Bundestrojaner

  • Themenstarter DeletedUser12457
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DeletedUser26243

Gast
Oh doch, ich bin nur nicht überrascht. Hättest du tatsächlich vermutet, der Staat und seine Organe hielten sich an ihre Gesetze?
 

Lofotenmann

Gast
Hallo Behrenard,
warum sollte man sich heute noch dafür interessieren, das Problem ist doch bereits seit mindestens 2008 bekannt, selbst der von dir zitierte Artikel verweist darauf. Der Neuigkeitswert liegt also bei Null und ist keinen Pfifferling wert.
Und wer seine Rechner ordentlich dicht hat, der ist davor auch sicher.
 

DeletedUser12457

Gast
Lofotenman,

dieses Exemplar der "Quellen-Telekommunikations-Überwachung" wurde aber zeitlich nach dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum einsatz gebracht, zur illegalen Beschaffung von Beweisen benutzt, unvollständig von der Festplatte des Beschuldigten gelöscht, und als der Beschuldigte nach Abschluß der Beweisaufnahme seine Festplatte wiederbekam, dem CCC zugesandt. Die ermittelnden Beamten hätten also sehr wohl wissen müssen, daß eine richterliche Erlaubnis zum Abhören von Skype nicht impliziert, daß auch Screenshots angefertigt werden, oder daß man auf dem Rechner eine scheunentorgroße Hintertür offenhält, um im Verdachtsfall jederzeit beliebige weitere Schnüffelprogramme nachzuladen.


Cancelot,

ich weiß, daß die Staatsgewalt an und für sich böse ist, und daß Demokratie primär dazu dient, diejenige Räuberbande an die Macht zu bringen, von der man sich die wenigsten Repressalien erhofft. Dennoch habe ich nie die Hoffnung aufgegeben, daß Personen wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger es schaffen, der Staatsmafia Grenzen zu setzen.
 

DeletedUser26243

Gast
Hehe, wenns eine nicht schafft, dann die, wirst schon sehen.
 

Lofotenmann

Gast
Lofotenman,

dieses Exemplar der "Quellen-Telekommunikations-Überwachung" wurde aber zeitlich nach dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum einsatz gebracht, zur illegalen Beschaffung von Beweisen benutzt, unvollständig von der Festplatte des Beschuldigten gelöscht, und als der Beschuldigte nach Abschluß der Beweisaufnahme seine Festplatte wiederbekam, dem CCC zugesandt. Die ermittelnden Beamten hätten also sehr wohl wissen müssen, daß eine richterliche Erlaubnis zum Abhören von Skype nicht impliziert, daß auch Screenshots angefertigt werden, oder daß man auf dem Rechner eine scheunentorgroße Hintertür offenhält, um im Verdachtsfall jederzeit beliebige weitere Schnüffelprogramme nachzuladen.


Cancelot,

ich weiß, daß die Staatsgewalt an und für sich böse ist, und daß Demokratie primär dazu dient, diejenige Räuberbande an die Macht zu bringen, von der man sich die wenigsten Repressalien erhofft. Dennoch habe ich nie die Hoffnung aufgegeben, daß Personen wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger es schaffen, der Staatsmafia Grenzen zu setzen.


Hallo Behrenard,
mich verwundert ein wenig, woher du den Werdegang der angeblich spektakulären Enthüllung so genau kennen möchtest. Nach Stellungnahme des CCC gestern und auch der Behörden, wurde das Programm während einer Kontrolle eines Laptop auf einem Flughafen aufgespielt und der Besitzer hat später dem CCC die Festplatte zur Verfügung gestellt.
Ansonsten, auch vor der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein solcher Einsatz bereits verboten, das Gericht hat dieses in seiner Entscheidung lediglich nochmal verdeutlich und dem Gesetzgeber in die Gesangsbücher geschrieben.
Für den Neuigkeits -und/oder Überraschungsgehalt der jetzigen Nachricht ist also das Datum der Entscheidung des Gerichtes unerheblich, denn Verfassungsverstöße der Behörden hat er vor der Entscheidung gegeben und die wird es auch weiterhin geben, sie dürften also niemanden überraschen. Und wer tatsächlich glaubte, eine Verfassungsschutzbehörde läßt sich vom obersten Bundesgericht in seiner Tätigkeit beschränken, der irrt gewaltig, leider, wenn ich das noch anmerken darf.
 

