NPD verbot. Ja oder nein?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

markus 88

Gast
Denke aber auch dran alles was verboten ist wird interessant für die Jugend. weil sie ja immer gegen den strom schwimmen wollen.

Wenn man die NPD verbieten will müsste man auch die Linke verbieten, weil da gibt es auch caoten die bei machen groß demos übertreiben und wo es zu strassen schlachten kommt. Siehe 1. Mai.

Man sollte viel eher versuche die NPD mit ein zu binden es sind nicht alle ihrer gedanke richtig und vertretbar aber wenn sie mit eingebunden werden würden hätten sie mehr pflichten dennen sie nach kommen müssten und könnten sich es nicht mehr erlauben irgendwelche aktionen zu machen.

meiner meinung nach
 

Lord Cracker

Gast
Denke aber auch dran alles was verboten ist wird interessant für die Jugend. weil sie ja immer gegen den strom schwimmen wollen.

Deshalb der massive Zulauf der FAP und der KPD nach deren Verboten? Gabs gar nicht, diesen Zulauf, gell? Egal - Hauptsachte Phrase gedroschen.

Wenn man die NPD verbieten will müsste man auch die Linke verbieten, weil da gibt es auch caoten die bei machen groß demos übertreiben und wo es zu strassen schlachten kommt. Siehe 1. Mai.

Führe aus, in wie weit

1. Die Partei "DIE LINKE" Organisatorin oder Stifterin der 1.Mai-Demos ist - oder zu einer Teilnahme an Ausschreitungen aufruft.
2. Die Teilnehmer an diesen Demonstrationen Mitglieder / Führungspersönlichkeiten der Partei "Die Linke" sind.
3. Finde überhaupt einen Zusammenhang zwischen der Partei "Die Linke" und Linksautonomen Kräften
4. Finde jene Programmpunkte im Parteiprogramm der Partei "Die Linke", welche für ein Parteiverbotsverfahren nach PartG relevant wären.

meiner meinung nach

Deshalb sind Meinungen so beliebt...jeder kann eine haben, nur begründen braucht man sie ja nicht.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Wiederum unerheblich, wie weit DU etwas treiben möchtest. Weder Höflichkeit NOCH Freundlichkeit sind Rechtsnormen.
Und was du nun mit Rechtsnormen willst, ist mir unklar.

Jede Freiheit ist darin begrenzt, dass sie die Freiheiten anderer nicht beschränken darf.[/quote]
Und welche Freiheit anderer beschränkt die Meinungsfreiheit?

In diesem Thread geht es nicht um Meinungsfreiheit.
Unbegründetes Postulat.


Ist ja meine Meinungsfreiheit :)
Dann kannst du ja sicher ausführen, was daran Meinungsfreiheit sein soll.
 

Lord Cracker

Gast
Und was du nun mit Rechtsnormen willst, ist mir unklar.

Ja, das ist mir auch klar, dass Dir das unklar ist. Aber um es mal für das simple Gemüt auszuführen: Es ist für den Straftatbestandteil unerheblich, ob Du Deine Beleidigung "höflich" oder gar "freundlich" geäußert hast.

Und welche Freiheit anderer beschränkt die Meinungsfreiheit?

Das hatten wir vor ungefähr 4 Posts schon mal. Willst Du wieder mit Dir selbst in die Endlosschleife?

Unbegründetes Postulat.

Nope. Da die Frage eines Parteiverbotes (und darum geht es in diesem Thread) keine Frage der Meinungsfreiheit ist. Egal, wie dringend Du sie dazu machen willst. Du kannst ja gerne einen Thread zum Thema "Meinungsfreiheit" aufmachen.

Dann kannst du ja sicher ausführen, was daran Meinungsfreiheit sein soll.

