Grundsatzurteil: Mediziner dürfen Erbgut Embryonen prüfen

Jukuhu

Gast
Nein, ich meine Moral.^^

Genau die kann man sich nicht aus der Logik zusammenbauen, ich jedenfalls nicht. Es gibt bestimmte Werte die ich vermittelt bekommen habe und die durch meine eigenen ergänzt werden.

Hmm...

Ich könnte z.b. argumentieren das PID gegen die Würde des Menschen geht, da "unnütze Menschen" einfach aussortiert werden.

Dann würde aber wieder die Diskusion losgehen das dies kein Argument sei, weil nach deiner Logik "Zellhaufen" noch keine Menschen sind.

Da treffen einfach Ansichten aufeinander die man nicht unter einen Hut bringen kann ^^
 

Hector87

Gast
ich habe in meiner erziehung auch werte vermittelt bekommen.
irgendwann hab ich sie in frage gestellt und bin zu dem schluss gekommen, dass einige davon ziemlicher schrott waren.

natürlich kannst du sagen, dass für dich ein zellhaufen genauso viel zählt wie ein geborener mensch. aber logisch erklären kannst du es nicht, ich hingegen kann und habe sehr wohl logisch erklärt warum ein zellhaufen für mich nicht gleichermaßen schützenswert ist wie ein geborener mensch.
ohne gehirn keine gefühle, kein bewusstsein, keine intelligenz --> kein mord bei PID.
 

Jukuhu

Gast
Die passende Antwort wäre wiederrum die Biologische Definition und wir sind wieder am Anfang^^

Ich denke du verstehst was ich versuche zu vermitteln^^
 

Lord Cracker

Gast
Ich könnte z.b. argumentieren das PID gegen die Würde des Menschen geht, da "unnütze Menschen" einfach aussortiert werden.

Aber es geht doch bei der PID eben darum, vor Einplanzung der befruchteten Zelle eine "Auswahl" vorzunehmen. Also was ist das böse, was hier eigentlich getan wird? Ist ja nicht so, als wäre eine befruchtete Eizelle außerhalb eines Körpers überhaupt lebensfähig o_O
 

Hector87

Gast
ich denke schon, du willst sagen, dass wir unterschiedlicher meinung sind und sich daran nichts ändern lässt.

doch ich finde das eben nicht. so wurde doch zb schon erklärt warum der genetische aspekt alleine nicht ausreichend sein kann.
du musst dir doch darauf irgendeine antwort einfallen lassen, wenn du weiterhin deiner meinung bist. ansonsten könnte man dir sturheit vorwerfen ;)
 

Garlan der Kavalier

Gast
Seit wann folgt die Moral der Logik ? ;)
Natürlich musst du deine Moral logisch begründen
Du kannst auch nicht erwarten das jemand seine Moralvorstellungen die Toilette runterspült weil du die "logischeren" Argumente hast :)
Doch, das tue ich. Im allegemeinen hat der die logischeren Argumente, der im Recht ist, folglich der die "richtige" Moral hat. Und wenn ich auf jemanden stoße dessen Meinung richtiger ist als meine eigene, revidiere ich die natürlich.
Es gibt bestimmte Werte die ich vermittelt bekommen habe und die durch meine eigenen ergänzt werden.
Du kannst deine Werte aber überprüfen, und zwar logisch, und gegebenenfalls revidieren.


Die passende Antwort wäre wiederrum die Biologische Definition und wir sind wieder am Anfang^^
Dass die biologische Definition in moralischen Fragen Unsinn ist, wurde von mehreren Seiten vollständig bewiesen.

Du brauchst ein neues Argument.
 

DeletedUser12457

Gast
back to topic:
kann mir ein PID gegner einen logischen grund erklären wie es sein kann, dass abtreibung (zurecht) erlaubt ist und in der öffentlichkeit nicht zur diskussion steht, PID aber schon?
ich glaube ich kenne die gründe, aber die sind nicht logisch ^^

Abtreibung ist illegal, aber geduldet (genau wie die vietnamesische Frau meines besten Fraundes bis kurz vor ihrer Hochzeit). "Zurecht erlaubt" ist sie nicht.

In der Bundestagsdebatte hat eine Abgeordnete der GRÜNEN, die für Frauenrechte und Abtreibung ist, sich gegen die PID ausgesprochen, weil es da nicht nur um 1 Leben geht sondern minimum um 8 Leben (also genau das quantitative Argument, auf das Du im "Dilemma"-Thread abgezielt hast).
 

