Sicherungsverwahrung

Xarpos

Gast
Hey leute,

meine Nichte neben an soll eine Präsentation über die Sicherheitsverwahrung machen aber... sie weiß fast garnichts drüber ich habe ihr zwar viel erklärt usw.. aber sie will andere meinungen dazu..

Also was haltet ihr von der Sicherheitsverwahrung nach der Haft??

Hoffe hier ensteht keine allzu große debatte

mfg Xarpos
 

mhftw

Gast
Ich für meinen Teil halte die Sicherungsverwahrung für gerechtfertigt wenn man davon ausgehen muss das der Straftäter wieder Rückfällig wird und/oder sich der Therapie verweigert.
 

maiti33

Gast
Hey leute,

meine Nichte neben an soll eine Präsentation über die Sicherheitsverwahrung machen aber... sie weiß fast garnichts drüber ich habe ihr zwar viel erklärt usw.. aber sie will andere meinungen dazu..

Also was haltet ihr von der Sicherheitsverwahrung nach der Haft??

Hoffe hier ensteht keine allzu große debatte

mfg Xarpos


hi !
habe letzte woche einen beitrag bei stern tv gesehen und bin dafür das diese menschen nie wieder auf die strasse kommen.
ich kannte flüchtig ein 11 jähriges mädchen das man vor 14 jahren umgebracht wurden von einem wiederholungstäter . ich kann bis heute nicht verstehen das man ihn nicht einfach weg sperrt für immer. ich denke nur eins wenn diese menschen raus kommen werden viele auch selbstjustiz ausüben um ihre kinder zu schützen.
wenn man den Fall Rolf Diesterweg nimmt er sitzt das zweite mal ein wegen mord und vergewaltigung und er wird nächstes jahr freikommen dann sind 15 jahre um ... und dann ??? der mensch ist nicht dumm das macht in nach meiner meinung gefährlich !

hier ist ein link : http://archiv.rhein-zeitung.de/on/97/12/08/topnews/kimchro.html
ich hoffe das dieser link hilft !
 

ck1971

Gast
Einen guten Abend

Nun, die Sicherheitsverwahrung ist ein Thema für sich. Einerseits halte ich es für legitim und auch zwangsläufig notwendig, dass diese ausgeführt wird.

Jedoch muss man da eine Differenzierung vornehmen.

1. Die direkte, im Anschluss an das jeweilige Verfahren angeordnete Sicherheitsverwahrung/ Sicherungsverwahrung aufgrund der Tatsache dass man sich von vornherein klar sein kann, dass dieser Mensch eine kontinuierliche Bedrohung darstellt. Dann ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden. Und muss durchgeführt werden.

2. Schwieriger gestaltet es sich hier im darauffolgenden Fall, dass die Sicherheitsverwahrung nach Beendigung des Straffollzugs geschieht, da man sich erst da wirklich sicher ist, dass von dem Mensch immernoch eine zu grosse Gefahr ausgeht. Und man ihn deshalb in Sicherheitsverwahrung nehmen muss.

Diesere Akt der anschliessenden, nicht vorher und daher "spontan" verhängten Sicherungsverwahrung ist mit dem EU-Menschenrecht nicht vereinbar und daher herrscht die derartige, momentane Kritik.

Hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

MfG ck
 

DeletedUser12457

Gast
Die Sicherungsverwahrung ist im Grunde eine Art "Todesstrafe light". Man tötet den Deliquenten nicht, aber man hält ihn beliebig lange - prinzipiell bis zu seinem Tod - von der "Gesellschaft der Anständigen" fern. Wenn in den USA die Hinrichtung eines Todeskandidaten so lange immer wieder aufgeschoben wird, bis er in seiner Zelle eines natürlichen Todes stirbt, kommt das unserer Deutschen "Sicherungsverwahrung" schon sehr nahe.

Der Grundgedanke der Sicherungsverwahrung geht auf die im National-Sozialismus sehr beliebte These zurück, daß manche Wiederholungstäter schon deswegen nicht resozialisierbar sein können, weil sie ein "Verbrechergen" in sich tragen. Folglich war es, als die National-Sozialisten die Sicherungsverwahrung erfanden, Aufgabe des Richters, zu entscheiden, ob der zum 5. Male erwischte Taschendieb ein "Gewohnheitskrimineller" ist, der nach Absitzen der üblichen 4-5 Jahre wahrscheinlich wieder rückfällig werden würde und deswegen einfach mal unbefristet weggesperrt wird.

Generell dient die Sicherungsverwahrung vor allem dazu, Kleinkriminelle für länger wegzusperren, als es das StGB für ihr jeweiliges Delikt eigentlich vorsieht.

