Neue Rechte beim Kauf digitaler Produkte

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Verbraucherschutz
Neue Rechte beim Kauf digitaler Produkte

Die Nutzung digitaler Produkte wie Software, Apps und Streamingdienste ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Mit einem neuen Gesetz, das 2022 in Kraft tritt, erhalten die Verbraucher nun umfassende Gewährleistungsrechte.
Auch eine Update-Pflicht für die Unternehmen wird eingeführt.

Welche Rechte erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die neuen Regelungen gelten für alle Verbraucherverträge – also Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern – unabhängig von der Vertragsart.

Sie beziehen sich auf die Bereitstellung
- digitaler Inhalte wie zum Beispiel Software und E-Books, wie auch
- digitaler Dienstleistungen wie zum Beispiel Videostreaming und soziale Netzwerke.

Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt.
Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt.

Der Verbraucher hat im Falle eines Mangels des digitalen Produkts neben dem Anspruch auf Nacherfüllung (das heißt
Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung)
sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung. Außerdem kann er Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.
Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte durch laufende Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Die Regelungen sind sowohl anzuwenden, wenn die Verbraucher für digitale Produkte einen Preis zahlen, als auch,
wenn sie neben oder an Stelle der Zahlung personenbezogene Daten bereitstellen.
 
Der Verbraucher hat im Falle eines Mangels des digitalen Produkts neben dem Anspruch auf Nacherfüllung (das heißt
Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung)
sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung. Außerdem kann er Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.
Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Ist nur ein Schuß ins blaue Sylke..aber ich vermute Er bezieht sich auf diesen Absatz..wegen der stellenweise Grotten schlechten Updates hier..und das man Ansprüche geltend machen kann wie Schadenersatz usw..wenn IG mal wieder ein Update hier versemmelt..und Funktionen zerschießt..

Aber wie ich IG kenne..haben Sie sämtliche Winkeladvokaten(nicht persönlich gemeint)..aus dem Home Office geholt..das Sie an einer Überarbeitung der AG´s hier arbeiten..damit so etwas nicht passiert..
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LG
Geisti
 
Was willst Du denn hier auch einklagen, die paar Cent für das bisschen Gold das man ausgibt, da gibt sich doch kein Anwalt für her. Und Schadenersatzansprüche ist auch so n witziges Ding; eine verlorene Stadt kostet wieviel genau: 10 € oder 20 €? weil es keine Nachricht gab. Man darf nicht vergessen, dass man erstmal einen Schaden nachweisen muss, um Schadenersatzansprüche zugesprochen zu kriegen.

Was anderes ist es, wenn das Navi dich in den Fluss schickt!

Aber wie immer, muss man erstmal die ersten Klagen und Rechtsprechungen abwarten.
 
Interessant ... das Ganze dürfte eher auf "professionelle" Software gemünzt sein und im Umgang unter Firmen für einiges an Bewegung sorgen.
Beispiel wäre hier z.B. eine Software eines Herstellers mit der in der Industrie Waren geprüft werden.

Sofern hier z.B. durch Windowsupdates diese nicht mehr einwandfrei funktioniert und dadurch Folgeschäden entstehen kann das recht teuer werden.
Bisher war hier üblich dem Kunden ein oft kostenpflichtiges Upgrade anzubieten ...

Und hier haben wir auch schon das Hauptproblem. Muss ein SW Hersteller seine Produkte kompatibel halten von sagen wir DOS bis Win 11?
Das ist schlichtweg nicht möglich ... Themen wären hier Vorlaufzeit, offengelegte Sourcecodes usw.

Die Idee die Verbraucherrechte zu stärken ist gut, die Umsetzung jedoch weniger, wie sooft bleibt vieles ungeklärt.
Hier die Grenzen zu ziehen dürfte eine ABM für Anwälte werden und zwar eine sehr lukrative.

Inwieweit dies dann hier anwendbar ist wäre die Frage ... sofern ich das richtig verstehen habe wir nur das Recht die Software zu nutzen und das kostenfrei ... eine SW haben wir hier nie erworben. Ein anderes Thema wäre es wenn es um Premiumdienste geht die durch Gold/Geld finanziert werden. Sollte es hier zu Bug kommen denke ich dass man hier durchaus Beseitigung des Mangels oder Kompensation fordern kann.

Bisher wurde hier aber eh schon versucht solche Fehler zu beheben (ich habe das mehrmals im Jahr bei Events :)). Bisher musste ich hier ein Ticket schreiben um das behoben zu bekommen.
Nun kommen wir zu den schlechten Updates und Eventrecyling ... anstatt die Bugs rauszuprogrammieren geht man bisher bei Inno den Weg lieber die Beschwerden zu bearbeiten (täglich grüßt das Murmeltier) ... bisher konnte man dagegen nicht viel unternehmen ... ob und inwieweit sich das durch das neue Verbraucherrecht ändert wäre die Frage. Wie gesagt ich rede hier nur von den Premiumdiensten.

Muss Inno nun die ganzen Events entbuggen, da hier kaum Unwissenheit herangezogen werden kann, das wäre die Frage.
 
Ich wollte das neue Gesetz euch mal etwas näher bringen.
Ob es überhaupt auf Grepolis anwendbar ist, kann ich mit meinem Wissen nicht sagen.

Vielleicht gibt es ja einen Grepolis spielenden Anwalt?

Der Umgang von INNO mit Fehlern und deren Behebung ist doch schlecht.
Premiumfunktionen, welche nicht richtig oder nur halb funktionieren, sind doch außerhalb der INNO-Welt nicht üblich.

Vielleicht bringt das neue Gesetz INNO dazu, über Fehlerbeseitigung, Updates, Neuerungen u.ä. besser nachzudenken.
Mit ein paar "Updates" zum Gesetz könnten Anwälte vielleicht doch irgend wann einmal eine Sammelklage einreichen. :)
 
Ob es überhaupt auf Grepolis anwendbar ist, kann ich mit meinem Wissen nicht sagen.

Bin kein Fachmann auf diesem Gebiet..aber ich bezweifele es..vermute mal das bezieht sich auf Nummern..wo Du bevor Du das das Game nutzen kannst..du Dir einen sogenannte Client Software installieren muss..wie bei WoW oder anderen Games..um Grepo zu spielen..brauchste ja kein Client hier..brauchst ja nur ne I-Net Leitung..Handy, Tablet, Laptop oder ein PC - Tower hier..
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Vielleicht könnten ja Alex oder Felix hier mal was dazu sagen..bevor Wir hier noch alle dumm sterben..die müssten es ja eigentlich wissen..
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Geisti
 

matf3l

Grepolis Team
Community Manager
Vielleicht könnten ja Alex oder Felix hier mal was dazu sagen..bevor Wir hier noch alle dumm sterben..die müssten es ja eigentlich wissen..
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Deine Vermutung ist leider falsch, wir wissen das ebenfalls nicht. Wir als Community Manager sind nicht für Rechtsfragen zuständig. Das gilt auch für das gesamte Support-Team. Für solche Angelegenheiten gibt es eine Rechtsabteilung. Die Kontaktdaten können unserem Impressum entnommen werden.
 
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