Hallo zusammen,
ich habe Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Was nun folgt, das ist eine Zusammenfassung dessen, was ich nach meinem Verständnis aus dem Gespräch und einer Eigenrecherche mitgenommen habe - damit sind die folgenden Ausführungen absolut unverbindlich.
Sollte es sich um die dynamische IP handeln, dann ist es hoch umstritten, ob hier die Datenschutzgesetze überhaupt Anwendung finden. Diese Entscheidung liegt gerade beim EuGH.
Statische IPs werden in der Regel als personenbezogene Daten angesehen. Dennoch ist InnoGames kein Telekommunikationsanbieter, so dass das TKG auf InnoGames keine Anwendung findet. Für InnoGames gilt vielmehr das TMG, das BDSG und künftig auch die DSGVO. Mit Vorratsdatenspeicherung hat die Sache nichts zu tun. InnoGames darf personenbezogene Daten meines Erachtens grundsätzlich erheben, verwenden und speichern, wenn und soweit dies zur Erbringung der Services erforderlich ist. Die von Geisti angesprochene 30-Tagesfrist bezieht sich wohl auf die Regelung, dass InnoGames fair-play überprüfen will (Anti-Cheating-Tools). Dass InnoGames dies tut, ist sach- und interessengerecht, meines Erachtens von den Datenschutzgesetzen gedeckt und entspricht dem Zweckbindungsgrundsatz. Dem Transparenzgebot genügt InnoGames dadurch, dass InnoGames die User per Datenschutzbestimmung darüber aufklärt. Zu Abrechnungszwecken und anderen Zwecken gibt es darüber hinaus Besonderheiten, die eine weitergehende Speicherung erlauben.
Bitte wendet euch für weiterführende Nachfragen an
privacy@innogames.com, dort wird sich um eure Anliegen in Bezug auf die Datenschutzbestimmungen gekümmert. Das Forum ist aus dem naheliegenden Grund dafür ungeeignet, da hier die falschen Adressaten erreicht werden. Wir haben nicht das nötige Fachwissen, um auf Fragen dieser Art professionelle und verbindliche Antworten zu geben.
Viele Grüße
GIC