Mehrere Accounts zu Übernahme- und Rankingzwecken

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XAmid

Gast
Diese Frage richtet sich an das Team von Grepolis.

Angenommen, ein Spieler erstellt mehrere Accounts direkt hintereinander, um die Städte beider extrem zu pushen um dann nach ein paar Tagen, wenn Eroberung in einer Stadt erforscht ist, die andere zu übernehmen(Diese ist, da sofort hintereinander in selber Himmelsrichtung begonnen, natürlich ein Nachbar.), ist dies natürlich verboten, wegen Multiaccounting.

Doch ist davon auszugehen, dass der Spieler nicht so blöd war, die gleichen IPs zu verwenden.

Also die Frage: Wäre es erlaubt, wenn 2 Bekannte sich absprechen das so zu tun, damit der eine in der Rangliste ganz weit oben landet?

Ich stelle diese Frage, weil mir ein solcher, recht offensichtlicher Fall aufgefallen ist.
 

Faark

Gast
Wenn sich an §1 und §2 der Regeln gehalten wird ist das okay. Außerdem müssen beide wirklich spielen. Ist der eine Acc nur da um den anderen zu puschen, greift §8

ps: Bevor hier was wie "Der und der ist ein Multi" kommt... sowas bitte direkt&nur an den Support
 
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Slone

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Bei unterschiedlichen IP's kannst du in deinem Beispiel machen was du willst. Sprich dein hochgezogenes Poli an einen Freund vererben. Ist zwar nicht besonders skilled, allerdings legal.

@ Fark: Wenn er das Poli hochzieht, dann spielt er es ja und da es auch verschiedene IP's sind, greif keine der o.a. Regeln.
 
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XAmid

Gast
Wenn §8 greift reicht das.. denn es sprechen noch weitere Indizien dafür.
 

Slone

Gast
Mich würde stark wundern wenn:

§8) Fair-Play

In allen Situationen, in denen ein Spieler oder eine Gruppe von Spielern zwar die Regeln einhalten, aber gegen das allgemein anerkannte "Fair-Play" verstoßen, behalten wir uns das Recht vor, diese Spieler zu verwarnen und zu sperren. Dies gilt dann, wenn ein Account ohne eigenen spielerischen Zweck erstellt wurde.

greift.


Er spielt den Account normal und gibt dann sein Poli wegen Inaktivität ab.


Was anderes wäre, wenn er konstant Resis liefert oder sein Poli übernehmen lässt und ein neues hochzieht......


Anyway alles schwer zu beweisen und Inno ist in der Beweispflicht.
 

Slone

Gast
Klar Deep, Inno kann nicht einfach so mir nichts dir nichts einen Account sperren. Sie müssen schon überprüfen ob da evtl. gepushed wurde oder ein Multiaccount vorliegt. Ergo sind sie in der Beweispflicht. Erhärten sich die Beweise, wird dementsprechend verfahren.

In Deutschland gilt: Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde.

Das schliest allerdings das einfrieren eines Accounts bis die Überprüfung abgeschlossen ist nicht aus.
 
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Lord Cracker

Gast
Klar Deep, Inno kann nicht einfach so mir nichts dir nichts einen Account sperren. Sie müssen schon überprüfen ob da evtl. gepushed wurde oder ein Multiaccount vorliegt. Ergo sind sie in der Beweispflicht. Erhärten sich die Beweise, wird dementsprechend verfahren.

In Deutschland gilt: Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde.

Der Support kann machen was er will. Solange Du hier kein Geld bezahlt hast, hast Du auch keinen Anspruch auf irgendeine gegenseitige Leistung von Innogames. Wenn die Deinen Account dicht machen, weil sie denken, Du hast gegen eine Regel verstoßen, dann können sie das nach Belieben tun.

Ich weiß auch gerade nicht, welches Gericht wohl für das "Unberechtigte Sperren meines Grepolis-Accounts" zur Klageeinreichung angerufen werden müsste. Es ist ja kein Schaden entstanden.

In der Beweispflicht ist Inno schon mal gar nicht. Im Zweifelsfall könnte ein PA gerichtlich bewirken, sein Geld wieder zu bekommen. Und selbst da sehe ich eher mehr als schwarz.
 

Slone

Gast
Nope können sie nicht Cracker. Les mal die AGB's durch.

Du kannst da vors Amtsgericht gehen und klagen. Ob das jetzt jemand macht, steht auf einem anderen Blatt. Das wäre allerdings der Gang der Dinge.
 

Lord Cracker

Gast
Nope können sie nicht Cracker. Les mal die AGB's durch.