Nach Deinem oder nach meinem Verständnis? Beschneide ich Deine Freiheit Schwachsinn zu schreiben, durch mein Versuchen, selbigen zu entlarven? ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Garlan der Kavalier

Gast
Ja, das ist mir auch klar, dass Dir das unklar ist. Aber um es mal für das simple Gemüt auszuführen: Es ist für den Straftatbestandteil unerheblich, ob Du Deine Beleidigung "höflich" oder gar "freundlich" geäußert hast.
Nur dass es nicht darum geht, was der Straftatbestand ist.


Das hatten wir vor ungefähr 4 Posts schon mal. Willst Du wieder mit Dir selbst in die Endlosschleife?
Ich möchte, dass du die Frage beantwortest, das hast du eben nämlich nicht getan, sondern von Würde geredet. Die hat aber wenig mit Freiheit zu tun.



Nope. Da die Frage eines Parteiverbotes (und darum geht es in diesem Thread) keine Frage der Meinungsfreiheit ist.
Diese Frage kann auf mehreren Ebenen diskutiert werden:

1. Soll nach dem Gesetz die NPD verboten werden?
2. Ist ein Verbot der NPD (insbesondere für den Kampf gegen den Rechtsradikalismus) sinnvoll?
3. Ist ein Verbot der NPD "richtig", unabhängig vom Recht, in Bezug auf "höhere Ideale"?

Egal, wie dringend Du sie dazu machen willst.
Es war zwar Marek, der in diese Richtung argumentiert hat, aber gut, dass du den Überblick behältst.


Nach Deinem oder nach meinem Verständnis?
Wie du willst. Du sagtest, es wäre deine Meinungsfreiheit, wobei du deine Meinung nicht geäußert hast.

Beschneide ich Deine Freiheit Schwachsinn zu schreiben, durch meine Versuchen, selbigen zu entlarven? ;)
Nö, durch deine Versuche, die Diskussion zu abzublocken. Aber darum geht es nicht, du wolltest positiv mit der Meinungsfreiheit deinen Einwurf rechtfertigen.
 

Lord Cracker

Gast
Nur dass es nicht darum geht, was der Straftatbestand ist.

Sondern?

Ich möchte, dass du die Frage beantwortest, das hast du eben nämlich nicht getan, sondern von Würde geredet. Die hat aber wenig mit Freiheit zu tun.

Ach so? Naja, wenn Art. 1 und 2 des GG für Dich schon zu hoch sind...

Diese Frage kann auf mehreren Ebenen diskutiert werden:

Diese Frage kann genau auf einer Ebene diskutiert werden:

Hat die NPD die gemäß Art1 PartG geregelten Forderungen für die verfassungsrechtliche Stellung als Partei erfüllt und kommt sie den dort gemachten Auflagen nach?

Dazu müsste ich aber leider voraussetzen, dass der Mitdiskutant das PartG auch nur rudimentär gelesen hat, sich der verfassungsrechtlichen Stellung von Parteien und deren Aufgaben gemäß der Verfassung Deutschlands bewusst ist und auf dieser Grundlage diskutieren möchte. Besonders die Fragestellung nach der "Teilhabe an der Politischen Bildung" ist hier relevant. Die Frage ist nämlich mitnichten damit erschöpft, ob irgendwelche Parteifunktionäre der NPD beim Hitlergruß erwischt werden - das ist auch nicht die fürs BVerfG relevante Fragestellung. Also wird das BVerfG eben schauen müssen, ob die NPD überhaupt die Grundlagen zur Anerkennung als Partei erfüllt und ob sie dem verfassungsrechtlichen Auftrag an eine Partei nachkommt. Denn bei dem Verbotsverfahren geht es keineswegs darum, die MEINUNG der NPD zu verbieten, sondern darum festzustellen, ob sie eine Partei im Sinne unserer Verfassung darstellt und ihren Aufgaben in der Art nachkommt, die ihr aus der Verfassung erwachsen und die sie andererseits in den Genuss der entsprechenden staatlichen Förderungen für Parteien bringt. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund von Art18 GG und nach den Bestimmungen von Art21 GG.

