Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob das Abkommen mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist, ob es dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspricht.
Hintergrund
Deutschland stoppt ACTA-Abkommen - Freies Internet gerettet?
Internet-Abkommen Was ist eigentlich ACTA?
De Gucht: Die Diskussion dürfe nicht länger „auf Fehlinformationen und Gerüchten fußen, die in sozialen Medien und Blogs vorherrschen“.
Er teile die Sorge um fundamentale Rechte und begrüße, dass viele Menschen für die Freiheit im Internet eintreten würden. Aber Acta sei ein Abkommen, das die geltenden Standards zum Schutz des Urheberrechtes in Europa global verankern solle. „Acta wird nichts an den EU-Gesetzen ändern. Acta wird keine Zensur im Internet einführen oder Websiten schließen“. Es werde nur helfen durchzusetzen, was in der EU längst Gesetz sei, so der Kommissar.
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WAS IST ACTA?
Die Abkürzung „ACTA“ steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, auf Deutsch: „Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen“. Das Anti-Piraterie-Abkommen soll verhindern, dass billige Kopien hochwertiger Güter in den Handel gelangen können – und Rechte von Entwicklern, Urhebern und Rechte-Inhabern schützen. Viele Länder wie die USA, Japan und Australien haben das Abkommen bereits unterschrieben. Auch die EU gehört zu den Unterzeichnern, aber mehrere EU-Länder wie Polen, die Slowakei und Tschechien haben die Ratifizierung wie auch Deutschland auf Eis gelegt.
Kommt Acta, müssen Internet-Provider (z. B. Telekom, AOL, Freenet) künftig für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden haften.
Das bedeutet: Wenn z. B. ein Telekom-Kunde illegal einen Film zum Download anbietet, muss die Telekom dafür eine Strafe zahlen. Acta-Kritiker fürchten deshalb, dass die Provider künftig stärker überwachen werden, was ihre Kunden im Internet machen.
BEZIEHT SICH ACTA NUR AUF DAS INTERNET?
Nein, z. B. sollen auch die Rechte von Pharma-Unternehmen geschützt werden. Das könnte bedeuten, dass kranke Menschen in Entwicklungsländern keinen Zugang mehr zu kostengünstigen Medikamenten-Kopien (Generika) erhielten.
IST DAS NICHT ALLES SCHWARZMALEREI?
Viele Befürchtungen zu Acta könnten wahr werden – müssen es aber nicht. Der Text des Abkommens ist so schwammig formuliert, dass die konkrete Auslegung der Rechtslage später eine Frage für die Gerichte wäre. Kritiker befürchten, dass mit dem Regelwerk das Tor zur Regulierung und Zensur des Internets geöffnet würde.