Du kannst da vors Amtsgericht gehen und klagen. Ob das jetzt jemand macht, steht auf einem anderen Blatt. Das wäre allerdings der Gang der Dinge.

Worauf willst Du denn klagen? Auf verlorene Lebensfreude? Auf verschwendete Freizeit? Soll das Gericht Dir einen Urlaubstag gutschreiben?

Wo kein Schaden, da auch keine Klage. Wir reden hier von immateriellen Gütern.
 

Slone

Gast
Es geht nicht darum, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Was es auch nicht muss. Es liegt eine unterlassene Sorgfalspflicht seitens des Betreibers vor. Auch wenn das Spiel kostenlos ist und man selber kein Geld invetiert hat, bedeutet das nicht, dass der Betreiber willkürlich agieren kann.

Deine Argumentation ist einfach falsch Cracker. Der Betreiber kann einfach nicht machen was er will, auch wenn es sein Produkt ist.

Genausowenig wie er mal schnell ohne deine Erlaubnis deine privaten Ingamenachrichten lesen darf.
 
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Lord Cracker

Gast
Es geht nicht darum, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Was es auch nicht muss. Es liegt eine unterlassene Sorgfalspflicht seitens des Betreibers vor. Auch wenn das Spiel kostenlos ist und man selber kein Geld invetiert hat, bedeutet das nicht, dass der Betreiber willkürlich agieren kann.

Sorry Slone, aber lies mal ein paar Paragraphen bei Gelegenheit. Eine Sorgfaltspflichtsverletzung tritt nur dann ein, wenn durch Einhaltung der Sorgfalt ein Schaden für Dritte hätte vermieden werden können. Hier entsteht kein Schaden.

Innogames als Betreiber hat sich seine vertraglichen Verpflichtungen zu halten. Da reicht der Verdacht, Du würdest Dich nicht an die Fairplay-Regeln halten, völlig für einen Ausschluß vom Spiel aus.

Deine Argumentation ist einfach falsch Cracker. Der Betreiber kann einfach nicht machen was er will, auch wenn es sein Produkt ist.

Das habe ich auch nicht gesagt. Vielleicht solltest Du mal aufmerksamer lesen?

Genausowenig wie er mal schnell ohne deine Erlaubnis deine privaten Ingamenachrichten lesen darf.

Darf er nicht? Weil die unters Datenschutzgeheimnis fallen? Glaubst Du das WIRKLICH? :D
 

Slone

Gast
Sorry Slone, aber lies mal ein paar Paragraphen bei Gelegenheit. Eine Sorgfaltspflichtsverletzung tritt nur dann ein, wenn durch Einhaltung der Sorgfalt ein Schaden für Dritte hätte vermieden werden können. Hier entsteht kein Schaden.

klar entsteht ein Schaden. Wie gesagt, ein "Schaden" muss nicht immer materiell sein. Ausschlaggebend ist das BGB und nicht das HGB oder StGB

Innogames als Betreiber hat sich seine vertraglichen Verpflichtungen zu halten. Da reicht der Verdacht, Du würdest Dich nicht an die Fairplay-Regeln halten, völlig für einen Ausschluß vom Spiel aus.

Innogames hat sich in erster Linie an das deutsche Gesetz zu halten, vollkommen irrelevant, was in ihren AGB's steht. Papier ist geduldig und man kann da viel schreiben.


Darf er nicht? Weil die unters Datenschutzgeheimnis fallen? Glaubst Du das WIRKLICH? :D

Es fällt unters Briefgeheimniss, auch wenn Inno die Plattform stellt, dürfen sie nicht einfach so, persönliche Gespräche mitlesen.


PS: Ich habe jetzt keine Lust mehr mit dir darüber zu Diskutieren, wenn du der Meinung bist, dass ein Betreiber einfach aus willkür Spieler ausschliesen darf, dann soll es deine Meinung sein.
 
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Lord Cracker

Gast
Du hast kein "Recht" auf die Teilnahme an diesem Spiel. Du hast kein "Recht" Dich hier auf der Plattform aufzuhalten. Genau so, wie Du jederzeit den "Vertrag" kündigen kannst, kann Innogames das auch tun. Oder siehst Du hier irgendeine Kündigungsfrist?

Wenn das BGB maßgeblich ist, hast Du mit Deinem "Sorgfaltsgefasel" noch weniger Aussicht auf Erfolg: Dann mußt Du nämlich erst recht nachweisen, daß Dir ein materieller Schaden entstanden ist. Es sei denn, Du empfindest den Ausschluß als ehranrüchige Beleidigung - dann kannst Du es ja mal mit einer Beleidigungsklage versuchen. Aber bevor Du da durcheinander kommst: Das ist dann wiederum StGB und nicht BGB.

