Verantwortung der Grossverteiler für verdorbene Lebensmittel

Herix Galepolas

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Seit neustem kreisen ja wieder im Fernsehen, in den Nachrichten, die Warnungen vor dem Harzerkäse vom Lidl, wegen Listerien,
Nun da fragt man sich wie kommen Bakterien die nur bei unhygienischen Verhältnissen in den Käse gelangen konnten denn nun in ihn hinein?

Das gleiche Problem mit dem Gammelfleisch vom Aldi.
Außerdem wird dem Fleisch das bei Aldi angeboten wird Wasser gespritzt damit es mehr Gewicht hat, wenn ich das Fleisch anbraten will habe ich am Ende immer eine Suppe in der Bratpfanne weil das Fleisch einen halben bis 1. Liter Wasser abgibt.

Im vergleich dazu das Gehakte vom Metzger was maximal 2/10 eine 2dl Glases füllt.

Das Lidl und Aldi ihre Kunden bei vielen Produkten verschaukeln ist ja klar, aber bis jetzt wurde immer wieder betont das die Preise so günstig sind wegen dem Massenankauf, scheint aber eher wegen billigen Zutaten sowie billiger Produktion mit minderen Hygieneeinhaltungen der Fall zu sein.

Ich denke Aldi und Lidl sollten strenger vom Staat und der Gesundheitsbehörde kontrolliert werden, anscheinend ist es noch nicht streng genug.

Immerhin hat Lidl seit neuestem 5 Morde auf dem Gewissen.
Wer im Lebensmittelverkauf willkürlich die Hygiene nicht gewährleistet, den kann man wahrlich einen Mörder nennen.
Und da Lidl meist den weiter Verkauf macht oder diese Produkte sogar für „Lidl only“ produzieren läst, so muss das Unternehmen Sicherheit dafür tragen das so etwas nicht vorkommt.
Also wer von Lidl muss für 5 Giftmorde ins Gefängnis? Und wer bezahlt den Hinterbliebenen den Verlust?
 
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DeletedUser2644

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mord beschreibt das töten unter vorsatz. hier wäre also nur fahrlässige tötung, bzw. totschlag angebracht.
 

Nekromanteion

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Das wäre maximal...gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, wenn überhaupt. Wie mein Vorredner bereits sagt muß ein Vorsatz vorliegen. Dies ist nicht gegeben, somit § 222 StGB.

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Problematisch ist ja die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Somit kann man da kaum von einem "echten" Vorsatz ausgehen. Wenn seitens des Unternehmens eine Ankündigung erfolgt und/oder eine Rückrufaktion ergibt sich hieraus ja schon die Schadensbegrenzung-,Abwendung. Somit käme maximal eine Geldstrafe in Betracht. Und die würde dann auch noch durch die Versicherung abgegolten die bis zur Fahrlässigkeit solche Dinge übernimmt. Bei grober Fahrlässigkeit eben nicht.
 

Herix Galepolas

Gast
Problematisch ist ja die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Somit kann man da kaum von einem "echten" Vorsatz ausgehen. Wenn seitens des Unternehmens eine Ankündigung erfolgt und/oder eine Rückrufaktion ergibt sich hieraus ja schon die Schadensbegrenzung-,Abwendung. Somit käme maximal eine Geldstrafe in Betracht. Und die würde dann auch noch durch die Versicherung abgegolten die bis zur Fahrlässigkeit solche Dinge übernimmt. Bei grober Fahrlässigkeit eben nicht.

Somit ist Lidl fein raus und kann schon weiter mit dem Spiel machen, und beim nächsten mal wenn wieder was passiert weil sie einfach immer nur billigere Waren anbieten und damit die Qualität nicht mehr gewährleisten können, heißt es wieder "Ups, tut uns leid" und vorgetäuschte reue mit einer Rückrufaktion "Mist diesmal sind wir nicht mit unsere Gammelware durchgekommen, na ja, beim nächsten mal, dann fällt sicher niemandem der Zusammenhang der toten mit unseren Produkten auf".
Außerdem habe ich nichts von einer Rückrufaktion gehört (wäre bei Käse ja auch nicht sonderlich logisch), es wurde nur geraten den Käse doch nicht zu verzehren, vielleicht wird sogar der Käse von 1€ Wert ersetzt, ist ja ein passender Wert für den möglichen Verlust des Lebens weil man eine Tickende Zeitbombe im Kühlschrank hatte die einen hätte umbringen können wenn man von ihr gegessen hätte.
Na ja, wer weis wie viele Babys in dem Bauch ihrer Mütter wegen dem Käse sterben oder als Krüppel zur Welt kommen.
Große Handelsketten sollten einfach besser kontrolliert werden, das auch wirklich Qualität verkauft wird.
 

