Erlaubter MOrd - BGH lockert Sterbehilfe-Strafbarkeit

simpsons3

Gast
Dieses Urteil verstößt gegen sämtliche christlichen Leitsätze und ist vollumfänglich abzulehnen und darüber hinaus ein Verstoß gegen Art.1. Der BGH geht diese Angelegenheit deutlich zu liberal an.

Es verstößt gegen christliche Leitsätze? Gut, dann betrifft es mich ja nicht, in einem Staat, in dem Staat und Religion getrennt sind.

Außerdem ist es kein Verstoß gegen Art. 1 GG, sondern eine Anerkennung und Beachtung dieses Grundrechtes auf dem letzten Weg. Als eigentlich genau das Gegenteil.

Und wie kann man etwas (in einem Land, dass in seiner Geschichte so fantastisch liberale Menschen und Nationen wie Hitler, Bismarck, das Dritte Reich und die DDR quasi "live und unplugged" mitbekommen hat,) zu liberal nehmen? Du willst also die Gedankenfreiheit der Menschen beschneiden? Das ist auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wer das eine Grundrecht abschaffen will, soll nicht aufgrund eines anderen Rechtes argumentieren.

Es geht nicht mehr nur um Unterlassen (Ernährung einstellen), sondern auch um aktives Tun (Gift spritzen etc). Barbarei und Mord. Das ist es !

Warum wurde Conrad Murray von der US-Staatsanwaltschaft dann nur wegen Totschlags und nicht wegen Mord angeklagt, obwohl er MJ (vor genau einem Jahr und zwei Tagen) Gift (bzw. das Narkosemittel Propofol) verabreicht hat? Das geschah im Gegensatz zu der Sterbehilfe NICHT im Einverständnis mit Michael. Michael war abhängig, das heißt im Bezug auf die Medikamente nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Patientenverfügungen werden dagegen im Vollbesitz der geistigen Kräfte ausgestellt.

Mord ist die beabsichtigte Tötung, aus niederen Beweggründen.

Na ja, nach § 211 StGB gibt es auch noch andere Dinge, die zu einer Verurteilung wegen Mordes führen können, z.B.:
- Sexualhintergrund (Bei Sterbehilfe nicht gegeben)
- Habgier (Bei Sterbehilfe nicht gegeben)
- Heimtücke (liegt nicht vor, da von Patient gewünscht)
- Grausamkeit (ist sowieso Schwachsinn, da relativ)
- Ermöglichung/Verdunklung einer Straftat (liegt nicht vor)

Wir sehen also, dass die Sterbehilfe kein Mord ist, sie ist die humanste aller Arten, wie man in einem Krankenhaus sterben kann.
 

Soulidarität

Gast
§211 StGB ist in objektive und subjektive Tatbestandmerkmale gegliedert.

Objektiv z.b. heimtückisch, subjektiv z.b. Habgier.

Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines feindlichen Angriffs versieht. Wehrlos, wer aufgrund der Arglosigkeit sich nicht oder nur eingeschränkt wehren kann. Wem der Stecker gezogen wird, der ist sowohl arg-wie wehrlos. :)


Reine Gedanken sind vom Grundgesetz nicht erfasst...wie will man die auch erfassen. Denken darfst du immer noch, was du willst.
 
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captaincoma

Gast
§211 StGB ist in objektive und subjektive Tatbestandmerkmale gegliedert.

Objektiv z.b. heimtückisch, subjektiv z.b. Habgier.

Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines feindlichen Angriffs versieht. Wehrlos, wer aufgrund der Arglosigkeit sich nicht oder nur eingeschränkt wehren kann. Wem der Stecker gezogen wird, der ist sowohl arg-wie wehrlos. :)


Reine Gedanken sind vom Grundgesetz nicht erfasst...wie will man die auch erfassen. Denken darfst du immer noch, was du willst.