DeletedUser26243

Gast
lofotenmann schrieb:
Und wer tatsächlich glaubte, eine Verfassungsschutzbehörde läßt sich vom obersten Bundesgericht in seiner Tätigkeit beschränken, der irrt gewaltig, leider, wenn ich das noch anmerken darf.

Kein Geringerer als:
canc schrieb:
Oh doch, ich bin nur nicht überrascht. Hättest du tatsächlich vermutet, der Staat und seine Organe hielten sich an ihre Gesetze?

da wären wir uns mal einig

Verfassungsschutz und die Frage der nationalen Sicherheit ist wie übermäßiger Harndrang: "Not kennt kein Gebot"
 
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DeletedUser12457

Gast
Und wer tatsächlich glaubte, eine Verfassungsschutzbehörde läßt sich vom obersten Bundesgericht in seiner Tätigkeit beschränken, der irrt gewaltig, leider, wenn ich das noch anmerken darf.

Wo steht etwas vom Verfassungsschmutz? Es waren der Zoll und die LKAs, die diese Malware in Auftrag gegeben, teuer eingekauft und gesetzeswidrig eingesetzt haben.
 

simpsons3

Gast
Wo steht etwas vom Verfassungsschmutz? Es waren der Zoll und die LKAs, die diese Malware in Auftrag gegeben, teuer eingekauft und gesetzeswidrig eingesetzt haben.

Es wäre natürlich perfekt, wenn ALLE staatlichen Institutionen gleichzeitig Verfassungsschutzbehörden wären. Egal ob BKA, LKA, Polizei, Finanzamt, BND, Zoll, Parlamente, Regierungen, MAD, Bundeswehr und wer auch immer, alle staatlichen und öffentlich-rechtlichen Behörden und Institutionen sollten als oberstes Gebot das Grundgesetz haben, zumindest in Grundzügen.

Was schwört der Beamte? Er schwört, "das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und [seine] Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen."

Richter schwören, "das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen."

Bundeskanzler, Bundesminister und Präsidenten schwören, "dass [sie ihre] Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, [ihre] Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde[n]."

Es sollte also - eigentlich - selbstverständlich sein, dass das Grundgesetz (vor allem Art. 20 GG, der ganz zurecht als "Miniverfassung" bekannt ist, ausnahmslos alle Grundsätze der BRD ergeben sich aus diesen paar Wörtern, der gesamte restliche Verfassungstext dient nur der genaueren Erläuterung) zu achten und zu schützen.
Leider ist es das nicht.


Ob man den genauen Wortlaut des Grundgesetzes jetzt so gut findet, ist eine andere Sache. Ich persönlich finde beispielsweise Art. 6 GG nicht sonderlich gut und setze mich für eine ersatzlose Streichung von Art. 12a und Art. 17a GG ein, will gleichzeitig die Zwangsarbeit (Art. 12 (3) GG) gänzlich verbieten und das Grundgesetz um weitere Menschenrechte und um basisdemokratische Elemente erweitern, aber die Grundsätze des GG - nämlich Sozialstaat, Gewaltenteilung, Menschenrechte und Demokratie - finde ich wunderbar.
 
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Lofotenmann

Gast
Wo steht etwas vom Verfassungsschmutz? Es waren der Zoll und die LKAs, die diese Malware in Auftrag gegeben, teuer eingekauft und gesetzeswidrig eingesetzt haben.

Lesen, mein Lieber, lesen, ich sagte Verfassungsschutzbehörde, nicht Landesamt für Verfassungsschutz oder gar Bundesamt für Verfassungsschutz. Und ob etwas rechtswidrig war, entscheidet ein Richter, nicht die künstlich erregte Masse.
 
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