Frage zum "Das große Rüsten"

Das kann ich mir jetzt mal gar nicht vorstellen
Brechen wir es doch mal auf die einfachsten Parameter herunter:
Ein von einer Firma GmbH in diesem Falle (nicht Privatperson) veräußertes Gut entspricht nicht der Kaufbeschreibung. Trotzdem hat der Käufer keine Rechte?
Kannste mir nicht erzählen, Qualle, Sorry!

Wenn MediaMarkt eine PS4 verkauft und behauptet, dass diese 8k Videos darstellen kann, willst du dann MediaMarkt darauf verklagen eine PS4 zu verschicken die 8k Videos darstellen kann?
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Bei einen normalen Kaufvertrag würde lediglich eine Anfechtung des Vertrags in Frage kommen, wegen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Natürlich kämen theoretisch noch eine Reihe von anderen Punkten wie Betrug in Frage, aber diese lassen sich relativ schnell ausschließen.

@19LEX Das ist falsch. Nach 356 BGB kann ein Widerruf beim Kauf virtueller Güter ausgeschloßen werden.
> (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. <
https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass InnoGames das Widerrufsrecht genauso ausschließt.

PS: Der Begriff versteckter Mangel ist sicherlich nicht der Fachausdruck. Juristisch gesehen existiert dieser Begriff nämlich gar nicht. Das ist nur ein umgangssprachlicher Begriff
PPS: Ein Sachmangel ist folgendes. Kann ich hier aber nicht erkennen.
http://www.recht-finanzen.de/contents/1208-wann-liegt-beim-kaufvertrag-ein-sachmangel-vor
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser54031

Gast
PS: Der Begriff versteckter Mangel ist sicherlich nicht der Fachausdruck. Juristisch gesehen existiert dieser Begriff nämlich gar nicht. Das ist nur ein umgangssprachlicher Begriff
PPS: Ein Sachmangel ist folgendes. Kann ich hier aber nicht erkennen.
http://www.recht-finanzen.de/contents/1208-wann-liegt-beim-kaufvertrag-ein-sachmangel-vor

PS: Gebe ich dir Recht ist kein Fachausdruck sondern im Einzelhandel eine gängige Ausdrucksweise was es fast schon zu einem Fachausdruck macht.
PPS: Ich glaube der LINK ist besser geeignet
 

DeletedUser54031

Gast
womit wir wieder beim Thema Fernabsatzvertrag währen und der besonderen Informationspflicht des Herstellers/Verkäufers.
 

DeletedUser57280

Gast
Ein von einer Firma GmbH in diesem Falle (nicht Privatperson)
Ich klugscheiße jetzt einfach weil ichs kann :)

Die Firma ist der Name eines Unternehmens unter dem die Geschäfte getrieben werden und die GmbH ist eine Unternehmensform. Passt also nicht ganz so zusammen
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Hahaha

Ich klugscheiße jetzt einfach weil ichs kann :)

Die Firma ist der Name eines Unternehmens unter dem die Geschäfte getrieben werden und die GmbH ist eine Unternehmensform. Passt also nicht ganz so zusammen
smiley_emoticons_mttao_schuetze.gif
Du musst es so lesen

Ein von einer Firma GmbH in diesem Falle

Ich schmeiß die Kommata immer nach Geschmack mit rein ;) und amüsiere mich über die Reaktionen

Es gibt auch noch AGs, GmbH & Co. KGs, KGs, eropäische SAs, amerikanische Ltds, und und und...
 

DeletedUser56499

Gast
Sehr geile Diskussion XD, man sollte allerdings nicht zu genau mitlesen, was hier GOOGLE MÖCHTEGERN JURISTEN teilweise von sich geben lässt meine Nackenhaare ergrauen.
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Also bedeutet das, das ich ab sofort "vor einem weiterem Kauf" fragen werde -
Was bekomme ich denn wirklich und was "genau wird abgezogen" ?

Jein...

Also in Deinem Falle würde ich erstmal noch weiterbohren und die Fragen, die Du hier stellst auch im Ticket stellen.

und dadurch das hier darüber gesprochen wurde, hast Du ja schon bewirkt, das andere demnächst nicht mehr von falschen Voraussetzungen ausgehen.
 