Es gibt die patientenverfügung und das du dich als npdwähler aufs grundgesetz berufst ist ja der knaller.
 

Kuldigar

Gast
§211 StGB ist in objektive und subjektive Tatbestandmerkmale gegliedert.

Objektiv z.b. heimtückisch, subjektiv z.b. Habgier.

Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines feindlichen Angriffs versieht. Wehrlos, wer aufgrund der Arglosigkeit sich nicht oder nur eingeschränkt wehren kann. Wem der Stecker gezogen wird, der ist sowohl arg-wie wehrlos. :)


Reine Gedanken sind vom Grundgesetz nicht erfasst...wie will man die auch erfassen. Denken darfst du immer noch, was du willst.

Schön polemisiert, aber das gibt den Stand in der Rechtsprechung nicht wider:

Heimtücke ist in der Tat die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist der Bewußtlose aber nur dann, wenn er bereits bevor er in den Zustand der Bewußtlosigkeit fiel arglos war.

Wer eine Patientenverfügung oder eindeutige Erklärungen abgegeben hat, dass man ihm den "Stecker ziehen" möge, der war nicht arglos, da er zu jeder Zeit wußte, dass er im Fall eines Zustandes wie des in der Verfügung bezeichneten, nicht weiterversorgt würde.

Damit scheidet Heimtückemord bereits aus.

(Dahingestellt bleiben kann daher die problematische Dogmatik zur "feindlichen Willensrichtung" bzw. der Rechtsfolgenlösung).


Davon abgesehen:

Bei einer Tat sind nach dem Strafgesetz auch die Tatmotive und die kriminelle Energie, die sich aus der Tat ergeben maßgeblich, daher ist dieser Satz:

Reine Gedanken sind vom Grundgesetz nicht erfasst...wie will man die auch erfassen. Denken darfst du immer noch, was du willst.

irreführend.


@captaincoma:

Glaub dem doch nicht alles ;)

Davon abgesehen:
Auch der NPD-Wähler darf sich selbstverständlich aufs Grundgesetz berufen. Du weißt schon, es fängt an mit "allen Menschen"...
 

schwabbelrowski

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Hallo zusammen

Ich möchte auch noch einen Aspekt ansprechen dem hier noch nich so viel Beachtung geschenkt wurde.
In Artikel 2 steht zu Beginn, "Jeder hat das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit", für mich gehört auch der Tod zum Teil des Lebens und deswegen sollte man auch die Möglichkeit haben, sich davon helfen zu lassen, wenn man das ausdrücklich will. Es schadet ja niemandem, weil derjenige es selbst, in vollem Bewusstsein seiner geistigen und körperlichen Kräfte, geschrieben hat.
Und selbst die Bibel widerspricht dem m.E. nach nicht, denn ist es nich auch eine Art von "Liebe" wenn man einem geliebten Menschen seinen letzten Willen erfüllt, in Würde zu sterben?

Schwabb
 

Heinrich4

Gast
Das Urteil ist ein Türöffner für Menschen, sich ihrer Verwandten vom Leib zu schaffen, statt sie menschenwürdig weiter zu versorgen. Ich betrachte sowas aus tiefster christlicher Überzeugung als Mord. Weil man das Leben beliebig beendet.

Beachtet auch die Dimension: Es geht nicht mehr nur um Unterlassen (Ernährung einstellen), sondern auch um aktives Tun (Gift spritzen etc). Barbarei und Mord. Das ist es !

Darf ich das alles als Schwachsinn abtun?

1. Mit der Patientenverfügung kann man sich keine Verwandten vom Hals schaffen, da die sterbenskranken Menschen, bei denen die lebenserhaltenden Maßnahmen abgeschaltet werden, diese Verfügung schon vor der Krankheit geschrieben haben mussten. Als sie also noch im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten und gesund waren.