Der Media Markt darf Dich auch vom Einkaufen im Geschäft ausschließen und mit Dir KEINEN Vertrag eingehen. Dein Vermieter darf den Vertrag mit Dir auch wieder kündigen. Und Innogames darf den Vertrag mit Dir auch JEDERZEIT kündigen.
 

Slone

Gast
Der Media Markt darf Dich auch vom Einkaufen im Geschäft ausschließen und mit Dir KEINEN Vertrag eingehen. Dein Vermieter darf den Vertrag mit Dir auch wieder kündigen. Und Innogames darf den Vertrag mit Dir auch JEDERZEIT kündigen.

Einen Vertrag zu kündigen und eine willkürliche Sperrung sind allerdings zwei verschiedene Paar Schuhe.
 

Slone

Gast
Btw. Tuck Cracker:

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Verträge zwischen dem Nutzer und InnoGames über die Basisnutzung der Spiele werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht in dem konkreten Angebot von InnoGames etwas anderes bestimmt ist.

Ist für den Spielnutzungsvertrag eine bestimmte Laufzeit nicht vereinbart worden, kann er jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es hierfür einer Angabe von Gründen bedarf. Die ausdrückliche Aufgabe eines Accounts durch den Nutzer gilt als Kündigung des Spielnutzungsvertrages für diesen Account.
 

Lord Cracker

Gast
Einen Vertrag zu kündigen und eine willkürliche Sperrung sind allerdings zwei verschiedene Paar Schuhe.

Sind sie nicht. Wo ist denn da der rechtliche Unterschied?

Und jetzt hast Du also die zweiwöchige Kündigungsfrist herausgefunden? Bummer. Dann stellen sie Deinen Account halt 2 Wochen auf Sperre und gut ist. Du kannst ja immer noch die Dienstleistung in Anspruch nehmen und einen anderen Account aufmachen.

Kein Schaden, keine Klage. Keine Aussicht auf Erfolg. Innogames hat nichts anderes als "Hausrecht". Das beinhaltet auch das Recht, Dich nicht mitmachen zu lassen.

Wenn Du weiterhin das Gegenteil behaupten möchtest erwarte ich eine entsprechende juristische Bewertung Deinerseits.
 

Slone

Gast
Innogames hat nichts anderes als "Hausrecht". Das beinhaltet auch das Recht, Dich nicht mitmachen zu lassen.

Der Ausschluss erfolgt vor der Vertragsannahme. Das darfst du nicht verwechseln. Wird der Vertrag allerdings beider Seitig angenommen, ist nichts mehr mit willkürlichem Ausschluss.

Wenn du nicht weisst, was eine ordentliche Kündigung und eine willkürliche Sperrung unterscheidet, dann solltest du dich erst mal belesen, bevor du weiterhin solch einen Senf von dir gibst.
 

Lord Cracker

Gast
Der Ausschluss erfolgt vor der Vertragsannahme. Das darfst du nicht verwechseln. Wird der Vertrag allerdings beider Seitig angenommen, ist nichts mehr mit willkürlichem Ausschluss.

Wenn du nicht weisst, was eine ordentliche Kündigung und eine willkürliche Sperrung unterscheidet, dann solltest du dich erst mal belesen, bevor du weiterhin solch einen Senf von dir gibst.

Welche der vertraglichen Leistungen kannst Du denn nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn einer Deiner Accounts auf einem Server gesperrt wird?

Also: Welches Rechtsgut ist betroffen? Welche Pflichtverletzung findet statt und welcher Schaden entsteht? Pack' mal ein wenig Butter bei die Fische, Slone.
 

Slone

Gast
Kracker du mischt hier viele Dinge in einen Topf.

Ich habe das Recht, dass mein Account wieder frei geschaltet wird, wenn keine Regelverletzung vorliegt. Ob ich zeitgleich Anspruch auf Schadensersatz habe, dass steht auf einem anderen Blatt. Wobei ich nie etwas von einem Schadensersatz geschrieben hatte.

Der Punkt ist, dass nicht willkürlich gehandelt werden darf und ich die möglichkeit habe, die Freischaltung gerichtlich einzuklagen.

Wie ich viel weiter oben schon geschrieben hatte, hat Inno allerdings die Möglichkeit den Account für den Zeitraum der Prüfung einzufrieren.
 
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