihr euch (wärt ihr der Richter) zugunsten der Satire (ist's überhaupt Satire?) oder für den Schutz von Erdogans Persönlichkeitsrechten entscheiden würdet? Natürlich nicht aufgrund juristischer Überlegungen, wobei in all euren Überlegungen zu dem Thema mit Sicherheit schon etwas Juristisches steckt. ;)

Das mit dem Zivilverfahren war übrigens nur eine interessante Spinnerei von mir, weil: Würde das alles so funktionieren, dann wäre es aus bestimmten Perspektiven eine echte "Demütigung Deutschlands", da das ZDF nun einmal öffentlich-rechtlich ist und "Deutschland" im Namen trägt - und Erdogan Schadensersatz zahlen würde für eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
 
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Generell gilt ja, dass Bundes- das Landesrecht bricht

Ich kann nur empfehlen, dass du das nochmal nachliest; etc.
Rechtswissenschaften sind nie einseitig, ein Paragraph nie ganz klar, sonst bräuchte es ja keine Gerichte, kein BGH und keinen Europ. Gerichtshof der das ganze verifiziert und jeder Fall ist anders....

Bricht der Europ. Gerichtshof jetzt jedes Recht, das in einem Amtsgericht gesprochen wurde? Wäre das überhaupt möglich?

Gut, ich will hier nicht das dt. & eurp. Rechtsystem diskutieren, ich will nur zum Nachdenken anregen. Wäre das Rechtssystem so eindeutig, bedarf es der vielen Gerichtshöfe incl. den völlig überlasteten Gerichte gar nicht!

Also, bleib mal auf dem Teppich und betrachte die ganze Angelegenheit komplett und vor allem vollumfänglich!!!

Incl. der vielen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland und damit auch Wählerstimmen, incl. dessen, das die Türkei EU Mitglied werden möchte, incl. dessen, das viele dt. Firmen deswegen schon in der Türkei investiert haben usw. usf.
 
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Bundesrecht bricht Landesrecht, das ist tatsächlich mal einfach. Steht wörtlich im Grundgesetz, Artikel 31.

Das höchste Gesetz in Deutschland (auch wenn es nur die öffentliche Gewalt bindet) ist das Grundgesetz. Das ist quasi die Basis, die Organisation des Staates. Das Grundgesetz bestimmt zum Beispiel, dass Bundesgesetze wie das StGB und das BGB in Deutschland gelten. Das höchste deutsche Gericht ist gemäß Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht, nicht der EuGH. Es besteht jedoch eine gewisse Verpflichtung für die deutschen Gerichte, diesem zu folgen, ansonsten gibt es meines Wissens nach Sanktionen. Gleiches gilt für die Gesetzgebung. Europarecht gilt in Deutschland nicht unmittelbar, es kommt über EU-Verordnungen zu uns, muss dann von unserem Bundestag aber nochmal extra beschlossen werden. Andernfalls gilt es nicht, wird also von deutschen Gerichten nicht umgesetzt. Warum? Weil das deutsche Normsetzungsmonopol beim Bundestag liegt. Das steht auch im Grundgesetz, ist alles nachzulesen.

Und ja, in der Regel ist die Rechtswissenschaft nie eindeutig. Man lernt am Anfang des Studiums sehr früh, dass man sich für mehrere Wege bei den meisten juristischen Problemen entscheiden kann, die dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Deswegen würde ich es mir auch nicht anmaßen eine Prognose abzugeben, ob es bei Böhmermann zu einer Verurteilung kommen wird oder nicht. Gerade eben auch, weil gegen Urteile Rechtsmittel eingelegt werden können und dann - wie du schon sagtest - die Mühlen der Justiz mahlen, bis der Fall bei den obersten Gerichten endgültig entschieden wird.
 

DeletedUser28663

Gast
Ich habe mir die Sendung sozusagen "live" am Donnerstag in ZDFNeo angeschaut (sie wird Mittwochs produziert) und mir war relativ schnell klar, dass Böhmermann da einen Schritt zu weit gegangen ist. Ich war enttäuscht.

Das "Gedicht" hat meiner Ansicht (das ist Interpretationssache) wenig mit Satire oder einem Spaßbeitrag zu tun, sondern beleidigt und denunziert Erdogan auf böswillige Weise. Den Tatbestand der Beleidigung gibt es im deutschen Strafrecht und von daher sind die Anzeigen hierzulande von Privatpersonen und die Anzeige von Erdogan unter Berufung auf Artikel 103 StGB auch berechtigt. Ob der Artikel zeitgemäß ist, ist eine andere Frage. Es scheint wohl so, als würde man in der Türkei das deutsche Strafrecht besser kennen als so mancher Jurist hier.
Vergleicht man besagtes "Schmähgedicht" mit vorangegangenen Beiträgen von Böhmermann oder dem NDR über Erdogan unterscheidet sich das doch wirklich erheblich voneinander.

