LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

DeletedUser29666

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Anstatt sich mit den Regelungen auseinanderzusetzen kann man natürlich auch einfach so einen Blödsinn behaupten.
Da:
Überdies dürfen Knaben in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch von Personen beschnitten werden, die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehen und dafür besonders ausgebildet sind.

Bedeutet: Jeder, der von der "Religionsgesellschaft" dafür vorgesehen ist, darf das. Von "Ärzten" steht da nischt.
Mensch, was bist Du für ne Drama-Queen :D
Im Bundestag war man offensichtlich in der Lage die Angelegenheit sachlich zu betrachten.
Naja, genau so sachlich, wieder andere Mist, der da gebaut wird ... vermute ich.
 

OlafOlsen

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"Noch nie hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob das deutsche Recht religiös motivierte Beschneidungen an Kindern erlaubt. Das LG Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind verboten. Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff."
(Quellen:Googel)

Ich finde diesen Entschluss genial. Endlich wird dieser Religiös-fanatischer Blödsinn beendet.
Natürlich wird es nun „Beschneidungstourismus“, aber der Entschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Eure Meinungen?

Ich frage mich bei dieser Diskussion einfach wie man es verantworten kann die Religion der Eltern über die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu stellen.
Ich begreife es einfach nicht, wie kann man die Rechte der verletzlichsten, schwächsten Wesen der Gesellschaft nur so mit Füßen treten ?
 
Ich frage mich bei dieser Diskussion einfach wie man es verantworten kann die Religion der Eltern über die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu stellen.
Ich begreife es einfach nicht, wie kann man die Rechte der verletzlichsten, schwächsten Wesen der Gesellschaft nur so mit Füßen treten ?

Olaf das was Erebos da schreibt ist nicht richitg ;)
1. Haben sich bereits deutsche Gerichte mit der Beschneidung beschäftigt und man kam übereinstimmend zu den Schluss, dass sie keine Körperverletzung sei.
2. Das LG Köln hat bei weitem nicht entschieden, dass sich jemand strafbar macht. Das LG Köln hat den Arzt freigesprochen

bzgl.
"Noch nie hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob das deutsche Recht religiös motivierte Beschneidungen an Kindern erlaubt. Das LG Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind verboten. Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff."

Nun zu deinen Post.
Als Maßstab für eine Beschneidung dient einzig und allein, dass Kindeswohl. Sobald eine Beschneidung in Konflikt mit diesen gerät dürfen Eltern ihr Kind nicht mehr beschneiden lassen.
Es wäre aber fatal eine Beschneidung unter ärztlichen Standarts, als Verletzung des Kindeswohls darzustellen.
Ca. 1 Milliarden Männer sind beschnitten, will man nun Unterstellen, alle wären Opfer einer schlimmen Verstümmelung gewesen? Hier liegt eine schwere Beleidigung von vielen vielen Eltern vor.
Dazu ist es absolut umstritten in wieweit eine Beschneidung med. indiziert ist. In der USA war sie bis in die 90er sogar als Vorsorge Behandlung empfohlen. Und noch heute werden dort viele Kinder ohne religiöse Gründe beschnitten.
Dazu ist der internationale Rechtsvergleich wichtig. Kein Land reglementiert Beschneidung strenger als Deutschland. Außer Schweden wird die Beschneidung aber auch nirgendwo sonst reglementiert.
Dazu hat sich bereits das oberste franz. Gericht mit der Beschneidung beschäftigt.
Franz. Recht und deutsches Recht sind im allg. Vgl.bar
 
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DeletedUser5306

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Da:
Bedeutet: Jeder, der von der "Religionsgesellschaft" dafür vorgesehen ist, darf das. Von "Ärzten" steht da nischt..
Nö, aber "besonders ausgebildetes" Fachpersonal soll ja wohl auch ausreichen um einen irrelevanten Hautfetzen zu entfernen.

Ich frage mich bei dieser Diskussion einfach wie man es verantworten kann die Religion der Eltern über die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu stellen.
Ich begreife es einfach nicht, wie kann man die Rechte der verletzlichsten, schwächsten Wesen der Gesellschaft nur so mit Füßen treten ?


Ich finde es wirklich mehr als seltsam, dass wegen solch einer Lappalie, unter dem Vorwand des Kindesschutzes, von allen Seiten ins antisemitische und ausländerfeindliche Horn geblasen wird.
Ich wette die Nazis lachen sich tot :(
 
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OlafOlsen

Gast
Olaf das was Erebos da schreibt ist nicht richitg ;)
1. Haben sich bereits deutsche Gerichte mit der Beschneidung beschäftigt und man kam übereinstimmend zu den Schluss, dass sie keine Körperverletzung sei.
2. Das LG Köln hat bei weitem nicht entschieden, dass sich jemand strafbar macht. Das LG Köln hat den Arzt freigesprochen.

