Autofahren nach Gesetzlicher Vorlage

MDGeist74

Gast
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst
Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen
im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
smilie_happy_043.gif
 

tyska

Gast
Das Problem bei dem Blaulicht ist: Wenn dir Vorsatz nachgewiesen wird kostet es 40 Euro und einen Punkt. Naja - und mit Vorsatz geht man ja schon dran wenn man es kauft und aufs Dach stellt. Und die andere Sache ist wenn das Martinshorn verwendet wird, damt die anderen Platz machen sollen. Dann könnte man das Ganze auch als Nötigung auffassen. Also immer vorsichtig mit den jungen Pferden :)
 

pimpplayer24

Gast
Findest Du dieses Copy & Paste von uralten Internettexten nicht ein wenig redundant?
 
Außerdem ist Lichthupe und Links blinken erlaubt. Man darf dem Vordermann nur nicht zu dicht auffahren und nötigen Platz zu machen.
 
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