Wenn die Gottesgesandten abgebrochen werden wird die Gunst ja übertragen, also daher sinnlos.
Zwar nur 50% der Gunst aber das wär auch bei einem selbstausgeführten Abbruch so. Nimmt sich daher nichts.
Nein, genau das passiert nicht.
Nochmal der Reihe nach: Angenommen, Du hast beim alten Gott der Stadt einen vollen Gunstspeicher gehabt, weißt aber genau, dass der Gunstspeicher des alten Gottes auf 0 gesetzt wird nach dem Wechsel. Somit könntest Du auf die Idee kommen, vor dem Wechsel des Gottes die Rekrutierung möglichst vieler Gottgesandter anzustoßen, um durch Abbruch der Rekrutierung nach dem Wechsel des Gottes wenigstens die Hälfte der eingesetzten Gunst auf den neuen Gott zu übertragen und somit zu "retten".
Damit genau dieser clevere Gedanke nicht zum Tragen kommen kann, wird die Rekrutierung von Gottgesandten beim Wechsel des Gottes abgebrochen, obwohl bereits in der Stadt gebaute Gottgesandte erhalten bleiben. Die für die Rekrutierung eingesetzte Gunst wird aber anders, als von Dir beschrieben, weder dem alten, noch dem neuen Gott zur Hälfte gutgeschrieben - sie geht komplett verloren.
Wie
@Mim le Fay schon beschrieben hat, soll so die Übertragung von Gunst von einem Gott auf den anderen verhindert werden, denn ansonsten könnte man sich die Gunst für jeden beliebigen Zauber (Seesturm!) je nach Bedarf zurechtschnitzen, indem man reihum taktisch klug Götter auswechselt und mit mythischen Rekrutierungsaufträgen jongliert.