Es IST Körperverletzung, es bleibt nur straffrei. Klicken

Da es straffrei ist kann er nicht schuldig gesprochen werden.

Meiner Meinung nach darf ein Staat es nicht tolerieren wenn aufgrund von religiösen Überzeugungen anderen Menschen, vor allem Kindern, irreperabele Schäden zugefügt werden, egal wie klein diese sind.
Niemand darf die Macht haben anderen Menschen Überzeugungen aufzuzwingen, das wird damit getan. Ob die Kinder den glauben später annehmen ist egal, sie sind irreperabel geschädigt und hatten keinen Einfluss drauf.
Niemand hat das Recht anderen Menschen ohne ihre Zustimmung etwas anzutun, ob der deutsche Staat dies nun auch so sieht oder nicht. Ich wurde nach meiner Meinung gefragt, nicht nach der der Regierung.

Nö, aber "besonders ausgebildetes" Fachpersonal soll ja wohl auch ausreichen um einen irrelevanten Hautfetzen zu entfernen.




Ich finde es wirklich mehr als seltsam, dass wegen solch einer Lappalie, unter dem Vorwand des Kindesschutzes, von allen Seiten ins antisemitische und ausländerfeindliche Horn geblasen wird.
Ich wette die Nazis lachen sich tot :(

Ich darf dir das Ohrläppchen(Vorhaut, Fingerkuppe, Haare) abscheiden, mein Gott hat mir gesagt, dass ich das tun soll.
Hat mit Antisemitismus nix zu tun, aber du bist wohl jemand der diesen Vorwurf für jeden benutzt, der ihm nicht passt.
 
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Es IST Körperverletzung, es bleibt nur straffrei. Klicken

Da bist du falsch informiert. Die Rechtssprechung hat sich bereits mehrfach mit der Beschneidung beschäftigt, dabei kam man mehrfach zu den Entschluss, dass die Beschneidung, als sozialadäquates Verhalten generell nicht vom Tatbestand der Körperverletzung umfasst wird. Schaue hier zu am besten in die gängigen Kommentare des Strafgesetzbuchs.
Dies ist bis zum Urteil des LG Köln auch die vorherrschende Meinung gewesen.

Da es straffrei ist kann er nicht schuldig gesprochen werden.

Nein. Der Arzt wurde nicht schuldig gesprochen, weil er sich in einen Verbotsirrtum befand ;)
Was auch der Grund ist warum, dass nicht vor die nächste Instanz ging.

Meiner Meinung nach darf ein Staat es nicht tolerieren wenn aufgrund von religiösen Überzeugungen anderen Menschen, vor allem Kindern, irreperabele Schäden zugefügt werden, egal wie klein diese sind.
Niemand darf die Macht haben anderen Menschen Überzeugungen aufzuzwingen, das wird damit getan. Ob die Kinder den glauben später annehmen ist egal, sie sind irreperabel geschädigt und hatten keinen Einfluss drauf.
Niemand hat das Recht anderen Menschen ohne ihre Zustimmung etwas anzutun, ob der deutsche Staat dies nun auch so sieht oder nicht. Ich wurde nach meiner Meinung gefragt, nicht nach der der Regierung.

Das was du hier forderst sind nichts anderes, als tiefgreifende Eingriffe in das Elternrecht.
Dieses wird aber vom Grundgesetz besonders geschützt und ist vor Eingriffen durch den Gesetzgeber sicher.
Dazu würdest du mti diesen Text folgendes verbieten.
-Jedwede Operation.
-Ohrenanlegen
-Ohrlöcher stechen.
-Zwingen in die Kirche zu gehen
-Jede Art von parteilicher Erziehung (also jede)

Ich darf dir das Ohrläppchen(Vorhaut, Fingerkuppe, Haare) abscheiden, mein Gott hat mir gesagt, dass ich das tun soll.
Hat mit Antisemitismus nix zu tun, aber du bist wohl jemand der diesen Vorwurf für jeden benutzt, der ihm nicht passt.

