Anti ATR voting ?

hgbuster

Gast
Sagt jemand, der meint, hier würde "Meinungsfreiheit" herrschen :D Hat der Post Dich beleidigt? Oder fühlst Du Dich nun arg angegriffen, weil Dir jemand sagt, dass Du aus juristischer Sicht Unsinn schreibst?

da spricht der herr anwalt....grins
du solltest beim thema bleiben, darum ging es und angegriffen fühle ich mich nicht, du hast ja recht, Meinungfreiheit herrscht hier nicht, dafür sorgen schon andere leute
 

Lord Cracker

Gast
da spricht der herr anwalt....grins
du solltest beim thema bleiben, darum ging es und angegriffen fühle ich mich nicht, du hast ja recht, Meinungfreiheit herrscht hier nicht, dafür sorgen schon andere leute

Da Du nun zunächst einmal mit dem juristischen Unsinn angefangen hast, hättest Du vielleicht vorher selbst beim Thema bleiben sollen? ;) PS: Meinungsfreiheit herrscht im Umgang zwischen Staat und Bürgern, nicht um Umgang zwischen Privatleuten...Innogames MUSS hier also gar keine Meinungen stehen lassen - GG Art. 5 gilt hier nicht :)
 

DeletedUser764

Gast
warum werden solche beiträge eigentlich zugelassen, wehrtes team?
Durch Gesetze kann man auch private Dinge beschlagnahmen, sofern diese Schuld oder Unschuld beweißen. Da kannst du auch nicht einfach sagen, nein das wird jetzt sofort gelöscht ;)

Edit:
PS:
Einen eigenen Blog den Inno nicht kontrollieren kann, wäre durchaus hilfreich für Dinge die nicht in einem Forum (welches Inno(mitarbeiter) kontrolliert/überwacht) diskutiert werden dürffen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lord Cracker

Gast
Einen eigenen Blog den Inno nicht kontrollieren kann, wäre durchaus hilfreich für Dinge die nicht in einem Forum (welches Inno(mitarbeiter) kontrolliert/überwacht) diskutiert werden dürffen

Kannst doch gerne einen machen - aber auch da Vorsicht: Schnell ist der Tatbestand der Beleidigung oder Verleumdung erfüllt.
 

hgbuster

Gast
Einen eigenen Blog den Inno nicht kontrollieren kann, wäre durchaus hilfreich für Dinge die nicht in einem Forum (welches Inno(mitarbeiter) kontrolliert/überwacht) diskutiert werden dürffen

ja das wäre die beste möglichkeit, aber da würde sich inno was einfallen lassen.
 

Saintman

Gast
Die Außerkraftsetzung von Grundrechten dürfte aber den Verfassungsschutz interessieren, um mal bei Deinem Beispiel des Mathematikprofessors zu bleiben.

Wer hier Mist erzählt ist eine wahrhaftig gute Frage!
 

Lord Cracker

Gast
Die Außerkraftsetzung von Grundrechten dürfte aber den Verfassungsschutz interessieren, um mal bei Deinem Beispiel des Mathematikprofessors zu bleiben.

Und noch mal an den Laien: Die Grundrechte (wie übrigens das GG insgesamt) beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Ein "Außerkraftsetzen" von Rechten kann nur da stattfinden, wo solche Rechte existieren. Du hast auch in einer Privatwohnung keinerlei "Grundrechte" - wenn Deinem Nachbarn Deine politischen Ansichten nicht gefallen, darf er Dich jederzeit vor die Tür setzen mit eben jener Begründung (übrigens auch komplett ohne Begründung). Sich mit einem Flugblatt "ALDI IST SCHEISSE" vor die Tür des ALDI-Marktes zu stellen, würde zu einem berechtigten Verweis vom Grundstück führen - draußen auf der Straße darfst Du das Flugblatt hingegen verteilen (soweit der Inhalt haltbar ist). Und dieses Forum ist KEIN öffentlicher Raum und Innogames ist nicht die BRD.

Einfach mal ein wenig mit dem ganzen verrückten Juristenkram befassen, erspart einem eine Menge falscher Aussagen :)

Wer hier Mist erzählt ist eine wahrhaftig gute Frage!

Eigentlich nicht :D
 

Saintman

Gast
Ein Forum, das von jedem gelesen kann ist kein öffentlicher Raum?
Stimmt ja, jeder kann bei ALDI einkaufen gehen, aber AlDI hat nicht das Recht mich zu kontrollieren oder gar festzuhalten, selbst wenn ich mich auf seinem gepachteten Grundstück befinde, wenn ich nichts verbrochen habe, denn das wäre Nötigung und/oder Freiheitsberaubung. Das darf nur der Staat repräsentiert bspw. durch die Polizei... Sind wir uns da einig?
 

Lord Cracker

Gast
Ein Forum, das von jedem gelesen kann ist kein öffentlicher Raum?

Richtig, ist es nicht.

Stimmt ja, jeder kann bei ALDI einkaufen gehen, aber AlDI hat nicht das Recht mich zu kontrollieren oder gar festzuhalten, selbst wenn ich mich auf seinem gepachteten Grundstück befinde, wenn ich nichts verbrochen habe, denn das wäre Nötigung und/oder Freiheitsberaubung.

Du meinst also, wenn Du beim Ladendiebstahl erwischt wirst, darf der Laden Deine Personalien nicht aufnehmen? Auch hier irrst Du Dich wiederum:

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Das darf nur der Staat repräsentiert bspw. durch die Polizei... Sind wir uns da einig?