Für Mörder ist eine Sicherungsverwahrung grundsätzlich irrelevant, da bei Mord ohnehin "Lebenslang" zu verhängen ist.

Erfahrungsgemäß ist die Prognose, ob ein Täter "rückfallgefährdet" ist, reine Kaffesatzleserei. Bei den Tätern, bei denen ein Gutachter meinte "sehr gefährlich" und der Richter dennoch entschied "Strafe abgesessen, wird freigelassen" ist die Rückfallquote nicht siagnifikant höher als bei Tätern ohne Gutachten - tatsächlich existiert also keine Korrelation zwischen dem Ergebnis eines Gutachtens und den tatsächlichen späteren Taten.

Es ist also rechtstaatlich höchst fragwürdig, Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben und die faktisch nicht gefährlicher sind als jeder andere Mensch auch, nur aufgrund von Gutachten weiter einzusperren.
 

Nimaos

Gast
D
Für Mörder ist eine Sicherungsverwahrung grundsätzlich irrelevant, da bei Mord ohnehin "Lebenslang" zu verhängen ist.

dir ist schon klar, dass lebenslang NICHT lebenslang ist?

nach 15 Jahren wird geprüft, ob der täter wieder auf die allgemeinheit losgelassen wird. in der regel kommen täter mit solchen straflängen so nach 18-22 jahren wieder in freiheit. eine nachträgliche sicherungsverwahrung schliesst so etwas aus.

und eine nachträgliche sicherungsverwahrung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine besondere schwere der schuld festgestellt wurde.

d.h. das gericht prüft besonders, ob die vorraussetzungen vorliegen. und wenn ein deutsches gericht zu diesem schluss kommt, dann ist die strafe berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lord Cracker

Gast
Und? Auch Mörder haben durchaus eine zweite Chance verdient.
 

DeletedUser12420

Gast
Man kann gegen die Sicherungsverwahrung klagen, dauert zwar ein bisschen, aber wenn der Richter davon ausgeht das man resozialisiert worden ist, durch Therapien usw., löst er meistens diese auf.

Ich finde die Sicherungsverwahrung für gerechtfertigt (wenn man sie überhaupt rechtfertigen muss) und notwendig.

Behrenard schrieb:
[...] Der Grundgedanke der Sicherungsverwahrung geht auf die im National-Sozialismus sehr beliebte These zurück, daß manche Wiederholungstäter schon deswegen nicht resozialisierbar sein können, weil sie ein "Verbrechergen" in sich tragen. [...] Erfahrungsgemäß ist die Prognose, ob ein Täter "rückfallgefährdet" ist, reine Kaffesatzleserei. Bei den Tätern, bei denen ein Gutachter meinte "sehr gefährlich" und der Richter dennoch entschied "Strafe abgesessen, wird freigelassen" ist die Rückfallquote nicht siagnifikant höher als bei Tätern ohne Gutachten - tatsächlich existiert also keine Korrelation zwischen dem Ergebnis eines Gutachtens und den tatsächlichen späteren Taten. [...]

Sind wir in der Bundesrepublik Deutschland oder im Nazi-Deutschland? Die Gutachter machen ihren Job, sie haben sogar dafür studiert, wenn die nicht wissen was sie machen... Als wenn Heutzutage noch nach dem Motto "er hat das Verbrechergen" gehandelt wird, dann kann ich ja gleich die Köpfe aller messen lassen, um sagen zu können "er hat den Kopfform eines Verbrechers". Und glaube mir die meisten die mit dem Gutachten "sehr gefährlich" frei gelassen worden sind, werden oder sind rückfällig geworden, nur jetzt sind sie "Profis", sie wissen wie man einen zum schweigen bringt.

Behrenard schrieb:
Die Sicherungsverwahrung ist im Grunde eine Art "Todesstrafe light". Man tötet den Deliquenten nicht, aber man hält ihn beliebig lange - prinzipiell bis zu seinem Tod - von der "Gesellschaft der Anständigen" fern. Wenn in den USA die Hinrichtung eines Todeskandidaten so lange immer wieder aufgeschoben wird, bis er in seiner Zelle eines natürlichen Todes stirbt, kommt das unserer Deutschen "Sicherungsverwahrung" schon sehr nahe. [...]

