Erlaubter Mord II - BGH pro Tests an Embryonen

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Pressemitteilung zum Grundsatzurteil:

Dem mit dem Gesetz verfolgten Zweck des Schutzes von Embryonen vor Missbräuchen läuft die PID nicht zuwider. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die extrakorporale Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne weitere Einschränkungen. Ein strafbewehrtes Gebot, Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung zu übertragen, birgt hohe Risiken in sich; vor allem ist zu besorgen, dass sich die Schwangere im weiteren Verlauf nach einer ärztlicherseits angezeigten und mit denselben Diagnosemethoden durchgeführten Pränataldiagnostik, hinsichtlich derer eine ärztliche Aufklärungspflicht besteht, für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Die PID ist geeignet, solch schwerwiegende Gefahren zu vermindern. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber sie verboten hätte, wenn sie bei Erlass des Embryonenschutzgesetzes schon zur Verfügung gestanden hätte. Dagegen spricht auch eine Wertentscheidung, die der Gesetzgeber in § 3 Satz 2 des Embryonenschutzgesetzes getroffen hat. Dort ist eine Ausnahme vom Verbot der Geschlechtswahl durch Verwendung ausgewählter Samenzellen normiert worden. Mit dieser Regelung ist der aus dem Risiko einer geschlechtsgebundenen Erbkrankheit des Kindes resultierenden Konfliktlage der Eltern Rechnung getragen worden, die letztlich in einen Schwangerschaftsabbruch einmünden kann. Eine gleichgelagerte Konfliktlage hat in den zu beurteilenden Fällen bestanden.

Der Bundesgerichtshof hat betont, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden zur Verminderung der genannten Gefahren im Rahmen der PID sei. Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer "Wunschtochter" oder eines "Wunschsohnes" herbeizuführen, wäre damit nicht der Weg geöffnet.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...2288&anz=633&pos=2&nr=52539&linked=pm&Blank=1


Hintergrundinfos zum streitgegenstänndlichen Verfahren:

Angegriffen wurde die Untersuchung von Embryonen im Rahmen von künstlichen Befruchtungen auf Erbkranknheiten. Dies wurde hier getan im Wegen der Präimplantationsdiagnostik (PID).

Das Urteil in verständlicheren Worten

Zuerst mal langsam. Im wesentlichen lässt sich das Urteil auf folgende Gedanken eindampfen: Es darf untersucht werden, ob die Embryonen von einer "schwerwiegenden Erbkrankheit" betroffen sind. Die Eltern, oder die Mutter soll von der 'Bürde' befreit werden, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine solche Krankheit mit konventionellen Methoden nachgewiesen werden kann, abtreiben zu lassen. Diese Konfliktlage soll vermieden werden, das bisherige Embryonenschutzgesetzes, welches ein "Untersuchen" bestraft, soll diese Situation nicht erfassen.

Die Wertung des BGH

Was macht der BGH damit ?

Er nimmt zunächst eine Wertung vor. Es gibt Embryonen mit schwerwiegenden genetischen Krankenheiten und ohne. Aufgrund der reinen "Gefahrenlage", soll eine Untersuchung zulässig sein. Damit wird mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass Kinder mit Erbkrankheiten eine Belastung darstellen. Eine Belastung für die Eltern.

Damit wird faktisch allen Behinderung das Stigma der "Minderwertigkeit" auferlegt, über die man dann aus diesem Grund im Vorfeld Untersuchungen durchführt und aussortiert. Der BGH vermeidet diese Terminologie, indem er aus Sicht der Mütter argumentiert (Konfliktlage). Das ist für sich genommen eine rationale und nachvollziehbare Situation. Natürlich leidet auch die Mutter in dieser Situation. Man kann vertreten, dass dies für alle Beteiligten die schonenste Methode ist.


Das Besorgniserregende daran


Aber auch Embryonen enthalten bereits Leben. Leben, das geschützt werden muss, egal in welcher Form. Geschützt werden hier allenfalls die "gesunden" oder "Erbkrankfreien" Embryonen. Faktisch werden damit alle Bürger mit Behinderungen zu Bürgern 2 Klasse tituliert, eine ernstzunehmende Diskriminerung. Und eine besorgniserregende gesellschaftliche Entwicklung.

Zwar nimmt der BGH noch Fahrt aus der Sache,
"Der Bundesgerichtshof hat betont, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden zur Verminderung der genannten Gefahren im Rahmen der PID sei"

Das hier eine Art "die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Tröpfchen"-Kasuistik geschaffen wurde, bereitet mir dennoch ernsthafte Sorgen. Ich betrachte das Urteil als Dammbruch, bei dem schützenswertes Leben unter das Wohlbefinden der Eltern gestellt wird.
 
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captaincoma

Gast
Ich finde es toll das seine kameraden ihm erklären was er schreiben soll.
Wäre doch blöde wenn er das in eigene worte fassen müßte,dann sollte er sich den bull..,sorry,der polizei stellen.
 
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