Also die Rechtssprechung ich sind uns da einig, die Rechtssprechung, die Rechtslage und Du sind sich eher uneins.
 

Saintman

Gast
Richtig lesen hilft: ich sagte, wenn ich nichts verbrochen habe!

Das wovon Du sprichst sind Jedermannsrechte und ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen!
 

Lord Cracker

Gast
Richtig lesen hilft: ich sagte, wenn ich nichts verbrochen habe!

Das wovon Du sprichst sind Jedermannsrechte und ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen!

Es ist in soweit NICHT aus dem Zusammenhang gerissen, da dies auch zur Anwendung kommt, wenn ein VERDACHT besteht. OB Du tatsächlich etwas VERBROCHEN hast, kann im Endeffekt nämlich in Deutschland nur ein Gericht feststellen. Also erfolgt JEDE Festhaltung - z.B. durch einen Ladendetektiv - zunächst einmal aufgrund eines VERDACHTES. Solltest Du allerdings festgehalten worden sein und der VERDACHT zeigt sich im Nachhinein als unbestätigt, kannst Du durchaus entsprechend rechtliche Mittel Deinerseits anwenden. Grundsätzlich kann Dich aber jemand mit einem VERDACHT erst einmal festhalten. Und es erschließt sich nicht wirklich, wieso z.B. ALDI o.ä, Dich festhalten SOLLTE, läge kein Verdacht einer Straftat vor. Aber um Dir diesen kleinen 'Erfolg' zu gönnen: Niemand darf Dich grundlos festhalten - dies leitet sich nur, im Gegensatz zur Meinungsfreiheit, nicht aus dem Grundgesetz ab. So leitet sich zum Beispiel Dein "Recht auf körperliche Unversehrtheit" nicht aus dem GG ab, sondern sie ist bestimmt durch §223ff StGB.
 

Saintman

Gast
Wenn es Dich so sehr befriedigt, hättest Du mir auch mit 123 StGB (Hausfriedensbruch) kommen können:p, aber danke fürs ehrliche "Gönnen", denn ich bin zwar kein Jurist dafür jedoch Kaufmann.

Das Zitieren des Gesetzes gibt keinem Recht ;)

Hierzu ein Witz:
Ein Professor kam zu einem BWL und einem Jurastudenten und klatschte ihnen ein Telefonbuch vor die Nase mit den Worten:"Auswendig lernen!". Der Jurist sagte dazu:"Bis wann?" Der BWL-er:"Warum?"
 

Lord Cracker

Gast
Wenn es Dich so sehr befriedigt, hättest Du mir auch mit 123 StGB (Hausfriedensbruch) kommen können:p, aber danke fürs ehrliche "Gönnen", denn ich bin zwar kein Jurist dafür jedoch Kaufmann.

Hausfriedensbruch stand aber nicht zur Debatte :) Und keine Sorge, kaufmännisch sind wir wohl ähnelnd. Auch in bin keineswegs Jurist. Es ist eher ein Hobby.
 

Saintman

Gast
Der Ladendiebstahl im Übrigen auch nicht, aber das passt schon.
Bist Du auch Diplom Kaufmann?
 

Lord Cracker

Gast
Na dann, bin ich ja beruhigt... :p

Interessantes Hobby, Kollege! Hoffentlich bringt es was bspw. im Job? ;)

Zeitweise. Aber da eigentlich mehr das grundsätzliche Vertragsrecht, vor allem international, da ich recht häufig mit der Erstellung von SLA's beauftragt bin.
 

Saintman

Gast
Ich kann HG911's Entscheidung zum größten Teil sehr gut nachvollziehen.

Die alten Welten sind größtenteils vom Aussterben bedroht.
Die 300 Spieler Geschichte zum Schliessen dieser, ist nur ein Hinauszögern des bevorstehenden Endes.

Ich habe aus unternehemerischer Sicht grösstes Verständnis für InnoGames Gewinnoptimierungsstrategien, allerdings denke ich dass diese aktuell zu kurzfristig bedacht sind. Mitnehmen, was noch geht, kann nicht eine rationale Lösung sein.
Diese Strategie könnte langfristig zum Gegenteil führen.

Anpassungen und Inovationen im Game selbst zum Erhalt des Spielspaßes wären meiner Meinung nach richtiger.
Hierzu gehört auch ein verbesserter Umgang mit den zahlenden Kunden durch den Kundensupport.

Das Benutzen von freien Accounts kann und darf keine Lösung sein. Datenschutzproblematik?

Eventuelle nicht bewiesene Regelverstöße oder ein einfacher Verdacht, sollten nicht durch eine automatische Sperre geahndet werden, sondern vorab mit den betroffenen Spielern bspw. durch Verwarnungen per Email oder PN angesprohen und geklärt werden.

Das Widerspruchssystem ist meiner Meinung nach ineffizient und kann nicht wahrhaftig im Sinne des Unternehmens sein, da unter Umständen gute Kunden nicht gerechtfertigt verärgert werden.

Diese persönliche Meinung sollte als Gedankenanstoß dienen und nicht mißverstanden werden.
Es gibt genügend Menschen, die leichtfertig zum Letzeren neigen.

Dann hättest Du Dich lieber hierzu als Kaufmann geäußert, statt Paragraphenreiterei zu betreiben ;)
 
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