DeletedUser2644

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sollte sowas zu häufig vorkommen, würde die versicherung den vertrag kündigen. weiterhin ist der imageverlust für lidl weitaus schlimmer als jede geldstrafe seitens des staates. da niemand absichtlich giftigen käse verkaufen will und ich nicht denke, dass hier grob fahrlässig gehandelt wurde, halte ich das auch für absolut in ordnung. stellt dir vor du bist hausbesitzer, fährst in den skiurlaub und in deiner abwesenheit schneit es zu hause und gefriert über nacht. am nächsten tag rutscht einer vor deiner haustür aus und bricht sich das genick - tot. bist du nun ein mörder, weil du nicht für den fall vorgesorgt hast, dass es evtl. in deiner abwesenheit notwendig werden könnte, vor deinem haus zu streuen oder zu schippen?! sowas ist vollkommen abwegig und entspricht auch keiner verhältnismäßigkeit.
 

Katetze

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Alleine der Name des Themas wäre Grund zur Klage gegen Dich, ich würde das den entsprechenden Unternehmen sogar empfehlen.
Hinzu kommen die letzen Sätze Deines Eröffnungsbeitrages -> Klage stattgegeben.
Du scheinst weder vor noch während des Schreibens nachzudenken was für Konsequenzen soetwas haben könnte?

B2T:
Wohnung abgebrannt durch defekten Toaster - 3 Tote, Junge Familie mit Auto verunglückt - Grund: defekte Lenkung, Haus explodiert durch schadhafte Gasleitung - 12 Tote; überall Mörder, man traut sich ja kaum noch raus - geschweige denn im Haus zu bleiben.

So ein Schwachfug den Du hier erzählst...
 

Queen of Babylonia

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also erstmal hat lidl den käse nicht produziert, sondern gehandelt.

das einzige, was man denen vielleicht vorwerfen könnte, ist, dass sie (wie bei ihren aufbackbrötchen) den preis so sehr beim hersteller drücken, dass es bei diesem auf kosten der qualität passiert.

das betrifft aber nicht nur lidl oder aldi, sondern alle ladenketten, die waren im großen stil kaufen und damit die hersteller von sich abhängig machen. es ist ziemlich daneben hier zwei ketten in den vordergrund zu stellen, die nur jetzt gerade in die medien gerückt sind.

für den gammelfleischskandal ist übrigens damals "real" bekannt geworden und das ist bekanntlich kein billigdiscounter - nur für den fall, dass jemand das ganze jetzt für alle discounter generalisieren möchte.
 

Herix Galepolas

Gast
Alleine der Name des Themas wäre Grund zur Klage gegen Dich, ich würde das den entsprechenden Unternehmen sogar empfehlen.
Hinzu kommen die letzen Sätze Deines Eröffnungsbeitrages -> Klage stattgegeben.
Du scheinst weder vor noch während des Schreibens nachzudenken was für Konsequenzen soetwas haben könnte?

B2T:
Wohnung abgebrannt durch defekten Toaster - 3 Tote, Junge Familie mit Auto verunglückt - Grund: defekte Lenkung, Haus explodiert durch schadhafte Gasleitung - 12 Tote; überall Mörder, man traut sich ja kaum noch raus - geschweige denn im Haus zu bleiben.

So ein Schwachfug den Du hier erzählst...

Erstens, für das kann dich niemand verklagen, wir leben in einem freien Land.
Zweitens hast du immer noch nicht begriffen worum es bei Diskutieren geht, hör auf Themen runter zu machen indem du alles als Unsinn bezeichnest.
Drittens:
Wohnung abgebrannt: der Toaster wird überprüft und falls es mangels eines Konstruktionsfehler des Herstellers passiert ist so wird dieser zur Rechenschaft gezogen. Dies gilt für Produkte deren Garantie noch nicht abgelaufen ist.
Auto verunglückt: Neuwagen? Altwagen?
Schadhafte Gasleitung: Sofort nach diesem Unfall wird der Vermieter vor Gericht gerufen, es wird untersucht ob die schadhafte Leitung entstand seitens Vermieterverschulden(Mangelnde Warnung, etz) falls ja Gefängnisstrafe.
 

