DeletedUser21489
Gast
Für mich wirkt die gesamte Situation so wie im folgenden Beispiel:
Eine Metzgerei verkauft ihre Würste und hat nun einen Probierstand eingerichtet, bei dem man ein Produkt der Metzgerei gratis probieren darf.
Nun ist es normal und erwünscht, dass sich die Kunden eine Wurst nehmen, vielleicht auch zwei oder drei- ein Kunde war sich unsicher und hatte auch gefragt, ob er mehrere Würste nehmen dürfte, die Metzgereiangestellten bejahten, ausgehend davon, dass der Kunde auch nur ein paar mehr Würstchen isst- es wäre auch unhöflich und nicht zu erwarten gewesen, dass der Kunde das als Einladung zur bedingungslosen Selbstbedienung sieht.
Manche Kunden waren aber solche Gierschlünde, die gingen gleich mehrmals an dem Laden vorbei und nahmen insgesamt 20 Würste mit, bis der Wurstkorb leer war!
Der Wurstbetreiber erwischte die Kunden und war empört, dass so schamlos das kostenlose und nett gemeinte Angebot ausgenutzt wurde- so verlangte er, dass die mit Würsten vollgepackten Kunden ihre noch nicht aufgegessenen Würste wieder zurücklegen! Wenn die nämlich Interesse hätten, sollten die die Würste kaufen! Bei den Kunden, die die Würste schon heruntergeschlungen hatten, konnte der Wurstbetreiber nichts mehr machen.
Und er sucht die Kunden 3 Wochen später? Da hätten seine Angestellten gleich auf den Wurstkorb besser aufpassen sollen.