Sag nein zu ACTA

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DeletedUser5306

Gast
Ich frag' mich dann immer, auf was Ihr eigentlich Eure jeweilige Meinung AUFBAUT, die Ihr dann mal vorschnell vertretet? Auf Hörensagen?

Ich hab hier kaum Meinungen gelesen. Dem Meisten reicht es nunmal einfach dagegen zu sein.
Irgendwer (vielleicht ein Dummkopf oder vielleicht auch nur ein Stimmungsmacher) wirft den Spruch auf den Markt: Wenn ACTA kommt wird Youtube abgeschaltet! Und eine Horde Lemminge glaubt das sofort und springt ins Meer der Desinformation.

Der Mob folgt am liebsten den Sprücheklopfern....
 

simpsons3

Gast
Was ich sehr kritisch sehe (abgesehen vom Urheberrecht allgemein ^^), kann ich jetzt auch nach dem Lesen des Abkommens fundiert verbreiten:

Widerrechtlich hergestellte Dateien oder Produkte werden vernichtet. Soweit, so harmlos. Das Problem: Es dürfen auch die Dinge aus dem Verkehr gezogen werden, die zur Herstellung der Daten/Produkte verwendet wurde. Wenn Samsung also ein Handy rausbringt, das Patentrechte des iPhone verletzt, dann dürfen die Gerichte beschließen, dass die Fabrikanlagen von Samsung enteignet werden. Oder ein Jugendlicher, der eine CD illegal kopiert, läuft theoretisch Gefahr, dass sein PC beschlagnahmt wird. Lädt er das kopierte Album dann noch bei YouTube hoch, dann wäre Gerichte gar berechtigt, seinen Internetzugang zu sperren.

Heißt auf demokratisch: Wenn die Regierung meine regierungskritischen Beiträge in Foren, Facebook, Twitter ect. nicht mehr sehen will, muss sie nur in meiner Vergangenheit nach Urheberrechtsverletzungen suchen. Obwohl ich immer aufpasse, dass ich den Rechteinhabern so wenig wie möglich auf die Füße trete, bin ich mir trotzdem ziemlich sicher, dass auch bei mir verbotene Handlungen gefunden werden. Also wird die Regierung eine Behörde veranlassen, gegen mich zu klagen - Ermittlung von Amts wegen, lt. Art. 26 ACTA im Regelfall erlaubt - und dann auf Grundlage dieser Klage durch ein Gericht meinen Internetzugang beschlagnahmen und mich so ruhig zu stellen.

Auch sehr dumm: "Einstweilige Maßnahmen", ein im Abkommen nicht näher definierter Begriff, der vermutlich auch die kurzfristige Sperrung von Internetzugängen oder gar das Abschalten von Strom bei mir daheim und in meiner Fabrik beinhaltet, dürfen von Gerichten regelmäßig ohne Anhörung des Beschuldigten getroffen werden, wenn ihre Anordnung nötig oder vorteilhaft ist, um die Verletzung eines Markenrechts zu verhindern.

Der Zoll darf weiter auch Waren, die in Deutschland nur von Schiff A auf Schiff B umgeladen werden und daher bisher kaum deutschen Zollregeln entsprechen, im Fall des Inkrafttretens von ACTA auf Anweisung der Behörden oder Rechteinhaber - die allgemein sowieso sehr starke Weisungsrechte im Abkommen haben - in Deutschland festhalten und ihre Freigabe zur Verladung auf Schiff B verhindern. So können deutsche Behörden enorm in wirtschaftliche Geschicke von Drittländern eingreifen und so möglicherweise sogar (versteckte, inoffizielle) Sanktionen gegen "Schurkenstaaten" vollstrecken.



Abschließend lässt sich sagen: Nur wenig wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Gegner des Abkommens übertreiben an vielen Stellen. Aber auch die Befürworter unterschlagen einiges. Beide Seiten argumentieren nicht ganz neutral und fair.

Gut am Abkommen finde ich vor allem eines: Rechte, die bisher nicht geschützt waren, bleiben durch das Abkommen auch weiterhin ungeschützt. Mir fällt aber in Deutschland kein Beispiel dafür ein. ^^
 

Lord Cracker

Gast
Was ich sehr kritisch sehe (abgesehen vom Urheberrecht allgemein ^^), kann ich jetzt auch nach dem Lesen des Abkommens fundiert verbreiten:

erschreckend ist nur, dass Du Deine seltsamen Äußerungen im Folgenden als "fundiert" bezeichnest o_O

Wenn Samsung also ein Handy rausbringt, das Patentrechte des iPhone verletzt, dann dürfen die Gerichte beschließen, dass die Fabrikanlagen von Samsung enteignet werden.

Wie auch immer Du ein so dünnes Brett zum Bohren gefunden hast...

Oder ein Jugendlicher, der eine CD illegal kopiert, läuft theoretisch Gefahr, dass sein PC beschlagnahmt wird. Lädt er das kopierte Album dann noch bei YouTube hoch, dann wäre Gerichte gar berechtigt, seinen Internetzugang zu sperren.

Auch das findest Du bei ACTA nicht. Solltest Du zuhause allerdings die bekannten 50-DVD-Copy-Machines haben, wird es den Maschinchen, deren einziger Zweck in der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material ist, an den Kragen gehen. Aber man nimmt auch gerne Bankräubern nachher ihre Tatwerkzeuge weg - das ist also keine "Neuerung" durch ACTA sondern normales Vorgehen im Strafrecht.

Heißt auf demokratisch: Wenn die Regierung meine regierungskritischen Beiträge in Foren, Facebook, Twitter ect. nicht mehr sehen will, muss sie nur in meiner Vergangenheit nach Urheberrechtsverletzungen suchen.

Die sind bestimmt gerade hinter Dir her, Du Brandstifter :D Und die Wegnahme Deines Eigentums zur Verhinderung eines Twitter-Blogs (kann man ja auch auf keinem PC sonst fortsetzen), hätte mit der Begründung, dass Du mal einen Song als Hintergrundmusik für eine Videobastelei benutzt hast, vor keinem Gericht irgendeinen Bestand. Aber süß, was Du Dir da so ausdenkst. Aber fundiert?

Also wird die Regierung eine Behörde veranlassen, gegen mich zu klagen - Ermittlung von Amts wegen, lt. Art. 26 ACTA im Regelfall erlaubt - und dann auf Grundlage dieser Klage durch ein Gericht meinen Internetzugang beschlagnahmen und mich so ruhig zu stellen.

Wie "beschlagnahmt" man denn einen Internetzugang? Und Du meinst auch wirklich, das wäre ohne Gefahr im Verzug und ohne bereits vorhandene strafrechtliche Verdachtsmomente in Deutschland so machbar? Drollig.

Auch sehr dumm: "Einstweilige Maßnahmen", ein im Abkommen nicht näher definierter Begriff, der vermutlich auch die kurzfristige Sperrung von Internetzugängen oder gar das Abschalten von Strom bei mir daheim und in meiner Fabrik beinhaltet, dürfen von Gerichten regelmäßig ohne Anhörung des Beschuldigten getroffen werden, wenn ihre Anordnung nötig oder vorteilhaft ist, um die Verletzung eines Markenrechts zu verhindern.

