Die Sicherungsverwahrung ist im Grunde eine Art "Todesstrafe light". Man tötet den Deliquenten nicht, aber man hält ihn beliebig lange - prinzipiell bis zu seinem Tod - von der "Gesellschaft der Anständigen" fern. Wenn in den USA die Hinrichtung eines Todeskandidaten so lange immer wieder aufgeschoben wird, bis er in seiner Zelle eines natürlichen Todes stirbt, kommt das unserer Deutschen "Sicherungsverwahrung" schon sehr nahe.
Der Grundgedanke der Sicherungsverwahrung geht auf die im National-Sozialismus sehr beliebte These zurück, daß manche Wiederholungstäter schon deswegen nicht resozialisierbar sein können, weil sie ein "Verbrechergen" in sich tragen. Folglich war es, als die National-Sozialisten die Sicherungsverwahrung erfanden, Aufgabe des Richters, zu entscheiden, ob der zum 5. Male erwischte Taschendieb ein "Gewohnheitskrimineller" ist, der nach Absitzen der üblichen 4-5 Jahre wahrscheinlich wieder rückfällig werden würde und deswegen einfach mal unbefristet weggesperrt wird.
Generell dient die Sicherungsverwahrung vor allem dazu, Kleinkriminelle für länger wegzusperren, als es das StGB für ihr jeweiliges Delikt eigentlich vorsieht.
Für Mörder ist eine Sicherungsverwahrung grundsätzlich irrelevant, da bei Mord ohnehin "Lebenslang" zu verhängen ist.
Erfahrungsgemäß ist die Prognose, ob ein Täter "rückfallgefährdet" ist, reine Kaffesatzleserei. Bei den Tätern, bei denen ein Gutachter meinte "sehr gefährlich" und der Richter dennoch entschied "Strafe abgesessen, wird freigelassen" ist die Rückfallquote nicht siagnifikant höher als bei Tätern ohne Gutachten - tatsächlich existiert also keine Korrelation zwischen dem Ergebnis eines Gutachtens und den tatsächlichen späteren Taten.
Es ist also rechtstaatlich höchst fragwürdig, Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben und die faktisch nicht gefährlicher sind als jeder andere Mensch auch, nur aufgrund von Gutachten weiter einzusperren.