Du darfst dein Kind beschneiden lassen, da diese Beschneidung mehrheitlich nicht als Verstümmelung gesehen wird, medizinische Gründe durchaus vorliegen, die Grüne neben religiöser und med. Natur auch sozialer, kultureller und ästhetischer Natur sind
 

DeletedUser29666

Gast
Nun zu deinen Post.
Als Maßstab für eine Beschneidung dient einzig und allein, dass Kindeswohl. Sobald eine Beschneidung in Konflikt mit diesen gerät dürfen Eltern ihr Kind nicht mehr beschneiden lassen.
Es wäre aber fatal eine Beschneidung unter ärztlichen Standarts, als Verletzung des Kindeswohls darzustellen.
Was ist das für ein Schwachsinn?
Jegliche Operation, fast schon grade durch Ärztliche Behandlungen, stellt ein Konflikt mit dem Kindeswohl ein.
Nur manchmal, bei gefährlichen Krankheiten und Verletzungen z.B. sind diese nötig.
Nicht aber bei einem fundamentalistischen Wahn von religiösen Spinnern.

Dazu ist es absolut umstritten in wieweit eine Beschneidung med. indiziert ist. In der USA war sie bis in die 90er sogar als Vorsorge Behandlung empfohlen. Und noch heute werden dort viele Kinder ohne religiöse Gründe beschnitten.
Wow. WAR!
Wir können ja gleich jedem Kind den Blinddarm rausnehmen. Reine Vorsichtsmassnahme, natürlich völlig überzogen und ungerechtfertigt, man weiß aber nie.
Dazu ist der internationale Rechtsvergleich wichtig. Kein Land reglementiert Beschneidung strenger als Deutschland. Außer Schweden wird die Beschneidung aber auch nirgendwo sonst reglementiert.
Schlimm genug.

Wir sind ja auch ein Vorreiter in Sachen Energiepolitik. Oder ist die auch Quatsch, nur weil Amerika, China und Russland nicht mitmachen? :O

Nö, aber "besonders ausgebildetes" Fachpersonal soll ja wohl auch ausreichen um einen irrelevanten Hautfetzen zu entfernen.

Wow, du würdest dir von deinem Nachbarn auch ein Finger abknipsen lassen, was?

Ich finde es wirklich mehr als seltsam, dass wegen solch einer Lappalie, unter dem Vorwand des Kindesschutzes, von allen Seiten ins antisemitische und ausländerfeindliche Horn geblasen wird.
Ich wette die Nazis lachen sich tot
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Ich finde es wirklich mehr als lächerlich, dass bei den kleinsten Meinungen, die nicht absolut unterwürfig den Migranten gegenüber sind, sofort mit der Nazikeule geschwungen wird.

Das ist weder Antisemitisch noch ausländerfeindlich. Das ist einzig und alleine Vernünftig.


Das was du hier forderst sind nichts anderes, als tiefgreifende Eingriffe in das Elternrecht.
Dieses wird aber vom Grundgesetz besonders geschützt und ist vor Eingriffen durch den Gesetzgeber sicher.
Dazu würdest du mti diesen Text folgendes verbieten.
-Jedwede Operation.
Rede kein Quark. Bei Krankheiten oder Verletzungen die eine OP erfordern, sollte diese auch durchgeführt werden.
In wie fern schadet man dem Kind, wenn man ihn das Leben rettet?
Kritisch: Kinder mit Segelohren werden gerne in der Schule gemobbt, allerdings sollte ein „anlegen“ nur in extremen fällen geschehen.
-Ohrlöcher stechen.
-Zwingen in die Kirche zu gehen
Bin ich voll für! Das gehört verboten.
Aber: Viele Kinder wollen aus freien Willen Ohrlöcher. („Alle haben Ohrlöcher“)
-Jede Art von parteilicher Erziehung (also jede)
Das ist so oder so mein Traum, nur dann würde Demokratie funktionieren. Bis dahin haben wir es aber noch weiiiiiiit.

Du darfst dein Kind beschneiden lassen, da diese Beschneidung mehrheitlich nicht als Verstümmelung gesehen wird, medizinische Gründe durchaus vorliegen, die Grüne neben religiöser und med. Natur auch sozialer, kultureller und ästhetischer Natur sind
Wer sieht das nicht als Verstümmelung?
Medizinische Gründe liegen nicht vor, nur weil Brustkrebs ein häufiges Risiko bei Frauen ist, entfernt man nicht allen vorsorglich die Brust. Was für ein Müll.
 
Was ist das für ein Schwachsinn?
Jegliche Operation, fast schon grade durch Ärztliche Behandlungen, stellt ein Konflikt mit dem Kindeswohl ein.
Nur manchmal, bei gefährlichen Krankheiten und Verletzungen z.B. sind diese nötig.
Nicht aber bei einem fundamentalistischen Wahn von religiösen Spinnern.

