https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/richtlinie-digitale-inhalte-1836264
Verbraucherschutz
Neue Rechte beim Kauf digitaler Produkte
Die Nutzung digitaler Produkte wie Software, Apps und Streamingdienste ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Mit einem neuen Gesetz, das 2022 in Kraft tritt, erhalten die Verbraucher nun umfassende Gewährleistungsrechte.
Auch eine Update-Pflicht für die Unternehmen wird eingeführt.
Welche Rechte erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die neuen Regelungen gelten für alle Verbraucherverträge – also Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern – unabhängig von der Vertragsart.
Sie beziehen sich auf die Bereitstellung
- digitaler Inhalte wie zum Beispiel Software und E-Books, wie auch
- digitaler Dienstleistungen wie zum Beispiel Videostreaming und soziale Netzwerke.
Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt.
Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt.
Der Verbraucher hat im Falle eines Mangels des digitalen Produkts neben dem Anspruch auf Nacherfüllung (das heißt
Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung)
sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung. Außerdem kann er Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.
Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte durch laufende Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.
Die Regelungen sind sowohl anzuwenden, wenn die Verbraucher für digitale Produkte einen Preis zahlen, als auch,
wenn sie neben oder an Stelle der Zahlung personenbezogene Daten bereitstellen.
Verbraucherschutz
Neue Rechte beim Kauf digitaler Produkte
Die Nutzung digitaler Produkte wie Software, Apps und Streamingdienste ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Mit einem neuen Gesetz, das 2022 in Kraft tritt, erhalten die Verbraucher nun umfassende Gewährleistungsrechte.
Auch eine Update-Pflicht für die Unternehmen wird eingeführt.
Welche Rechte erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die neuen Regelungen gelten für alle Verbraucherverträge – also Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern – unabhängig von der Vertragsart.
Sie beziehen sich auf die Bereitstellung
- digitaler Inhalte wie zum Beispiel Software und E-Books, wie auch
- digitaler Dienstleistungen wie zum Beispiel Videostreaming und soziale Netzwerke.
Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt.
Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt.
Der Verbraucher hat im Falle eines Mangels des digitalen Produkts neben dem Anspruch auf Nacherfüllung (das heißt
Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung)
sowohl das Recht auf Vertragsbeendigung als auch das Recht zur Minderung. Außerdem kann er Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.
Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte durch laufende Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.
Die Regelungen sind sowohl anzuwenden, wenn die Verbraucher für digitale Produkte einen Preis zahlen, als auch,
wenn sie neben oder an Stelle der Zahlung personenbezogene Daten bereitstellen.