Du bemängelst also, dass die "einstweiligen Maßnahmen" nicht definiert sind, spinnst Dir dann aber zurecht, was diese sein KÖNNTEN? Sehr fundiert!

Der Zoll darf weiter auch Waren, die in Deutschland nur von Schiff A auf Schiff B umgeladen werden und daher bisher kaum deutschen Zollregeln entsprechen, im Fall des Inkrafttretens von ACTA auf Anweisung der Behörden oder Rechteinhaber - die allgemein sowieso sehr starke Weisungsrechte im Abkommen haben - in Deutschland festhalten und ihre Freigabe zur Verladung auf Schiff B verhindern.

Das kann der Zoll auch heute schon tun.

So können deutsche Behörden enorm in wirtschaftliche Geschicke von Drittländern eingreifen und so möglicherweise sogar (versteckte, inoffizielle) Sanktionen gegen "Schurkenstaaten" vollstrecken.

Komisch, heute tun sie das noch nicht -aber wenn ein Abkommen getroffen wird, dass die eh schon vorhandene Praxis nur wiederholt, inkraft tritt, dann würde dies passieren? Schrecklich fundiert!

Beide Seiten argumentieren nicht ganz neutral und fair.

Und Du reihst Dich erfrischend darin ein...
 
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the pie is a lie

Gast
Lehre es mich, großer Sensei!
Aber wenns geht in mindestens 2-3 erklärenden Sätzen in denen keine leeren Worthülsen und keine Beleidigungen vorkommen.
Wär mal was neues von Dir...

Eine Meinung kann alles andere als fundiert sein, deshalb sind Meinungen auch irrelevant und uninteressant.

Was sollen Worthülsen sein?
 

Garlan der Kavalier

Gast
Hallo Sayi.
 
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simpsons3

Gast
erschreckend ist nur, dass Du Deine seltsamen Äußerungen im Folgenden als "fundiert" bezeichnest o_O

Nein, erschreckend ist, dass du obwohl ich das Abkommen gelesen habe - ich habe es mir sogar ausgedruckt und Wichtiges mit einem Textmarker markiert, wie ich es sonst nur bei Steuergesetzen mache - die Fundiertheit meiner Antwort anzweifelst. Wo mangelt es mir denn an Fundamenten.

Auch das findest Du bei ACTA nicht.

Dann darf ich dich auf Artikel 25 (1) und (4) ACTA hinweisen, zumindest in meiner Fassung steht da sowas in der Art drinnen.

Aber man nimmt auch gerne Bankräubern nachher ihre Tatwerkzeuge weg - das ist also keine "Neuerung" durch ACTA sondern normales Vorgehen im Strafrecht.

Auch Vergleiche von dir können schlecht sein. Ob ich jemandem eine Waffe abnehme ist eine ganz andere Frage als die, ob ich jemandem seinen im PC eingebauten CD-Brenner entziehe. Im Gegensatz zum Bankraub hat das Urheberrecht ja die schöne Eigenheit, dass keine Vermögenswerte entwendet werden, sie werden lediglich durch Kopie vermehrt.

Die Verteilung von Wissen weltweit ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, (Aus-)Bildung, Hautfarbe, soziale Herkunft oder Vermögenssituation: Ist sie wirklich so schlimm?

Und die Wegnahme Deines Eigentums zur Verhinderung eines Twitter-Blogs (kann man ja auch auf keinem PC sonst fortsetzen), hätte mit der Begründung, dass Du mal einen Song als Hintergrundmusik für eine Videobastelei benutzt hast, vor keinem Gericht irgendeinen Bestand.

Leider geht das Three-Strikes-Modell von Unions-Fraktionschef Volker Kauder genau in die Richtung. Eine gesamte politische Interessenslage, nämlich die Hacker, Cracker und Kopierer werden mit einem Mal von der öffentlichen politischen Willensbildung ausgeschlossen. Dieses Modell ist in Frankreich übrigens schon geltendes Recht.

Außerdem reden wir nicht von Gerichten. Da hast du schon recht, viele Gerichte würden dieser Entscheidung widersprechen. Aber wir reden von gerichtsähnlichen Kommissionen. Ähnlich läuft es aktuell schon bei der Quellen-TKÜ ab. Ich weiß nicht, ob du es mitbekommen hast, aber kürzlich wurden Interna bekannt, nach denen Ermittler "live" Geräusche in Skype aufgezeichnet haben, die eindeutig auf Masturbation hindeuten. Diese Überwachung eines harmlosen Liebesgesprächs (zumindest anfangs war es ein Gespräch ^^) wurde durch einen Richter genehmigt. Auf die gleiche Weise - nämlich auch durch richterlichen Beschluss - darf in Form einer einstweiligen Verfügung mein Internetzugang gesperrt werden. Wird sowas zeitlich geschickt geplant, kann beispielsweise verhindert werden, dass meine Meinung und die von anderen Personen eventuell den Ausgang der Bundestagswahl beeinflussen.

Man möge sich mal vorstellen, wie die Bundestagswahl 2009 ausgegangen wäre, wenn die Ermittler "einstweilig" den Internetzugang von namhaften Bloggern gesperrt hätten. Niemals wäre die Piratenpartei auf 2 % gekommen, weil die Informationen über die KiPo-Sperren von von der Leyen nicht verbreitet worden wären.

Wie "beschlagnahmt" man denn einen Internetzugang?

Wird ein Internetzugang gesperrt und werden seine vom Provider gespeicherten Daten ausgelesen, so spricht man auch von der Beschlagnahmung. Dass dir dieser Begriff nicht geläufig ist, ist nicht meine Schuld.

Naja, ma git so alt wie en Kuh un ma lernt imma noch dazu.

Du bemängelst also, dass die "einstweiligen Maßnahmen" nicht definiert sind, spinnst Dir dann aber zurecht, was diese sein KÖNNTEN? Sehr fundiert!

Die Lösung: Diese einstweiligen Maßnahmen im Abkommen definieren. Solange die nicht definiert sind, werden Behörden sie nach gutdünken definieren.

Das kann der Zoll auch heute schon tun.

Klingt auf Wikipedia aber anders. Ich will ehrlich sein: Zollrecht ist eines der Rechtsgebiete, wo ich am wenigsten Ahnung von hab. Ich lasse mich also gern eines besseren belehren.
Wenn du Recht hast, bin ich dagegen. Aber meines Wissens nach dürfen Waren nicht beschlagnahmt u. ä. werden, solange sie das Zollausschlussgebiet - also regelmäßig den Freihafen - nicht verlassen.

Und Du reihst Dich erfrischend darin ein...

Ich behaupte nicht, dass ich neutral und fair diskutiere.



Aber ACTA ist voll von schwammigen Formulierungen. Das alleine ist ein Grund, die Ratifizierung abzulehnen. Ich denke nicht, dass ähnlich schwammig formulierte Gesetze der Überprüfung des BVerfG standhalten würden, da der Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend beachtet ist.
 