Das ist eine Aussage die so nicht zutreffend ist.
Das BGB präzisiert den Begriff des Kindeswohl und die Grenzen des Elternrechts u.a. in §1631 und §1666. Wobei natürlich festzustellen ist, dass der Begriff des Kindeswohl mehr umfasst, als das reine Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Wow. WAR!
Wir können ja gleich jedem Kind den Blinddarm rausnehmen. Reine Vorsichtsmassnahme, natürlich völlig überzogen und ungerechtfertigt, man weiß aber nie.

Die AAP hielt die Empfehlung immerhin bis 1999 aufrecht und verkündete zuletzt dieses
2012 änderte die American Academy of Pediatrics ihre Aussage dahingehend, dass die Vorteile einer Beschneidung die Risiken überwiegen, daher die Entscheidung den Eltern überlassen und die Beschneidung von der Krankenkasse bezahlt werden sollte. Die Vorteile sind jedoch nicht so groß, dass die Beschneidung als Standardbehandlung von männlichen Säuglingen empfohlen wird

Eine Blinddarm OP ist hier nicht vergleichbar. Viel höheres Risiko für Komplikationen, viel schwerwiegendere Komplikationen, kein med. Nutzen.
Die Beschneidung hat Risiken, sowie jede OP.
ABER diese Risiken sind geringfügig. Die Beschneidung ist eine harmlose weitgehend ungefährliche Praxis.

Schlimm genug.

Wir sind ja auch ein Vorreiter in Sachen Energiepolitik. Oder ist die auch Quatsch, nur weil Amerika, China und Russland nicht mitmachen? :O

Wir sind also das einzige Land was regenerative Energie benutzt? Realy dude?
Bei der Energiepolitik haben unsere Politiker zahlreichen Ländern, Gerichten, Juristen, ethnischen Gruppen zu Menschenrechtsverletzern deklariert?
In der Energiepolitik haben wir den Obersten Gerichten von Frankreich, Finnland und Italien widersprochen?

Du redest hier über eine Milliarde Menschen die beschnitten sind. Ist dir das eigentlich bewusst?

Wow, du würdest dir von deinem Nachbarn auch ein Finger abknipsen lassen, was?

Polemik. Das ist alles was du kannst. Keine Sachargumente. Keine Ahnung. Kein Informationsgehalt. Nur Hass und Polemik.


Rede kein Quark. Bei Krankheiten oder Verletzungen die eine OP erfordern, sollte diese auch durchgeführt werden.
In wie fern schadet man dem Kind, wenn man ihn das Leben rettet?

Kritisch: Kinder mit Segelohren werden gerne in der Schule gemobbt, allerdings sollte ein „anlegen“ nur in extremen fällen geschehen.

Bin ich voll für! Das gehört verboten.
Aber: Viele Kinder wollen aus freien Willen Ohrlöcher. („Alle haben Ohrlöcher“)

Du musst richtig lesen. Ich habe nur gesagt, dass seine Argumentation all diese Dinge verbieten würde.

Das ist so oder so mein Traum, nur dann würde Demokratie funktionieren. Bis dahin haben wir es aber noch weiiiiiiit.

Ja. Immerhin soweit das das Grundgesetz geändert werden müsste, dass man aus der EU austretten müsste (Verstoß gegen EU Recht), dass man gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen würde und das man sich in einen DDR 2.0 Staat entwickeln würde.
Indivudialität fehlanzeige.
Du zeigst hier lediglich deine Menschen- und Freiheitsverachtende Haltung. Du hast dich gerade argumentativ zerstört

Wer sieht das nicht als Verstümmelung?
Medizinische Gründe liegen nicht vor, nur weil Brustkrebs ein häufiges Risiko bei Frauen ist, entfernt man nicht allen vorsorglich die Brust. Was für ein Müll.

Eine kleine Auswahl
- Das oberste Gericht Finnlands
- Der Kassationsgerichtshof Italiens
- 434 Mitglieder des Bundestages
- Das AG Köln
- Das LG Frankenthal
- Das OLG Frankfurt
- Das OVG Lüneburg
- Die WHO
- Die Regierungen von 194 Staaten
- Die AAP
- Mehrere Arzt Verbände
- Mehrere Juristen (Vgl. Kommentare zum StGB)
 

OlafOlsen

Gast
Da bist du falsch informiert. Die Rechtssprechung hat sich bereits mehrfach mit der Beschneidung beschäftigt, dabei kam man mehrfach zu den Entschluss, dass die Beschneidung, als sozialadäquates Verhalten generell nicht vom Tatbestand der Körperverletzung umfasst wird. Schaue hier zu am besten in die gängigen Kommentare des Strafgesetzbuchs.
Dies ist bis zum Urteil des LG Köln auch die vorherrschende Meinung gewesen.