Also kleine Leseaufgabe an Dich, damit Du Dich irgendwann einmal an der Diskussion sinnvoll beteiligen kannst:

PartG
Art 18 GG
Art 21 GG

Vorher erübrigt sich eine weitere Diskussion mit Dir. Gerne kannst Du Dich auch mal die Urteilsbegründungen zum Verbot der KPD von 1956 zu Gemüte führen und Dich fragen, ob der gleiche Sachverhalt auch auf die NPD zutrifft.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Was richtig ist.

Ach so? Naja, wenn Art. 1 und 2 des GG für Dich schon zu hoch sind...
Das scheinen sie tatsächlich zu sein, denn ich lese nichts davon, dass die Würde des Menschen eine Freiheit ist. Wahrscheinlicher ist aber, dass du einfach mal wieder nichts verstanden hast.


Diese Frage kann genau auf einer Ebene diskutiert werden:
Falsch. Siehe oben.

Hat die NPD die gemäß Art1 PartG geregelten Forderungen für die verfassungsrechtliche Stellung als Partei erfüllt und kommt sie den dort gemachten Auflagen nach?
Zu diesem Aspekt möchte ich nichts sagen. Wenn du darüber diskutieren willst, stell deinen Standpunkt für sich dar, oder knüpf an die Diskussion darüber an. Alternativen:
-Sprich über die anderen Aspekte
-Halt die Klappe

Denn bei dem Verbotsverfahren geht es keineswegs darum, die MEINUNG der NPD zu verbieten,
Mareks Aussage war, dass das die Intention dahinter ist. Durchaus denkbar, finde ich.
 

Lord Cracker

Gast
Das scheinen sie tatsächlich zu sein, denn ich lese nichts davon, dass die Würde des Menschen eine Freiheit ist. Wahrscheinlicher ist aber, dass du einfach mal wieder nichts verstanden hast.

Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist ebenso ein Recht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das GG unterscheidet sich übrigens nicht zwischen "Rechten" und "Freiheiten" sondern räumt RECHTE ein, die die FREIHEITEN begründen. Die "Meinungsfreiheit" ist nichts anderes, als das Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Sie ist also ein RECHT, ein RECHT, ein RECHT...sag das 500 mal nacheinander, dann wirkst Du nicht mehr so doof.

Falsch. Siehe oben.

Siehe Threadtitel. Es geht um ein VERBOTSVERFAHREN - und das kann auf genau einer Ebene diskutiert werden.

Zu diesem Aspekt möchte ich nichts sagen.

Dann, husch husch, aus dem Thread mit Dir. Geh wieder "Licht an/Licht aus" oder "Tauziehen" spielen - das sind in die besseren Forenbereiche für Dich.


Mareks Aussage war, dass das die Intention dahinter ist. Durchaus denkbar, finde ich.

Das ist sowas von egal.
 

DeletedUser29666

Gast
Ja, das ist mir auch klar, dass Dir das unklar ist. Aber um es mal für das simple Gemüt auszuführen: Es ist für den Straftatbestandteil unerheblich, ob Du Deine Beleidigung "höflich" oder gar "freundlich" geäußert hast.
Nich ganz richtig.
Es ist ein riesen Unterschied, ob ich dich "Arschloch" nenne, oder mit "Ich finde, dass man dich anhand deines Verhlaten für die Negative Masse des hinteren Teiles des Afters halten kann, aus dem ein nicht verwertbares Endproduckt der Stoffwechslung kommt" komme ;)
 

Lord Cracker

Gast
Nich ganz richtig.
Es ist ein riesen Unterschied, ob ich dich "Arschloch" nenne, oder mit "Ich finde, dass man dich anhand deines Verhlaten für die Negative Masse des hinteren Teiles des Afters halten kann, aus dem ein nicht verwertbares Endproduckt der Stoffwechslung kommt" komme ;)

Nein, tut es nicht. Aber versuchs' gerne mal - sag das mal zu einem Polizisten und erzähle uns anschließend, was Dich die Beleidigung gekostet hat.
 