Lord Cracker

Gast
Nein, erschreckend ist, dass du obwohl ich das Abkommen gelesen habe - ich habe es mir sogar ausgedruckt und Wichtiges mit einem Textmarker markiert, wie ich es sonst nur bei Steuergesetzen mache - die Fundiertheit meiner Antwort anzweifelst. Wo mangelt es mir denn an Fundamenten.

Du verwechselst "Fundiertheit" hier offensichtlich mit "Mutmaßungen" - denn nichts anderes kommt Deinerseits. Dass Du den Text gelesen hast, ist ja schön und gut, lässt Deine seltsamen Interpretationen alleine dadurch aber nicht wertvoller werden.

Dann darf ich dich auf Artikel 25 (1) und (4) ACTA hinweisen, zumindest in meiner Fassung steht da sowas in der Art drinnen.

Dann darf ich Dich darauf hinweisen, dass Art. 25 sich wiederum auf Art 23 bezieht:


ARTIKEL 23
Strafbare Handlungen
(1) Jede Vertragspartei sieht Strafverfahren und Strafen vor, die zumindest bei vorsätzlicher
Nachahmung von Markenwaren oder vorsätzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich oder
durch verwandte Schutzrechte geschützter Waren in gewerblichem Ausmaß Anwendung finden
1
.
Für die Zwecke dieses Abschnitts schließen Handlungen in gewerblichem Ausmaß zumindest
solche Handlungen ein, die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen
oder kommerziellen Vorteils dienen.


Das Hochladen eines Videos auf Youtube durch irgendeinen Jugendlichen stellt sicherlich keine Handlung im "gewerblichen Ausmaß" dar. Du solltest also schon die Artikel richtig interpretieren. Das Lesen an sich bringt es nicht wirklich, wenn Du Art.25 dann zugrunde ließt, aber die Formulierung "
Art 25
Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung
(1) Eine Vertragspartei sieht bezüglich der in Artikel 23 (Strafbare Handlungen) Absätze 1, 2, 3
und 4 genannten und von ihr mit Strafverfahren und Strafen belegten Rechtsverstöße vor"


mal flockig außen vor lässt.

Auch Vergleiche von dir können schlecht sein. Ob ich jemandem eine Waffe abnehme ist eine ganz andere Frage als die, ob ich jemandem seinen im PC eingebauten CD-Brenner entziehe.

Deshalb habe ich extra für Dich die DVD-Copying-Machines angeführt, oder hast Du etwa zuhause autark laufende 50-fach-DVD-Kopiergeräte? Niemand nimmt Dir den im PC eingebauten Brenner ab, da hier zugrunde gelegt werden MUSS, dass es sich nicht um eine Reproduktion im gewerblichen Ausmaß handelt.

Die Verteilung von Wissen weltweit ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, (Aus-)Bildung, Hautfarbe, soziale Herkunft oder Vermögenssituation: Ist sie wirklich so schlimm?

Hindert Dich niemand dran. Aber hier geht es nicht um die Verteilung von Wissen. Denkst Du, Disney will auf dieses Abkommen hinaus, weil sie den Disney-Brockhaus gefährdet sehen? Welches Wissen wird durch das kostenlose Zurverfügungstellen von "Matrix" oder "Harry Potter" denn in seiner Verbreitung limitiert?

Leider geht das Three-Strikes-Modell von Unions-Fraktionschef Volker Kauder genau in die Richtung.

Und? Macht Volker Kauder neuerdings in Deutschland die Gesetze im Alleingang?

Außerdem reden wir nicht von Gerichten.

Alle Behördenmaßnahmen, die die Verletzung von Eigentumsrechten oder Freiheitsrechten / bürgerlichen Grundrechten, beinhalten, bedingen im Vorfeld einer richterlichen Genehmigung, es sei denn, Gefahr ist im Verzug. Wir reden also immer von Gerichten.

Aber wir reden von gerichtsähnlichen Kommissionen.

Die neuerdings in Deutschland Hoheitsrechte besitzen? Wäre MIR neu.

Die Lösung: Diese einstweiligen Maßnahmen im Abkommen definieren. Solange die nicht definiert sind, werden Behörden sie nach gutdünken definieren.

Fallentscheidungen sind etwas anderes als "Gutdünken".

Ich behaupte nicht, dass ich neutral und fair diskutiere.

Du diskutierst tendenziös bar der Faktenlage. Macht die Sache auch nicht besser.
 
Aber ACTA ist voll von schwammigen Formulierungen. Das alleine ist ein Grund, die Ratifizierung abzulehnen. Ich denke nicht, dass ähnlich schwammig formulierte Gesetze der Überprüfung des BVerfG standhalten würden, da der Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend beachtet ist.

Weil ACTA auch nicht Gesetze ersetzen soll sondern die Staaten müssen auf Grundlage dieses Abkommen Gesetze schaffen. Da aber manche Gesetze schon jetzt strenger sind macht es keinen Sinn den Staaten vorzuschreiben so oder so muss der Text lauten.
 

DeletedUser5306

Gast
Eine Meinung kann alles andere als fundiert sein, deshalb sind Meinungen auch irrelevant und uninteressant.

Über Dinge die nicht bis zum Ende erforscht sind kann man nur Meinungen haben, oder? Alles andere sind Wahrheiten. davon gibt es außerhalb der Naturwissenschaften aber nicht so viele, meiner Meinung nach^^
Der Kapitalismus ist das derzeit funktionierende System. Es ist nicht perfekt aber bisher wurde noch nicht erfolgreich nachgewiesen, dass ein anderes System ähnlich zuverlässig funktioniert. Derzeit glaube ich das auch nicht und von Dir habe ich noch keine guten Argumente gehört.

Was sollen Worthülsen sein?

Das hier zum Beispiel:
Ja, du bist auch ein Bürgerlicher, der bürgerliche Diskussionen führt. Deshalb sind selbige mit dir auch uninteressant und nicht zielführend.

Sowas sind leere Sprüche ohne jeden Informationsgehalt. Sie vermitteln ausschließlich den Eindruck, dass Du glaubst die Wahrheit zu kennen. Teilen willst Du sie anscheinend nicht.
Du lässt offen was uns (Bürgerliche?)von Dir (was eigentlich, Revoluzzer?) unterscheidet und streitest sogar ab das sich eine Diskussion mit uns lohnt weil wir eine andere Meinung haben. (Sorry, ich meine natürlich eine andere Realitätswahrnehmung haben).
 
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DeletedUser5306

Gast
Aber ACTA ist voll von schwammigen Formulierungen. Das alleine ist ein Grund, die Ratifizierung abzulehnen. Ich denke nicht, dass ähnlich schwammig formulierte Gesetze der Überprüfung des BVerfG standhalten würden, da der Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend beachtet ist.

In Deinem sonstigen Text erkenne ich zumindest, dass Du Dich damit beschäftigt hast. Im Gegensatz zu ganz vielen die nur dumm ihr "dagegen"-Schild hochhalten.
Aber hier hat Spock völlig recht. ACTA wird nicht unmittelbar Gesetz und ist deshalb so schwammig formuliert, weil alle Staaten den Vertagstext entsprechend ihren Verfassungen formulieren müssen.