Jein...

Also in Deinem Falle würde ich erstmal noch weiterbohren und die Fragen, die Du hier stellst auch im Ticket stellen.

und dadurch das hier darüber gesprochen wurde, hast Du ja schon bewirkt, das andere demnächst nicht mehr von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Ach bitte. Der Spieler wusste ganz genau wie der Effekt wirkte ^^

Der will sich jetzt hier wichtig machen. Verstehe nicht warum man das deckt.
 

DeletedUser54031

Gast
@spock ich darf dich daran erinnern das die Forschung Wehrpflicht nicht das selbe ist wie der Buff Das große Rüsten. Während die Forschung kostenlos ist, ist Das große Rüsten, aktuell, mit wenigen Ausnahmen, nur als Premiumsdienstleistung zu erhalten. Auch wenn die Algorithmen bei beidem die selben sind so hat man bei zweitem mehr Rechte als bei erstem.
 

DeletedUser57342

Gast
Hat hier jetzt eigentlich noch wer Ahnung davon? Würde mich interessieren.

So wie im Anfangspost geschildert ist das ein Beschaffenheitsmangel bzw. offener Mangel. Keine Ahnung wie lang die Reklamationsfrist jetzt ist, aber eigentlich sollte man ja eine Nacherfüllung oder Preisminderung verlangen können oder man tritt vom Kaufvertrag zurück. Zumindest unter normalen Umständen.

Ich weiß jetzt aber nicht, ob es da noch irgendwelche Sonderregelungen gibt weil das online ist oder aus welchem Grund auch immer. Kennt sich damit vielleicht noch wer aus? Bitte nicht so jemand wie Qualle oder Lexx :smile:
 
Hat hier jetzt eigentlich noch wer Ahnung davon? Würde mich interessieren.

So wie im Anfangspost geschildert ist das ein Beschaffenheitsmangel bzw. offener Mangel. Keine Ahnung wie lang die Reklamationsfrist jetzt ist, aber eigentlich sollte man ja eine Nacherfüllung oder Preisminderung verlangen können oder man tritt vom Kaufvertrag zurück. Zumindest unter normalen Umständen.

Ich weiß jetzt aber nicht, ob es da noch irgendwelche Sonderregelungen gibt weil das online ist oder aus welchem Grund auch immer. Kennt sich damit vielleicht noch wer aus? Bitte nicht so jemand wie Qualle oder Lexx :smile:

Ich antworte trotzdem
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§ 356 BGB Absatz 5 schrieb:
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

AGB § 9 Widerrufsrecht schrieb:
Widerrufsbelehrung
  1. Widerrufsrecht
  2. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  4. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (InnoGames GmbH, Friesenstrasse 13, 20097 Hamburg; Tel.: +49 40 7889335-0; Fax: +49 40 7889335-200; E-Mail: info@innogames.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinem Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
  6. Folgen des Widerrufs
  7. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  8. Ende der Widerrufsbelehrung.
  9. Besonderer Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts:
  10. Dein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wurde, nachdem du als User hierzu deine ausdrückliche Zustimmung erteilt hast und zur Kenntnis genommen hast, dass du infolgedessen mit Beginn der Ausführung des Vertrages dein Widerrufsrecht verlierst.
  11. Besonderer Hinweis zum Vertragstext:
  12. Wir bestätigen dir als User den Vertragsschluss per E-Mail durch Zusendung einer Rechnung und speichern den Vertragstext.
https://legal.innogames.com/foe/de/agb

Unabhängig von der Frage ob InnoGames es schafft das Widerrufsrecht wirksam zum erliegen zu bringen könnte es bereits an folgenden Punkt scheitern
§ 356 BGB Absatz 4 schrieb:
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

Die Frage ob hier eine Dienstleistung vorliegt oder nicht wurde aber noch nicht vor Gericht geklärt und es gibt 2 Rechtsmeinungen dazu.

Abschließend: Widerruf innerhalb von 2 Wochen einreichen und dann gehts vor Gericht. Rechne da nicht mit Erfolg (wegen der speziellen Beschaffenheit der Boni), aber man kann es ja mal probieren :)
 
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