simpsons3
Gast
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) mal wieder entschieden.
Er hat nämlich entschieden, dass Fortpflanzungsmediziner künstlich erschaffene Embryonen auf Gendefekte und Erbkrankheiten überprüfen dürfen und geschädigte Embryonen aussortieren können.
welt.de
mdr.de
FOCUS online
Was haltet ihr davon?
Ich finde die Entscheidung gut. Dadurch kann die Zahl der Abtreibungen nach künstlichen Befruchtungen deutlich gesenkt werden, was auch Ethik-Fanatiker freuen dürfte.
Er hat nämlich entschieden, dass Fortpflanzungsmediziner künstlich erschaffene Embryonen auf Gendefekte und Erbkrankheiten überprüfen dürfen und geschädigte Embryonen aussortieren können.
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Ich finde die Entscheidung gut. Dadurch kann die Zahl der Abtreibungen nach künstlichen Befruchtungen deutlich gesenkt werden, was auch Ethik-Fanatiker freuen dürfte.