Was mich am meisten stört, ist dass durch dieses ganze Theater nun ein andere exzellenter Beitrag aus der selben Sendung (https://www.youtube.com/watch?v=HMQkV5cTuoY) weniger Berichterstattung erhält, als er verdient.

Mich wundert sowieso, dass die Verantwortlichen beim ZDF und ZDFneo den Beitrag nicht unterbunden/rausgeschnitten haben, denn das dieser hierzulande und in der Türkei vor dem Hintergrund der immer intensiver werdenden diplomatischen Zusammenarbeit mit der Türkei und der Flüchtlingskrise, die ohne ein energisches Handeln der Türkei nunmal nicht bewältigt werden kann, allzu hohe Wellen schlagen wird, war doch abzusehen.

Wir haben es hier wieder mit einem Balanceakt zwischen Kunst-und Meinungsfreiheit und Verletzung der Persönlichkeit zu tun, dem sich der öffentliche Diskurs, die Politik und die Justiz nun anzunehmen haben. Da wir hier ja sowieso gerade eine allgemeine Diskussion über das Verhältnis von Politik und Medien führen, bleibt noch einmal festzuhalten, dass auch ein demokratischer Rechtsstaat nicht jegliche Form der Meinungsäußerung zu dulden und zu tolerieren hat, nämlich eben dann, wenn Würde und Persönlichkeitsrechte (also immaterielle Rechte) verletzt werden. Leute wie Boss oder Marek sehen darin dann tatsächlich eine systematische Instrumentalisierung dieses Balanceaktes zugunsten und zum Zwecke der Regierungsloyalität und der regierenden politischen Positionen, was sich aber aber eben nicht feststellen lässt.

Das Problem in Deutschland ist, dass Satire hierzulande eine ordentlich-analytische, elaborierte Kritik längst abgelöst hat. Die Leute schauen sich die Heute-Show oder eben den Böhmermann an und nutzen diese zur politischen Information und zum politischen Urteil, was eine Zweckentfremdung der Satire darstellt. Den ganzen Zirkus gäbe es jetzt nicht, wenn man verstehen würde, dass eine satirische Aussage nicht eins zu eins in eine politische Information oder ein Urteil übersetzt werden kann.

Böhmermann, den ich sehr schätze, müsste sich diesem Umstand eigentlich bewusst sein: Er konstruiert seine Beiträge und Lieder doch eigentlich immer zweideutigig, interpretativ und subversiv (siehe z.B. Varoufake, "Ich hab Polizei"). Das ist eine hohe Kunst - leider hat er das bei _diesem Beitrag_ vermissen lassen. Das war einfach allzu direkt blöde und böswillig.

Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut, und wir tun gut daran, diese Errungenschaft in den westlichen Demokratien zu würdigen. Nur - und das soll auch Kernthese meines Beitrages sein, täten die Medien, die Politik und die Justiz gut daran, krass verletzende und Personen oder Gruppen herabwürdigende Beiträge (man schaue sich nur mal diese ganze unwürdige Rap-!§#$%&? an) schärfer zu verurteilen. Das vergiftet den öffentlichen Diskurs und hat einen verheerenden polarisierenden Effekt.

Nun spreche ich bewusst von einer "Verurteilung", womit nicht unbedingt eine rechtliche Sanktion gemeint sein muss. Das würde wiederum zu weit führen, denn wird Böhmermann rechtlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt, dann müsste konsequenterweise bei viel mehr künstlerischen Beiträgen, seien es nun Rap-Songs oder Satiresendungen genauer hingeschaut werden, was bei der Fülle an Veröffentlichungen kaum zu bewältigen ist. Ein politisches Statement oder ein grundsätzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich allgemein mit dem Thema und nicht ausschließlich mit Böhmermann befasst, wäre zu wünschen.

Mein Text ist nicht besonders gut geschrieben und für manche Leser wohl auch erschreckend konstruktivistisch - eigentlich wollte selbst so eine grundsätzliche Einschätzung schreiben, wie ich sie vom Verfassungsgericht wünsche, aber das klappt grad nicht so gut. Ich hols dann im anderen Thread nach, denn dort ist die Thematik ja eigentlich dieselbe: Welche Funktionen erfüllen Medien in einem demokratischen System? Auf welcher Grundlage wird die Thematik ausgewählt und wer ist dafür verantwortlich? Was können Medien leisten und was nicht? Wie sind Politik-Medien und Justiz mtieinander vernetzt und wie weit sollte so eine Vernetzung gehen (Völlige Freiheit versus Beschränkungen u.a in der Auswahl der Themen, der Wahl der Sprache usw.)?
 
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