Soulidarität
Gast
In seinem neuesten Grundsatzurteil hat der BGH den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betroffenen, für rechtmäßig erklärt.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,702790,00.html
Hab noch bisschen aufgeräumt- Sanjara
Wer kann denn schon sagen, dass sie die "Verfügung" wirklich gewollt haben im Zeitpunkt des Sterbens ? Wie steht es mit Verwirrtheit bei Patientenverüfgungen ?
Dieses Urteil verstößt gegen sämtliche christlichen Leitsätze und ist vollumfänglich abzulehnen und darüber hinaus ein Verstoß gegen Art.1. Der BGH geht diese Angelegenheit deutlich zu liberal an. Ich warte z.Z. noch auf das vollständige Urteil, bisher gibt es nur die Pressemitteilung.
(Fett-Zeichnung erfolgte durch mich)Mit diesem Grundsatzurteil stärkt der BGH das Recht auf menschenwürdiges Sterben: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat.
Dem Urteil zufolge kommt es nicht darauf an, ob der Abbruch durch aktive Handlungen erfolgt, also beispielsweise durch das Entfernen eines Ernährungsschlauchs. Die Einwilligung der Patientin "rechtfertigte nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer von ihr nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung diente", heißt es in der offiziellen Mitteilung des BGH.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,702790,00.html
Hab noch bisschen aufgeräumt- Sanjara
Wer kann denn schon sagen, dass sie die "Verfügung" wirklich gewollt haben im Zeitpunkt des Sterbens ? Wie steht es mit Verwirrtheit bei Patientenverüfgungen ?
Dieses Urteil verstößt gegen sämtliche christlichen Leitsätze und ist vollumfänglich abzulehnen und darüber hinaus ein Verstoß gegen Art.1. Der BGH geht diese Angelegenheit deutlich zu liberal an. Ich warte z.Z. noch auf das vollständige Urteil, bisher gibt es nur die Pressemitteilung.
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