Man kann die Todesstrafe nicht mit der Sicherungsverwahrung vergleichen, besonders nicht mit den Zuständen in den Gefängnissen der USA. Wenn jemand aus den USA hierhin verlegen würde (aus was für immer einen Grund), wäre es so als hätte er im Lotto gewonnen, außerdem werden die Gefangen in der USA regelmäßig von den Wärtern und den Gefangenen selbst geprügelt und wie dreck behandelt. Ich meine gibt es in Deutschland Fälle wo Wärter Gefangene vergewaltigt, misshandelt und danach auf das Opfer ihr Geschäft gemacht haben? Und warum nicht, weil hier in Deutschland auch Gefangene Rechte haben und die können die Gefangene immer einfordern, die können wegen jeden Müll klagen, glaub mir die Sicherungsverwahrung ist weit aus mehr Luxus als ein Hartz-4 Leben.
 

misantrophes

Gast
Das Problem ist meiner Meinung nach, zumindest wenns um ne größere "Macke" des Täters geht.
Das Gutachter die den mutmaßlichen Täter vor Gericht bewerten in aller Regel jene sind die ihn in Haft psychologisch/psychatrisch behandelt haben.
Was schon irgendwo logisch ist aber leider a) den ungünstigen Umstand mit sich bringt das sie ja irgendwo ihre eigene Arbeit bewerten müßen
und b) außerdem ein persönliches Verhältniss zum Täter aufgebaut haben.
Was dabei rauskommt sieht man allzuhäufig..
Diagnose:geheilt....Urteil:freilassen bitte....Ergebniss:confused:traftat
Dankeschön im Namen Des Volkes...
Sicherungsverwahrung muß sein wenn es schon keine Todesstrafe gibt.
Nur sollte auch von mehreren unabhängigen Gutachtern beurteilt werden.
 

misantrophes

Gast
Wenn du in die Klappse kommst und dann das Gericht entscheiden muß ob du wieder rauskommst.
Werden alle deine Therapheuten gehört...
...wie hast du dich geführt...wie ist die Therapie verlaufen..wie ist die Prognose usw.
 

Lord Cracker

Gast
Wenn du in die Klappse kommst und dann das Gericht entscheiden muß ob du wieder rauskommst.
Werden alle deine Therapheuten gehört...
...wie hast du dich geführt...wie ist die Therapie verlaufen..wie ist die Prognose usw.

Und? Es wird ein Gutachten erstellt. Es wird nicht EIN Gutachter, der dann auch noch Dein Therapeut war, gehört und sein Bericht als einzige Entscheidungsgrundlage genommen.
 

misantrophes

Gast
Das sagte und meinte ich auch nicht.
Dann lass es 2 sein..ohhh wie toll, es wird ja nur über ein Menschenleben geurteilt.
Und was glaubst du wessen Meinung ist denn interessant fürs Gericht.
Ich denke die der Menschen die am meißten und längsten Kontakt mit dem Täter haben und hatten.
 

DeletedUser12457

Gast
Sind wir in der Bundesrepublik Deutschland oder im Nazi-Deutschland? Die Gutachter machen ihren Job, sie haben sogar dafür studiert, wenn die nicht wissen was sie machen...

Du würdest staunen, wenn du wüßtest, wie viele Gesetze der Bundesrepublik Deutschalnd tatsächlich auf die Nazi-Zeit zurückgehen...


... und statistisch gesehen besteht tatsächlich kein Zusammenhang zwischen der Prognose "der wird rückfällig" und den tatsächlichen Rückfällen - unter den Straftätern, die trotz schlechter Prognose freigelassen wurden, findet man genausoviele absolut unauffällige Zeitgenossen, wie unter denen, die mit guter Prognose rausgelassen wurden. Umgekehrt findet man auch unter denen mit guter Prognose immer mal wieder Rückfalltäter, das sind dann die Fälle, die von der Presse aufgebauscht werden - und das ist auch der Preis dafür, daß wir in einem freiheitlichen Rechtsstaat leben und nicht in einem repressiven Polizeistaat. Man kann sich auch ein Rechtssystem ausdenken, in dem man für wiederholtes Falschparken zur zwangsweisen Organspende herangezogen wird...
 

Zeruel the Might

Gast
meiner ansicht nach ist sicherheitsverwahrung in den meisten fällen platz und resourcen verschwendung für leute wie sexualstaftäter und psyhopatiesche massenmörder, eben das parade beispiel für die sicherheitsverwahrung, würde ich persönlich die todesstrafe wieder einführen, aber nicht weil ich meinen gottkomplex ausleben möchte, nein schlicht weg weil die genfer konvention, dass meiner meinung nach, einzige von menschen gemachte, ernst zu nehmende gesetzt ist und wer dagegen verstößt hat meiner meinung nach das recht ein mensch genannt zu werden verwirkt und ist nicht anderst zu behandeln als die personen dennen er leid zugefügt hat. weil das meistens aber recht bestialisch war würde ich auf eine nennen wir es mal hygienischere art zurück greifen.
 