Außerdem, wenn Du sicher bist, dass das BVerfGericht die Sache kippt müsste man doch keine Sorge haben, oder?
Ich glaube aber, dass man die Problematik verfassungskonform umsetzen kann, ohne das Youtube abgeschaltet werden muss oder Dein PIRATEN-Blog gesperrt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aus dem WWW schrieb:
Wir reden hier von einer größen ordnung, die China vor Neid erblassen lassen könnte.

Worst case senarios gehen soweit, dass eine Firma die Komplette berichterstattung eines Produkts weltweit kontrollieren kann. Wer etwas sagt, was der Firma nicht gefällt, kann verfolgt und belangt werden. Spielen wir das in einem Realen Beispiel mal durch:

Youtube User XYZ spielt ein neues Spiel durch, nennen wir es mal Spoon-Field 1977, Programiert von Woodstock Tech. und beklagt sich darüber, dass die Steuerung nicht ausgereift ist, oder das die Hardware anforderungen so hoch sind, dass es praktisch nicht spielbar ist. Lange Rede, kurzer Sinn, er spricht die empfehlung aus es nicht zu kaufen. Wie wir an Let's plays oder Spiele Zeitschriften sehen, ist das alles ganz normal, und fällt unter anderem unter die Fair-Use Regelungen (Man darf Kopiergeschützte Materialien in Ausschnitten zitieren, wenn es der Presse oder dem beschaffen von wissen dient.) oder auch der ganz einfach gesagt, der Pressefreiheit.

Wenn nun ACTA, SOPA, PIPA u.ä. von Heute auf Morgen realität wären, hätte Woodstock Tech. nun die möglichkeit alles was XYZ zu ihrem Produkt gesagt hat, zu kontrollieren und zu verbieten. Die Freiheit der Meinungsäußerung ist also vorbeit und der schutz des Copyrights wird vorgeschoben. Nicht nur das, im Extremfall kann User XYZ sich strafbar machen in dem er seine Meinung sagt, und das ist nur der Anfang. Youtube könnte verklagt werden für dass, was seine User hochladen, ähnlich wie es nun dem MegaUpload inhaber ergeht.

Alleine schon die Tatsache das dann ja keinerlei Werbung mehr möglich wäre zeigt wie absurd das ganze ist. Wenn man nichtmal mehr über das Spiel berichten dürfte wäre es auch nicht mehr Möglich Screens zu machen und diese in den Spielezeitschriften zu präsentieren. Ob dann noch einer ein Spiel kaufen würde? Denn selbst die Covers auf der Verpackung wären nicht erlaubt. :mad:

Witzig auch das Schmitz wegen Insiderhandel und dem Verbreiten von Raubkopieren angeklagt ist und nicht weil es eine Tauschbörse oder so ist. Und dafür braucht man nichtmal ACTA. Andere Filhoster sind ja auch noch offen, sonst wären keine Screens mehr möglich.
 

simpsons3

Gast
Dann darf ich Dich darauf hinweisen, dass Art. 25 sich wiederum auf Art 23 bezieht:


ARTIKEL 23
Strafbare Handlungen
(1) Jede Vertragspartei sieht Strafverfahren und Strafen vor, die zumindest bei vorsätzlicher
Nachahmung von Markenwaren oder vorsätzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich oder
durch verwandte Schutzrechte geschützter Waren in gewerblichem Ausmaß Anwendung finden
1
.
Für die Zwecke dieses Abschnitts schließen Handlungen in gewerblichem Ausmaß zumindest
solche Handlungen
ein, die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen
oder kommerziellen Vorteils
dienen.

Richtig, es kommt darauf an, WIE man liest. ACTA stellt es frei, dass auch die nichtgewerbliche Vervielfältigung derart verfolgt werden kann.

Im zweiten Teil geht es auch nur um einen mittelbaren Vorteil. Was meinst du: Wenn ich mir Filme aus dem Netz kostenfrei downloade, statt mir teuer die DVD zu kaufen, habe ich dann einen zumindest mittelbaren Vorteil?

Hindert Dich niemand dran. Aber hier geht es nicht um die Verteilung von Wissen. Denkst Du, Disney will auf dieses Abkommen hinaus, weil sie den Disney-Brockhaus gefährdet sehen? Welches Wissen wird durch das kostenlose Zurverfügungstellen von "Matrix" oder "Harry Potter" denn in seiner Verbreitung limitiert?

Also sind wir uns einig:
Informationen (Berichte, Dokumentationen, Lexika, Zeitungsartikel, Nachrichtensendungen, Kommentare, aber auch Satire und Karikaturen) wird nicht oder nur gering urheberrechtlich geschützt, Unterhaltung unterliegt dem "harten" Urheberrecht.

Und? Macht Volker Kauder neuerdings in Deutschland die Gesetze im Alleingang?

Nein, aber wie dir nicht entgangen sein dürfte, ist die CDU/CSU-Fraktion stärkste Kraft im Bundestag und ist fast uneingeschränkt dafür. Und auch in Reihen der SPD und sogar bei der "liberalen" FDP finden sich Befürworter dieses Modells.

Alle Behördenmaßnahmen, die die Verletzung von Eigentumsrechten oder Freiheitsrechten / bürgerlichen Grundrechten, beinhalten, bedingen im Vorfeld einer richterlichen Genehmigung, es sei denn, Gefahr ist im Verzug. Wir reden also immer von Gerichten.

Wie wollen diese Gerichte ohne Befragung des Beschuldigten eine sinnvolle Entscheidung treffen?

Die Situation wird exakt so sein wie aktuell bei der Quellen-TKÜ: Die Richter subsumieren den Lebenssachverhalt und entscheiden, ob die Tatbestände im Fall von ACTA wäre das wahrscheinlich der bloße Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen) erfüllt sind. Wirklich abwägen, ob die Maßnahmen auch gerechtfertigt sind, können sie ohne Anhörung des vermeintlichen Täters nicht.

Die neuerdings in Deutschland Hoheitsrechte besitzen? Wäre MIR neu.

Seit wann ist das Fällen von Urteilen kein Hoheitsrecht mehr? Beamte und Richter sind die einzigen im Staat, die Hoheitsrechte besitzen.

Aber ich weiß, wie du es meintest:
Nicht die Richter vollstrecken in diesem Fall die einstweilige Maßnahme, aber sie legitimieren die Anordnung der Maßnahme durch die Behörden. Dass die Hoheitsrechte besitzen, wirst du kaum anzweifeln.

Fallentscheidungen sind etwas anderes als "Gutdünken".

Ich rede auch nicht von Fallentscheidungen. Ich rede von Verwaltungsanweisungen der Innen- und Justizminister der Länder. Außerdem rede ich von der Formulierung der Gesetze, die durch dieses Abkommen begründet werden. Glücklicherweise sind Minister nicht berechtigt, Fallentscheidungen zu treffen und der Gesetzgeber ist dazu schlicht nicht in der Lage.

Weil ACTA auch nicht Gesetze ersetzen soll sondern die Staaten müssen auf Grundlage dieses Abkommen Gesetze schaffen. Da aber manche Gesetze schon jetzt strenger sind macht es keinen Sinn den Staaten vorzuschreiben so oder so muss der Text lauten.

