Lord Cracker
Gast
Nein. Ich wollte auch nicht darüber diskutieren, Marek hat diesen Punkt eingeführt, und er hat auch thematische Relevanz.
Hat er nicht. Was ausgeführt wurde.
Genau. Das habe ich nämlich nicht behauptet. Ich habe behauptet, dass Meinungsfreiheit keine anderen Freiheiten einschränkt. Worauf du versucht hast, Freiheiten und Rechte gleichzusetzen, um mit dem Verweis auf Menschenwürde(die selbstverständlich von absoluter Freiheit eingeschränkt wird, was aber für meine Aussage völlig irrelevant ist*) meine Aussage zu wiederlegen.
Freiheit und Rechte sind gleichgesetzt. Du versuchst die Unterscheidung herbei zu führen. Die Freiheit der Meinungsäußerung entsteht aus dem Recht der freien Meinungsäußerung, die Freiheit der Religionsausübung entsteht aus dem Recht dazu. Meine Aussage war, dass eine vollständige Freiheit nur durch vollständige Macht erreicht werden kann, da damit die Rechte anderer beschnitten werden können. Die Unverletzbarkeit der Würde stellt ebenso eine Freiheit dar, wie dies die Meinungsfreiheit tut.
Genau meine Aussage. Nur ist die Unverletzbarkeit der Würde keine Freiheit.
Das bleibt weiterhin Dein Trugschluß.
Diesen Versuch gab es einmal. Nicht von mir.
Du tust seit 3 Seiten in diesem Thread nichts anderes mehr. Du hast Dich sogar explizit geweigert, Dich mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Parteienverbotes zu befassen.
Der Satz ist semantisch komisch, aber ich glaube erschließen zu können, was du meinst
Der Satz ist semantisch einwandfrei.
Womöglich hatte das KPD-Verbot ja andere Gründe als das der NPD? Folglich muss man beide auch nicht in Beziehung setzen, damit ist deine Argumentation ungültig.
Das KPD-Verbot erfolgte auf der gleichen rechtlichen Basis, wie diese bei einem NPD-Verbot vorhanden ist. Wiederum geht es lediglich um die Feststellung, ob Art. 18 und 21 GG, sowie PartG befolgt werden. Andere Begründungen gibt es für ein Parteienverbot nicht.