Ich hab jetzt weiterhin nur Artikel gefunden in denen die Beschneidung als "Körperverletzung aber nicht strafbar" bezeichnet wird. Schick mir dann bitte mal deine Quellen.

Nein. Der Arzt wurde nicht schuldig gesprochen, weil er sich in einen Verbotsirrtum befand ;)
Was auch der Grund ist warum, dass nicht vor die nächste Instanz ging.

„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“ (Wikipedia)

Handelte er in einem Verbotsirrtum hätte die Beschneidung ja illegal sein müssen.


Das was du hier forderst sind nichts anderes, als tiefgreifende Eingriffe in das Elternrecht.
Dieses wird aber vom Grundgesetz besonders geschützt und ist vor Eingriffen durch den Gesetzgeber sicher.
Dazu würdest du mti diesen Text folgendes verbieten.
-Jedwede Operation.

Stichwort: Medizinische Notwendigkeit


Abstehende Ohren verursachen häufig psychische Verunsicherung oder gar Störungen. Sie lösen bei Kindern manchmal Scham und Minderwertigkeitsgefühle aus. Die Ursachen für abstehende Ohren sind meist angeborene Verformungen der Ohrknorpel bzw. eine asymmetrische oder unzureichende Entwicklung einzelner Knorpelelemente.
---> Medizinische Notwendigkeit.

-Ohrlöcher stechen.
]Darf nicht von den Eltern für das Kind entschieden werden, bei Volljährigkeit kann das Kind sich die Ohren stechen lassen.
Möchte das Kind das früher kann es mit der Zustimmung der Eltern diesen Eingriff vornehmen lassen, das Kind muss aber zustimmen.
-Zwingen in die Kirche zu gehen

Eltern sollten Kinder nicht in die Kirche schicken dürfen, Taufe ab 14 und mit Zustimmung des Kindes.

-Jede Art von parteilicher Erziehung (also jede)

Meiner Meinung nach ist es die Pflicht den Kindern jede Möglichkeit offen zu halten.
Eine dogmatische Erziehung halte ich für falsch, beinhaltet diese Erziehung auch noch körperliche Eingriffe am Kind, so ist meiner Meinung nach ein Eingreifen erforderlich. Gegen religiöse Erziehung hilft die Schule, gegen eine Beschneidung kann nur so ein Gesetz helfen. Wenn das Kind sie dennoch möchte darf es diese mit 14 Jahren gerne vornehmen lassen. Ich hab aber den Verdacht, dass nur wenige 14 Jährige Jungen sich gerne am Penis herum schneiden lassen wollen. Ich kenne niemanden der das gewollt hätte.

Du darfst dein Kind beschneiden lassen, da diese Beschneidung mehrheitlich nicht als Verstümmelung gesehen wird, medizinische Gründe durchaus vorliegen, die Grüne neben religiöser und med. Natur auch sozialer, kultureller und ästhetischer Natur sind

Wird die von Frauen in einigen Ländern auch, das macht sie aber nicht richtig.
Öffentliche Hinrichtung wird auch von weiten Teilen verschiedener Gesellschaften nicht als falsch gesehen, trotzdem ist sie in meinen Augen nicht gut.
Sind sie medizinisch so ist ein Eingriff natürlich richtig, bei der Ästhetik verweise ich wieder auf die Volljährigkeit bzw. auf das 14te Lebensjahr. Eine solkche Entscheidung muss von dem am stärksten betroffenen mit getroffen werden: Dem Kind.
 
Ich hab jetzt weiterhin nur Artikel gefunden in denen die Beschneidung als "Körperverletzung aber nicht strafbar" bezeichnet wird. Schick mir dann bitte mal deine Quellen.

