Der islamische Staat / Das kalifat

Schwertfisch

Gast
@schwertfisch
http://www.t-online.de/nachrichten/...t-erstmals-wieder-militaer-im-inland-ein.html

Immernoch der überzeugung das die bundeswehr im inland nicht aktiv sein wird in naher zukunft? In deutschland

Die Bundeswehr darf sicherlich auch weiterhin NICHT eingesetzt werden, um Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Islamisten in Deutschland bei Demonstrationen zu unterbinden...

Du bemerkst den Unterschied? Nein? Schade.
 

Revenlon

Gast
@dragonsnacke ich versichere dir die is anhänger in deutschland werden de niemals verlassen bis die letze westliche truppe vom nahen osten abgezogen ist .

@schwertfisch doch kenne den unterschied trzd bin ich der festen überzeugung das bald auch bei uns in deutschen innenstädten ,die bundeswehr patruliert
Ob es kurden gegen islamisten sind ist irrelevant habe ich auch niemals behauptet
 

Schwertfisch

Gast
@schwertfisch doch kenne den unterschied trzd bin ich der festen überzeugung das bald auch bei uns in deutschen innenstädten ,die bundeswehr patruliert
Ob es kurden gegen islamisten sind ist irrelevant habe ich auch niemals behauptet

Nun sind Deine "Überzeugungen" auch nicht einer Diskussion wert :)
 
Immernoch der überzeugung das die bundeswehr im inland nicht aktiv sein wird in naher zukunft? In deutschland

Die Bundeswehr ist bereits "aktiv" im Inland, schon seit vielen Jahrzehnten. Wäre sonst auch komisch wenn die Wehrpflichtigen nichts machen dürften wenn sie in Uniform sind. Nichtmal nach Hause fahren dürften sie dann.
 

Revenlon

Gast
Was ich damit sagen will ist deutschland wird bald das millitär im inland einsetzen wie im letzen artikel den ich gepostet habe ,das wird die situation noch verschlimmern die is symphantisanten werden sich dan die soldaten alle vorknüpfen die dan auf den strassen öffentliche einrichtungen "beschützen" das wird das terrorisiko erhöhen da soldaten für is anhänger immer ein gutes ziel sind wenn nicht sogar ein besseres für ihre propaganda wäre die sehr hilfreich .
 
Warum sollte man?

Es gibt bei uns die Bereitschaftspolizei oder auch kasernierte Polizei die dafür zuständig ist.
 

Revenlon

Gast
Sag das nicht mir sag das der deutschen regierung die haben diese gesetzte für " ausnahmefällen " beschlossen
 

Schwertfisch

Gast
Sag das nicht mir sag das der deutschen regierung die haben diese gesetzte für " ausnahmefällen " beschlossen

Seit Bestehen des Grundgesetzes ist dies die Formulierung im Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr im Inneren betreffend:

Artikel 35 – Rechts- und Amtshilfe; Katastrophenhilfe

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) ... Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.


Hieran wurde seit dem nichts geändert.
 

Revenlon

Gast
@ schwertfisch
Entweder du tuhst es bewusst oder du wusstest es nicht ..

Artikel 87a – Streitkräfte
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfall und im Spannungsfall die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Und jetzt um das auch direkt abzuhacken artikel 91

1) Zur Abwehr einer DROHENDEN Gefahr für den BESTAND oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.


Hier noch ein artikel ?...
http://www.faz.net/aktuell/politik/...ilitaerischen-einsatz-im-inland-11858874.html

Dazu noch das die rsukr voll ausgebaut wird in deutschland ...im bremen z.b haben wir die schon
 
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Schwertfisch

Gast
@ schwertfisch
Entweder du tuhst es bewusst oder du wusstest es nicht ..

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Einsatz_Streitkraefte.pdf

Genug gesagt. Schau mal, was die "Regierung" kann, und wozu eine 2/3-Mehrheit des Parlamentes erforderlich ist. Deine Aussage war ja auch, die Regierung habe dies "zu Ausnahmezwecken beschlossen" - tatsächlich wurden diese Gesetze das letzte Mal im Rahmen der Bekämpfung der RAF 1968 geändert - hat also mit Islamisten oder Demonstrationen von Kurden / Islamisten gar nix zu tun. Und DAS war nun mal Dein ursprünglicher Aufhänger.
 

Revenlon

Gast
1 habe ich nicht behauptet das kurden und islamisten davon betroffen sind bei demos ,sondern eher ein szenario wie in frankreich oder belgien (evt) nach einem is anschlag "katastrophalem ausmasses"
2. wurde das gesetzt 2012 nochmal geändert das die bundeswehr auch waffen im inland einsetzen darf ,schon genug artikel gepostet
3. nicht 1986 wurde das gesetzt das letzte mal geändert sondern 2012 einmal und 2013 luftsicherheitsgesetzt weil bayern und hessen in karlsruhe "waren"
 
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Die Regierung kann im Moment alles.
Sie hat im Parlament eine 2/3 Mehrheit.

Und das Abgeordnete ihrem eigenen Gewissen folgen ist eine Illusion.
 

Schwertfisch

Gast
1 habe ich nicht behauptet das kurden und islamisten davon betroffen sind bei demos ,sondern eher ein szenario wie in frankreich oder belgien (evt) nach einem is anschlag "katastrophalem ausmasses"

Seltsam, dass Du es dann mit einer Kurdendemo verlinkst...

2. wurde das gesetzt 2012 nochmal geändert das die bundeswehr auch waffen im inland einsetzen darf ,schon genug artikel gepostet

Nein, wurde es nicht. Die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und seiner Interpretation wurde vom BVerfG bestätigt.

3. nicht 1986 wurde das gesetzt das letzte mal geändert sondern 2012 einmal und 2013 luftsicherheitsgesetzt weil bayern und hessen in karlsruhe "waren"

Und die Passage zur Anwendung militärischer Gewalt wurde durch Karlsruhe als nichtig erklärt.
 

Moribund

Gast
@ schwertfisch
Entweder du tuhst es bewusst oder du wusstest es nicht ..

Artikel 87a [...]
Revenlon, Du weißt hier (und nicht nur hier) nicht wovon Du "sprichst". Du hast den Art nicht verstanden, Art werden nicht losgelöst und außerhalb des Kontext gelesen, das ist ein Fehler bzw. Irrtum.
 

Revenlon

Gast
Aha sagt moribund also kann man die verfassung interpretieren oder wie wenn man den kontext auseinandernimmt
Genau wie z.b den koran oder die bibel

Und wartet ab .. Ist nur eine frage der zeit bis gewalt auch gegen uns im volk angewendet wird der staat hat schon jetzt imense probleme extremisten in " schach" zu halten mehrere faktoren werden dazu beitragen das die polizei massiv ausgerüstet wird oder das militär zum einsatz kommt in zivilen bereichen
http://www.focus.de/politik/deutsch...-in-bremen-hoeher-als-bekannt_id_4524612.html
 
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