Stimmt schon. Aber eins ist klar: Damit ACTA ratifiziert werden darf, müssen die Parlamente zuerst wissen: "Was kommt durch ACTA auf uns zu?" Der ACTA-Ausschuss ist berechtigt, die Auslegung des Abkommens zu regeln und dessen Einhaltung zu überwachen. Da der ACTA-Ausschuss maximal peripher demokratisch legitimiert ist, ist es wichtig, dass zumindest mal eine rote Linie gezogen wird. Sowas ist erlaubt, sowas darf auch der ACTA-Ausschuss nicht beschließen. Was würdest du denken, wenn der ACTA-Ausschuss kurz nach dem Inkrafttreten beschließen würde, dass - absichtlich übertriebenes Beispiel - die Todesstrafe für Markenrechtsverletzung anzuwenden ist?

Es ist nötig, dass vor Konstituierung dieses Ausschusses genau geregelt ist, was die möglichen Maßnahmen sind.

Außerdem, wenn Du sicher bist, dass das BVerfGericht die Sache kippt müsste man doch keine Sorge haben, oder?

Leider schon, denn traditionell pfeift der Gesetzgeber auf das BVerfG. Schönes Beispiel dafür ist das Bundeswahlgesetz. Oder der Bundestrojaner. Oder die Vorratsdatenspeicherung.


Das dicke Problem ist: ACTA installiert einige neue Überwachungsformen. Keine besonders großen, das muss ich zugeben. Aber die Erfahrung zeigt: Jede Einzelfall-Miniüberwachung läuft über kurz oder lang aus dem Ruder. Zeigt sich aktuell wunderbar an den E-Mails. Die Geheimdienste haben jede einzelne E-Mail in Deutschland überwacht und durchgescannt. Und in immerhin 37 Millionen Fällen näher hingeschaut. Und wofür? Für 120 konkretere Hinweise.
 

Lord Cracker

Gast
Richtig, es kommt darauf an, WIE man liest. ACTA stellt es frei, dass auch die nichtgewerbliche Vervielfältigung derart verfolgt werden kann.

Da kannst Du gerne bestimmte Worte unterstreichen - es ändert nichts daran, dass das gewerbliche Ausmaß grundlegend ist. Hoffentlich bist Du beim Erlernen der Steuergesetzgebung weniger frei in der Exegese...

Im zweiten Teil geht es auch nur um einen mittelbaren Vorteil. Was meinst du: Wenn ich mir Filme aus dem Netz kostenfrei downloade, statt mir teuer die DVD zu kaufen, habe ich dann einen zumindest mittelbaren Vorteil?

Das hat nichts mit "gewerblich" zu tun.

Also sind wir uns einig:

Nein, sind wir uns nicht. Deine Auflistung hat wenig mit meiner Aussage zu tun.

Nein, aber wie dir nicht entgangen sein dürfte, ist die CDU/CSU-Fraktion stärkste Kraft im Bundestag und ist fast uneingeschränkt dafür. Und auch in Reihen der SPD und sogar bei der "liberalen" FDP finden sich Befürworter dieses Modells.

Damit ist es immer noch kein Gesetz - vor Allem würde es in Karlsruhe eh keinen Bestand haben.

Wie wollen diese Gerichte ohne Befragung des Beschuldigten eine sinnvolle Entscheidung treffen?

Wie machen die das denn momentan, wenn ein Hausdurchsuchungsbefehlt beantragt wird? Da wird auch der Verdächtige seitens des Gerichts nicht erst befragt...

Die Situation wird exakt so sein wie aktuell bei der Quellen-TKÜ: Die Richter subsumieren den Lebenssachverhalt und entscheiden, ob die Tatbestände im Fall von ACTA wäre das wahrscheinlich der bloße Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen) erfüllt sind. Wirklich abwägen, ob die Maßnahmen auch gerechtfertigt sind, können sie ohne Anhörung des vermeintlichen Täters nicht.

Deine Mutmaßungen tragen nichts zur Diskussion bei.

Seit wann ist das Fällen von Urteilen kein Hoheitsrecht mehr?

In Deutschland fällen aber lediglich Gerichte Urteile, keine nichtstaatlichen Organisationen.

Nicht die Richter vollstrecken in diesem Fall die einstweilige Maßnahme, aber sie legitimieren die Anordnung der Maßnahme durch die Behörden. Dass die Hoheitsrechte besitzen, wirst du kaum anzweifeln.

Jesus - Du hast ja mal vage Vorstellungen. Gerichte legitimieren nicht, sie ordnen an. Und Hoheitsrechte besitzen in Deutschland die Organe der Exekutive, aka Polizei, Zoll, etc.

Glücklicherweise sind Minister nicht berechtigt, Fallentscheidungen zu treffen und der Gesetzgeber ist dazu schlicht nicht in der Lage.

Auch in der bestehenden Rechtslage werden Minister nicht zu Vollzugsbeamten.

Stimmt schon. Aber eins ist klar: Damit ACTA ratifiziert werden darf, müssen die Parlamente zuerst wissen: "Was kommt durch ACTA auf uns zu?" Der ACTA-Ausschuss ist berechtigt, die Auslegung des Abkommens zu regeln und dessen Einhaltung zu überwachen. Da der ACTA-Ausschuss maximal peripher demokratisch legitimiert ist, ist es wichtig, dass zumindest mal eine rote Linie gezogen wird. Sowas ist erlaubt, sowas darf auch der ACTA-Ausschuss nicht beschließen. Was würdest du denken, wenn der ACTA-Ausschuss kurz nach dem Inkrafttreten beschließen würde, dass - absichtlich übertriebenes Beispiel - die Todesstrafe für Markenrechtsverletzung anzuwenden ist?

ACTA ist kein Gesetz. Der ACTA-Ausschuss ist auch keine gesetzgebende Instanz. ACTA ist ein interstaatliches Abkommen, welches entsprechend in eine Gesetzgebung münden KÖNNTE. Die Ausgestaltung jener Gesetze unterliegt immer noch den jeweiligen Staaten - so würde sich durch die Verabschiedung des ACTA-Vertrages im Deutschen Recht gar nichts ändern, da dieses vielfach schon durch entsprechende Gesetze abgedeckt ist. Deine Vorstellung, dass ACTA in dieser Form als "Gesetz" Eingang findet, ist ein wenig peinlich. Deine Aussage, dass ACTA neue Rechtsnormen einsetzen KÖNNTE, zeigt lediglich auf, dass Du immer noch nicht verstanden hast, worum es eigentlich geht. Das ist schon fast oberpeinlich.

Es ist nötig, dass vor Konstituierung dieses Ausschusses genau geregelt ist, was die möglichen Maßnahmen sind.

Das ist weder sinnvoll noch machbar, da von Land zu Land verschieden.

Leider schon, denn traditionell pfeift der Gesetzgeber auf das BVerfG. Schönes Beispiel dafür ist das Bundeswahlgesetz. Oder der Bundestrojaner. Oder die Vorratsdatenspeicherung.

Quatsch mit Soße.
 

simpsons3

Gast
Da kannst Du gerne bestimmte Worte unterstreichen - es ändert nichts daran, dass das gewerbliche Ausmaß grundlegend ist. Hoffentlich bist Du beim Erlernen der Steuergesetzgebung weniger frei in der Exegese...