Herix Galepolas

Gast
sollte sowas zu häufig vorkommen, würde die versicherung den vertrag kündigen. weiterhin ist der imageverlust für lidl weitaus schlimmer als jede geldstrafe seitens des staates. da niemand absichtlich giftigen käse verkaufen will und ich nicht denke, dass hier grob fahrlässig gehandelt wurde, halte ich das auch für absolut in ordnung. stellt dir vor du bist hausbesitzer, fährst in den skiurlaub und in deiner abwesenheit schneit es zu hause und gefriert über nacht. am nächsten tag rutscht einer vor deiner haustür aus und bricht sich das genick - tot. bist du nun ein mörder, weil du nicht für den fall vorgesorgt hast, dass es evtl. in deiner abwesenheit notwendig werden könnte, vor deinem haus zu streuen oder zu schippen?! sowas ist vollkommen abwegig und entspricht auch keiner verhältnismäßigkeit.

Ich habe bei Lidl gearbeitet und ich weis wie viel ihnen ihr Image bedeutet, vor allem im Konkurrenzkampf gegen Aldi, somit ist dies wirklich schlimm für Lidl.
Da stimme ich dir zu, sicherlich plant niemand Nahrung zu vergiften(im schlimmsten Fall die Konkurrenz oder ein Erpresser).
Aber der Konkurrenzkampf mit Aldi zwingt Lidl sowie Aldi immer günstiger zu werden, und Günstig kommt ja nicht von nirgends, da muss man auch schon mal gewisse deutsche Gesundheitsregeln umgehen. Ob diese Umgehung nun von Lidl selber getätigt wurde, oder denn unter strengen Preiskriterien liegenden Produzenten für Lidl ist da natürlich wieder eine andere Frage.
 

Herix Galepolas

Gast
das betrifft aber nicht nur lidl oder aldi, sondern alle ladenketten, die waren im großen stil kaufen und damit die hersteller von sich abhängig machen. es ist ziemlich daneben hier zwei ketten in den vordergrund zu stellen, die nur jetzt gerade in die medien gerückt sind.

Ich hätte ja gerne alle gennant doch kenne ich nun mal auch nicht alle auswenig.
Und da Lidl nunmal Aktuell in den Medien ist.
Und es nicht nur Real war, sonder ein skandal davor war gammelfelisch aldi, real war soweit ich mich erinnere ein Ereignis danach.
Ich hätte ja gerne alle genannt doch kenne ich nun mal auch nicht alle auswendig.
Und da Lidl nun mal Aktuell in den Medien ist.
Und es nicht nur Real war, sonder ein Skandal davor war Gammelfleisch Aldi, Real war soweit ich mich erinnere ein Ereignis danach, kann mich aber auch irren.
Lidl war vor einer weile ja auch wegen vereinzelter Spionage am Arbeitsplatz aufgefallen.
Vor allem sind Aldi und Lidl immer die Hauptskandalträger in den Medien, Vorfälle mit schlechten Produkten sind da keine Seltenheit.
Ich für meinen Teil habe ja im Lager beim Lidl gearbeitet und das äußere der Produkte schien in Ordnung.
 

Katetze

Gast
Erstens, für das kann dich niemand verklagen, wir leben in einem freien Land.
Zweitens hast du immer noch nicht begriffen worum es bei Diskutieren geht, hör auf Themen runter zu machen indem du alles als Unsinn bezeichnest.
Drittens:
Wohnung abgebrannt: der Toaster wird überprüft und falls es mangels eines Konstruktionsfehler des Herstellers passiert ist so wird dieser zur Rechenschaft gezogen. Dies gilt für Produkte deren Garantie noch nicht abgelaufen ist.
Auto verunglückt: Neuwagen? Altwagen?
Schadhafte Gasleitung: Sofort nach diesem Unfall wird der Vermieter vor Gericht gerufen, es wird untersucht ob die schadhafte Leitung entstand seitens Vermieterverschulden(Mangelnde Warnung, etz) falls ja Gefängnisstrafe.