2. Menschenwürdig weiter zu versorgen?
Ich arbeite im moment im Krankenhaus. Gibt ältere Patienten mit zb Schlaganfall, die können gar nichts mehr alleine. Die sind festgeschnallt, weil sie sonst herausfallen würden. Die tragen eine Windel, weil sie nicht mehr alleine scheißen können. Manche von denen können sich nicht einmal mehr richtig artikulieren. Ich weiß nicht, ob du das als menschenwürdig bezeichnest.

3. Mit dieser Patientenverfügung wird nur gesagt, dass lebenserhaltenden Maßnahmen abgeschaltet werden, wenn das Weiterleben menschenunwürdig wäre. Nichts mit Giftspritze
 

Pyroklis

Gast
Sterbehilfe

Ich nehme mal den Fall vom unheilbaren Krebs im Endstadium.
Da Korruption und Profitgier nicht vor Ärzten und Krankenhäuser halt macht finde ich es wichtig das man Menschen nicht zwingen kann noch Monatelang an Maschinen angeschlossen im KH zu verbringen. Ein unbelegtes Bett im Krankenhaus verursacht Kosten und die gilt es ja bekanntlich zu vermeiden.

Es kann auch nicht sein das Menschen die nur noch leiden in die Schweiz fahren müssen um Sterbehilfe zu bekommen ohne rechtliche Konsequenzen.

Ethisch betrachtet hat der Mensch meiner Meinung nach ein Recht auf einen würdevollen Tod.
Und Wenn der Betroffene + Verwandten + Arzt + ( Pastor/in ) grünes Licht geben dann Bitte mit Würde!
 
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hauhau

Gast
Will das nur mal eben einwerfen:

Was hat der Pastor/in damit zu tun?


... in Deutschland sind Religion und Staat voneinander getrennt.
 

Soulidarität

Gast
Es ist wirklich traurig, wie selbst geringfügigste Einschränkungen von Menschen zum Anlass genommen werden, Morde zu rechtfertigen.

ch arbeite im moment im Krankenhaus. Gibt ältere Patienten mit zb Schlaganfall, die können gar nichts mehr alleine. Die sind festgeschnallt, weil sie sonst herausfallen würden. Die tragen eine Windel, weil sie nicht mehr alleine scheißen können. Manche von denen können sich nicht einmal mehr richtig artikulieren. Ich weiß nicht, ob du das als menschenwürdig bezeichnest.

Wenn ihr sie ordnungsgemäß versorgt, ist das menschenwürdig.

Als sie also noch im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten und gesund waren.

Das ist eine Unterstellung, keine Tatsache.
 

FlöchenII

Gast
Ich muss wirklich sagen, dass ich entsetzt bin, welche Meinungen hier Kund getan werden...

Einerseits das Urteil mit der Begründung zu kritisieren es würde Mord erleichtern und gegen das Grundgesetz verstoßen entbehrt schon jeglicher Grundlage...
Ich denke die Definitionen von Mord und seinen Merkmalen wurden von den Vorrednern schon korrekt dargestellt, deshalb will ich dazu nichts mehr anfügen...
Viel wichtiger ist doch die Frage nach den Grundrechten, denn daraus leitet doch ein jeder von uns seine Abwehrrechte gegen den Staat ab! Schon seit Langem ist doch anerkannt, dass der Tod, genau wie das Leben, ein Teil des Menschen ist und dieser Teil auch geschützt werden muss...
Also zu sagen, dass der Tod durch Sterbehilfe gegen Art. 1 GG verstößt ist doch völligst an der Realität vorbei. Vielmehr wird gerade auch das Sterben und die Art des Sterbens, sowohl durch die Menschenwürde (Art. 1 GG) und auch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I 1 GG) geschützt, sodass hier niemand - und schon gar kein Christ - meinen dürfte Gott spielen zu müssen und das Leben künstlich zu verlängern, insofern dies nicht gewünscht ist...

