Geld zurück bei Wechsel auf 2.0?

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VaVaLk

Gast
Ich finde es schon komisch, dass alle Threads des Themas Umstellung auf 2.0 geschlossen wurden..ich hab jedenfalls keinen offenen gefunden, von daher hier ein Neuer..

Was mich mal interessieren würde wäre folgendes:

Ich sehe das als eine Art (Kauf-)Vertrag an, den ich mit Innogames eingehe, wenn ich mir Gold kaufe und damit mehr Features des Spiels nutzen kann..
Innogames bietet mir ein Produkt, dass ich bisher auch gerne Finanziell unterstützt habe..nun wird allerding ein gravierende Änderung vollzogen, die ich so nicht möchte..

Nun habe ich aber schon vorher (es wird ja regelrecht aktiv vermarktet sich immer gleich mehr zu holen mit Bonus usw.) Geld investiert für ein Produkt, dass ich so nicht mehr bekomme!

Ist das nicht ein Vertragsbruch?

Ich kauf mir doch auch nicht ein Auto und auf dem Weg nach Hause wird's dann ein Motorrad ;)

Mich würde eure Meinung dazu sehr interessieren und außerdem steht die Frage im Raum, ob ich mein Geld bei einer Umstellung dann zurück bekomme???
 

Raziel75

Gast
Netter Nickname ! Hat der ne Bedeutung ? Kommt mir irgendwie bekannt vor ...
 

Edelzicke

Gast
Innogames bietet die PA Funktion an, das heißt du bekommst für dein Geld Verwalter, Händler, Kapitän, Hohe Priesterin und Befehlshaber.

Das heißt nicht das du Ansprüche auf die Spielversion hast. Somit hast du für dein Geld bekommen, was du gekauft hast.

Aus den AGBs :

9.8 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Nutzer oder einer von InnoGames ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund können mit Wirksamwerden der Kündigung vom Nutzer gezahlte Entgelte nicht zurückverlangt werden. Der Nutzer hat keine Erstattungsansprüche gegen InnoGames, insbesondere nicht wegen noch nicht genutzter Premium-Dienste. Es bestehen auch keine Ansprüche mehr auf Erbringung der Premium-Dienste. Ferner ist InnoGames befugt, von dem Nutzer die Summe aller Entgelte, die der Nutzer (insbesondere für bereits bestellte Premium-Dienste) noch hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

Vollständig nachzulesen Hier

und damit schließe ich diesen Thread.
 
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