Ich habe doch bereits auf die gängigen Kommentare des StGBs verwiesen, aber gut.
Nach einer Meinung ist die religiös motivierte Beschneidung schon als „sozialadäquates Verhalten“ nicht vom Straftatbestand der Körperverletzung erfasst. Der Eingriff sei zwar vom möglichen Wortlaut der
Körperverletzungsvorschriften, nicht aber von deren tatsächlichem Wortsinn erfasst (so
Exner, Sozialadäquanz im Strafrecht – Zur Knabenbeschneidung, 2011, S. 187 f.; ebenso
Rohe, Das islamische Recht, 2009, S. 342; Tröndle, StGB, 49. Auflage, 1997, § 223
Rn. 16a; ähnlich Schwarz, JZ 2008, 1125 <1127>). Diese Ansicht wurde noch 2008 in der
strafrechtlichen Kommentarliteratur als „wohl herrschende Meinung“ bezeichnet (vgl. Fi-
scher, StGB, 55. Auflage, 2008, § 223 Rn. 6b).

„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“ (Wikipedia)

Handelte er in einem Verbotsirrtum hätte die Beschneidung ja illegal sein müssen.

Richtig. Das LG hat in diesem Einzelfall eine illegalität der Beschneidung festgestellt, den Arzt aber tdem freigesprochen.

Eltern sollten Kinder nicht in die Kirche schicken dürfen, Taufe ab 14 und mit Zustimmung des Kindes.

Da steckst du in einen Konflikt mit dem deutschen GG. Vgl. Rechtssprechung des BVerfG

Meiner Meinung nach ist es die Pflicht den Kindern jede Möglichkeit offen zu halten.
Eine dogmatische Erziehung halte ich für falsch, beinhaltet diese Erziehung auch noch körperliche Eingriffe am Kind, so ist meiner Meinung nach ein Eingreifen erforderlich. Gegen religiöse Erziehung hilft die Schule, gegen eine Beschneidung kann nur so ein Gesetz helfen. Wenn das Kind sie dennoch möchte darf es diese mit 14 Jahren gerne vornehmen lassen. Ich hab aber den Verdacht, dass nur wenige 14 Jährige Jungen sich gerne am Penis herum schneiden lassen wollen. Ich kenne niemanden der das gewollt hätte.

Polemik ^^ Ist das alles?

Wird die von Frauen in einigen Ländern auch, das macht sie aber nicht richtig.
Öffentliche Hinrichtung wird auch von weiten Teilen verschiedener Gesellschaften nicht als falsch gesehen, trotzdem ist sie in meinen Augen nicht gut.
Sind sie medizinisch so ist ein Eingriff natürlich richtig, bei der Ästhetik verweise ich wieder auf die Volljährigkeit bzw. auf das 14te Lebensjahr. Eine solkche Entscheidung muss von dem am stärksten betroffenen mit getroffen werden: Dem Kind.

Wir reden hier aber über eine internationale Einigkeit. Vers. Bewertung über einen med. Nutzen, Empfehlungen der WHO zur Beschneidung sowie die pure Masse der Beschnittenen
 

OlafOlsen

Gast
Ich habe doch bereits auf die gängigen Kommentare des StGBs verwiesen, aber gut.

Gibt es ein Urteil das klar festlegt, warum eine "sozialadäquate" Verstümmelung in Ordnung ist, andere aber nicht ?




Richtig. Das LG hat in diesem Einzelfall eine illegalität der Beschneidung festgestellt, den Arzt aber tdem freigesprochen.

Aber die Beschneidung an sich war aber illegal, also Körperverletzung ?




Da steckst du in einen Konflikt mit dem deutschen GG. Vgl. Rechtssprechung des BVerfG.

Das ist schön und gut, meiner Meinung nach sollten die Eltern aber eben nicht das Recht haben die Religion ihrer Kinder zu bestimmen.
Sie können und sollten ihnen Möglichkeiten eröffnen, dazu gehört auch die eigene Religion, aber ich denke nicht, dass sie unumkehrbare Entscheidungen treffen dürfen.



Polemik ^^ Ist das alles?
Gutes Argument von dir !
Warum kann man das deiner Meinung nach denn nicht den Kindern überlassen ?


Wir reden hier aber über eine internationale Einigkeit. Vers. Bewertung über einen med. Nutzen, Empfehlungen der WHO zur Beschneidung sowie die pure Masse der Beschnittenen

Ist das relevant ?
Der Großteil der Menschheit ist für die Todesstrafe, müssen wir sie deswegen einführen ?

Und zur WHO:
Bis vor wenigen Jahren war Homosexualität noch eine Krankheit, das zeigt jawohl schon was von dieser Organisation zu halten ist.
 

DeletedUser5306

Gast
Ich darf dir das Ohrläppchen(Vorhaut, Fingerkuppe, Haare) abscheiden, mein Gott hat mir gesagt, dass ich das tun soll.
Hat mit Antisemitismus nix zu tun, aber du bist wohl jemand der diesen Vorwurf für jeden benutzt, der ihm nicht passt.