Du musst die Regelung lesen. Da steht, dass zumindest das gewerbliche Ausmaß ausschlaggebend ist. Heißt auf deutsch: Wenn der Gesetzgeber sagt, die gewerbliche Verletzung sei legal, verstößt das ausdrücklich gegen ACTA - Grund genug übrigens für mich, das Abkommen abzulehnen. Wenn der Gesetzgeber jedoch sagt, dass er auch die private Verletzung strafbar machen will, ist das durch ACTA ausdrücklich gedeckt. ACTA legt also Mindeststandarts fest. Irgendwo am Anfang - wenn du willst, kann ichs dir nachschlagen - steht, dass es allen Vertragspartnern (ergo Staaten) frei steht, härtere Maßnahmen zu treffen.

Das hat nichts mit "gewerblich" zu tun.

Was es auch nicht haben muss, siehe oben. Zumindest heißt zumindest!

Nein, sind wir uns nicht. Deine Auflistung hat wenig mit meiner Aussage zu tun.

Du sagst, dir ging es nicht um das Verhindern der Verbreitung von Wissen und führst exemplarisch "Matrix" und "Harry Potter" an, die durch das Urheberrecht geschützt sehen willst. Ich sage dir: Gut, schützen wir also Matrix und machen Wissen frei zugänglich. Was hast du denn dagegen? Geht es dir also doch um die Zensur von Wissen?

Damit ist es immer noch kein Gesetz

Tut mir leid, dass ich dich überschätzt habe. Einfache logische Ketten sind wohl nicht doch so einfach.

vor Allem würde es in Karlsruhe eh keinen Bestand haben.

Ich habe nach dem Abnicken der Online-Durchsuchung mein Vertrauen in Karlsruhe verloren.

Wenn im Gesetz geregelt ist, dass zwei Urheberrechtsverstöße abgemahnt sind und beim Dritten der Internetzugang beschlagnahmt werden darf, dann wird das BVerfG wohl Ja und Amen sagen. Es geht den Richtern dort zumeist nur darum, dass die Anzahl der Fälle entsprechend begrenzt ist und dass die Bürger ein gewisses Maß an Rechtssicherheit haben - was interessanterweise beim Steuerrecht für Karlsruhe nur von nachrangiger Bedeutung ist.

Wie machen die das denn momentan, wenn ein Hausdurchsuchungsbefehlt beantragt wird? Da wird auch der Verdächtige seitens des Gerichts nicht erst befragt...

Aus gutem Grund gibt es wegen Peanuts keine Hausdurchsuchungen. Im Grundgesetz ist ganz klar von "Gefahr im Verzug" die Rede. Zwar ist das dort sehr schlapp formuliert, aber klar ist: Der enorme Eingriff in die Persönlichkeitsrechte muss zumindest im Verhältnis zum Vorwurf stehen - übrigens auch der einzige Grund, warum Karlsruhe die Online-Durchsuchung durchgewunken hat, hier ging man von sehr geringen Fallzahlen (ca. 50 bis 100 Personen) und einer enormen Gefahr durch den Terrorismus aus.

In Deutschland fällen aber lediglich Gerichte Urteile, keine nichtstaatlichen Organisationen.

Wo hab ich das Gegenteil behauptet?

Jesus - Du hast ja mal vage Vorstellungen. Gerichte legitimieren nicht, sie ordnen an. Und Hoheitsrechte besitzen in Deutschland die Organe der Exekutive, aka Polizei, Zoll, etc.

Das Fällen von Urteilen ist ein Hoheitsrecht, darum sind Richter auch Beamte und keine Angestellten im öffentlichen Dienst. Du darfst "Hoheitsrechte" nicht mit "Hoheitsgewalt" verwechseln. Gewalt wird durch die Exekutive ausgeübt, da hast du recht. Aber nicht jedes Hoheitsrecht beinhaltet auch Gewalt. Schönes Beispiel für Hoheitsrechte ohne Gewalt sind Müllentsorger.

Und Gerichte selber dürfen gar nicht anordnen. Die Staatsanwaltschaft - die faktisch ein Bindeglied zwischen Gerichten und Polizei ist - ordnet an, gegebenenfalls muss ein Richter zustimmen.

Auch in der bestehenden Rechtslage werden Minister nicht zu Vollzugsbeamten.

Lass mich raten: Du bist kein Beamter?

Tatsächlich kommt ein Großteil der Rechtsnormen nicht vom Bundestag oder dem Mainzer Landtag, sondern von der OFD in Koblenz, vom Finanzministerium in Mainz oder vom Bundesfinanzministerium, ein paar wenige auch von der Geschäftsstelle, ergo vom Amtsvorsteher (diese sind aber lediglich für Verfahrensabläufe relevant). Nennt sich dann "Verwaltungsanweisung" oder im Fall eines Erlasses vom Bundesfinanzminister auch wunderschön "BMF-Schreiben" (klingt nach Post von Schäuble). Ist natürlich für Gerichte nicht bindend, aber ein Beamter hat sich im Dienst gefälligst daran zu halten! Zumindest bis die Verwaltungsanweisung durch Gerichte oder Gesetze gekippt ist.
Es ist nicht nur im Finanzamt so, sondern in allen Behörden. Darum sagt man ja auch, dass die Bundesregierung zur Exekutive gehört: Sie regeln die genaue Behandlung der Gesetze.

Das meinte ich mit meinem Satz. Im täglichen Leben treffen die Minister (bzw. deren Beauftragte) keine Einzelfallentscheidungen, sondern überlassen diese Entscheidungen den Beamten und Gerichten. Der Gesetzgeber ist dazu natürlich nicht in der Lage, wie soll das bei 82 Millionen Bürgern möglich sein?
Aber durch diese Verwaltungsanweisungen erhalten wir Beamte ganz klare Regeln, wie wir zu arbeiten haben. Verstöße dagegen können disziplinarische Konsequenzen haben.

Im konkreten Fall würden die Ministerien regeln, wie solche einstweiligen Maßnahmen auszusehen hätten. Die Beamten können dann aus den zur Auswahl stehenden Verfahren das geeignetste auswählen. Ausnahmsweise darf auch keine Maßnahme gewählt werden, niemals dürfen jedoch Verfahren gewählt werden, die nicht zur Auswahl stehen. Regelmäßig wird der Beamte die Liste des Ministers abklappern und so dessen Rechtsvorstellung umsetzen.

Das ist weder sinnvoll noch machbar, da von Land zu Land verschieden.

Es wird ja wohl machbar sein, einfach reinzuschreiben, dass einige wenige Dinge nicht erlaubt sind. Allgemeiner Konsens dürfte in dieser Rechtslage wohl das Verbot oder die Nichtanwendbarkeit der Todesstrafe sein. Warum soll man das nicht reinschreiben? Nach einer kleinen Liste von Verboten könnte dann die Floskel "und ähnliche" kommen, was gleichzeitig den Staaten Freiheiten lässt und die Menschenrechte schützt.
 