Schonmal was von Rufschädigung und Verleumdung gehört? Immerhin bezeichnest Du diese Unternehmen als "Mörder", im Text genauso wie im Betreff.
Scheinst Dich auch recht gerne zu lesen, 3 Postings in Folge ohne "Edit", Daumen hoch dafür ;o)
 

Herix Galepolas

Gast
Schonmal was von Rufschädigung und Verleumdung gehört? Immerhin bezeichnest Du diese Unternehmen als "Mörder", im Text genauso wie im Betreff.
Scheinst Dich auch recht gerne zu lesen, 3 Postings in Folge ohne "Edit", Daumen hoch dafür ;o)

Und schon wieder bist du nur beleidigend sonnst nichts^^
Du kannst es einfach nicht lassen jeden Post zu versauen.
Und ich wollte nur so nett sein jedem seinen Post einzeln zu beantworten.

An dem Ruf kann man nichts mehr schädigen, außerdem ist das hier im Diskussionsbereich, also können sie mich hier nicht wegen Rufschädigung dran kriegen, das geht nur wenn ich es an Orten mache wo es illegal ist.
Aber in einem Diskussionsbereich sind jegliche Meinungen erlaubt und dürfen geäußert werden, sonnst wäre es ja eine Einschränkung der Menschenrechte.
Natürlich bestimmt der Forumsbetreiber welche Themen letztendlich erlaubt sind.
Rufschädigend wäre also wenn ich mich vor den Lidl stelle und da den Leuten sage, "hey Kauft hier kein Harzerkäse, der ist vergiftet", dann könnte mich Lidl abführen lassen. Oder wenn ich es einfach irgendwo in eine Zeitung setze, oder es mit Graffitis an die Lidl Filiale schreibe.
 

Pyroklis

Gast
wenn ich schreibe:
meiner meinung nach sind die firmen x und y verbrecher, dann kann mich da sicher niemand für verklagen aber wenn ich schreibe:
die firma x und y sind mörder dann doch bestimmt

oder irre ich mich da?
 

DeletedUser2644

Gast
naja... es geht immer noch gegen das gebot der verhältnismäßigkeit. wenn jemand in einem internetforum eines browserspiels sowas eingibt und es offensichtlich nicht ganz ernst zunehmen ist, dann wäre eine klage seitens eines multinationalen konzerns gegen diese person unverhältnismäßig. wäre herix nun ein bild-redakteur (da würde diese überschrift auch hin passen), dann wäre eine klage durchaus gerechtfertigt.
 

Herix Galepolas

Gast
Außerdem würde die Bild klare Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen müssen, da sie ja keine Diskussion machen sonder einen Artikel.
Und der Titel lautet: Wer tötet mehr Menschen? Aldi oder Lidl?
Da steht nicht: Aldi und Lidl morden Menschen^^
Der Titel bedeutet also soviel wie: Auf wessen Verschulden sterben mehr Menschen, auf Verschulden von Aldi oder Lidl?
Und das Lidl für die 5 Toten verantwortlich ist, über 1-2 Brücken, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.
Lidl hat ein schlechtes Produkt verkauft, wie ist dies nun in die Regale von Lidl gelangt?
An allen Sicherheitsvorkehrungen vorbei?
Sind die Sicherheitsvorkehrungen zu schlechte?
War doch letztens auch bei Aldi, das sich in den Feldsalat ein giftiges, ziemlich tödliches Unkraut gemischt hat.
Also sind das keine Seltenheiten mehr, wie oft in den Produkten der Handelsketten Sachen drin sind die dort nicht rein gehören.
 
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Nekromanteion

Gast
Dennoch ist es so das du direkt diese Unternehmen angreifst und hiermit eine Kampagne zum Thema "Rufschädigung" startest. Natürlich kann man darüber diskutieren, aber du beziehst dich klar auf Lidl und Aldi. Es geht nicht um das Recht der freien Meinungsäußerung, sondern vielmehr dass du ganz klar versuchst Stimmung gegen diese Unternehmen zu erzeugen. Das ist, sofern es nicht klar gerichtlich bewiesen ist...

1.) § 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

2.) § 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Somit ist das hier für dich kein rechtsfreier Raum in dem du dich "einfach" mal so über Aldi und Lidl hermachen kannst. Denen ergeht schon aus deinem Eingangsposting ein Recht auf einen Unterlassungsanspruch, respektive Schadenersatz. Der Leser nimmt hier aufgrund deiner Überschrift konkludent an, dass diese Unternehmen, durch den Verkauf solcher Waren, als potientielle Mörder zu sehen sind. Dies wird noch durch dich forciert, in dem du zusätzlich eine Wertigkeit einbringst und die Unternehmen namentlich benennst. Vor diesem Hintergrund erwartest du durch die suggestive Frage eine emotionale Antwort seitens der Leserschaft. Ganz so einfach wie du dir das vorstells ist das nicht!