Lord Cracker

Gast
Es wurden also nicht systematisch Zivilisten hingerichtet, um die Kriegsziele zu erreichen ?

Nur um dieses Highlight aufzugreifen...welche Kriegsziele waren denn zu erreichen, als man sich für die industrielle Vernichtung von Menschen entschied? Das hier war die mit Abstand widerlichste all Deiner bisherigen Relativierungen.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist ebenso ein Recht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das GG unterscheidet sich übrigens nicht zwischen "Rechten" und "Freiheiten" sondern räumt RECHTE ein, die die FREIHEITEN begründen. Die "Meinungsfreiheit" ist nichts anderes, als das Recht auf eine freie Meinungsäußerung.
Es sind beides Rechte, und eines ist ein Recht auf Freiheit. Du wirst mir sicher zustimmen, dass Schokolade nicht dasselbe ist wie das Recht auf Schokolade. Es geht nicht um Rechte, sondern um Freiheiten. Klar?

Siehe Threadtitel. Es geht um ein VERBOTSVERFAHREN - und das kann auf genau einer Ebene diskutiert werden.
Falsch. Es geht nicht um das Verfahren, sondern um das Verbot. Und das kann man auf verschiedenen Ebenen diskutieren. Verfolge bei Interesse die Diskussion zurück, da steht, welche das sind.

Das ist sowas von egal.
Es ist egal, wovon wir reden? Stimmt, hast recht. :rolleyes:
 

Lord Cracker

Gast
Es sind beides Rechte, und eines ist ein Recht auf Freiheit. Du wirst mir sicher zustimmen, dass Schokolade nicht dasselbe ist wie das Recht auf Schokolade. Es geht nicht um Rechte, sondern um Freiheiten. Klar?

Die Trennung zwischen "Rechten" und "Freiheiten" im GG Deinerseits ist willkürlich, faktisch unbegründet und vollkommen dämlich. Das von Dir angeführte Beispiel ist noch dämlicher - Dir erwächst durch ein "Recht auf freie Meinungsäußerung" immer noch keine "freie Meinung". Du wirst einfach ab und an mal einsehen müssen, dass Du Schwachsinn schreibst.

Falsch. Es geht nicht um das Verfahren, sondern um das Verbot.

Es geht um das Verbotsverfahren. Beides ist nicht voneinander zu trennen.

Es ist egal, wovon wir reden? Stimmt, hast recht. :rolleyes:

Richtig, es ist tatsächlich egal. Von mir aus könnt Ihr weiterhin Schattendiskussionen und Begriffsvergewaltigungen vornehmen - dass hat damit weder Relevanz noch irgendeinen Einfluss.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Die Trennung zwischen "Rechten" und "Freiheiten" im GG
Wer spricht denn vom GG, außer dir?

Deinerseits ist willkürlich, faktisch unbegründet und vollkommen dämlich.
Es ist im Gegenteil vollkommen trivial.

Dir erwächst durch ein "Recht auf freie Meinungsäußerung" immer noch keine "freie Meinung".
Folglich sind das Recht und die Freiheit nicht aquivalent, und damit können sie nicht identisch sein. Q. e. d.

Es geht um das Verbotsverfahren. Beides ist nicht voneinander zu trennen.
Aber das Verbot kann noch andere Bereiche ansprechen als das Verfahren.


Richtig, es ist tatsächlich egal.
Dir ist das Diskussionsthema egal? Dir ist egal, was andere Leute sagen?
 

Lord Cracker

Gast
Wer spricht denn vom GG, außer dir?

Wenn Du über Meinungsfreiheit diskutieren willst, kann dies nur auf der Grundlage des GG passieren. Irgend etwas anderes garantiert Dir hier in Deutschland keine Rechte.

Es ist im Gegenteil vollkommen trivial.