Lord Cracker

Gast
Du musst die Regelung lesen. Da steht, dass zumindest das gewerbliche Ausmaß ausschlaggebend ist. Heißt auf deutsch: Wenn der Gesetzgeber sagt, die gewerbliche Verletzung sei legal, verstößt das ausdrücklich gegen ACTA - Grund genug übrigens für mich, das Abkommen abzulehnen.

Langsam wird es ein wenig Banane.
1. IST das, was laut ACTA unter Strafe gestellt werden soll, in Deutschland eh schon unter Strafe gestellt. ACTA ändert da nichts dran.
2. Wenn sich ein Staat entscheidet, ein internationales Abkommen dieser Art zu unterzeichnen, dann wohl vor dem Hintergrund, dass man solche Regelungen eingehen WILL. Dann sollte man auch entsprechende gesetzliche Regelungen treffen, sonst braucht man dem Abkommen ja erst gar nicht beizutreten o_O

Wenn der Gesetzgeber jedoch sagt, dass er auch die private Verletzung strafbar machen will, ist das durch ACTA ausdrücklich gedeckt.

Das Gegenteil von "gewerblichem Ausmaß" ist nicht die "private Verletzung".

ACTA legt also Mindeststandarts fest. Irgendwo am Anfang - wenn du willst, kann ichs dir nachschlagen - steht, dass es allen Vertragspartnern (ergo Staaten) frei steht, härtere Maßnahmen zu treffen.

Natürlich steht das frei...ACTA ist ja auch immer noch kein Gesetz.

Was es auch nicht haben muss, siehe oben. Zumindest heißt zumindest!

Ja, mit dem Wort scheinst Du arge Deutungsprobleme zu haben. ACTA sagt an dieser Stelle SEHR deutlich, dass ZUMINDEST Tätigkeiten im gewerblichen Ausmaß vorliegen müssen - das ist damit die UNTERGRENZE. Ergo: Staaten sollen dann tätig werden, wenn in gewerblichem Ausmaß Urheberrechtsverletzungen vorgenommen werden. ZUMINDEST in gewerblichem Ausmaß - als UNTERGRENZE. Da steht dann auch nirgendwo, dass das überhaupt auf Privatleute oder Kleinkriminelle anzuwenden ist.

Du sagst, dir ging es nicht um das Verhindern der Verbreitung von Wissen und führst exemplarisch "Matrix" und "Harry Potter" an, die durch das Urheberrecht geschützt sehen willst. Ich sage dir: Gut, schützen wir also Matrix und machen Wissen frei zugänglich. Was hast du denn dagegen? Geht es dir also doch um die Zensur von Wissen?

Weil Berichte, Kommentare, Satire, etc. eben nicht "Wissen" sind, welches kostenlos verfügbar gemacht werden muss. Überlass' es doch den Verfassern/Künstlern/etc. ob sie die Früchte ihrer Arbeit kostenlos ins Netz stellen WOLLEN - es hindert sie ja niemand daran. Deine Aufzählung umfasste einfach viel zu viele Dinge, die nichts mit der Vermittlung von Wissen zu tun haben.

Tut mir leid, dass ich dich überschätzt habe. Einfache logische Ketten sind wohl nicht doch so einfach.

Es ist beileibe keine Logik darin zu erkennen, dass etwas - nur weil TEILE von Fraktionen dies vielleicht diskutieren oder sich vorstellen können - automatisch "Gesetz" wird. Das WIDERSPRICHT sogar der Logik - aber wahrscheinlich ist das für Dich ein ähnlich versiegeltes Buch wie für den anderen Logiker hier. FAKT hingegen bleibt, dass weder Herr Kauder noch TEILE irgendwelcher Fraktionen automatisch Gesetze mache...

Wenn im Gesetz geregelt ist, dass zwei Urheberrechtsverstöße abgemahnt sind und beim Dritten der Internetzugang beschlagnahmt werden darf, dann wird das BVerfG wohl Ja und Amen sagen.

Das BVerfG hat niemals darüber zu entscheiden, ob rechtmäßig "beschlagnahmt" wurde, sondern ob das GESETZ rechtmäßig ist. Lern' bei Gelegenheit mal den Unterschied zwischen BVerfG und BGH.

Es geht den Richtern dort zumeist nur darum, dass die Anzahl der Fälle entsprechend begrenzt ist

Denkst Du Dir solchen Schwachsinn in einsamen Momenten ganz alleine aus?

Aus gutem Grund gibt es wegen Peanuts keine Hausdurchsuchungen. Im Grundgesetz ist ganz klar von "Gefahr im Verzug" die Rede. Zwar ist das dort sehr schlapp formuliert, aber klar ist: Der enorme Eingriff in die Persönlichkeitsrechte muss zumindest im Verhältnis zum Vorwurf stehen - übrigens auch der einzige Grund, warum Karlsruhe die Online-Durchsuchung durchgewunken hat, hier ging man von sehr geringen Fallzahlen (ca. 50 bis 100 Personen) und einer enormen Gefahr durch den Terrorismus aus.

Und wieder stoßen wir auf mangelndes Verständnis von Rechtsnormen Deinerseits. "Gefahr im Verzug" heißt nicht, dass eine Gefahr für Leib und Leben oder andere Rechtsgüter besteht, sondern, dass einen Verzugsgefahr dadurch entsteht, wenn auf die Ausführung einer Handlung verzichtet wird, weil die zuständige Behörde selbst nicht unmittelbar tätig werden kann. Um es Dir ein wenig deutlicher zu machen: Besteht eine konkrete Gefahrensituation, ist jede Behörde berechtigt, entsprechend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Das Aufbrechen einer Wohnungstür in Folge einer wahrnehmbaren Gefahrensituation hat mit "Gefahr im Verzug" nichts zu tun, sondern stellt lediglich die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr dar. So darf JEDE Behörde zum Beispiel eine Wohnungstür öffnen, wenn dahinter jemand wahrnehmbar zum Opfer einer Gewalttat zu werden droht. "Gefahr im Verzug" ist dann die Rechtsnorm, wenn zum Beispiel eine Vernichtung von Beweismaterial droht, wenn die vor der Tür stehende Polizei zunächst auf die richterliche Anordnung warten müsste. Damit wäre die Polizei dann zum Öffnen der Wohnung berechtigt, weil durch ein Unterlassen eventuell Probleme bei der Beweissicherung für ein Verfahren drohen könnte.

Wo hab ich das Gegenteil behauptet?

Es war doch DEINE Behauptung, "gerichtsähnliche Kommissionen" (was auch immer das eigentlich sein soll, alter Begriffsschwurbler) würden "Urteile" fällen.

Das Fällen von Urteilen ist ein Hoheitsrecht, darum sind Richter auch Beamte und keine Angestellten im öffentlichen Dienst. Du darfst "Hoheitsrechte" nicht mit "Hoheitsgewalt" verwechseln. Gewalt wird durch die Exekutive ausgeübt, da hast du recht. Aber nicht jedes Hoheitsrecht beinhaltet auch Gewalt. Schönes Beispiel für Hoheitsrechte ohne Gewalt sind Müllentsorger.