Ich hab nicht gesagt, dass Du Antisemit bist, sondern das Du ins selbe Horn tutest.
Aber Du bist wohl einer der versucht ein dramatisches Bedrohungsszenario an die Wand zu malen anstatt sachlich festzustellen, dass die Vorhaut erstens nicht benötigt wird und zweitesn risikofrei entfernt werden kann.

Knabenbeschneidung ist keine Verstümmelung, reg Dich also ab.
 

DeletedUser5306

Gast
Wow, du würdest dir von deinem Nachbarn auch ein Finger abknipsen lassen, was?

Den Finger werd ich vielleicht noch brauchen. Jedenfalls würd ich mir bedenkenlos von einem Rabbi die Vorhaut entfernen lassen.
Das ist unwesentlich aufwändiger als Fingernägel schneiden.

Ich finde es wirklich mehr als lächerlich, dass bei den kleinsten Meinungen, die nicht absolut unterwürfig den Migranten gegenüber sind, sofort mit der Nazikeule geschwungen wird. Das ist weder Antisemitisch noch ausländerfeindlich. Das ist einzig und alleine Vernünftig.



Ich schwinge keine Keule, ich zeig Dir nur wer mit Dir im Boot sitzt und sich totlacht, weil Du für ihn ruderst.

Wer sieht das nicht als Verstümmelung?
Medizinische Gründe liegen nicht vor, nur weil Brustkrebs ein häufiges Risiko bei Frauen ist, entfernt man nicht allen vorsorglich die Brust. Was für ein Müll.
Das ist doch 17mal durchgekaut.
Keine Notwendigkeit der Vorhaut, keine optische Verunstaltung, keine Komplikationen, deshalb sehe ich das auch nicht als Verstümmelung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

OlafOlsen

Gast
Ich hab nicht gesagt, dass Du Antisemit bist, sondern das Du ins selbe Horn tutest.
Aber Du bist wohl einer der versucht ein dramatisches Bedrohungsszenario an die Wand zu malen anstatt sachlich festzustellen, dass die Vorhaut erstens nicht benötigt wird und zweitesn risikofrei entfernt werden kann.

Knabenbeschneidung ist keine Verstümmelung, reg Dich also ab.

An dieser Stelle verweise ich immer gerne auf den Artikel "eines der größten Antisemiten unserer Zeit":Klicken

Sie gehört zum Körper eines Menschen, niemand hat das Recht Teile des Körpers eines Anderen entfernen zu lassen ohne das dies medizinisch Notwendig ist.
Egal wie klein dieser Eingriff nun ist, meiner Meinung nach muss an dieser Stelle eine Grenze bestehen die auch von Religionsgemeinschaften nicht übertreten werden darf.

Ich schwinge keine Keule, ich zeig Dir nur wer mit Dir im Boot sitzt und sich totlacht, weil Du für ihn ruderst.

Hier wird sich in keiner Weise negativ über Juden und Muslime geäußert, es werden lediglich einige ihrer Traditionen kritisiert. Ist beim Christentum aber vor allem von meiner Seite ebenfalls so.
Ist es das was du meinst ?
 

DeletedUser5306

Gast
An dieser Stelle verweise ich immer gerne auf den Artikel "eines der größten Antisemiten unserer Zeit":Klicken
Am Thema vorbei, ich hab Dich nicht als Antisemiten bezeichnet.

Sie gehört zum Körper eines Menschen, niemand hat das Recht Teile des Körpers eines Anderen entfernen zu lassen ohne das dies medizinisch Notwendig ist.
Der Bundestag hat das glücklicherweise anders entschieden.

Hier wird sich in keiner Weise negativ über Juden und Muslime geäußert, es werden lediglich einige ihrer Traditionen kritisiert. Ist beim Christentum aber vor allem von meiner Seite ebenfalls so.
Ist es das was du meinst ?
Einige Traditionen kritisiert, von wegen.
Hier werden Glaubensgruppen als menschenverachtende Kinderverstümmeler diffamiert.
 

OlafOlsen

Gast
Am Thema vorbei, ich hab Dich nicht als Antisemiten bezeichnet.

Es gibt um den zu häufigen Gebrauch dieses Begriffes. Lies den Artikel.

Der Bundestag hat das glücklicherweise anders entschieden.

Den Umfragen zufolge sieht die Mehrheit der Deutschen das anders, aber es ist ja auch nicht die Aufgabe eines Parlamentes das Volk zu repräsentieren.