Im GG werden keine Freiheiten benannt, sondern Rechte. Die Trennung zwischen Rechten und den daraus erwachsenden Freiheiten ist weiterhin dümmlich. Das RECHT auf eine freie Meinungsäußerung gibt Dir die Freiheit, Deine Meinung zu äußern. Das RECHT auf die freie Ausübung Deiner Religion, erweckt für Dich die Freiheit der Religion.

Folglich sind das Recht und die Freiheit nicht aquivalent, und damit können sie nicht identisch sein. Q. e. d.

Man sollte qed wirklich nur verwenden, wenn man weiß, wovon man spricht. Es heißt übrigens immer noch "Deklaration der Menschenrechte", nicht "Deklaration der Menschenfreiheiten". Und es bleibt auch weiterhin unerheblich, welche Begriffsonanie Du nun vornehmen möchtest: Wenn Du durch die Wahrnehmung Deines Rechtes der freien Meinungsäußerung mein Recht auf Unverletzbarkeit meiner Würde einschränkst, wird in einer entsprechenden Rechtsbewertung Dein Recht eingeschränkt. Du wolltest ja nun unbedingt durch die schwachsinnige versuchte Trennung zwischen "Freiheit" und "Recht" irgendwie begründen, warum eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit keine Rechte anderer tangieren würde, was Dir weiterhin auch dann nicht gelingt, wenn Du beliebige Begriffe durcheinander würfelst.

Aber das Verbot kann noch andere Bereiche ansprechen als das Verfahren.

Als spräche man mit einem geistig Behinderten.

Dir ist das Diskussionsthema egal? Dir ist egal, was andere Leute sagen?

Mir ist es vollkommen egal, ob Du den Thread zu einem anderen Thema führen möchtest oder nicht. Vollkommen irrelevant. Und darüber hinaus ist mir "was andere Leute sagen" unter der Fragestellung sich daraus eventuell ableitender Konsequenzen für mein Handeln immer noch egal - ganz besonders, wenn es der Idiot und der Fascho sind.
 

DeletedUser29666

Gast
Nein, tut es nicht. Aber versuchs' gerne mal - sag das mal zu einem Polizisten und erzähle uns anschließend, was Dich die Beleidigung gekostet hat.
"Garnix".
Es kommt bei Beleidigungen stark auf das wie an ... Tonhöhen spielen dabei auch eine Rolle, Mimik, Gestik ... Die gesamte Körpersprache macht eine Beleidigung aus. So wird aus "Wichser" schnell ein "Wichser". Würdest du vor mir stehen würdest du den Unterschied gehört haben.
Im übrigen nehme ich jegliche Beleidigungen nur als Beispiel und beziehen sich nicht auf dich oder eine andere Person, Einrichtung, Geschäfft, ect. ...


Nur um dieses Highlight aufzugreifen...welche Kriegsziele waren denn zu erreichen, als man sich für die industrielle Vernichtung von Menschen entschied? Das hier war die mit Abstand widerlichste all Deiner bisherigen Relativierungen.
Dazu muss ich doch erwähnen, dass das "Wirtschaftswunder" unter Hitler nur dank der Ausbeutung von Juden und Minderheiten statgefunden hat, und viele Panzer ohne eben das "Judengold" nicht gebaut werden hätten können.
In sofern hat die Industrielle Menschenvernichtung den Krieg erst angekurbelt.
Ausserdem war es u.A. eines der erklärten Kriegsziele die Welt nur mit "Ariern" zu besetzten und alle "niedrigeren Rassen" zu vernichten.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Wenn Du über Meinungsfreiheit diskutieren willst, kann dies nur auf der Grundlage des GG passieren. Irgend etwas anderes garantiert Dir hier in Deutschland keine Rechte.
Es geht nicht darum, was ist, sondern was sein soll.


Im GG werden keine Freiheiten benannt, sondern Rechte. Die Trennung zwischen Rechten und den daraus erwachsenden Freiheiten ist weiterhin dümmlich.
Die Trennung, die du im Satz davor vornimmst?

