hab ich nichts gegen eine Diktatur, solange sie dem Volk wohlstand und Freiheit geben
Freiheit in einer Diktatur?
Weißt du, was "Freiheit" bedeutet? Offensichtlich nicht, darum werde ich es dir erklären:
Freiheit ist nicht das, was allgemein mit Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Petitionsfreiheit, ect. grob umrissen wird.
Freiheit heißt (natürlich parallel zu den Menschenrechten) auch, dass du dir deine Gesetze selber aussuchen darfst. Da dieses Ideal natürlich nur im Kommunismus erreicht werden kann, kann man im Kapitalismus Freiheit zumindest dadurch beinahe erreichen, dass man Einfluss auf die Entstehung eines Gesetzes hat. Zum Beispiel kann dies durch Volksabstimmungen oder Wahlen geschehen. In einer Diktatur gibt es per Definition beides nicht. Daher wird dir ein Diktator niemals Freiheit bringen können.
Himmel hilf, ich hoffe, die Jugend von heute besorgt sich irgendwann mal irgendwelche sinnvollen Ideale!
Was nun Kommunismus mit einer anarchischen Staatsappartelosigkeit zu tun haben soll, ist wiederum nur Dir bekannt.
Nein, das ist vielen bekannt. Der Kommunismus schafft die Herrschaft ab. Am Ende steht de facto eine (hoffentlich) geordnete, zivilisierte Anarchie.
drei verfassungen
hab noch die verfassung der DDR zu hause
nur das grundgesetz ist halt nur ein grundgesetz
das übergangsweise bis zu einer deutschen wiedervereinigung gelten sollte
was in dem selben sogar steht
und dann sollte das volk über eine deutsche verfassung entscheiden
soweit zum vertrauen das der staat in sein volk hat
Tatsächlich.
Schon in der Präambel von 1949 (ich hab die Mainzer Ausgabe von 1980 daheim) steht (ich hab die Rechtschreibfehler bedingt durch die Neue Rechtschreibung und die Setzung von Zeilenumbrüchen im Originaltext übernommen):
"
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freie Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Bereits hier ist die Rede vom vereinten Europa und von der Einheit Deutschlands (Stellen im Text hervorgehoben).
Allerdings: In Artikel 23 ist der Geltungsbereich des GG geregelt. Als Schlussbestimmung dieses Artikels ist zu lesen:
"
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Das war geschickt gemacht: Die Wiedervereinigung war keine Wiedervereinigung, da in diesem Falle das GG seine Gültigkeit verloren hätte. Die Verträge von 1990 sehen den "Beitritt" der neuen Länder zum Bundesgebiet vor. Dadurch konnte das GG aufgrund von Artikel 23 weiter bestehen.
Übrigens, eins noch:
Irgendwer hat hier behauptet, das GG wäre durch die Nationalversammlung beschlossen worden. Wo hast du den den Dünnschiss her?
Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt und danach den einzelnen Ländern zur Ratifizierung vorgelegt (mindestens zwei Drittel der Länder mussten zustimmen). Bayern lehnte es als einziges Land ab. Jedoch wurde vom Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949 festgestellt, dass die Mindestanzahl an zustimmenden Ländern erfüllt war, also trat es in Kraft.