Es wäre klüger gewesen den Thread auf "Discounter" wie z.B. Lidl, Aldi, Edeka, Rewe, Kontra et.c auszuweiten, oder aber völlig ohne Namen einzugrenzen.
 
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Herix Galepolas

Gast
1.) § 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

2.) § 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nun dies ist ein Diskussionsbereich, d.h. keine Geschlossene Gesellschaft wo sich Lidl und Aldi nicht wehren könnten, sie könnten jederzeit hier rein kommen und ein Statement machen.
Und so wie ich das sehe beziehen sich diese Artikel auf Personen.
Und wenn ich nach denen gehe könnte ich hier jeden zweiten im Forum Gerichtlich belangen. So viele Unwahrheiten und Beleidigungen wie hier gegen meine Person ausgesprochen wurden.
Außerdem behaupte ich keine Unwahrheiten, sondern durch die Medien bewiesene Tatsachen.
Ich gebe hier nur zur Diskussion frei in wie fern man Aldi und Lidl für die Morde/Tötungen/Verstobenen belangen kann, da das Verschulden ganz klar bei diesen Konzernen liegt.
 
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simpsons3

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mord beschreibt das töten unter vorsatz. hier wäre also nur fahrlässige tötung, bzw. totschlag angebracht.

Laut § 211 StGB muss für den Strafbestand des Mordes eines dieser Merkmale erfüllt sein:
--> Gemeingefährliche Mittel (ist gegeben, ich könnte sterben)
--> Niedrige Beweggründe (ist gegeben: Profitgier)
--> Vertuschen einer anderen Straftat (nicht gegeben)
--> Ermöglichung einer anderen Straftat (nicht gegeben)
--> Sexualdelikt (nicht gegeben)
--> Vorsatz (nicht gegeben)
--> Habgier (teilweise erfüllt, steht schon unter "niedrige Beweggründe")
--> Heimtücke (teilweise erfüllt)
--> Hinterlist (nicht gegeben)
--> Grausam (teilweise erfüllt, ist Ansichtssache)



@ Herex:
Hier wurde deutlich gemacht, dass du hier Verleumdung und/oder üble Nachrede betreibst, im Volksmund "Rufmord" genannt. Folglich bist du auch ein Mörder. Soll ich dich wegen Mordes anzeigen?

Und warum zeigst du nicht einfach LIDL an?
 
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DeletedUser2644

Gast
Laut § 211 StGB muss für den Strafbestand des Mordes eines dieser Merkmale erfüllt sein:
--> Gemeingefährliche Mittel (ist gegeben, ich könnte sterben)
--> Niedrige Beweggründe (ist gegeben: Profitgier)
--> Vertuschen einer anderen Straftat (nicht gegeben)
--> Ermöglichung einer anderen Straftat (nicht gegeben)
--> Sexualdelikt (nicht gegeben)
--> Vorsatz (nicht gegeben)
--> Habgier (teilweise erfüllt, steht schon unter "niedrige Beweggründe")
--> Heimtücke (teilweise erfüllt)
--> Hinterlist (nicht gegeben)
--> Grausam (teilweise erfüllt, ist Ansichtssache)

gemeingefährliche mittel sind waffen oder gegenstände, die als solche gebraucht werden können. wenn ich z.b. mit einem baseballschläger jemandem auf den kopf haue, ist das mord (sofern er stirbt). ein harzer käse ist garantiert kein gemeingefährliches mittel.
ein niedriger beweggrund wäre ein mord um an ein panini-bild zu kommen. der niedrige beweggrund bedarf zumindest eines bedingten vorsatz, da die tötung bewusst in kauf genommen werden muss.
so oder so... mord ist nur dann gegeben, wenn zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt wurde. alles andere ist dann entweder totschlag (grob fahrlässig) oder fahrlässige tötung.
 
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Herix Galepolas

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Und warum zeigst du nicht einfach LIDL an?

Weil ich kein Geschädigter bin.
Als Teil des Volkes könnte ich eine Sammelklage machen oder einen Beschwerdebrief an die Regierung schicken.
Aber als nicht Geschädigter kann ich natürlich keine Klage machen.
Außerdem, wer hat mehr Geld, Lidl oder ich? Die Anklage würde mich Finanzziel auffressen bevor es zu einem Urteil kommt, ich müsste mich also so lange verschulden bis ein Urteil gefallen ist und die Gegenseite die Kosten übernehmen muss.
 
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