Es heißt übrigens immer noch "Deklaration der Menschenrechte", nicht "Deklaration der Menschenfreiheiten".
Und die nächste Trennung.

Wenn Du durch die Wahrnehmung Deines Rechtes der freien Meinungsäußerung mein Recht auf Unverletzbarkeit meiner Würde einschränkst, wird in einer entsprechenden Rechtsbewertung Dein Recht eingeschränkt.
Kann sein, muss aber nicht. Oder ich habe deine Aussage falsch verstanden. War echt komisch ausgedrückt.


Du wolltest ja nun unbedingt durch die schwachsinnige versuchte Trennung zwischen "Freiheit" und "Recht" irgendwie begründen, warum eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit keine Rechte anderer tangieren würde
Völlig falsch. Ich habe sicherlich nicht versucht, das zu begründen, weil ich es nie gesagt habe. Ich sagte, dass absolute Meinungsfreiheit denkbar ist, sogar ohne andere Freiheiten einzuschränken. Was du immer noch nicht kapiert hast, ist, dass beispielsweise die Menschenwürde keine Freiheit ist.

Oder einfach mal ganz einfach: Wenn ich sagen darf, was ich will, inwiefern wird dann ein anderer beschränkt, zu sagen was er will? Oder zu tun, was er will, oder in sonst einer Freiheit, die du dann benennen solltest.


Als spräche man mit einem geistig Behinderten.
Das Gefühl habe ich manchmal auch.

Mir ist es vollkommen egal, ob Du den Thread zu einem anderen Thema führen möchtest oder nicht.
Aber es sollte dir nicht egal sein, was das Thema ist.

Und darüber hinaus ist mir "was andere Leute sagen" unter der Fragestellung sich daraus eventuell ableitender Konsequenzen für mein Handeln immer noch egal
Das ist nicht die Fragestellung. Es sollte dir nicht egal sein, was andere Leute sagen, wenn du dich darauf beziehst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lord Cracker

Gast
Es geht nicht darum, was ist, sondern was sein soll.

Wiederum die Aufforderung: Mach' einen Thread zu diesem Thema auf, wenn Du dies so dringend diskutieren möchtest. Für die Frage nach dem NPD-Verbot ist es unerheblich.

Die Trennung, die du im Satz davor vornimmst?

Eher die Trennung, die DU hier

Ich möchte, dass du die Frage beantwortest, das hast du eben nämlich nicht getan, sondern von Würde geredet. Die hat aber wenig mit Freiheit zu tun.

einführst, hier

Das scheinen sie tatsächlich zu sein, denn ich lese nichts davon, dass die Würde des Menschen eine Freiheit ist. Wahrscheinlicher ist aber, dass du einfach mal wieder nichts verstanden hast.

wiederholst, hier

Es sind beides Rechte, und eines ist ein Recht auf Freiheit. Du wirst mir sicher zustimmen, dass Schokolade nicht dasselbe ist wie das Recht auf Schokolade. Es geht nicht um Rechte, sondern um Freiheiten. Klar?

sinnlos unterscheiden willst, anschließend selbige Behauptungen hier

Völlig falsch. Ich habe sicherlich nicht versucht, das zu begründen, weil ich es nie gesagt habe. Ich sagte, dass absolute Meinungsfreiheit denkbar ist, sogar ohne andere Freiheiten einzuschränken. Was du immer noch nicht kapiert hast, ist, dass beispielsweise die Menschenwürde keine Freiheit ist.

negierst um sie im selben Post hier:

Oder einfach mal ganz einfach: Wenn ich sagen darf, was ich will, inwiefern wird dann ein anderer beschränkt, zu sagen was er will. Oder zu tun, was er will, oder in sonst einer Freiheit, die du dann benennen solltest.

wieder einzuführen.