KieTH

Gast
todestrafe für alle bei denen es teurer werden könnte

hätte da noch andere ideen

hand ab für diebstahl
fuss ab für geschwindigkeitsvergehen
 

DeletedUser12420

Gast
meiner ansicht nach ist sicherheitsverwahrung in den meisten fällen platz und resourcen verschwendung für leute wie sexualstaftäter und psyhopatiesche massenmörder, eben das parade beispiel für die sicherheitsverwahrung, würde ich persönlich die todesstrafe wieder einführen, aber nicht weil ich meinen gottkomplex ausleben möchte, nein schlicht weg weil die genfer konvention, dass meiner meinung nach, einzige von menschen gemachte, ernst zu nehmende gesetzt ist und wer dagegen verstößt hat meiner meinung nach das recht ein mensch genannt zu werden verwirkt und ist nicht anderst zu behandeln als die personen dennen er leid zugefügt hat. weil das meistens aber recht bestialisch war würde ich auf eine nennen wir es mal hygienischere art zurück greifen.

Todesstrafe =? Jeder Mensch hat es verdient weiterzuleben egal, was er getan hat uns was nicht. Man kann niemanden die Todesstrafe zumuten. Der oder die Täter/Täterin muss selber damit klar kommen was er/sie getan hat.

Um Geld zu sparen, müssen wir den Standard im Gefängnis runterschrauben, eine kalte Mahlzeit pro Tag, eine 4 Quadratmeter große Zelle für 2 Personen und ein Eimer als Klo. Dann sollten wir diese auch noch zum Arbeiten ohne lohn zwingen um sie resozialisieren bzw. ihre kranken Gedanken in Arbeit ersaufen lassen, ein Verbrecher sollte am besten keine Rechte haben, außer das auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wie sie behandelt werden ist mir schnuppe, solange sie nicht gefoltert und umgebracht werden.
 

Schweinokles

Gast
Todesstrafe =? Jeder Mensch hat es verdient weiterzuleben egal, was er getan hat uns was nicht. Man kann niemanden die Todesstrafe zumuten. Der oder die Täter/Täterin muss selber damit klar kommen was er/sie getan hat.

Um Geld zu sparen, müssen wir den Standard im Gefängnis runterschrauben, eine kalte Mahlzeit pro Tag, eine 4 Quadratmeter große Zelle für 2 Personen und ein Eimer als Klo. Dann sollten wir diese auch noch zum Arbeiten ohne lohn zwingen um sie resozialisieren bzw. ihre kranken Gedanken in Arbeit ersaufen lassen, ein Verbrecher sollte am besten keine Rechte haben, außer das auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wie sie behandelt werden ist mir schnuppe, solange sie nicht gefoltert und umgebracht werden.
Deine Vorschläge verstoßen nur leider gegen die Menschenwürde.
 

Zeruel the Might

Gast
Todesstrafe =? Jeder Mensch hat es verdient weiterzuleben egal, was er getan hat uns was nicht. Man kann niemanden die Todesstrafe zumuten. Der oder die Täter/Täterin muss selber damit klar kommen was er/sie getan hat.

Um Geld zu sparen, müssen wir den Standard im Gefängnis runterschrauben, eine kalte Mahlzeit pro Tag, eine 4 Quadratmeter große Zelle für 2 Personen und ein Eimer als Klo. Dann sollten wir diese auch noch zum Arbeiten ohne lohn zwingen um sie resozialisieren bzw. ihre kranken Gedanken in Arbeit ersaufen lassen, ein Verbrecher sollte am besten keine Rechte haben, außer das auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wie sie behandelt werden ist mir schnuppe, solange sie nicht gefoltert und umgebracht werden.

naja ich dneke das einzige was du damit bewirken wirst ist das die "gefangenen" nur einen größeren hass auf die menschen/gesellschaft schüren denen sie nun als sklaven dienen auf guantanamo bay hättest du damit merh als nur eine steile laufbahn gehabt aber in der realität sieht es so aus das menschen die jahrelang unterdrückt werden einen immer größeren hass auf ihre peiniger hägen und es dann zu...nun ja sagen wir es mal so "I had a Dream"
 

BOFH

Gast
Und? Auch Mörder haben durchaus eine zweite Chance verdient.

Diese second chance würdest Du auch jemandem zugestehen, der einen Dir sehr nahestehenden Menschen (Vater, Mutter, Geschwister, Ehefrau oder schlimmstenfalls Dein eigenes Kind) umgebracht hat?
Für mich zählt da nur ein Grundsatz: "Wer einem anderen das Leben nimmt, hat das Recht auf sein eigenes verwirkt."

Und gegen Sicherungsverwahrung bin ich nur aus finanziellen Gründen, weil dieser Abschaum dann auch noch Unsummen an Geld kostet.

Die Aussucht darauf, wegen Mordes (oder auch wegen Totschlags) zum Tode verurteilt zu werden, könnte m.E. durchaus abschreckende Wirkung zeigen.....
 
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