Du faselst schon wieder Unsinn. Die Unterscheidung zwischen HoheitsRECHT und HoheitsGEWALT liegt keinesfalls in der Verwendung von "Gewalt". Müllentsorger sind mitnichten Inhaber irgendwelcher HoheitsRECHTE, sie sind lediglich Unternehmen, die staatliche Aufgaben im Auftrag des Staates durchführen. Um es Dir ein wenig verständlicher zu machen: Die Hoheitsgewalt bedeutet, dass der Staat überhaupt einseitig Gesetze, Beschlüsse, Anordnungen, etc. erlassen DARF und aus diesen entsprechende Handlungen ableiten kann. HoheitsRECHT wiederum bedeutet, dass aus den Gesetzen und der staatlichen Souveränität heraus agiert werden kann - zum Beispiel durch polizeiliche Maßnahmen oder richterliche Beschlüsse. In Deutschland sind also nur solche juristischen öffentlichen Personen zu Hoheitsakten berechtigt, die Teil eines der drei Organe sind und deren Berechtigung zur Durchführung von Hoheitsakten sich daraus ableitet - als durchführende Instanz der Legislative (Erlass von Gesetzen, Verordnungen, etc.), Exekutive (polizeiliche Maßnahmen), Judikative (gerichtliche Entscheidungen). "Müllentsorger" führen weder einen Hoheitsakt durch, noch sind sie Träger von Hoheitsgewalt, noch haben sie Hoheitsrechte. Hoheitsakte sind solche Akte, die durch das Subordinationsprinzip im Verhältnis Staat/Bürger geregelt sind (darunter fällt übrigens das Steuerrecht explizit NICHT).

Und Gerichte selber dürfen gar nicht anordnen. Die Staatsanwaltschaft - die faktisch ein Bindeglied zwischen Gerichten und Polizei ist - ordnet an, gegebenenfalls muss ein Richter zustimmen.

Völliger Humbug. "Gerichtliche Anordnungen" sind regelmäßiger Bestandteil der Rechtssprechung wenn es zum Beispiel um Anordnungen die der vorläufigen Rechtssicherung dienen, geht. Gerichte dürfen, können und verfügen andauernd Anordnungen - sei es zur Beweissicherung, zur Wiederherstellung eines Rechts, etc. So kann ein Gericht zum Beispiel eine Maßnahme anordnen, die ein Recht wiederherstellt obwohl das eigentliche Urteil erst in einem späteren Hauptverfahren eine Wiederherstellung darstellen würde, aber die Gefahr besteht, durch die Dauer des Verfahrens eine Nichtwiederherstellbarkeit des Rechts zur Folge zu haben. Um es für Dich noch ein wenig verständlicher zu machen: Würde durch die Dauer des Verfahrens bedingt ein Recht irreparabel verletzt werden, kann das Gericht schon im Vorfeld anordnen, dass eine hoheitliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Rechtes durchgeführt wird. Übrigens: Jede "einstweilige Verfügung" ist eine gerichtliche Anordnung im Eilverfahren, die keineswegs von der "Staatsanwaltschaft beantragt" sein muss. Du hast da ganz schöne Wissenslücken, die Du vielleicht dringend mal füllen solltest, bevor Du weiteren Stuss verzapfst.

Tatsächlich kommt ein Großteil der Rechtsnormen nicht vom Bundestag oder dem Mainzer Landtag, sondern von der OFD in Koblenz, vom Finanzministerium in Mainz oder vom Bundesfinanzministerium, ein paar wenige auch von der Geschäftsstelle, ergo vom Amtsvorsteher (diese sind aber lediglich für Verfahrensabläufe relevant). Nennt sich dann "Verwaltungsanweisung" oder im Fall eines Erlasses vom Bundesfinanzminister auch wunderschön "BMF-Schreiben" (klingt nach Post von Schäuble). Ist natürlich für Gerichte nicht bindend, aber ein Beamter hat sich im Dienst gefälligst daran zu halten! Zumindest bis die Verwaltungsanweisung durch Gerichte oder Gesetze gekippt ist.

Verwaltungsanweisungen, etc. haben aber nichts mit Hoheitsrechten oder Strafverfahren zu tun. So wie der ganze fiskalische Rahmen nichts mit Hoheitsrechten zu tun hat.

Es ist nicht nur im Finanzamt so, sondern in allen Behörden. Darum sagt man ja auch, dass die Bundesregierung zur Exekutive gehört: Sie regeln die genaue Behandlung der Gesetze.

Die Bundesregierung ist deshalb Bestandteil der Exekutive, weil sie die "ausführende Gewalt" auf der Ebene der interstaatlichen Aktionen ist. Sie regelt wahrlich nicht die 'genaue Behandlung der Gesetze' - was auch immer dieser schwurbelnde Begriff wieder sagen soll. :rolleyes:

Das meinte ich mit meinem Satz. Im täglichen Leben treffen die Minister (bzw. deren Beauftragte) keine Einzelfallentscheidungen, sondern überlassen diese Entscheidungen den Beamten und Gerichten. Der Gesetzgeber ist dazu natürlich nicht in der Lage, wie soll das bei 82 Millionen Bürgern möglich sein?

Schon wieder Stuss. Lerne zwischen Verfahrensanweisungen im Innenverhältnis und legislativen Funktionen zu unterscheiden. Verfahrensanweisungen dienen dazu, einer Behörde aufzuzeigen, wie gesetzliche Vorgaben entsprechend umgesetzt werden. Sie sind damit aber keine gesetzgebenden Akte.

Es wird ja wohl machbar sein, einfach reinzuschreiben, dass einige wenige Dinge nicht erlaubt sind.

Da ACTA kein Gesetz sondern ein multilateraler Vertrag ist, obliegt es den jeweiligen Staaten in ihren Rechtsräumen auszugestalten, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Allgemeiner Konsens dürfte in dieser Rechtslage wohl das Verbot oder die Nichtanwendbarkeit der Todesstrafe sein. Warum soll man das nicht reinschreiben? Nach einer kleinen Liste von Verboten könnte dann die Floskel "und ähnliche" kommen, was gleichzeitig den Staaten Freiheiten lässt und die Menschenrechte schützt.

Weil das total unsinnig und vor allem gar nicht machbar ist. Wozu sollte die "Anwendung der Todesstrafe" in einem interstaatlichen Vertrag ausgeschlossen werden? Siehst Du ÜBERHAUPT bei ACTA die Benennung irgendwelcher konkreter Strafen? Es wäre ein völlig absurder Eingriff in die staatliche Souveränität, würden in diesem Vertrag irgendwelche Strafen benannt oder ausgeschlossen - sowas ist und bleibt Bestandteil der legislativen Gewalt eines jeden Staates. ACTA beschreibt, was STRAFBARE HANDLUNGEN darstellt, nicht aber, welche Strafen zu verhängen sind. Alles andere wäre eine unzulässige Aushebung jedweder Hoheitsgewalt und würde das Abkommen komplett hinfällig machen.

Ich denke, Du musst erst noch eine Menge an Hausarbeiten machen (Unterscheidung von Rechtsnormen, Völkerrecht, Gewaltenteilung, etc.) bevor sich die weitere Diskussion irgendwie lohnt.
 
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