Das ist schrecklich stringent argumentiert, Garlan. Die Unterscheidung zwischen einem Recht und den sich daraus ableitenden Freiheiten wolltest Du nun so dringend herbeiführen, um zu widerlegen, dass Freiheiten ja keine Rechte einschränken würden. Dies kann Dir so nicht gelingen, es wird Dir auch weiterhin nicht gelingen können, da die faktischen Voraussetzungen fehlen. Um es noch einmal für den Simpel zusammen zu fassen: Du verlierst Dein Recht auf freie Meinungsäußerung spätestens da, wenn Deine Äußerungen für einen anderen ehrverletzend sind und damit sein Recht auf Unverletzbarkeit seiner Würde einschränken, da letzteres das höhere Rechtsgut darstellt. Ich hoffe, wir können diesen Themenkreis dann endlich mal abschließen. Du hast Dich nun ausreichend der Lächerlichkeit preis gegeben, versuch' es mit Würde zu ertragen, dazu hast Du das Recht.

Aber es sollte dir nicht egal sein, was das Thema ist.

Ist es nicht. Wie bereits ausgeführt, ist das Thema die Möglichkeit eines NPD-Verbots. Dies läßt sich anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Durchführung eines Verbotsverfahrens beantworten. Eben jenes wird das BVerfG für den Fall eines neuerlichen Verbotsantrages tun. Der ständige Versuch, daraus eine Frage der Einschränkung der Meinungsfreiheit machen zu wollen, muss alleine daran scheitern, dass die bisherigen Parteiverbote auch keine Einheitlichkeit bei der Zielsetzung der Parteiprogramme der verbotenen Parteien liefert. Wenn es also darum gehen WÜRDE, dass nun ausgerechnet "Nazi"-Gedankengut verboten werden soll, kann sich das bereits erfolgte Verbot der KPD von 1956 daraus nicht begründen - weshalb die Aussage bereits widerlegt ist und keine weitere Erörterung braucht.
 

Lord Cracker

Gast
"Garnix".
Es kommt bei Beleidigungen stark auf das wie an ... Tonhöhen spielen dabei auch eine Rolle, Mimik, Gestik ... Die gesamte Körpersprache macht eine Beleidigung aus. So wird aus "Wichser" schnell ein "Wichser". Würdest du vor mir stehen würdest du den Unterschied gehört haben.

Das ist für die rechtliche Beurteilung vollkommen irrelevant. Relevant ist lediglich die Frage der Ehrverletzung und der Würde des Beleidigten. Auch wenn Du im freundlichen Singsang "!§#$%&? Bulle" zu einem Polizisten sagst, ist dies eine Beleidigung. Höflichkeit und Freundlichkeit sind hierbei überhaupt kein juristischer Aspekt. Möchtest Du weiterhin in Nichtübereinstimmung mit der Gesetzeslage 'argumentieren', liegt die Beweislage bei Dir. Weiteres findest Du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

Dazu muss ich doch erwähnen, dass das "Wirtschaftswunder" unter Hitler nur dank der Ausbeutung von Juden und Minderheiten statgefunden hat, und viele Panzer ohne eben das "Judengold" nicht gebaut werden hätten können.

Diese Aussage muss schon alleine daran scheitern, dass die systematischen Deportationen von Juden überhaupt erst 2 Jahre nach Kriegsbeginn begann. Wenn aber zum Zeitpunkt des Beginns der Deportationen der Krieg bereits im vollen Gang war und die Militärwirtschaft bereits ihren Produktionszenit erreicht hatte, kann dafür auch die nachträgliche Verwendung des Judengoldes nicht als Begründung herhalten. Abgesehen davon ist "Judengold" eh nicht das, was Du darunter verstehst. Die Verordnungen zur wirtschaftlichen Entrechtung der Juden, die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" trat erst am 12. November 1938 in Kraft, die Kriegsvorbereitungen und die Militarisierung waren dort bereits weitestgehend erfolgt.
Darüber hinaus gab es überhaupt kein "Wirtschaftswunder" unter Hitler, sondern eine durch Kriegsanleihen und massive Geldproduktion künstlich erschaffenen Blase. Dass die Arbeitslosenzahlen und die Wirtschaftsproduktion sich nach 1933 erhohlten, ist in erster Linie der Wirtschaftspolitik der Weimarer Republik zu verdanken sowie einer generellen Erholung der Weltwirtschaft nach der Krise von 1930 geschuldet. Die unglaublich hohen Rüstungsausgaben des Dritten Reiches waren jedoch überhaupt nicht durch das Nazi-Regime gedeckelt und hätten früher oder später sowieso in den wirtschaftlichen Ruin Deutschlands geführt.