Und um noch einmal kurz auf das Christentum zu sprechen zu kommen und das Gebot "Du sollst nicht töten", so muss man dies doch auf die heutige Zeit umwandeln... Zur Zeit von Moses, wenn es ihn denn überhaupt gegeben haben sollte, gab es meines Wissens nach weder PEG-Sonden, noch Notfallambulanzen, noch nichtmals den Begriff des Wachkomas. In dieser Zeit wären die Menschen einfach gestorben und das Problem hätte sich überhaupt nicht ergeben.
Auf die heutige Zeit gesehen, ergeben sich durch die vorbildliche medizinische Versorgung in Deutschland aber moralische Konflikte, die m.M. nach aber einfach mit christlicher Anschauung gelöst werden können... Wir verlängern das Leben doch künstlich und halten die Menschen, die eigentlich schon tot wären künstlich am Leben... Und diese Qual und dieses Leid was sich dadurch ergibt soll im Rahmen einer christlichen Betrachtungsweise gerechtfertigt sein? Diese Meinung halte ich doch für mehr als dürftig...

Deshalb Respekt für den BGH eine solch wegweisende Entscheidung gefällt zu haben...
 

Fritz von Farm

Gast
Ich muss wirklich sagen, dass ich entsetzt bin, welche Meinungen hier Kund getan werden...

Einerseits das Urteil mit der Begründung zu kritisieren es würde Mord erleichtern und gegen das Grundgesetz verstoßen entbehrt schon jeglicher Grundlage...
Ich denke die Definitionen von Mord und seinen Merkmalen wurden von den Vorrednern schon korrekt dargestellt, deshalb will ich dazu nichts mehr anfügen...
Viel wichtiger ist doch die Frage nach den Grundrechten, denn daraus leitet doch ein jeder von uns seine Abwehrrechte gegen den Staat ab! Schon seit Langem ist doch anerkannt, dass der Tod, genau wie das Leben, ein Teil des Menschen ist und dieser Teil auch geschützt werden muss...
Also zu sagen, dass der Tod durch Sterbehilfe gegen Art. 1 GG verstößt ist doch völligst an der Realität vorbei. Vielmehr wird gerade auch das Sterben und die Art des Sterbens, sowohl durch die Menschenwürde (Art. 1 GG) und auch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I 1 GG) geschützt, sodass hier niemand - und schon gar kein Christ - meinen dürfte Gott spielen zu müssen und das Leben künstlich zu verlängern, insofern dies nicht gewünscht ist...

Und um noch einmal kurz auf das Christentum zu sprechen zu kommen und das Gebot "Du sollst nicht töten", so muss man dies doch auf die heutige Zeit umwandeln... Zur Zeit von Moses, wenn es ihn denn überhaupt gegeben haben sollte, gab es meines Wissens nach weder PEG-Sonden, noch Notfallambulanzen, noch nichtmals den Begriff des Wachkomas. In dieser Zeit wären die Menschen einfach gestorben und das Problem hätte sich überhaupt nicht ergeben.
Auf die heutige Zeit gesehen, ergeben sich durch die vorbildliche medizinische Versorgung in Deutschland aber moralische Konflikte, die m.M. nach aber einfach mit christlicher Anschauung gelöst werden können... Wir verlängern das Leben doch künstlich und halten die Menschen, die eigentlich schon tot wären künstlich am Leben... Und diese Qual und dieses Leid was sich dadurch ergibt soll im Rahmen einer christlichen Betrachtungsweise gerechtfertigt sein? Diese Meinung halte ich doch für mehr als dürftig...

Deshalb Respekt für den BGH eine solch wegweisende Entscheidung gefällt zu haben...