Einige Traditionen kritisiert, von wegen.
Hier werden Glaubensgruppen als menschenverachtende Kinderverstümmeler diffamiert.

Diese Tradition an sich ist menschenverachtend. Sie verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich würde meine Eltern hassen, hätten sie mir das angetan, mich hat es schon aufgeregt getauft worden zu sein ohne das man mich gefragt hat, ich hab mich da einfach übergangen bzw. betrogen gefühlt. Ich kenne keinen Juden der so ein Gefühl ebenfalls hat, aber immerhin einen der sich dagegen entschieden hat seinen Sohn beschneiden zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

simpsons3

Gast
Olaf das was Erebos da schreibt ist nicht richitg ;)
1. Haben sich bereits deutsche Gerichte mit der Beschneidung beschäftigt und man kam übereinstimmend zu den Schluss, dass sie keine Körperverletzung sei.
2. Das LG Köln hat bei weitem nicht entschieden, dass sich jemand strafbar macht. Das LG Köln hat den Arzt freigesprochen

1. Abgesehen vom LG Köln. Zumal - wie dein StGB-Kommentar zeigt - die Beschneidung vom Wortlaut des § 223 StGB erfasst ist. Der Bedeutungsinhalt ist in Fällen wie der Sozialaquädanz immer etwas schwieriger abzugrenzen - daher sind regelmäßig wiederkehrende gesellschaftliche und politische Debatten wichtig, um die Gesetze weiter zu entwickeln, dann auch Gesetzestexte sind von einer Art Evolution erfasst. Insofern finde ich es z. B. lächerlich, wenn darauf verwiesen wird, es hätten sich bereits vor zig Jahren irgendwelche Richter damit befasst und nicht mal die NSDAP hätte Beschneidung bestraft. Wichtig ist der status quo, und wichtig ist, wie die Gesellschaft mit dem Thema umgehen möchte.

Daher ist das Urteil der Kölner Richter vor allem ein Indiz für die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft: Die Richter haben den Eindruck, die Toleranz gegenüber religiösen Riten auf Kosten Wehrloser ist in den letzten Jahren ausreichend stark gesunken, damit die Körperverletzung einer Zirkumzision nicht mehr von der Sozialaquädanz gedeckt ist. Und die Debatte nach dem Urteil - die wie kaum eine andere Debatte der letzten Jahre sämtliche sozialen Schichten bewegt hat und sogar außerhalb Deutschlands geführt wurde - zeigt, dass dieser Eindruck nicht falsch ist. Ein Veränderung im gesellschaftlichen Empfinden zeigt sich nämlich nicht dadurch, dass ein Urteil gefällt wird, sondern darin, welche Resonanz ein Urteil erfährt - bei der Vielzahl der Lebenssachverhalte in Deutschland und weltweit ist es bloß eine Frage der Zeit, bis jeder mögliche Fall Gegenstand eines Urteils geworden ist und es ist auch nicht selten, das zwei verschiedene Gericht - sogar in in engem zeitlichen Zusammenhang - gegenteilige Urteile aussprechen.

2. Der Arzt wurde nicht im klassischen Sinn, sondern - wie von dir gesagt - nur aufgrund des Verbotsirrtums freigesprochen. Funfact: Das LG Köln hat den Straftatbestand des § 224 (1) Nr. 2 StGB verneint, denn ein Arzt sollte so mit einem Skalpell umgehen können, dass es nicht zu einem gefährlichen Gegenstand wird und somit keine gefährliche Körperverletzung vorliegt. Richtig interessant wird es, wenn ein Mohel oder gar ein fast ungeübter Rabbiner angeklagt wird - ein entsprechendes Verfahren gegen David Goldmann wird womöglich in ein paar Monaten auf den Weg gebracht.

Nein. Der Arzt wurde nicht schuldig gesprochen, weil er sich in einen Verbotsirrtum befand ;)
Was auch der Grund ist warum, dass nicht vor die nächste Instanz ging.

Was sowohl aus Sicht der Beschneidungsbefürworter als auch der -gegner ziemlich schlecht ist. Meiner Meinung nach war es nämlich noch viel zu früh für ein Gesetz, einen solchen Aufwand hätte man sich sparen können und erst mal ein Urteil des BGH abwarten können. Dann hat man nämlich viel eher eine Empfindung dafür, ob das Urteil des LG Köln ein Einzelfall war - sozusagen eine juristische Eintagsfliege - und/oder wie ein entsprechendes Gesetz aussehen sollte, damit es halbwegs dingfest ist.
 
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