Hector87

Gast
ich habe gestern einen freund, der jura studiert zu dem thema gefragt. abtreibung ist juristisch weder mord noch illegal, zumindest in österreich. bin mir also nicht sicher ob deine aussagen richtig sind. ich würde wirklich gerne einen auszug aus dem gesetzestext lesen, du scheinst ja eine quelle zu wissen, wäre nett sie mir zu zeigen - spart unnötige sucherei.

das "zurecht" bezog sich auf meine, für mich logische, sichtweise, deshalb in klammer. dass ein christ dabei anders denkt bzw. zu denken hat ist mir auch klar...

das argument der quantitivität greift hier nach meiner logik nicht im geringsten, da es sich zwar um leben, aber um extremst primitives leben handelt. hätte wirklich geglaubt du wüsstest nun bescheid warum das so ist... anscheinend nicht, sonst hättest du das gar nicht erst so formuliert an mich gerichtet.
meinetwegen kannnst du 1mrd künstlich befruchteter eizellen in den müll schmeißen, den tod eines einzigen geborenen menschen fänd ich immer noch tragischer.

und letzten endes bleibt meine frage noch immer offen.
sogar wenn es bei dir in deutschland so ist wie du sagst, denn dann frag ich einfach warum es nicht auch bei PID geduldet wird.
und komm mir nicht mit quantitivität - ein paar das genetisch nicht so gut komtatibel ist, könnte mehrere abtreibungen über sich ergehen lassen müssen, bis endlich das nicht-kranke wunschkind kommt. durch PID ist die erfolgsrate wesentlich höher.
 

Lord Cracker

Gast
Abtreibung ist illegal, aber geduldet (genau wie die vietnamesische Frau meines besten Fraundes bis kurz vor ihrer Hochzeit). "Zurecht erlaubt" ist sie nicht.

Die Aussage ist falsch. Abtreibung ist gemäß §218a StGB straffrei, also legal, wenn die Voraussetzungen wie unter §218a (1) 1-3 gegeben sind. Hier wird nämlich ausdrücklich die Nichtverwirklichung des Tatbestandes gemäß §218 hervorgehoben. Nochmal:

§218 stellt einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe,
§218a stellt unter den folgenden Voraussetzungen die Nichterfüllung des unter §218 dargestellten Straftatbestandes heraus:

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


Damit ist die Aussage, Schwangerschaftsabbrüche wären "geduldet" (die auf eine ähnliche Regelungen wie für den Besitz leichter Drogen für den Eigenbedarf verweisen würde), falsch.
 

DeletedUser12457

Gast
§218 stellt einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, ... blabla

Eben. Es ist grundsätzlich eine Straftat. In den "Anhängseln" des Paragraphen wird dargelegt, unter welchen speziellen Bedingungen von einer Bestrafung abgesehen wird, aber wenn Abtreibung grundsätzlich legal wäre, bräuchte es den §218 erst garnicht.
 

Lord Cracker

Gast
Eben. Es ist grundsätzlich eine Straftat. In den "Anhängseln" des Paragraphen wird dargelegt, unter welchen speziellen Bedingungen von einer Bestrafung abgesehen wird, aber wenn Abtreibung grundsätzlich legal wäre, bräuchte es den §218 erst garnicht.

Nein. Es ist ein Unterschied, ob eine Straftat "straffrei" gestellt wird ODER ein Tatbestand als nicht erfüllt eingestuft wird.
 
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Hector87

Gast
da hat cracker zweifelsfrei recht, mein freund bestätigt das.
danke für die aufklärung in dieser sache.

behrenard, jetzt kannst du ja nochmal versuchen meine frage zu beantworten :p

edit:
ok, um es ganz genau zu erklären:
der tatbestand ist schon erfüllt, aber es besteht ein rechtfertigungsgrund. somit liegt keine straftat vor.

das selbe wie zb. bei notwehr.
 
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DeletedUser12457

Gast
edit:
ok, um es ganz genau zu erklären:
der tatbestand ist schon erfüllt, aber es besteht ein rechtfertigungsgrund. somit liegt keine straftat vor.

das selbe wie zb. bei notwehr.

Genau so hab ich es ja gemeint - auch in Notwehr "darf" man Menschen töten, aber von Grundsatz her sollte man es vermeiden, wann immer es geht.
 
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