Guter Beitrag. Ergänzend möchte ich noch den Widerspruch hinzufügen, der zwar jetzt nicht dieses Urteil betrifft, aber Euthanasiegesetze gibt es ja nicht nur in Deutschland die mit den bisherigen deutschen vergleichbar wären, die sich ergibt aus dem Verbot zur Sterbehilfe in Staaten, die aber zum Beispiel die Todesstrafe praktizieren.
Das nenne ich Doppelmoral.
 

simpsons3

Gast
Heimtückisch handelt wer die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines feindlichen Angriffs versieht. Wehrlos, wer aufgrund der Arglosigkeit sich nicht oder nur eingeschränkt wehren kann. Wem der Stecker gezogen wird, der ist sowohl arg-wie wehrlos. :)

Die Arg- und Wehrlosigkeit ist, wie schon von einem Vorredner dargelegt, nicht gegeben, denn im Zeitraum vor der Bewusstlosigkeit war der Betroffene nicht arg- und wehrlos.

Fett markiert habe ich oben das Wort "Opfer". Damit es ein Opfer gibt, muss es erstmal eine Tat geben. Ist die Sterbehilfe legalisiert, so gibt es kein Opfer, denn es gibt auch keine Tat.

Das ist eine Unterstellung, keine Tatsache.

Falsch. Fängt eine ordentliche Verfügung nicht mit den Worten an "Ich [Name] bestimmte hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass ...", oder irre ich mich da???
 

Pyroklis

Gast
Will das nur mal eben einwerfen:

Was hat der Pastor/in damit zu tun?


... in Deutschland sind Religion und Staat voneinander getrennt.
Deswegen hab ich das in Klammern gesetzt weil ich mir auch nicht sicher war.
Hab aber jetzt gelesen das Kirche sich dagegen ausgesprochen hat.
 

Hector87

Gast
zitat sanjara
Die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sind fliessend. Sie werden sich durch Gesetze meiner Meinung nach nie regeln lassen. Gesetzliche Bestimmungen können höchstens einen Rahmen bieten.

Denn jedes Sterben ist genauso wie jedes Leben einzigartig. Sterben ist Prozess der mit Respekt und individuell zu begleiten ist.

Was aus meiner Sicht noch viel mehr gefördert werden sollte ist die Palliativmedizin / -pflege die zum Ziel hat, Sterbenden die letzte Zeit würdig und mit möglichst hoher Lebensqualität und Selbstbestimmung zu gestalten.

seh ich ganz genauso.

schwierig stell ich mir die sterbebegleitung vor. weiß nicht wie man das gut machen sollte ohne sich selbst emotional einzubeziehen, und wenn man sich dann einbezieht zieht einen das selber automatisch runter wenn man dauernd menschen beim sterben zusehen muss, die man vielleicht auch noch lieb gewonnen hat.
das ist doch irgendwie eine zwickmühle oder?!
 

Sanjara

Gast
Nicht zu allen Sterbenden habe ich die selbe Beziehung.

Wir hatten ein Team in dem wir uns immer soweit möglich - abgesprochen haben, wer welche Angehörigen und Sterbenden begleitet. So dass möglichst immer jemand da war der sowohl die Angehörigen als auch den Patienten gut kannte und eine gute Beziehung zu ihnen hatte.

Dadurch war es möglich, auf sehr persönliche, individuelle Wünsche einzugehen.

Und manchmal hat man Menschen die gehen, sehr gern, auch als Pflegende, weil man sie schon Monate oder länger kennt. Aber das "zieht dann nicht runter" wenn so jemand stirbt.

Es ist meine persönliche Meinung, dass ich dann auch einen Moment traurig sein darf - ohne mich zu identifizieren mit den Angehörigen oder so .... - aber einfach auch ein paar Stunden traurig sein darf.

Trauer - in einer gesunden Form - beeinhaltet für mich gleichzeitig auch eine Art Wertschätzung dafür einen Menschen gekannt und ein Stück des Weges mit ihm geteilt zu haben.
 

Hector87

Gast
das problem für mich wäre ganz einfach die häufigkeit dieser trauermomente, irgendwann wird einem das doch zu viel?!
 
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