Todesstrafen in Europa

DeletedUser28663

Gast
Das ist juristischer Unsinn und von der Anwendung auf Demonstrationen ist auch nicht die Rede, sondern von Tötungen im Falle eines "Kriegszustandes". Das dem Staat in solchen Umständen besondere Rechte obliegen, ist juristisch nichts neues.

Ebenso gilt der Grundsatz, dass bestehendes EU-Grundrecht, bestehende nationale Grundrechte niemals unterlaufen können. Wenn das EU-Recht eine Todesstrafe fordert, die in Deutschland verboten ist, verliert die EU-Norm ihre Gültigkeit.

Blabber ruhig weiter.
 

Moribund

Gast
[...] haben wir in Deutschland, durch die Hintertür, wieder die Todesstrafe.
Das ist falsch (s. Beitrag Ala). In DIESEM Zusammenhang: Über dem Grundgesetz der BRDeutschland (im Zweifel BVerfG) gibt es nur den Himmel.

Ebenso gilt der Grundsatz, dass bestehendes EU-Grundrecht, bestehende nationale Grundrechte niemals unterlaufen können. Wenn das EU-Recht eine Todesstrafe fordert, die in Deutschland verboten ist, verliert die EU-Norm ihre Gültigkeit.
Blabber ruhig weiter.
s.o. (in DIESEM Zusammenhang).
 
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DeletedUser28663

Gast
Ungefähr so gut wie das Argument, die EU würde sich nur um die Krümmung unserer Gurken kümmern.



...lol
 
Ungefähr so gut wie das Argument, die EU würde sich nur um die Krümmung unserer Gurken kümmern.
...lol

So ein Gesetz gibt es nicht. Die EU hat dieses deutsche Lobbygesetz wieder abgeschafft. ^^

Ich glaube mit dem Thema "Todesstrafe in Europa" ist der im Lissabonvertrag verankerte Artikel gemeint. In dem sinngemäß festgelegt ist, das bei Demonstrationen direkte Tötungen möglich sind. Da unsere Politikdarsteller stellvertretend für das Wirtschaftsgebiet der BRD sich diesem Vertrag unterworfen haben, haben wir in Deutschland, durch die Hintertür, wieder die Todesstrafe.

Bei Unfällen auf der Autobahn sind auch Tötungen möglich, deswegen heißt das nicht das es die Todesstrafe fürs Autofahren gibt.
 
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