In sofern hat die Industrielle Menschenvernichtung den Krieg erst angekurbelt.

Was zu widerlegen war.

Ausserdem war es u.A. eines der erklärten Kriegsziele die Welt nur mit "Ariern" zu besetzten und alle "niedrigeren Rassen" zu vernichten.

Das hat mit einem "Kriegsziel" nichts zu tun, es ist ein ideologisches Ziel.
 

Garlan der Kavalier

Gast
Wiederum die Aufforderung: Mach' einen Thread zu diesem Thema auf, wenn Du dies so dringend diskutieren möchtest. Für die Frage nach dem NPD-Verbot ist es unerheblich.
Nein. Ich wollte auch nicht darüber diskutieren, Marek hat diesen Punkt eingeführt, und er hat auch thematische Relevanz.

Eher die Trennung, die DU hier einführst
Du hast eine Gleichsetzung eingeführt. Worauf ich bewiesen habe, dass sie falsch ist.

Genauso, wie du sie wiederholst. Siehe meinen letzten Post.

anschließend selbige Behauptungen hier negierst
Ich habe nur deine Aussage negiert. Die nämlich von allen meinen Aussagen verschieden war. Was auch der Grund sein könnte, dass du es nicht einsiehst: Du verstehst meinen Standpunkt nicht.

um zu widerlegen, dass Freiheiten ja keine Rechte einschränken würden.
Genau. Das habe ich nämlich nicht behauptet. Ich habe behauptet, dass Meinungsfreiheit keine anderen Freiheiten einschränkt. Worauf du versucht hast, Freiheiten und Rechte gleichzusetzen, um mit dem Verweis auf Menschenwürde(die selbstverständlich von absoluter Freiheit eingeschränkt wird, was aber für meine Aussage völlig irrelevant ist*) meine Aussage zu wiederlegen.

*Deswegen bin ich ja auch nicht für absolute Meinungsfreiheit, allerdings nur im Sinne der Höflichkeit

Du verlierst Dein Recht auf freie Meinungsäußerung spätestens da, wenn Deine Äußerungen für einen anderen ehrverletzend sind und damit sein Recht auf Unverletzbarkeit seiner Würde einschränken
Genau meine Aussage. Nur ist die Unverletzbarkeit der Würde keine Freiheit.

Ich hoffe, wir können diesen Themenkreis dann endlich mal abschließen. Du hast Dich nun ausreichend der Lächerlichkeit preis gegeben, versuch' es mit Würde zu ertragen, dazu hast Du das Recht.
Gleichfalls. ;)


Der ständige Versuch
Diesen Versuch gab es einmal. Nicht von mir.

daraus eine Frage der Einschränkung der Meinungsfreiheit machen zu wollen, muss alleine daran scheitern, dass die bisherigen Parteiverbote auch keine Einheitlichkeit bei der Zielsetzung der Parteiprogramme der verbotenen Parteien liefert.
Der Satz ist semantisch komisch, aber ich glaube erschließen zu können, was du meinst

Wenn es also darum gehen WÜRDE, dass nun ausgerechnet "Nazi"-Gedankengut verboten werden soll, kann sich das bereits erfolgte Verbot der KPD von 1956 daraus nicht begründen
Womöglich hatte das KPD-Verbot ja andere Gründe als das der NPD? Folglich muss man beide auch nicht in Beziehung setzen, damit ist deine Argumentation ungültig.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Oben