Die Grundrechte sind dafür da, dich vor den Gesetzen zu beschützen.
Art. 2 (2) S. 3 GG kennt zwar die Einschränkung durch Gesetze, das bezieht sich aber eher auf die Unverletzlichkeit der Freiheit, auf die zum Beispiel aufgrund des Strafrechts eingegriffen werden kann. Bezüglich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bezieht sich die Gesetzeseinschränkung vor allem auf die Notfallbehandlung von Patienten, denn jede medizinische Behandlung stellt eine Körperverletzung dar.
Bei der Beschneidung ist kollidierendes Verfassungsrecht ein wichtiger Punkt.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit trifft hier auf die Religionsfreiheit (GG: Artikel 4 Absatz 2 Satz 1) und auf das Erziehungsrecht (GG: Artikel 6 Absatz 2 Satz 1).
In einem solchen Falle entscheidet das BVerfG in Karlsruhe anhand subjektiver Kriterien, welche Grundrechte hier überwiegen und treffen dann eine Entscheidung. Diese ist verbindlich.
Embryonen sind keine Menschen, vgl. § 1 BGB.
Beschneidung ist keine Körperverletzung vlg. (baldiges) §1631 d BGB.
Es geht hier doch um eine ethische Frage, da kannst du kaum mit den BGB kommen ^^
(btw: Was macht das Gesetz überhaupt im BGB? Gehört wenn schon ins StGB!),
Alleine das zeigt, dass du dich kaum mit dem Thema beschäftigt hast!
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung weitet die Inhalte und Grenzen der Personen sorge aus (BGB: §1631).
Beschneidung ist daher kein strafrechtliches Thema mehr.
Keinen Zweifel aufkommen lassen kann man nur, wenn man Beschneidung verbietet.
Wenn nur die Beschneidung von Jungen straffrei bleibt, dann wird ein Neugeborener bestraft, weil er einen Schniepel hat. Das entspricht nicht dem Gleichheitsgebot! Die Gesetzesformulierung ist schlicht und ergreifend "unsauber". "Sauber" wäre es gewesen, wenn die Beschneidung der Vorhaut straffrei wäre. Dann dürfte man z. B. auch bei Hermaphroditen die Vorhaut beschneiden, nach Gesetzesvorschlag müsste man erst - z. B. durch eine ebenfalls umstrittene und mMn verwerfliche - geschlechtsklarstellende Operation festlegen, ob man Junge oder Mädchen vor sich hat.
Die Beschneidung bei Mädchen ist international geächtet und wurde auch bereits durch die WHO geächtet.
Es bedarf keiner gesonderten Begründung für ein Verbot.
Bei "Hermaphroditen" kann nach aktueller Rechtslage der Personenstand nach §47 PStG geändert werden.
Da ist rechtlich aber noch nicht alles geklärt. Es bedarf da eher einer gesetzlichen Klarstellung allg. zu intersexuellen Menschen (wie es richtig heißt).
Wie gesagt, ein Beschneidungsgesetz ist immer verfassungswidrig. Das gerechteste Urteil könnte das BVerfG am ehesten durch Münzwurf treffen. Vor allem wäre das wohl die kürzeste Urteilsbegründung der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.
Ein Beschneidungsgesetz ist immer dann verfassungswidrig, wenn
(1) Das BVerfG dieses für verfassungwidrig erklärt
(2) In keinen anderen Fall
Embryonen und junge Föten sind noch keine Kinder! Die Frage ist strittig, ab wann man von menschlichem Leben sprechen kann. Der Gesetzgeber hat in § 1 BGB eine simple Legaldefinition getroffen: Menschliches Leben beginnt ab der Geburt, bestimmte Rechtsansprüche können ab der Geburt verwirklicht werden, wenn ihre Voraussetzungen zwischen Befruchtung und Geburt eingetreten sind, insbesondere wichtig im Erbrecht, wenn der Erblasser stirbt, während der Erbe noch im Mutterleib ist (d. h. er ist ein Nasciturus).
Ich denke, für das Abtreibungsrecht ist mit 12 Wochen ein halbwegs guter Kompromiss gefunden. Bis maximal zur 17. Woche könnte man das ausreizen, danach bildet sich das Zentrale Nervensystem und die ersten Gehirnzellen sind mit Körperzellen verbunden.
Auch bei der Abtreibung machst du es dir sehr einfach.
Man kann auch argumentieren, dass Abtreibung
(1) verboten gehört
(2) bis vor der Geburt erlaubt ist
Aber nicht durch meinen Staat. Da ich keine Religion habe, interessiert mich das nicht. Die Wissenschaft sagt, bis zu 9. Woche liegt ein Embryo vor, danach ein Fötus, ab der Geburt ein Säugling ect. Ab wann aber ein "Mensch" vorliegt, sagt die Wissenschaft nie.
Die Religion ist ein Teil der ethischen Vorstellung vieler Menschen.
Daher ist bei einer ethischen Frage nie uninteressant was die Religionen dazu sagen.
Unser ethisches denken wurde immerhin durch das christentum geprägt